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"Behinderte, Patienten, Prämien- und Steuerzahler werden heuchlerisch verlogen über den Tisch gezogen!"

Der goldene Palast der IV - Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf (Foto: admin.ch)
Der goldene Palast der IV - Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf (Foto: admin.ch)

DMZ – POLITIK / SOZIALES ¦ David Aebischer ¦

 

Scheinbar sehen sich Bundesrat und BAG (BSV) in der politischen Pflicht das Wirtschaftswohl stets vor individuellem Wohl zu priorisieren. Ein nicht vertretbarer Fehler, ein eigentliches Unding. Es kann nie angehen, die Wirtschaft über das Menschenleben zu stellen. Es ist auch nicht das Ei des Kolumbus, denn was zuerst war, ist klar: DER MENSCH! Im Gegensatz zu materiellen Objekten haben Menschen keinen quantifizierbaren Wert. Menschen haben Menschenwürde oder sollten solche haben. Daher ist es illegitim, ein Menschenleben zu quantifizieren. Wir müssen mit allen Mitteln versuchen, Menschenleben zu retten, immer. Dies kann auch Massnahmen umfassen, die wirtschaftlich zu negativen Konsequenzen führen. Und wenn schon?! Ohne Mensch - keine Wirtschaft!

 

Anhand zweier Beispiele uns vorliegender Dossiers; über 200 insgesamt, haben wir repräsentativ zwei Fälle ausgewählt, um gewisse Vorgänge zu erklären. Eine Fokussierung auf die Wirtschaft sollte den Blick nie verstellen für andere Probleme und Herausforderungen, bei denen es nicht nur aus ethischer Sicht dringenden Handlungsbedarf gibt.

 

Fall Egger*

In seiner Position als Arbeitgeber und assistenznehmende behinderte Person hat Herr Egger eine Mitteilung verfasst und sowohl an das BAG, an eine Vielzahl von Behindertenorganisationen / Verbänden, sowie an das Pressezentrum des Bundeshauses versendet. Ohne eine Antwort zu erhalten, leider kein Einzelfall, was auch unsere jahrelangen Recherchen zeigen. Er fasste mit einer zweiten Nachricht per Email nach: "Covid-19 sollte allen deutlich gemacht haben, dass wir alle voneinander abhängig sind, im Einzelnen jede/r anders als die/der andere. Aus diesem Grund und weiteren, welche Sie u. a. meiner Email entnehmen können, bitte ich Sie um Unterstützung bei diesen Anliegen, sowie darum, selbst, in Ihrer Funktion, ähnliche Forderungen zu stellen und zu unterstützen. Ebenfalls bitte ich Sie, diesen Appell an Ihnen geeignet erscheinende Drittkontakte weiterzuleiten."

 

25 Anfragen - eine "Antwort"

Immerhin kam eine Antwort von Konrad Stokar, dem Geschäftsleiter Kommunikation und Interessenvertretung der Vereinigung Cerebral. "Besten Dank für Ihre Mitteilung, die wir mit Interesse gelesen haben. Wir können Ihre Haltung gut nachvollziehen."  Weiter wird, in dem uns vorliegenden Schreiben erklärt, dass, was COVID-19 betreffe, man sich einig sei, dass diese Pandemie längst nicht vorüber sei und eine massive Belastungsprobe darstelle für unser politisches System und die ganze Gesellschaft. Ausserdem habe seines Erachtens Covid-19 deutlich gezeigt, in welchem Mass die ganze Welt vernetzt sei und wir alle gemeinsam immer wieder neue Lösungen suchen müssten. Es sei ihm auch klar, dass Herr Egger in seiner persönlichen Situation der Lage noch zusätzliche Aufmerksamkeit widmen müsse. 

 

"Wenn nun der Bundesrat Listen erlassen hat mit Risikogebieten, so liegt es leider in der Natur von Listen, dass sie unvollständig sind. Entsprechend gehen wir davon aus, dass die zuständigen Behörden Anpassungen vornehmen, sobald die Lage dies erforderlich macht.  Dass diese Anpassungen evtl. nicht in der von Ihnen gewünschten Weise oder Frequenz erfolgen, gehört vermutlich ebenfalls zu den Eigenheiten unseres politischen Systems. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als Vertrauen zu haben, dass die Fachleute das Bestmögliche tun, im Wissen, dass sich die Situation laufend verändert", schreibt Konrad Stokar weiter.

Natürlich war Herr Egger mit dieser ernüchternden und letztlich einzigen Antwort nicht zufrieden; Antwort vonseiten der Vereinigung Cerebral Schweiz.

 

Unzureichende Antwort - keine Hilfestellung

Das Wohl von Herrn Egger spielt somit offenbar überhaupt keine Rolle! Diese Organisationen deponieren dann jeweils irgendein oberflächliches Schreiben mit diesem angeblichen Bedürfnis, ohne jedoch stets kritisch nachzusetzen. Eine "Antwort" des BAG, welche Herr Egger Facebook erhalten hat, ist eben typisch nichtssagend! Es handelt sich um die typische Standardantwort zu Corona Anfragen, welche offensichtlich jeder einfach erhält, ohne dass jeweils genauer auf den eigentlichen Inhalt des Schreibens eingegangen wurde.

Dr. Andreas Keusch betont: "Dass Bundesrat und Parlament das Gesetz nach deren Willen und nicht nach der Bundesverfassung ausgestalten. Die Juristen setzen dies entsprechend um. Da wir kein Bundesverfassungsgericht haben, wird nur der Prozess der Umsetzung, resp. auf administrative Fehler geachtet, nicht jedoch auf den tatsächlichen medizinischen Hintergrund. So werden die Ansprüche der Betroffenen und medizinisch Gefährdeten im Schweizer Sozialversicherungssystem gezielt der Wirtschaftlichkeit und der Wohlfahrt der Schweiz geopfert. Dies entgegen der BV (Präambel Bundesverfassung und verankerter Grundrechte)." Diese Problematik ist leider überall im "Sozial"wesen zu beobachten.

 

Dr. Andreas Keusch, Patientenvertreter:

"Patientenschützer und Behindertenverbände agieren im Polit-wirtschaftlichen Interesse aufgrund diverser finanzieller Abhängigkeiten, Eigennutzen."

 

"Man beteuert dann einfach heuchlerisch verlogen menschendiskriminierend, für die jeweils Betroffenen zu versuchen das Beste mit den zur Verfügung stehenden Mitteln herauszuholen, anstatt die zugrundeliegenden Fehler des Systems anzugehen, Politiker, Juristen und Ökonomen wieder in die Schranken zu verweisen, medizinisches Fachwissen wieder in die Entscheidungen miteinbeziehen zu müssen. Überaus erbärmlich, entlarvend ist dann eben die Replik von Stokar, welcher sich nicht einmal bemühen will. Noch erbärmlicher BR Berset, welcher die IV Fälle wie Inclusion Handicap eben nur auf administrative Fehler untersuchen lassen wollte – hat man seit Dezember 2019 überhaupt etwas eingeleitet?! – um den politisch mehrheitsfähigen Auftrag problemlos umsetzten zu können, anstatt die BV und damit die Grundrechte der Kranken, Handicapierten, Schwachen und Alten zu schützen.", ergänzt Dr. Andreas Keusch.

 

Im neuen Manuskript von Herrn Prof. Vogt sind praktisch alle Missstände im Gesundheitswesen, deren Konsequenzen auch die IV und somit den handicapierten Mitmenschen betrifft, ausführlich dokumentiert.

 

Wirtschaftlicher Erfolg darf nicht mehr wert sein als ein Leben

Grundsätzlich steht die Wirtschaft im Dienste der Menschen und nicht umgekehrt. Menschenleben können nicht für das Wohl der Wirtschaft geopfert werden. Konkret bedeutet dies, dass wir zuerst die Menschenwürde und die Menschenrechte aller Menschen achten müssen.

Dr. Andreas Keusch hat einschlägige Erfahrungen gemacht, als Patientenvertreter und direkt Betroffener: "Gemäss meinen Erfahrungswerten der letzten 12 Jahre, habe ich zudem nicht wirklich eine Patienten- & Behindertenschutzorganisation ausfindig machen können, die ihr Klientel nicht heuchlerisch verlogen über den Tisch zieht! Denn diese Organisationen können uns Behinderten nur dann helfen, wenn sie Geld bekommen. Sie kriechen also deren Geldgebern sprichwörtlich regelrecht «in den Arsch». Selbstverständlich kritisiert man dann den politisch mehrheitsfähigen Willen nicht, da dies die Geldflüsse zu erliegen bringen könnte. Somit werden wir, die Behinderten, Patienten und Prämien- und Steuerzahler heuchlerisch verlogen über den Tisch gezogen, denn das Wirtschaftswohl steht stets an oberster Stelle!"

 

Katharina Blaser (Bild: zvg)
Katharina Blaser (Bild: zvg)

Fall Katharina Blaser

 

Ein glückliches, zufriedenes und beruflich erfolgreiches Leben von Frau Blaser wurde vor 20 Jahren mit 43 Jahren durch einen Starkstromunfall, der am 11. September 1999 bei ihrem Haus im Berner Oberland stattfand - jäh beendet. Damals war das Haus voll eingerüstet. Als sie das Flutlicht einschaltete und sich an der Gerüststange festhielt, blieb sie mit der rechten Hand an der Gerüststange "kleben"!!- Das Gerüst war unter Starkstrom, was später auch das Starkstrominspektorat sowie im Polizeirapport bestätigt wurde. Der damalige Unfallverursacher ging mit der Firma Wochen später in Konkurs und man konnte ihn nicht belangen.

Nach der Notfallaufnahme wurde Frau Blaser Tage später neurologisch untersucht. Der damalige Neurologe stellte fest, dass der Stromfluss sich den Weg durch den Kopf via den Gaumen bahnte und schliesslich am Hinterkopf austrat. Verbrennungen und neurologische Schäden waren die Folge.

 

"Was ich aber damals nicht wusste war, dass ich kein normales Leben mehr führen würde. Meine Sportschule musste ich aus gesundheitlichen Gründen, mit damals ca. 100 Schüler pro Woche auflösen.

Meinen geliebten Beruf konnte ich zwischen grossen Operationen und reduziertem Arbeitspensum mit grosser Sehbehinderung noch einigermassen mit gutem Willen aufrechterhalten..... bis es nicht mehr ging.... Ich war wie am Boden zerstört, einmal mehr. Nach 27 SRG Dienstjahren musste ein unfallbedingter Aufhebungsvertrag gemacht werden. Von meiner Unfallversicherung der SRG, gekoppelt mit der IV bekam ich nach zwei unabhängigen Gutachten während 13 Jahren eine je 50% Unfall- und Invalidenrente zugesprochen.

 

Unbrauchbar, am Ende und gebrochen

Aber nicht mehr gebraucht zu werden und der neun schweren Operationen, die im Zusammenhang mit dem Unfall standen, war ich ein gebrochener Mensch.", beschreibt Frau Blaser ihre Gefühle und die damalige Situation. Im 2010 verschlimmerten sich die neurologischen Sehstörungen und ein Sturz von einer Rolltreppe war die Folge daraus. "Durch meine neurologische Sehbehinderung durch auf- und ab bewegende Bilder hat mich die IV für ein interdisziplinäres Gutachten im 2010 an das Ärztliche Begutachtungsinstitut Basel (ABI) verwiesen. Das mehrseitige ABI Gutachten ergab, dass ich zu 100 % arbeitsfähig sei, ich hätte keine Rechte mehr auf eine Unfall- und IV Rente. Ein Schock! Die jahrelangen Renten wurden dann trotz Intervention meines Rechtsanwaltes eingestellt, obschon viele unabhängige Untersuchungsatteste und Gutachten von Neurologen und anderen Spezialärzten klar widerlegen. Das Gutachten der IV. Das Gutachten der IV anzufechten, würde kaum eine Chance auf eine Revidierung des „Urteils“ bedeuten."

Nach acht Jahren dasselbe in Grün, nur diesmal mit einem Vermerk im Gutachten der IV, dass sich Frau Blaser auf betrügerische Art eine Unfallrente erschleichen wolle. Frau Blaser wurde von der IV hingehalten und anschliessend ganz "sozial" entsorgt. Auch Auftritte bei SRF 1 und SRF2 haben im 2014 kaum etwas gebracht, auch der Beobachter vermochte nicht zu helfen.

 

Seit dem Januar 2020 ist Frau Blaser pensioniert. Und noch immer hängt sie zwischen den Seilen wegen der Willkür bei der IV und dem Ärztlichen Begutachtungsinstitut Basel (ABI) . Was seit Langem bekannt ist, aber nie geändert wurde, ist, dass das Ärztliche Begutachtungsinstitut Basel (ABI) die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen deutlich höher einschätzt als die behandelnden Ärzte. Zu diesem Resultat kam eine Studie des Universitätsspital Basel bereits 2014.

 

Nach der Pensionierung gibt es keinen Unterschied zwischen handicapiert und AHV mehr

Auch in diesem Fall vertritt der Patientenverteter Dr. Andreas Keusch eine klare Position: "Was diese Frau durchmachen musste, ist für unser Sozialsystem unter Berset einfach nur noch schockierend. Sie wurde gar vom SOS Beobachter nicht wirklich ernst genommen, weil man eben nicht wirklich gewillt war, das Gutachtersystem zu hinterfragen. Jetzt, wo sie pensioniert ist, gibt es natürlich keinen Unterschied zwischen handicapiert und AHV mehr. Der Schaden komplett! Reiner menschenverachtender und menschendiskriminierender Wahnsinn! Da kommt im wahrsten Sinne alles zusammen, was schief laufen konnte! Ein wahres Mahnmal. Aber wenn kein Jurist auf Betrug und Falschgutachten klagt, kommt es eben so heraus, wie vom System unter Berset/Meyer/Rossini (ehemals Brechbühl), allesamt SP, kosteneinsparend erwünscht! Ein Skandal ..."

 

Thomas Ihde ist Chefarzt der Psychiatrie der Berner Oberländer Spitäler FMI und Präsident der Stiftung Pro Mente Sana und als Gutachter für die Invalidenversicherung tätig. Er bekomme für unterschiedlichste Menschen regelmässig Gutachten zu Gesicht, die praktisch identisch seien. Das sei ein klarer Hinweis auf Copy-Paste und reine Fliessbandarbeit. Es brauche Transparenz über die Entscheide der einzelnen Gutachter und Gespräche zwischen Gutachtern und Patienten seien aufzuzeichnen.

 

Interessenskonflikt der Gutachter

Gemäss den Forschern unterscheiden sich die Beurteilungen der Gutachter insbesondere bei körperlichen Beschwerden wie Müdigkeit, Erschöpfung oder Schmerzsymptomen deutlich von den Einschätzungen der Betroffenen und der behandelnden Ärzten. Die Arbeitsfähigkeit für eine angestammte Tätigkeit des Gesuchstellers stuften die Gutachter um knapp 30 Prozent höher ein, für eine dem Leiden angepasste Ersatztätigkeit um 50 Prozent.

Für diese unterschiedliche Einschätzung kommen verschiedene Gründe in Frage, schreiben die Forscher. Sie gehen davon aus, dass Gesuchsteller und deren Ärzte stärker psychosoziale und persönliche Umstände berücksichtigen.

 

Ausserdem sei die Bezahlung der Gutachter durch die IV ein Interessenkonflikt, der eine härtere Begutachtung der Arbeitsfähigkeit begünstige.

 

Ein Unding und nicht tragbare Praxis der IV

Die Gutachten der MEDAS-Stellen gerieten in den vergangenen 10 Jahren zunehmend in Kritik. Ärzte aus dem Ausland stellten trotz fehlender Bewilligung Gutachten aus! Zudem wird immer wieder die Unabhängigkeit der Gutachtungsinstitute angezweifelt. Vor einigen Jahren wurden zudem Vorwürfe gegen das ABI laut, es würde Gutachten zu Ungunsten der Patienten abändern.

 

Die Praxis, wie sie diese beiden Fälle aufzeigen, in verschiedenen Bereichen, zeigen und bestätigen längst bekannte Probleme klar auf. Es ist nicht weiter tragbar, dieses Selbstversorgungssystem von selbternannten Experten und Institutionen, die jegliche Qualifikation und Kompetenz schuldig bleiben und lediglich Millionen Steuergelder kosten. Auch und vielleicht gerade vor allem aus ethischer Sicht, ist das so nicht weiter akzeptabel.

Es muss nun endlich und umgehend reagiert und gehandelt werden.

 

Die Probleme und Missetäter sind bekannt. Diese zu beheben oder abzulösen, stellt keine besonderen Hürden dar!

 

Leider vermochte auch die Pandemie die Solidarität, die sich anfänglich in den ersten Wochen in vielfältigen Formen noch zeigte, nicht zu halten. Die Hoffnung war gross, dass die Solidarität gar verbunden mit dem Bewusstsein, allen Menschen zu gelten, in "Mode" kommen konnte. Die Pandemie führt uns die menschliche Verletzbarkeit vor Augen. Leider ist davon nicht mehr viel übrig. Weder in der Bevölkerung, noch beim Staat. Die erhofften Verbesserungen von jahrzehntelanger Fehlergenerierung blieben aus.

 

Der künftige Weg

Wenn man Entscheiden und Handeln zuerst auf die Gesundheit der Menschen und die Rettung von Menschenleben ausrichtet, ist das auch ökonomisch der nachhaltigere und bessere Weg. Es hilft, die Pandemie einzudämmen und reduziert so deren Intensität und Dauer. Gleichzeitig braucht es konkrete und gezielte Massnahmen, um die negativen wirtschaftlichen Folgen dieser Krise abzufedern. Es gibt nur diesen einzigen Weg - den einzig wählbaren und richtigen Weg!

 

(*Namen geändert)

 

 

Quelle:

 

  • http://www.sjweh.fi/show_abstract.php?abstract_id=3440
  • http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wie-deutsche-IVGutachter-in-der-Schweiz-das-grosse-Geld-machen/story/12086652
  • http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/ahviv/artikel/gutachter_die-gesundschreiber/
  • https://www.sjweh.fi/download.php?abstract_id=3440&file_nro=1

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