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Zürich – Ehepaar soll jahrelang eigene Kinder misshandelt haben

DMZ - BLAULICHT NATIONAL ¦

 

Ein mittlerweile getrenntes Ehepaar muss sich am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht wegen mutmasslicher Misshandlung der eigenen Kinder verantworten. Die Liste der grausamen Taten, welche die beiden über acht Jahre begangen haben sollen, ist entsetzlich lang.

 

Der bald 50-jährige Vater und die heute 48-jährige Mutter werden von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, ihre Tochter und ihren Sohn jahrelang fast täglich weggesperrt, geschlagen, gedemütigt und von der Aussenwelt weitgehend isoliert zu haben.

Die Taten soll das Elternpaar von Anfang 2003 bis Ende 2010 in Zürich begangen haben. Das Mädchen war zu Beginn der Qual fünf Jahre alt, der Knabe vier.

 

Im Keller ohne Licht eingesperrt

Die Eltern sollen die Kinder vier Jahre lang fast jede Nacht und mehrheitlich die ganzen Wochenenden eingeschlossen haben. Zunächst geschah das im Kinderzimmer, später im Keller ihres Reiheneinfamilienhauses – manchmal im Dunkeln ohne Licht.

Laut Anklage durften die Kinder nur selten auf die Toilette und mussten sich auf den Boden des Kinderzimmers und des Kellers erleichtern. Regelmässig gingen sie mit einem strengen Körpergeruch und nach Urin stinkenden Kleidern in die Schule.

Acht Jahre lang durften die beiden keine sozialen Kontakte zu anderen Kindern führen und auch nicht mit den Geschwistern spielen. „Beide Beschuldigten isolierten die Kinder durch ihr Verhalten nahezu komplett von der Aussenwelt“, heisst es in der Anklageschrift.

Zudem wird das Paar beschuldigt, den Kindern regelmässig die Nahrung verweigert zu haben. Hingegen zwang die Mutter das Mädchen einmal, ihr Erbrochenes aufzuessen, den Knaben seinen Kot.

Der Vater soll die Kinder laut Anklage all die Jahre fast täglich geschlagen und getreten haben. Den Knaben schlug auch die Mutter jeden Tag.

 

In Heim eingewiesen

Die schreckliche Tortur endete im Dezember 2010. Beide Kinder wurden von den Behörden in die Notfallgruppe eines Heimes eingewiesen. Sie waren körperlich, psychisch und geistig schwer gezeichnet.

Beide waren stark eingeschüchtert und traumatisiert. Knabe und Mädchen waren untergewichtig, mangelernährt und für ihr Alter zu klein. Ihre geistige Entwicklung war verzögert.

11 und 12 Jahre alt zeigten sie ein kleinkindliches Verhalten. Sie verfügten über einen geringen Wortschatz und konnten keine zusammenhängenden Sätze sprechen. Die Anklage geht davon aus, dass beide als Erwachse eine Invalidenrente werden beziehen müssen.

 

Sexuelle Handlungen mit Kind

Der Vater soll auch mit den zwei weiteren gemeinsamen Kindern und der Tochter seiner Frau grausam umgegangen sein. Seine kleine Tochter soll er über Jahre alle paar Tage sexuell berührt haben.

Die erwachsene Tochter seiner Frau soll er einmal zu Oralverkehr gezwungen haben. Und schliesslich wird ihm vorgeworfen, seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und damit ihren Tod riskiert zu haben.

Die Anklage lautet für beide auf mehrfache schwere Körperverletzung und mehrfache Freiheitsberaubung. Dem Vater wird zudem sexuelle Handlung mit Kindern, sexuelle Nötigung und Gefährdung des Lebens zu Last gelegt.

Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt. Der erste Verhandlungstag ist am 12. August, der zweite am 2. September.


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