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Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2020 - Zuwanderung nimmt weiter ab

DMZ – GESELLSCHAFT / LEBEN ¦ Medienmitteilung ¦

 

Die Zuwanderung in die Schweiz nahm im ersten Halbjahr im Vergleich zur Vorjahresperiode um 5,7 Prozent ab, während die Auswanderung um 14,4 Prozent zurückging. Die Coronavirus-Pandemie wirkte sich im April und Mai 2020 spürbar auf die Migration aus. Der Wanderungssaldo lag bei 25 995 Personen (+1323 Personen), denn während der Krise wanderten nur wenige Personen aus der Schweiz aus. Ende Juni 2020 lebten 2 128 812 Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land.

 

Die Einwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung ging zwischen Januar und Juni 2020 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um 3603 Personen zurück (–5,7 %). Bei den Staatsangehörigen der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation und des Vereinigten Königreichs (EU/EFTA/UK) nahm die Zuwanderung gegenüber der Vorjahresperiode um 1149 Personen ab.

Im gleichen Zeitraum haben 30 659 Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz verlassen, 5173 weniger als in der Vorjahresperiode (–14,4 %). Die Auswanderung von Staatsangehörigen der EU/EFTA/UK ging um 3650 Personen zurück (–13,2 %).

Der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung lag bei 25 995 Personen, das sind 1323 Personen mehr als im ersten Halbjahr 2019. Bei Staatsangehörigen der EU/EFTA/UK nahm der Wanderungssaldo aufgrund der rückläufigen Auswanderung um 2281 Personen zu. Bei Drittstaatsangehörigen nahm der Wanderungssaldo um 9,7 Prozent ab.

 

Auswirkungen der Pandemie auf die Migration 

Die Coronavirus-Pandemie und die Schutzmassnahmen, die in der Schweiz und in den meisten anderen Ländern getroffen wurden, haben sich deutlich auf die Migration ausgewirkt. In der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung wurde sowohl bei der effektiven Einwanderung (aus dem Ausland) als auch bei der Auswanderung ein starker Rückgang verzeichnet. Im April und Mai ging die Zahl der in die Schweiz eingewanderten Personen gegenüber der Vorjahresperiode zurück (April: 5132 Personen / –28 %, Mai: 4208 Personen / –42 %). Auch im Juni lag diese Zahl unter dem Vorjahreswert (6460 Personen / –8 %).

 

Gleichzeitig war die Auswanderung im April und Mai im Vorjahresvergleich stark rückläufig (April: 3800 Personen / –34 %, Mai: 4212 Personen / –19 %), ebenso im Juni (5838 Personen / –10 %). Dass der Migrationssaldo im ersten Halbjahr 2020 dennoch leicht zugenommen hat, ist vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen: die hohe Zuwanderung im Januar und Februar wegen der guten Konjunkturaussichten und die rückläufige Auswanderung im April und Mai, die vor allem durch die beschränkten Reisemöglichkeiten während der Pandemie bedingt war.

 

Überwiegendes öffentliches Interesse

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wanderten 57 072 Staatsangehörige der EU/EFTA/UK in die Schweiz ein, um eine befristete oder unbefristete Arbeitsstelle anzutreten. Dies entspricht einem Rückgang von 16,1 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2019. Vom 25. März bis zum 8. Juni 2020 war die Einreise von Arbeitskräften aus der EU/EFTA/UK auf Tätigkeiten beschränkt, die einem überwiegenden öffentlichen Interesse gemäss der COVID-19-Verordnung 2 entsprechen. Vorrang hatten Tätigkeiten, welche die Verfügbarkeit von essenziellen Gütern und Dienstleistungen in den Bereichen Heilmittel und Pflege, Lebensmittel, Energie, Logistik sowie Informations- und Kommunikationstechnologie sicherstellen.

Dank der Zuwanderung von Arbeitskräften aus der EU/EFTA/UK konnte der Bedarf der Schweizer Wirtschaft gedeckt werden. Die entsprechenden Daten zeigen, dass die Berufsgruppen, welche die Verfügbarkeit von essenziellen Gütern und Dienstleistungen sicherstellen, von den Beschränkungen ausgenommen waren. So ging bei allen Aufenthaltstypen die Zuwanderung von Arbeitskräften beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Gesundheitswesen weniger stark zurück als etwa im Gastgewerbe oder in der Baubranche.

 

Im ersten Halbjahr 2020 reisten 16 363 Personen im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 wurden 7,6 Prozent weniger Bewilligungen für den Familiennachzug erteilt. Die Zulassung ausländischer Familienangehöriger von Schweizerinnen und Schweizern oder von Staatsangehörigen der EU/EFTA/UK war vom 25. März bis zum 11. Mai 2020 beschränkt, für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen galt die Beschränkung bis zum 8. Juni 2020. Von April bis Juni wurde im Vergleich zur Vorjahresperiode ein starker Rückgang verzeichnet (April: 2058 Personen / –17 %, Mai: 1720 Personen / –35 %, Juni: 2486 Personen / –19 %). Mit der schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen und der sich stabilisierenden Gesundheitslage dürfte sich die Situation normalisieren.

 

Ende Juni 2020 lebten 2 128 812 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz. Davon sind 1 455 231 Staatsangehörige der EU/EFTA/UK. Zwei Drittel der ausländischen Staatsangehörigen besitzen eine Niederlassungsbewilligung. Diese wird nach einem Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in der Schweiz erteilt gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz sowie den mit einigen EU-Staaten abgeschlossenen Niederlassungsabkommen und -verträgen.

 

 

 

 

Quelle: Staatssekretariat für Migration

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html 


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