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Lohngleichheit: Bund stellt modernisiertes Instrument zur Selbstanalyse zur Verfügung

DMZ – Arbeitswelt ¦ AA ¦

 

Am 1. Juli 2020 tritt die Revision des Gleichstellungsgesetzes in Kraft. Damit werden Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Das Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Dazu stellt der Bund den Arbeitgebenden sein Standard-Analyse-Tool Logib neu als web-basierte Anwendung zur Verfügung.

 

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) umfasst ab dem 1. Juli 2020 Bestimmungen zur Lohngleichheit bei Arbeitgebenden ab 100 Mitarbeitenden. Sie werden neu verpflichtet, bis am 30. Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese bis am 30. Juni 2022 von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Mitarbeitenden sowie Aktionärinnen und Aktionäre bis spätestens am 30. Juni 2023 über das Ergebnis zu informieren.

 

Logib neu als webbasierte Anwendung

Zur Analyse der Lohngleichheit stellt der Bund den Arbeitgebenden das Instrument Logib zur Verfügung. Das bereits existierende, Anfang der 2000er-Jahre entwickelte Excel-basierte Logib wird per 1. Juli 2020 durch eine zeitgemässe Webapplikation als Referenztool abgelöst. Auch mit der Webapplikation wird der hohe Datenschutzstandard weiterhin gewährleistet. Es ist mit einer Schritt-für-Schritt-Userführung noch einfacher in der Anwendung und bietet nebst der eigentlichen Lohngleichheitsanalyse weitere nützliche Berichte und Kennzahlen zur Identifikation von geschlechtsspezifischen Unterschieden.

Logib wurde in mehreren Etappen modernisiert und im Rahmen eines Pilotbetriebs mit HR-Expertinnen und Experten aus verschiedenen Unternehmen erfolgreich getestet. Die Modernisierung des Standard-Analyse-Tools Logib fügt sich ein in die Digitalisierungsstrategie des Bundes, welche die digitale Transformation in Bundesverwaltung und Wirtschaft fördert.

 

Mit Lohngleichheitsanalysen zur Lohngleichheit

Arbeitgebende sind in der Schweiz zu Lohngleichheit verpflichtet. Frauen und Männer haben gemäss Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern laut Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 7,7% (Lohnstrukturerhebung 2016). Dieser unerklärte Lohnunterschied beläuft sich auf 642 Franken pro Monat.

Lohngleichheitsanalysen sind ein wichtiger Hebel zur Förderung der Lohngleichheit. Erhebungen haben gezeigt, dass die Hälfte der Arbeitgebenden, die eine Analyse mit Logib durchgeführt haben, anschliessend Löhne angepasst haben. Das erhält auch internationale Beachtung: Logib wurde von der UNO mit dem «Public Service Award 2018» ausgezeichnet und erhielt 2020 von der Equal Pay International Coalition (EPIC), welche von ILO, UN Women und der OECD gegründet wurde, das Label «EPIC Good Practice».

 

Erste Revision des Gleichstellungsgesetzes seit Inkrafttreten

Mit der Revision des GlG werden Lohngleichheitsanalysen in der Schweiz breiter abgestützt. Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden machen rund 1% der Arbeitgebenden in der Schweiz aus und beschäftigen laut Bundesamt für Statistik 48% der Arbeitnehmenden (STATENT 2017).

In der Schweiz ist die Gleichstellung der Geschlechter seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. 1996 trat das GlG in Kraft; es verbietet direkte wie indirekte Diskriminierungen in allen Arbeitsverhältnissen. Die vorliegende Revision mit den Bestimmungen zur Lohngleichheitsanalyse ist die erste seit Inkrafttreten des GlG.

 

 

 

 

Quelle: Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home.html

Generalsekretariat EDI

http://www.edi.admin.ch                         


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