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Einmal mehr tritt der SP Magistrat Alain Berset die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte sowie den demokratischen Volkswillen mit den Füssen

DMZ – POLITIK / MEDIZIN / SOZIALES ¦

GASTKOMMENTAR von Andreas Keusch

Patientenvertreter - MEDVICE

 

Wie von mir seit Jahren festgestellt und jeweils stets mit konstruktiven Gegenvorschlägen kritisiert: Der eigennützige Selbstdarsteller der SP – Alain Berset - tritt mit dessen Vorstoss der Abschaffung der freien Arztwahl dank "Erstberatungsstelle" gemäss Artikel TagesAnzeiger vom 19. August 2020 den Volkswillen und damit den demokratischen Willen des Schweizer Stimmvolkes einmal mehr skrupellos mit seinen ignoranten und arroganten Füssen! 

 

2012 lehnte das Stimmvolk mit 76% die «Managed Care» Vorlage und damit die OBLIGATE EINSCHRÄNKUNG der freien Arztwahl äusserst wuchtig – politisch so beinahe einstimmig – ab!

 

2014 wurde die «Einheitskrankenkasse» zum x.-ten Male mit 61,8% ebenfalls vom Volke wuchtig abgelehnt!

 

Das Mehrkassensystem mit dessen Versicherungsangeboten ermöglicht jedem einzelnen obligat zu Versichernden hingegen bereits ja schon die freie Wahl der Einschränkung der freien Arztwahl über diverse Versicherungsmodelle wie z.B. «Managed Care».

Wie im kostenpflichtigen Artikel des TagesAnzeigers korrekt aufgeführt, sind seit 2018 schon gut 70% aller Versicherten bereits einem Modell mit eingeschränkter Arztwahl angeschlossen!!!

 

Hat es etwas bewirkt?!

 

Nein!!!!

 

Dies, weil wir leider ein Gesundheitssystem mit nur rein ökonomisch gesteuerten leicht zu korrumpierenden finanziellen Vorteilsnahmen ohne medizinischen Mehrwert betreiben, welches weder die Indikationsqualität noch die Behandlungsqualität medizinisch adäquat kontrolliert, analysiert und für zukünftige Indikationen optimiert. So stehen eben nach wie vor Tür und Tor für die wirtschaftlichen Eigenansprüche der diversen Leistungserbringer und Dienstleister ganz weit offen! Dies ermöglicht somit allen Protagonisten weiterhin Mengenausweitungen zur Wahrung deren eigenen erwünschten Wirtschaftlichkeit! Dass dies weder medizinisch noch ökonomisch effizient sein kann, liegt somit eindeutig auf der Hand!

BR Alain Berset hat in der Funktion als Bundesrat und somit als Leiter des EDI die Gesetzte und den Volkswillen umzusetzen! Somit also WZW nach KVG! Dass er dies als selbstgefälliger medizinisch völlig überforderter – im Volksmund: korrupter – kompromissbereiter Lobbyistenhandlanger poiltwirtschaftlicher eigennütziger Interessen als Bundesrast politisch nicht durchsetzen will, hat er schon als vom Bundesgericht nachweislich überführter Gesetzesbrecher eindrücklich bewiesen (Bundesgerichtsurteil 9C_417/2015 vom 14. Dezember 2015)!

 

Der bisherige demokratische Wille ist also eindeutig: Keine obligate Einschränkung der freien Arztwahl und keine Einheitskrankenkasse!

 

Denn gemäss «Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft» ist im Schweizer Gesundheitswesen Therapiefreiheit und Selbstbestimmungsrecht stets vorgesehen!

 

Dies bedeutet somit sowohl verfassungsrechtlicher Schutz der Therapiefreiheit und Sorgfaltspflicht unserer Ärztinnen und Ärzte als auch Behandlungs- und Selbstbestimmungsrecht unserer Patienten und obligatorisch Versicherten!!!

 

Das bedeutet, dass WZW und damit eine medizinische Qualitätskontrolle und -Förderung endlich adäquat umgesetzt werden muss, damit in der Schweiz endlich ein funktionelles und effizientes Gesundheitswesen etabliert werden kann, dass, wie von Prof. Dr. med. Dr. h.c. Paul Robert Vogt propagiert, «ethisch» ist und somit den Vorstellungen von «gut» entspricht. Das Primat im Gesundheitswesen sollte dabei stets in medizinischen Leistungen bestehen, welche zum Nutzen der Patienten erbracht werden:

 

 

Wer nun aber wie Alain Berset nachweislich sowohl die Bundesverfassung als auch den demokratischen Willen der Mehrheit der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger so mit den Füssen tritt, kann nicht mehr als Volksvertreter sondern eben nur noch als VOLKSZERTRETER eingestuft werden.

 

Ein weiterer administrativer kostentreibender unsolidarischer und undemokratischer Aufwand, der kranke Mitmenschen noch mehr diskriminieren wird, nur den BIP nach den jeweils aktuell politwirtschaftlich erwünschten Vorstellungen von Bundesrat und Parlament ohne medizinischen Mehrnutzen für die Patienten und Versicherten schützen und steuern lässt.

 

Mit diesem eigenwilligen Vorstoss verliert Alan Berset somit prinzipiell die Legitimation des Volkes und des Parlaments, weiterhin als Bundesrat amten und walten zu können!

 

Wir brauchen deswegen dringend ein «Bundesverfassungsschutzgericht» um das undemokratische und verfassungsrechtswidrige bananenrepublikmässige eigennützige Treiben von «gewählten» Bundesräten und Parlamentarierinnen & Parlamentariern in Bundesbern endlich Einhalt gebieten zu können!        

 

So aber werden wir chronisch Kranke, handicapierten Mitmenschen, AHV-Rentnerinnen und Rentner sowie schwerkranken Kinder im Krankenversicherungssystem nur noch zusätzlich diskriminiert und bei der Invalidenversicherung als «Gesund» abgestempelt, rausgeschmissen und/oder abgelehnt, skrupellos in den menschenverachtenden «Sozialen Tod» getrieben!

 

Gratulation SP Schweiz!!!

 

 

Gratulation Bundesrat Alain Berset!!! 


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