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Schliessung einer öffentlichen Einrichtung in Freiburg - Quarantänefälle schweizweit - Keine Planungssicherheit für Veranstalter

DMZ – BLAULICHT ¦

 

Infolge der Missachtung des Sicherheitskonzepts einer öffentlichen Einrichtung in Freiburg und dem Fehlen von COVID-19-Schutzmassnahmen ordnete der Oberamtmann des Saanebezirks heute Morgen die sofortige Schliessung an.

 

Heute Morgen, 21. August 2020, gegen 1:30 Uhr, hörten die Beamten einer Patrouille der Kantonspolizei Freiburg, dass in einer öffentlichen Einrichtung in Freiburg Musik gespielt wurde, obschon die Türen der Einrichtung verschlossen waren.

Bei der Kontrolle der Einrichtung stellten die Beamten Mängel bei der Anwendung des Sicherheitskonzepts fest, darunter das Fehlen eines Sicherheitsbeamten.

Darüber hinaus hielt diese Einrichtung die Schutzmassnahmen nicht ein (fehlende Rückverfolgbarkeit der Kunden), die durch die Bundesverordnung in Bezug auf COVID-19 festgelegt wurden.

Der Oberamtmann des Saanebezirks ordnete die sofortige Schliessung der Einrichtung an. Die zirka zwanzig anwesenden Kunden verliessen die Räumlichkeiten in Ruhe.

 

Glarus: 357 Personen müssen nach Grümpelturnier in Quarantäne

In Matt im Kanton Glarus hat eine Frau am vergangenen Sonntag trotz Krankheitssymptomen an einem Fussball-Grümpelturnier teilgenommen. Die Frau wurde nun positiv auf das Coronavirus getestet. Deshalb müssen jetzt die 357 Teilnehmer des Turniers in Quarantäne. Das schreibt der Kanton Glarus in einer Mitteilung.

Die Verantwortlichen des Contact Tracing des Kantons Glarus schickten sofort sämtliche Teilnehmer des Grümpi in Quarantäne. «Die Kontaktdaten des Grümpelturniers sind sehr gut erhoben», sagt Orsolya Bolla, Leiterin Hauptabteilung Gesundheit auf Anfrage. Am Turnier nahmen 357 Personen Teil. Ebenfalls betroffen sind die Besucher einer Bar, welche die Frau am Samstagabend aufsuchte.

Ob aufgrund der aktuellen Ereignisse die Glarner Landsgemeinde vom 6. September durchgeführt werden kann, ist unklar. Wenn die Auswirkungen auf die Fallzahlen klar sind, wird der Regierungsrat die Situation analysieren und entscheiden.

 

Weiterhin keine Planungssicherheit für Veranstalter

Bund und Kantone haben nach einem Treffen Einigkeit demonstriert. Doch kantonal gelten nach wie vor verschiedene Regeln.

 

Was ist die Ausgangslage? Bund und Kantone haben sich am Donnerstag an einen Tisch gesetzt, um das weitere Vorgehen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu besprechen. Später traten Bundesrat Alain Berset und Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK), vor die Medien.

Sind sich Bund und Kantone einig geworden? Engelberger und Berset sprachen beide mit einer Stimme. Sie waren sichtlich bemüht, die gute Zusammenarbeit zu betonen. Dass sie das so betonen mussten, war aber wohl auch eine Reaktion darauf, dass die Erlaubnis zur Durchführung von Grossanlässen mit mehr als 1000 Personen ab Oktober zu Meinungsverschiedenheiten geführt hatte.

 

 

Gab es Kritik von Berset an den Kantonen? Innenminister Berset beklagte sich darüber, dass immer noch wichtige Informationen zu den Corona-Ansteckungen fehlen würden und dass die testenden Ärzte diese Informationen nicht an den Bund weiterleiten würden. Die Kantonsärzte sollen nun in die Pflicht genommen werden, damit der Meldepflicht besser nachgekommen wird.

Herrscht nun Klarheit bezüglich Grossanlässen? Zur Bewilligung von Grossanlässen soll kommende Woche ein weiteres Treffen stattfinden. Klargemacht haben Bund und Kantone bisher nur: Bei Eishockey- und Fussballspielen sollen landesweit die gleichen Regeln gelten. Weniger einheitlich behandelt werden sollen Grossveranstaltungen wie Rockkonzerte. Dafür werde es in den Kantonen unterschiedliche Regelungen geben, hiess es.

 

Was bedeutet das im Einzelfall? Jeder Kanton muss die aktuelle Lage berücksichtigen, wenn er über eine Bewilligung entscheidet. Und er kann, wenn nötig, einen Anlass auch kurzfristig wieder verbieten. Engelberger, Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), betonte: «Die Veranstalter sind Unternehmer. Sie tragen das Risiko, wenn sie sich vorbereiten, Investitionen tätigen und Gesuche stellen und allenfalls nichts durchführen können. Dann liegt das nicht mehr in der Verantwortung der öffentlichen Hand.» Planungssicherheit für die Veranstalter wird es also weiterhin nicht geben.

 

 

Quellen: SRFnews ¦ Kanton Glarus ¦ Kanton Freiburg


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