Adrian Spahr - Stadtpolizei Grenchen lässt Vertrag platzen - Polizeikommandant wird kritisiert

Adrian Spahr (Bildquelle FB Adrian Spahr)
Adrian Spahr (Bildquelle FB Adrian Spahr)

DMZ – GESETZ / RECHT / GESELLSCHAFT ¦ Walter Fürst ¦

 

Der Kommandant der Grenchner Stadtpolizei und die Personalchefin gaben laut «Bieler Tagblatt» an, bei der Anstellung Spahrs nichts von der Tragweite des hängigen Verfahrens gewusst zu haben. Der Jungpolitiker und ausgebildete Polizist habe ihnen beim Bewerbungsgespräch nicht ganz reinen Wein eingeschenkt, so die Kritik. Dies ist nicht wirklich nachzuvollziehen, da Adrian Spahrs "Fall" die Spalten sämtlicher Schweizer Zeitungen ausgiebig füllte. Es ist eher anzunehmen, dass die Polizei Grenchen auf Druck von "Aussen" den Vertrag platzen liess, was aktuelle Geschehnisse zu bestätigen scheinen.

 

"Ein einseitiger Rücktritt ohne Lohnzahlung für eine gewisse Zeit geht rechtlich sicher nicht", zitiert das Bieler Tagblatt den Bieler Anwalt Mario Stegmann. Denn: Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag sei für beide Parteien gültig und verbindlich. Allenfalls könne man sich aussergerichtlich einigen, so Stegmann.

 

Unschöne Geschichte

Auch der Stadtpräsident von Grenchen befindet das Ganze als eine unschöne Geschichte. Auf Anfrage teilt er unserer Zeitung mit, dass die Anstellungsbehörde der jeweilige Abteilungsvorsteher sei, im vorliegenden Fall also Christian Ambühl. "Unterstützt werden die Abteilungsvorsteher beim Anstellungsverfahren durch das Personalamt. Aufsichtsbehörde der Stadtpolizei ist die Gemeinderatskommission, welche ja auch den Stein ins Rollen brachte." Weiter führt François Scheidegger aus, dass zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Anstellungsvertrag leider schon abgeschlossen war. "Ab sofort müssen die Anstellungen der Stadtpolizei von der Gemeinderatskommission genehmigt werden", ergänzt er.

Er werde der Gemeinderatskommission beantragen, durch eine externe Stelle eine Untersuchung durchzuführen, um alle offenen Fragen zu klären. Das Ergebnis soll in einem Bericht zusammengefasst werden. Zu weiteren Gerüchten könne er nicht Stellung nehmen.

 

Der Kommandant der Grenchner Stadtpolizei, Christian Ambühl, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

 

Viele sehen den Fehler ebenfalls beim Polizeikommandanten und der Personalchefin

Die Kommentarspaltend er nationalen Medien füllen sich und ein Kommentar ist härter als der andere. Ein paar anständige bringen wir aus verschiedenen Zeitungen: So schreibt ein Roger Lehmann auf nau.ch z.B. "Grenchens Polizeichef und die Personalchefin sollten sich schämen. Lügen geht gar nicht. Von wegen sie hätten nicht gewusst...", oder Hedi1 "Da haben wohl der Grenchner Polizei- Kommandant und die Personalchefin wohl etwas fahrlässig gehandelt!! Spahr hat recht!! Unterschrieben ist unterschrieben!! Das bringt nun Kosten mit sich!! Kosten der Steuerzahler!!" Ähnlich sieht es in Kommentarspalten bei Blick und 20Min aus. Daniel Estermann erhält für seinen Kommentar viel Zuspruch: "Viel Glück bei der Jobsuche, Adrian. Kommt schon wieder gut. Und nicht unterkriegen lassen. Die STAPO Grenchen muss zahlen!" Im Bund schreibt C. Smith: "Das ist ja eine Selbstdisqualifikation des Stadtpolizeikommandanten von Grenchen!

Ich würde eher den entlassen, als Herr Spahr! Wenn dieser Polizeichef so naiv ist oder sich so naiv gibt bei der Anstellung von Herr Spahr und so unprofessionell einen Mitarbeiter anstellt? Zudem ist medial längst bekannt was mit Herr Spahr abläuft. (Man könnte nur Googeln) und muss nicht mal die Basler Kollegen anfragen.... Ach und Herr Spahr drücke ich die Daumen, es wird bestimmt einen Freispruch vor Bundesgericht geben! Am Besten würde ich aus aktuellem Anlass die Stadtpolizei Grenchen Auflösen und in die professionelle Kantonspolizei integrieren. So wie das in Olten schon passiert ist. So wäre auch ein professionelleres HR vorhanden, was die Anstellung von Polizisten angeht!"

 

Der Ex-Stapi von Grenchen fodert Konsequenzen für den aktuellen Stadtpräsidenten

Ende 2013 musste der damalige Stadtpräsident Boris Banga abtreten. Er wurde abgewählt. Das hat er nie verkraftet. So meldet er sich erneut zu Wort und bezeichnet es gegenüber dem Regionalsender TeleM1 als peinlich, dass dieses Verfahren nicht schon vorher entdeckt worden sei. Jede Personalchefin und jeder Personalchef würde den Namen der Bewerber googlen und Facebook durchforsten, meint der ehemalige Stadtpräsident Grenchens. Sein Statement wird sicherlich in dieser Sache keine Rolle spielen.

 

Adrian Spahr sagt, dass seine Verurteilung in Grenchen als Bagatelle abgetan wurde

Adrian Spahr selber schreibt auf seiner Facebook-Seite: "Ich bin 4 1/2 Jahre bei der Polizei. Dienstlich habe ich immer einen sauberen Job gemacht. Keine einzige Bürgerbeschwerde.

Beim Vorstellungsgespräch in Grenchen sagte man mir, das private Vergehen (Verurteilung wegen eines Wahlplakats) sei eine Bagatelle und stehe einer Anstellung nicht im Weg. Drei Wochen vor Arbeitsbeginn schaltete sich die Gemeinderatskommission ein und machte am 10. Juni den unterschriebenen Arbeitsvertrag (der im März bereits abgeschlossen wurde) rückgängig.

Meine Frage; geht man so mit einem gut arbeitenden Polizisten um, der mit den Dienstkollegen gute Sachen für die Bürger machte (habe Einbrecher inflagranti erwischt, Reanimationen durchgeführt etc.)!?

Ich bin nur noch fassungslos...

Hätte ich wegen Trunkenheit jemanden umgefahren, ok. Aber wegen einer Zeichnung (!!), die reale Vorkommnisse aufzeigte, jemand versuchen so zu demolieren, das ist doch irrsinnig?

Ich werde jedenfalls den Kopf nicht hängen lassen, politisch so weiter machen und ich lasse mich nicht unterkriegen. Die Wählerinnen und Wähler werden es richten." Wenn seine Aussage zutrifft, dass man in Grenchnen diesen Fall als "Bagatelle" bezeichnet habe, wäre dies eine ausgemachte Katastrophe und sicher nicht tragbar. Über die weitere Entwicklung wird sicherlich weiterhin schweizweit berichtet.

 

Vorgeschichte

Nils Fiechter und Adrian Spahr haben gemäss beiden Instanzen (Regionalgericht Bern-Mittelland und Obergericht), gegen die Rassismusstrafnorm verstossen, als sie fünf Wochen vor den Grossratswahlen 2018 eine Karikatur auf der Facebook-Seite der Jungen SVP veröffentlichten. Sie zeigt einen Schweizer im Sennenchutteli vor einem Müllberg, im Hintergrund eine Wagenburg. Er hält sich angewidert die Nase zu, nebenan erleichtert sich ein Mann in den Büschen. «Millionenkosten für Bau und Unterhalt, Schmutz, ­Fäkalien, Lärm, Diebstahl etc. gegen den Willen der Bevölkerung» steht auf dem Flyer. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!»

 

Auch für das Obergericht bestand kein Zweifel daran, dass es den beiden Co-Präsidenten entgegen ihren Beteuerungen nicht allein um die Transitplätze ging. Dass Fiechter und Spahr nichts gegen solche Plätze hätten, wenn diese mit Billigung der Bevölkerung geschaffen werden: unglaubwürdig in den Augen des Obergerichts. Die beiden müssen «mindestens in Kauf genommen haben», mit dieser Karikatur Fahrende negativ zu charakterisieren und sie so zu diskreditieren. Die Kriterien für Rassendiskriminierung seien erfüllt: Der Post war öffentlich, vorsätzliches Handeln erkennbar, und Fahrende wurden als Ethnie unzulässig herabgesetzt. «Man muss davon ausgehen, dass von einem durchschnittlichen, unbefangenen Dritten diese Äusserung als Diskriminierung verstanden wird», so der Vorsitzende Kiener. Und weiter: «Das lässt keinen Spielraum offen.»

Das Plakat hat zur erstinstanzlichen Verurteilung der beiden Co-Präsidenten Nils Fiechter und Adrian Spahr geführt. Das Regionalgericht Bern-Mittelland taxierte das Plakat und seine Sprache als Verstoss gegen das Rassismusgesetz.

 

Trotz Verurteilung hetzt Polizist Adrian Spahr munter weiter. Sogar zum selben Thema!

Facebook-Post von Adrian Spahr (22. Mai 2020):

So, liebe Transitplatz-Regierungsräte

Allemann und Neuhaus

! Die Grenzen sind (noch) geschlossen und es ist erst Vorsaison. In Wileroltigen musste der Rastplatz gesperrt werden, weil über 50 Wagen den Platz für normale Chauffeure und Automobilisten blockieren! In Nidau wird das Expo-Gelände besetzt, in Orpund eine Wiese. Und in Gampelen gab es gar einen grossen Polizeieinsatz, weil ein Fahrender mit dem Gewehr den Landbesitzer bedrohte!

Während des ganzen Abstimmungskampfes haben wir von einer solchen Magnetwirkung gewarnt!

Es macht mich wütend, dass wir Seeländer, welche diesen Platz nicht wollten, diesen Platz von 3,3 Mio. Franken mitbezahlen und die Suppe auslöffeln müssen, die ihr Theoretiker in Bern uns eingebrockt habt!

Wie lange schaut ihr noch zu, bis endlich eingegriffen wird!?

  

Ehemaliger Arbeitgeber (Kantons Basel-Stadt) von Adrian Spahr hüllt sich in Schweigen

Auf unsere Frage im Mai, ob bei der Polizei in diesem Fall einfach darüber hinweggeschaut werde oder ob das "Nichtreagieren" ihresrseits als Zustimmung der Aussagen von Herr Spahr zu verstehen seien, erhielten wir die Antwort: „Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb wir unseren bisherigen Ausführungen aus personal- und datenschutzrechtlichen Gründen derzeit nichts beifügen können“. Dies die kurze Antwort kam vom Leiter Kommunikation / Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt, Dr. phil. Martin R. Schütz.

 

Wird das Urteil rechtskräftig, prüft die Polizeileitung personalrechtliche Massnahmen

Immerhin wurde bei der letzten Verurteilung von Adrian Spahr noch mitgeteilt: 

"Wird das Urteil rechtskräftig, prüft die Polizeileitung personalrechtliche Massnahmen", Damit könnte Spahr entlassen werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Rassistische Diskriminierung durch die Polizei kann sich in Form von Schikanen, rassistischen Äusserungen, Schutzunterlassung oder sogar Gewalt äussern. Ebenfalls diskriminierend ist das sogenannte Racial Profiling, d.h. das Anhalten und Kontrollieren von Personen ohne Vorliegen eines konkreten Verdachtsmoments (verdachtsunabhängige Personenkontrolle). Vorurteile gegenüber bereits stigmatisierten Personen werden dadurch noch verstärkt. Dies kann etwa junge Männer mit dunkler Hautfarbe (Mehrfachdiskriminierung) oder Personen mit fahrender Lebensweise (insbesondere Roma) besonders treffen.

 

Die Polizei ist an das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV), an den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) und an die Grund- und Menschenrechte gebunden. Polizeiliche Eingriffe müssen stets im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sowie zumutbar sein (Art. 36 BV).

  

 

Quellen:


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