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Covid-19 - "Quarantänefall Grenchen" - Menschen werden angeprangert

Im Parktheater Grenchen fand eine der beiden Partys statt
Im Parktheater Grenchen fand eine der beiden Partys statt

DMZ – GESELLSCHAFT / LEBEN ¦ Walter Fürst ¦

KOMMENTAR

 

Eigentlich wollten wir auch hierüber nicht berichten, da man Betroffenen mit einem Bericht auch nicht immer helfen kann. Aber es erscheint unerlässlich, auch andere Sichtweisen aufzuzeigen und gleichzeitig klar zu machen, wer sich rechtswidrig verhält. Meist sind es nicht die Angeprangerten, sondern Medien und vor allem kommentierende "Mitmenschen". Seit Tagen ist auch die junge Frau aus Grenchen am Pranger, die statt in angeordneter Isolation zu sein, an eine Party ging. Pranger, Rufschädigung, Hatespeech, üble Nachrede u.v.m. sind die Folge daraus. Dies musste vor Kurzem bereits ein Wirt aus derselben Stadt erleben, der ebenfalls angeprangert wurde (wir berichteten). Zu Unrecht, wie sich in diesem Fall zeigte. Trotzdem, der menschliche und wirtschaftliche Schaden ist immens.

 

"Die Reaktionen waren heftig. Unter anderem in den sozialen Medien wurde das Verhalten der Frau kritisiert, es sei absolut unverantwortlich. Wie könne man als infizierte Person an eine Party gehen und somit die Ansteckung von anderen Menschen riskieren, fragten viele."

 

Wir können uns immer und immer wieder aufs Neue wiederholen: "Die Motive für Verleumdungen, Hass, Rassismus und üble Nachrede im privaten Bereich können vielfältiger Natur sein. Wer Unwahrheiten in die Welt setzt, will sich meist für angeblich oder tatsächlich erlittenes Unrecht rächen und von eigenen Fehlleistungen ablenken, Mitleid oder Aufmerksamkeit erregen. Vielfach steckt aber auch eine psychische Erkrankung dahinter.

 

Wenn Medien mitmischen, ist es noch weittragender. Gut also, dass hier in der Schweiz einige Institutionen den Kampf aufgenommen haben gegen ungerechte und falsche Berichterstattung und es damit vielleicht und hoffentlich schaffen, dass in Zukunft ein Schreiberling vorher überlegt, ob er die Verleumdung drucken will oder nicht."

 

Was ist eigentlich ein Pranger?

Auf der Website Bewertungs-abwehr.de steht: "Pranger waren im Mittelalter Vorrichtungen auf öffentlichen Plätzen, an denen ein Bestrafter gefesselt und vorgeführt wurde. Ab dem 13. Jahrhundert waren sie zur Vollstreckung von Ehrenstrafen weit verbreitet. Der Angeprangerte war der öffentlichen Schande ausgesetzt, die ein normales Weiterleben in der Gesellschaft ungemein erschwerte. Auch Passanten konnten den Angeprangerten mit Schmähungen oder körperlicher Gewalt überziehen." Dies allerdings NUR bei schuldig Gesprochenen und nicht wie heutzutage bereits im Vorfeld, ohne dass überhaupt eine Schuld erweisen ist.

 

Weiter steht in dem Artikel: "Waren derartige Pranger ca. Mitte des 19. Jahrhunderts nahezu verschwunden, so erlangten sie eine traurige Renaissance in den Medien der Nationalsozialisten. Dort gab es einen Funk-Pranger und eine Rubrik „Am Pranger“ im NS-Hetzblatt „Der Stürmer“.

Medien des 21. Jahrhunderts haben die Wirkung der öffentlichen Blossstellung durch den Pranger leider aufgegriffen, indem sie tatsächliche oder vermeintliche Straftäter oft mit Bild oder Angabe des Namens in Print- oder Online-Ausgaben von Zeitungen zur Schau stellen." Ein Unding und eigentlich eine Straftat.

 

Richtlinien des Journalistenkodex

"Überwiegt das Interesse am Schutz der Privatsphäre das Interesse der Öffentlichkeit an einer identifizierenden Berichterstattung, veröffentlichen Journalistinnen und Journalisten weder Namen noch andere Angaben, welche die Identifikation einer Person durch Dritte ermöglichen, die nicht zu Familie, sozialem oder beruflichem Umfeld des Betroffenen gehören, also ausschliesslich durch die Medien informiert werden." (Richtlinie z7.2)

 

Verständnis für urteilende Menschen

Auf bento.de wird es so gesagt: "Menschen maximieren häufig ihr eigenes Interesse und machen, worauf sie Lust haben und was ihnen am besten tut. Dann ist die Frage: Was passiert in unserer Gesellschaft, wenn alle das tun – wenn alle Steuern hinterziehen, wenn alle bei Rot über die Ampel gehen und jeder den Müll überall hinwirft? Oder wie im konkreten Fall von Grenchen. Dann funktioniert das ganze Zusammenleben nicht mehr. 

Soziale Normen regulieren menschlichen Egoismus, damit das Zusammenleben in Gruppen klappt. Natürlich gibt es auch sinnlose Normen, über die man diskutieren kann, aber grundsätzlich sind sie essentiell für den Zusammenhalt einer Gesellschaft. Aber hier gilt wie überall sonst auch, Gesetz ist Gesetz - da dürfen sich auch nicht Urteilende darüber hinwegsetzen. Wenn man kommentieren muss, dann sachlich und korrekt."

 

Fall Grenchen - Isolation missachtet, rund 280 Menschen werden unter Quarantäne gestellt

Am Donnerstagabend, 2. Juli 2020, hat der Kantonsarzt rund 280 Personen im Umfeld zweier Veranstaltungen in Grenchen unter Quarantäne gestellt. Dies, weil eine positiv auf COVID-19 getestete Person trotz überprüfter und kontrollierter Isolationsmassnahme an Veranstaltungen teilgenommen hat. "Dank" dem Pranger der Medien ist längst bekannt, um wen es sich handelt. Die junge Frau ist dem Treiben schutzlos ausgeliefert. Auch, wenn eine Schuld nachgewiesen werden kann, ist diese Hetzjagd weder akzeptabel noch duldbar. Wer sich gar mitverleiten und  hinreissen lässt in das selbe Horn zu blasen, macht sich oft sogar strafbar.

Der Kanton prüft aktuell rechtliche Schritte.

 

Noch am gleichen Abend hatte der Kantonsärztliche Dienst die Präsenzlisten von den Veranstaltern eingefordert und ohne zeitlichen Verzug für rund 280 Besuchende und Mitarbeitende eine zehntägige Quarantäne verordnet. Dies erfolgte per SMS-Nachricht, da nur Telefonnummern verfügbar waren. Dies wurde zumindest vermeldet. Allerdings wurde nie bekanntgemacht, dass einige Gäste nicht kontaktiert werden konnten, wegen falschen Angaben.

Für die junge Frau gilt, falls der Verstoss gegen die vom Kantonsärztlichen Dienst angeordneten Quarantäne- und Isolationsmassnahmen erwiesen sein sollte, dass sie in strafrechtlicher Hinsicht mit einer Busse bestraft wird.

 

Wie kontrolliert das Contact-Tracing-Team die Einhaltung der Quarantäne- und Isolationsmassnahmen? (Medienmitteilung DDI Solothurn)

"Grundsätzlich gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Gegenüber einer positiv auf COVID-19 getesteten Person wird eine Isolation angeordnet. Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, werden unter Quarantäne gestellt. Beide Massnahmen werden durch den Kantonsarzt angeordnet und stützen sich auf das Epidemiengesetz. Das Contact-Tracing-Team weist alle infizierten Personen und Kontaktpersonen in einem Ersttelefonat darauf hin, dass sowohl der vorsätzliche als auch der fahrlässige Verstoss gegen die angeordneten Massnahmen in strafrechtlicher Hinsicht mit Busse bestraft werden (Art. 83 Abs. 1 Bst. h und Abs. 2 Epidemiengesetz [EpG; SR 818.101]).

 

Die Einhaltung der Massnahmen wird ausserdem mit regelmässigen Kontrollanrufen überprüft. Diese dienen in erster Linie der Überprüfung des Gesundheitszustands sowie der Beratung und Unterstützung der Kontaktpersonen. Das Contact-Tracing-Team fragt aber auch nach, ob die Quarantäne eingehalten wird. Stellt ein/-e Contact-Tracer/-in fest, dass die Massnahmen nicht eingehalten werden oder bestehen Zweifel über die Kooperationsbereitschaft, werden diese schriftlich durch den Kantonsarzt verfügt. Ist weiterhin keine Kooperationsbereitschaft vorhanden, kann die Kantonspolizei eingeschaltet werden." (Medienmitteilung)

 

Die junge Frau meldet sich via Anwalt zu Wort (Auszüge Medienmitteilung)

Am Montagabend, 13. Juli, verschickte die Frau über ihren Anwalt eine Mitteilung. Sie stellt den Sachverhalt anders als der Kanton dar: Am 16. Juni habe sie erste Symptome wahrgenommen. Am 22. Juni habe sie sich testen lassen, das Resultat sei positiv gewesen. Die Arztpraxis habe den Zeitpunkt für die ersten Symptome auf den 21. Juni datiert. Der Kanton habe ab diesem Zeitpunkt 10 Tage dazugerechnet und eine Quarantäne bis zum 1. Juli verordnet.

 

Am 24. Juni, so die Mitteilung des Anwalts, habe die Frau mit dem kantonalen Contact Tracing Center telefoniert. Die Frau habe gesagt, sie habe keine Symptome mehr, die ersten Symptome seien schon am 16. Juni aufgetreten. Die Mitarbeiterin des Kantons habe gesagt, dass die Quarantänefrist 10 Tage nach dem Auftreten der ersten Symptome ablaufe, also am 26. Juni.

 

Deshalb, so der Anwalt, habe die Frau angenommen, sie sei nicht mehr ansteckend und sei am 27. Juni an die Party gegangen. «Meine Mandantin und deren Familie weisen den Vorwurf, dass sie die Ansteckung von zahlreichen Personen bewusst in Kauf genommen habe, deshalb klar zurück», heisst es in der Medienmitteilung.

 

Der Anwalt erwähnt, im zuständigen Departement des Kantons Solothurn habe die Vorsteherin eine Untersuchung eingeleitet. Auf Anfrage im Departement des Innern heisst es, man kläre die Vorgänge ab.

 

Die Auskunft der Behörde

Gemäss Angaben von SRF bestreiten der Anwalt und die Frau nicht, dass die Isolation bis zum 1. Juli verfügt war und dass diese Frist offensichtlich missachtet worden ist. Sie sagen aber, aufgrund einer behördlichen Auskunft sei es zu einem Missverständnis gekommen und deshalb sei die Frau an die Party gegangen.

 

Die DMZ hat mit Andrea Affolter, Medienbeauftragte des Regierungsrates Kontakt aufgenommen, um zu erfahren, was sie zu den "Vorwürfen" der Grenchnerin entgegnen könne: Sie habe telefonisch dem Tracing Center mitgeteilt, dass sie keine Symptome mehr habe (24.6.), die ersten Symptome seien schon am 16. Juni aufgetreten. Die Mitarbeiterin des Kantons habe ihr dann gesagt, dass die Quarantänefrist 10 Tage nach dem Auftreten der ersten Symptome ablaufe, also am 26. Juni. Kann das sein? Darauf antwortete Frau Affolter: "Zu einem laufenden Verfahren können wir uns nicht äussern." Auch, ob in diesem Fall eine Anzeige zurückgezogen würde, oder sich auch dann nichts am Verfahren ändern würde, wurde so beantwortet.

 

Andrea Affolter führt weiter aus: "Grundsätzlich gilt es Quarantäne und Isolation auseinander zu halten. Für eine auf Covid-19 positiv getestete Person ordnet der Kantonsarzt unmittelbar nach dem Testergebnis eine mindestens 10-tägige Isolation an. Die Isolation wird als erstes telefonisch angeordnet und als zweites per Mail bestätigt. Zudem wird die Person während der Isolation regelmässig kontaktiert zur Unterstützung und Beratung und sie kann bei Unsicherheiten und Fragen selber jederzeit mit dem Contact Tracing Team Kontakt aufnehmen."

 

Auch das momentan in Grenchen kursierende Gerücht, dass ein Drittel der Gäste der beiden Partys nicht erreicht werden konnten, weil diese falsche Angaben gemacht hätten, konnte nicht bestätigt werden. Denn so wäre auch der Veranstalter nicht sehr gut da gestanden, wenn er die Angaben der Gäste nicht geprüft hätte. "Diese Aussage können wir so nicht bestätigen. Die auf den Kontaktlisten vermerkten Partygänger konnten bis auf vereinzelte Ausnahmen alle kontaktiert werden." Das System hat hier also weitestgehend funktioniert.

 

Viel problematischer sind Hetze und Pranger

Selbst, wenn die junge Frau schuldig gesprochen würde, ja, selbst dann wiegen all die Vergehen der Medien, der Kommentatorinnen und Kommentatoren schwerer, die mit ihren strafrechtlich relevanten Aussagen das Leben eines Menschen bewusst zu Grunde richten wollten. Es kann nicht sein, dass alles in der Öffentlichkeit verhandelt werden darf, was juristisch relevant ist. Wenn man jemanden anfährt, wird man auch nicht angeprangert, ebenso wenig, wenn man eine Parkbusse erhält. Ob solche Vergleiche hinken, sei dahingestellt. Was aber bestimmt nicht geht, ist jemanden anzuprangern.

 

Stefan Pfattheicher, Sozialpsychologe sagt dazu in einem Interview auf bento.de: "In Gesellschaften gibt es moralische Standards und soziale Normen. Es geht dabei um eine grundsätzliche Definition von Richtig und Falsch, auf die man sich einigt. Wenn jemand über die rote Ampel geht, dann wird eine soziale Norm verletzt – das löst negative Emotionen wie Ärger oder Frustration aus. 

Die Forschung zu ähnlichen sozialen Interaktionen zeigt, dass diese Emotionen relativ unabhängig davon auftreten, ob die Person selbst von der Handlung betroffen ist oder sie nur beobachtet hat. 

 

In den meisten Fällen wollen diese kommentierenden und kritisierenden Leute nicht erziehen, damit sich aus deren Sicht fehlbare Menschen das nächste Mal "korrekt" verhalten. Wenn das Verhalten impulsiv aus Ärger entsteht, dann geht es häufig nicht um Erziehung, sondern vor allem darum, den anderen zu bestrafen oder zu schädigen."

 

"Es gibt Forschung, die zeigt: Menschen, die andere bestrafen, obwohl sie nicht selber betroffen sind, erwarten, dass es ihnen danach besser geht. Aber letztendlich geht es ihnen danach schlechter, als wenn sie es nicht getan hätten."
(Stefan Pfattheicher, Sozialpsychologe)

 

"Die Gründe für dieses bewusste Abwerten von Mitmenschen können vielfältig und auch situationsbedingt sein. Sie sind aber IMMER auf das Persönlichkeitsbild des „Runtermachers“ zurückzuführen."

 

Was zu "Schlechtmachen" und Verurteilen von Personen führt

Burkhard Heidenberger (Trainer für Stress-/Zeitmanagement & Arbeitsmethodik) sagt dazu: "Mögliche Gründe können seinMinderwertigkeitsgefühl - Es mag vielleicht paradox klingen, aber häufig fühlen sich Menschen, die andere mit voller Absicht minderwertig behandeln, selbst minderwertig. Durch ihr abwertendes Verhalten gegenüber (vermeintlich) Schwächeren fühlen sie sich besser. Oder mangelnde Selbstsicherheit - Runtermacher fühlen sich stärker, wenn sie auf andere Macht ausüben können – in welcher Form auch immer. Ein weiterer möglicher Grund kann z.B. auch "So wie mir geschehen, soll es dir ergehen" sein. Wenn eine Person in ihrem persönlichen Umfeld (z. B. Familie, Beziehung) häufig Erniedrigung und Kränkungen erfährt, kann sich in ihr das Bedürfnis entwickeln, selbst eine andere Person zu erniedrigen und zu tyrannisieren – quasi so wie mir geschehen, soll es auch dir ergehen. 

Neid kennt wohl jeder. Aber aus dem Neid heraus den Erfolg, Besitz oder die Fähigkeit von anderen kleinreden, abwerten und dadurch bewusst schmälern, geht schon einen Schritt weiter. Oder Antipathie kann auch mit ein Grund für ungebührliches Verhalten sein – gemäss dem Motto: „Diese Person ist mir unsympathisch und das lasse ich sie spüren, indem ich sie runtermache.“

Vielfach spielt aber fehlende Empathie eine grosse Rolle. Wer sich nicht in andere hineinversetzen, die Gefühle anderer nicht nachvollziehen kann, ist sich auch der Kränkungen, die er durch seine Aussagen oder sein Verhalten verursacht, kaum bewusst.

Es ist auch einfacher, eigene negative Gefühle an anderen auslassen. Negative Gefühle können beispielsweise Frust, Ärger, Wut und Enttäuschung sein. Diese Emotionen werden dann unmittelbar an dem Umfeld ausgelassen oder bei entsprechender Gelegenheit gezielt an bestimmte Personen, indem sie runtergemacht werden.

Im konkreten Fall scheint ebenfalls eine Gruppendynamik oder Gruppendruck eine wichtige Rolle zu spielen. Überall dort, wo Menschen in einer Gesellschaft leben oder in einer Gruppe agieren, kann Gruppendruck entstehen. Auch in Kommentarspalten also."

 

Letztlich wird (fast) jede und jeder, die/der straffällig wird, einen Fehler begeht oder sich nicht an Regeln hält, bestraft. So ist es vorgesehen, so wird es gehandhabt. Eine parallel geführte Hetze hilft niemandem! 

Gerd W. Heyse etwas sagte: "Was wir Menschen nicht zu beurteilen vermögen, verurteilen wir umso beredter." "Jeder Narr kann kritisieren, verurteilen, reklamieren - und die meisten Narren tun es auch." (Andrew Carnegie) Leider. Auf - in eine bessere Zeit, ohne Pranger!

 

 

Quelle: 

  • Medienmitteilung - https://so.ch/staatskanzlei/medien/medienmitteilung/news/isolation-missachtet-rund-280-menschen-werden-unter-quarantaene-gestellt/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=05ce806c5dce54053ec6bf0ed316d411
  • presserat.ch - https://presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/
  • SRF - https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/trotz-isolation-im-ausgang-die-partygaengerin-von-grenchen-wehrt-sich
  • DDI - Kanton Solothurn - https://corona.so.ch/
  • https://www.bento.de/gefuehle/psychologie-warum-massregelt-man-fremde-menschen-runter-vom-fahrradweg-a-bbcb3efc-8111-4fe9-875c-2d4a7fc3a932
  • https://www.mittellaendische.ch/quarantänefall-grenchen-wie-man-menschen-zu-grunde-richtet/#gsc.tab=0
  • https://www.bewertungs-abwehr.de/pranger-der-schande-bild-zeitung/
  • https://www.zeitblueten.com/news/herablassendes-verhalten-menschen-schlechtmachen-runtermachen/

 

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