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Auch bei WhatsApp kann Versenden, Weiterleiten und Besitz von brisanten Inhalten strafbar sein

DMZ – DIGITAL / RECHT ¦ Digitalredaktion ¦

 

WhatsApp ist ein 2009 gegründeter Instant-Messaging-Dienst, der seit 2014 Teil der Facebook Inc. ist. Benutzer können über WhatsApp Textnachrichten, Bild-, Video- und Ton-Dateien sowie Standortinformationen, Dokumente und Kontaktdaten zwischen zwei Personen oder in Gruppen austauschen. Und genau diese Funktionen können strafbar sein, wenn es sich um Inhalte handelt, die brisanter Natur sind. 

 

WhatsApp wird weltweit von über einer Milliarde Menschen genutzt. Was viele nicht wissen: Das Versenden oder Weiterleiten von brisanten Inhalten ist strafbar, ebenso wie der Besitz. Immer wieder beschäftigen die Polizei Fälle, in denen via WhatsApp strafrechtlich relevante Inhalte verschickt wurden, wie beispielsweise kinderpornographische, volksverhetzende oder rassistische Bilder, Texte oder Videos. Besonders Kinder und Jugendliche sind davon betroffen. Sie sind oft in zahlreichen Gruppenchats, in denen regelmässig Inhalte weiterversendet werden. Ein Klick und schon wurde das rassistische Gedankengut, ein Nacktbild oder ein nationalsozialistisches Symbol weitergeleitet.

 

Versenden und Weiterleiten: Hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen drohen

Die Jugendlichen seien sich der strafrechtlichen Folgen in der Regel nicht bewusst, sagte der Rechtsanwalt Arndt Kempgens dem "Westdeutschen Rundfunk". Kempgens vertritt Jugendliche, die sich wegen digitaler Straftaten vor Gericht verantworten müssen. Beispielsweise, wenn aus Wut ein Nacktbild der Ex-Freundin versendet wurde, was verboten ist.

 

Wichtig: Facebook prüfe die Inhalte, WhatsApp dagegen nicht. Deshalb könnten ungehindert strafrechtlich relevante Inhalte ausgetauscht werden. Schickt ein Mitglied einer WhatsApp-Gruppe beispielsweise ein nationalsozialistisches Symbol, landet es bei allen Gruppenmitgliedern. Bei vielen WhatsApp-Nutzern werden Fotos und Videos automatisch auf dem Smartphone gespeichert. Wird der Inhalt nicht gelöscht, macht sich der Besitzer ebenfalls strafbar.

 

Tipp: Automatisches Speichern bei WhatsApp deaktivieren

Am besten wäre es, den Kontakt zu Menschen, die verbotene Inhalte versenden zu vermeiden bzw. sollte man sie auf ihr Fehlverhalten und die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen aufmerksam machen. Zudem empfiehlt es sich, das automatische Herunterladen von Dateien über den Messenger zu deaktivieren. Dazu über die "Einstellungen" den Punkt "Datennutzung" auswählen und unter "Medien Auto-Download" die Haken bei allen Optionen entfernen (hier geht's zum ausführlichen Praxistipp). Zusätzlich sollten alle fragwürdigen Inhalte vom Smartphone gelöscht werden.

 

Weiterleiten von WhatsApp-Nachrichten ist grössere Straftat

Die grössere Straftat ist allerdings das Weiterleiten von brisanten Inhalten. Wer beispielsweise volksverhetzende oder rassistische Inhalte weiterschickt, erfülle den Straftatbestand der Verbreitung verbotener Schriften, so Kempgens weiter. Auch bei Pornographie könne das schnell der Fall sein. Dies gilt für Deutschland und Österreich. Aber auch in der Schweiz drohen Strafen. In einem Fall musste sich ein junger Mann aus dem Aargau vor Gericht verantworten. Bei einer Hausdurchsuchung war sein Handy sichergestellt und von Spezialisten der Polizei durchsucht worden. Es kam zu einer Anklage wegen Verbreitung von illegaler Pornografie.

Als Empfänger solcher illegaler Nachrichten raten Experten, das Bild oder Video unverzüglich zu löschen. Ausserdem sollte man beim Absender deutlich protestieren und davon einen Screenshot – ohne sichtbares Bild oder Video! – erstellen. So kann man sich in einem allfälligen Strafverfahren besser verteidigen. Je nach Absender sollte man den weiteren Kontakt meiden.

 

Das Unternehmen

Das kalifornische Unternehmen WhatsApp Inc. bietet mit WhatsApp das eigentliche mobile Anwendungsprogramm (App) namens WhatsApp-Messenger für verschiedene Smartphone-Betriebssysteme an und betreibt die dazugehörigen Server. Im Frühjahr 2015 wurde den Nutzern auch das internetbasierte Telefonieren über die App möglich gemacht. Dem bis Anfang 2016 kostenpflichtigen, nun aber kostenlosen Dienst wird die weitgehende Ablösung der SMS zugeschrieben. Wichtige Konkurrenten sind Signal (gesperrt in Ägypten und im Iran), Telegram (gesperrt in Dubai und im Iran) und Threema.

 

 

Quellen: 

  • focus.de
  • Westdeutscher Rundfunk
  • https://www.mimikama.at/allgemein/whatsapp-mache-ich-mich-strafbar-wenn/

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