Bundesverwaltungsgericht bestätigt schwere Amtspflichtverletzung von Bundesanwalt Michael Lauber

Michael Lauber
Michael Lauber

DMZ – GESETZ / RECHT / POLITIK ¦ 

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der AB-BA festgestellten Amtspflichtverletzungen von Bundesanwalt Michael Lauber im Wesentlichen bestätigt, insbesondere in Bezug auf das dritte Treffen mit dem FIFA-Präsidenten geht auch das Gericht von einer schweren Amtspflichtverletzung aus.

 

Die AB-BA hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2020 zur Kenntnis genommen. Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die von der AB-BA festgestellten Amtspflichtverletzungen von Bundesanwalt Michael Lauber. So stellt es fest, dass der Bundesanwalt bei seiner Befragung vom 12. November 2018 gegenüber der AB-BA vorsätzlich die Unwahrheit sagte, als er das dritte Treffen mit FIFA-Präsident Infantino bewusst verschwieg und damit seine Amts- und Treuepflicht schwer verletzte. Das Aussageverhalten von Bundesanwalt Michael Lauber war für die AB-BA der Hauptgrund und Auslöser für die Eröffnung des Disziplinarverfahrens.

 

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte noch weitere Amtspflichtverletzungen, würdigte die Schwere jedoch teilweise anders. Es kam aber wie die AB-BA zum Schluss, dass der Bundesanwalt dem Ansehen der Bundesanwaltschaft geschadet hat. Zudem fehle es ihm an Unrechtbewusstsein und Einsicht.

Innerhalb der schwerstmöglichen personalrechtlichen Sanktion in Form der Lohnkürzung, die bestehen bleibt, reduziert das Gericht die Kürzung des Lohns von Bundesanwalt Michael Lauber von 8 Prozent auf 5 Prozent.

 

Persönliche Erklärung des Bundesanwalts

Persönliche Erklärung des Bundesanwalts zum heute veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil A-2138/2020 vom 22. Juli 2020)

 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts respektiere ich.

 

Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück. Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.

 

Deshalb biete ich der zuständigen Gerichtskommission im Interesse der Institutionen den Rücktritt an. Die Modalitäten werde ich direkt mit dieser besprechen.

 

Weitergehende Informationen gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht.

 

 

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Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber, Gianni Infantino sowie weitere Personen: Die AB-BA setzt einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein 

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat Herrn Dr. iur. Stefan Keller als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt. Er soll die von den Ratspräsidien der Bundesversammlung an die AB-BA überwiesenen Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber, Gianni Infantino sowie weitere Personen prüfen.

Am 11. Juni 2020 überwiesen die Ratspräsidien der Bundesversammlung der AB-BA drei Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber, FIFA-Präsident Gianni Infantino sowie weitere Personen mit der Aufforderung, eine ausserordentliche Staatsanwältin oder einen ausserordentlichen Staatsanwalt zu ernennen. Zwischenzeitlich ging bei der AB-BA eine weitere Strafanzeige in derselben Sache ein.

 

An ihrer Sitzung vom 29. Juni 2020 hat die AB-BA Herrn Dr. Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt. Die AB-BA hält fest, dass die Einsetzung – wie in Fällen dieser Art üblich – einstweilen nur der Überprüfung der eingereichten Strafanzeigen dient. Der ausserordentliche Staatsanwalt ist in der Ausführung seiner Aufgabe unabhängig und beginnt unverzüglich mit seiner Tätigkeit.

 

Erachtet der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes die Strafanzeigen als unbegründet, ist er gemäss den massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen befugt, eine Nichtanhandnahmeverfügung zu erlassen. Ergibt seine Prüfung, dass Anhaltspunkte auf ein strafbares Verhalten von Bundesanwalt Michael Lauber bestehen, stellt der ausserordentliche Staatsanwalt bei den zuständigen Kommissionen des National- und Ständerats ein Gesuch um Durchführung eines Strafverfahrens.

 

Der ausserordentliche Staatsanwalt steht für Medienkontakte im derzeitigen Verfahrensstadium nicht zur Verfügung. Die AB-BA wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die weiteren Entwicklungen informieren.

 

Zur Person von Dr. Stefan Keller:

Dr. Stefan Keller ist derzeit in einem Teilpensum als Präsident des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden tätig. Zuvor war der promovierte Jurist und Rechtsanwalt unter anderem Gerichtsschreiber der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts sowie militärischer Untersuchungsrichter und Staatsanwalt. Keller nimmt neben seiner gerichtlichen Tätigkeit verschiedene Lehraufträge an Hoch- und Fachhochschulen als Dozent wahr.     

 

 

Quelle:

  • Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft

    http://www.ab-ba.ch     


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