Wirklich alles "Covidioten"? - Berliner Gericht kippt Demonstrationsverbot - Polizei legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

DMZ – GESETZ / RECHT / INTERNATIONAL ¦ AA ¦

KOMMENTAR

 

Wer das Ende der Demokratie in Deutschland ausruft und die coronabedingten Einschränkungen mit den dunkelsten Kapiteln unserer Geschichte gleichsetzt, hat entweder nicht alle Tassen im Schrank oder ist ein Demagoge. Diese Leute wollen erneut nach Berlin, teilweise mit Gewaltbereitschaft, zumindest wird Stimmung gemachtNachdem das Verwaltungsgericht Berlin nun doch entschieden hat, die Corona-Demonstration am Wochenende in der Hauptstadt zu erlauben, legte die Polizei am Freitag nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Das erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber der Bild. Demnach wolle die Polizei Berlin bis 18.30 Uhr noch Gründe nachreichen. Erwartet wird anschliessend eine Stellungnahme der Veranstalter. Eigentlich unglaublich, was sich da das Verwaltungsgericht herausnimmt. Denn letztlich sind nicht die Vertreter des Gerichts vor Ort, um die Massnahmen zu kontrollieren und durchsetzen. Ein Fehlentscheid. Das Gericht war bis jetzt für eine Stellungnahme nicht erreichbar, wie diese Massnahmen aus Sicht des Gerichtes wirkungsvoll umgesetzt werden könnten.

 

Die Corona-Demonstrierenden verbreiteten mit Fake-Bildern die Falschmeldung, in Berlin hätten über eine Million Menschen gegen Corona-Massnahmen demonstriert.

Kein Abstand, keine Masken. Tausende Menschen gingen trotz steigender Infektionszahlen auf die Strasse. Für den Veranstalter hat die Demo ein juristisches Nachspiel - und das ist gut so!

 

In der Hauptstadt wollen am Samstag erneut Tausende Demonstranten gegen die Corona-Politik der Bundesregierung auf die Strasse gehen. Um Corona-Politik geht es allerdings den wenigsten dieser Leute. Zwischen Reichs- und Regenbogenflagge: Nach einer bundesweiten Mobilisierung demonstrierten in Berlin rund 20.000 #Corona-Leugner*innen. Bei dem #Querfront-Protest wurden diverse Verschwörungsideologien verbreitet. 

 

Fragwürdiges Motto

Das Motto der Demonstration lautete "Das Ende der Pandemie – Tag der Freiheit". Den Titel "Tag der Freiheit" trägt auch ein Propagandafilm der Nazi-Ikone Leni Riefenstahl über den Parteitag der NSDAP 1935. In Stuttgart hat die Initiative "Querdenken 711" bereits wiederholt demonstriert.

Das Auffälligste an den Demonstranten war, dass sie offenbar nicht viel gemeinsam hatten. Zwar war das rechte Spektrum mit AfD-, NPD- und Pegida-Anhängern gut vertreten. Aber es gab auch zahlreiche Gruppen, die vermutlich eher aus der esoterischen Ecke stammten. Andere schwenkten die Regenbogen-Flagge oder gar Transparente mit der Aufschrift "Reggae gegen Rechts". Eine Tatsache, die scheinbar niemandem in der Schafherde aufgefallen ist.

 

Würden härtere Strafen oder schärfere Auflagen für Demonstrationen helfen?

Zulassen muss man das Demonstrieren, aber in einem Rechtsstaat gilt, jeder muss sich an die Regeln halten. Und wenn dies nicht der Fall ist, müssen diese Versammlungen eben verboten werden. Egal welchen Ursprungs. Wir haben Strafsanktionen und einen Bussgeldkatalog. Den muss man nur anwenden.

 

Ausgabe 2 

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Verbotsverfügung der Polizei für eine geplante Demonstration gegen die Corona-Politik gekippt. Die Veranstaltung am Samstag könne unter Auflagen stattfinden, sagte ein Gerichtssprecher. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Berliner Polizei legte gegen die Entscheidung am späten Nachmittag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Die Begründung der Polizei werde noch bis 18.30 Uhr nachgereicht, hiess es. Dann erhalten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme. Voraussichtlich will das OVG noch am Abend seine Entscheidung verkünden.

 

Zu der Kundgebung am Samstag in Berlin hatte die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart 22.000 Teilnehmer auf der Strasse des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese grössere Demonstration und neun weitere kleinere Veranstaltungen am Mittwoch verboten. Als Grund für diesen Schritt hatte die Polizei angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.

 

 

Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden. Den Veranstaltern wurde nach den Worten des Gerichtssprechers die Auflage erteilt, den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem müsse der Veranstalter durch regelmässige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten. Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen. Naiv, wie sich hier das Gericht gibt.

 

Polizei bereitet sich auf Einsätze am Wochenende vor

Demonstrations-Initiator Michael Ballweg hatte das Demo-Verbot in einer Erklärung als "feindlichen Angriff auf das Grundgesetz" bezeichnet. Zudem hatte Querdenken angekündigt, sich juristisch mit allen Mitteln gegen das Demo-Verbot zu wehren und notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Im Internet gibt es zahlreiche Aufrufe, ungeachtet eines möglichen Verbots in die Bundeshauptstadt zu reisen und zu protestieren. Bei der Berliner Polizei gingen mehrere Tausend Anmeldungen zu weiteren Demonstrationen als Ersatz für die verbotene Veranstaltung ein. Demonstrationen lassen sich formlos und schnell über die Internetseite der Versammlungsbehörde der Berliner Polizei anmelden.

Die Polizei bereitete sich trotz der unklaren Lagen auf Einsätze am Wochenende vor. Innensenator Andreas Geisel von der SPD kündigte an, Tausende Beamte aus mehreren Bundesländern und vom Bund zusammenzuziehen, um entweder das Demonstrationsverbot oder aber Auflagen für die Teilnehmer durchzusetzen. Der rot-rot-grüne Berliner Senat und die Polizei stehen wegen des Verbots und viel Kritik daran unter Druck.

 

Dürfen Grundrechte wie die Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden?

Im Fall einer Pandemie ermächtigt das IfSG die örtlichen Gesundheitsämter, gewisse Grundrechte durch Schutzmassnahmen einzugrenzen. Die Behörden dürfen somit Veranstaltungen und Versammlungen verbieten sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Schulen, Kindergärten, Heime oder Badeanstalten schliessen.

Auch können sie Menschen verpflichten, an einem Ort zu bleiben oder bestimmte Orte nicht zu betreten. So heisst es in Paragraph 28 des IfSG: "Die Grundrechte der Freiheit der Person … der Versammlungsfreiheit … und der Unverletzlichkeit der Wohnung … werden insoweit eingeschränkt." Diese Einschränkungen müssen jedoch verhältnismässig sein und dürfen nur zeitlich, räumlich oder personell begrenzt gelten.

 

   

Kann man jemanden verpflichten, in Quarantäne zu gehen?

Nach Paragraph 30 des IfSG erhält der Staat die Möglichkeit, "Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider" in geeigneten Krankenhäusern "abzusondern". Eine Quarantäne muss aber nicht zwingend in einem Krankenhaus erfolgen. Paragraph 30 IfSG sieht auch die Möglichkeit vor, dass Erkrankte (beziehungsweise die Verdächtigen) in häuslicher Quarantäne ausgesondert werden können, wie zum Beispiel die 2.250 Menschen, die nach Kontakt zu einer infizierten Person in Neustadt (Dosse) häuslich isoliert werden mussten.

Weiterhin können Personen, die unter Quarantäne stehen, Gegenstände weggenommen sowie Teile ihrer Post geöffnet oder zurückgehalten werden. Das IfSG sieht demnach vor, dass auch die körperliche Unversehrtheit sowie das Brief- und Postgeheimnis eingeschränkt werden können. Während Paragraph 31 vorsieht, dass auch berufliche Tätigkeitsverbote angeordnet werden können.

Dabei ist wichtig anzumerken, dass die Anordnungen unverzüglich gelten und nicht erst von einem Gericht angeordnet werden müssen - und dass sie nicht nur auf Infizierte zutreffen, sondern auch schon Verdachtsfälle betreffen können. Wer sich hier also "beschnitten" fühlt, bzw. als beschnitten gibt, dem ist nicht zu helfen. Denn genau diese Massnahmen helfen der Allgemeinheit. Denn jeder hat auch ein Recht auf Leben.

 

Was passiert, wenn sich jemand der Quarantäneanordnung widersetzt?

Kommt ein Betroffener den Anordnungen der Behörden nicht nach, kann er laut den Paragraphen 28 und 30 des IfSG "zwangsweise" in Quarantäne kommen. Die rechtliche Ermächtigung dazu gibt wie oben beschrieben Paragraph 30: "Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden". 

 

Corona-Regeln werden verschärft

Senator Geisel erklärte die Entscheidung in zahlreichen Interviews und Stellungnahmen. Zuletzt sprach er in der "Süddeutschen Zeitung" von ursprünglich 50.000 erwarteten Demonstranten. Darunter seien viele "aus dem rechtsextremistischen Spektrum mit einem erheblichen Aggressionspotenzial". Es gebe erhebliche Gewaltandrohungen, sagte Geisel weiter. "Das macht uns ernsthafte Sorgen." Auch seine Behörde und er persönlich würden angegangen. "Die Drohungen, die seit dem Verbot hier eingegangen sind, sind zu massiv. Das übersteigt in Menge und Aggressivität alles, was ich bisher erlebt habe."

Bereits am 1. August waren in Berlin viele Tausend Menschen gegen das Vorgehen der Politik zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf die Straße gegangen. Weil viele Demonstranten weder Abstandsregeln einhielten noch Masken trugen, löste die Polizei seinerzeit eine Kundgebung auf.


Meistgelesener Artikel

Jeden Montag wird jeweils aktuell der meistgelesene Artikel unserer Leserinnen und Leser der letzten Woche bekanntgegeben.


Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.


Mein Mittelland

Menschen zeigen ihr ganz persönliches Mittelland. Wer gerne sein Mittelland zeigen möchte, kann dies hier tun
->
Mein Mittelland



Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der Mittelländischen ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 


Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.


Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst unsere Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.


Kommentar schreiben

Kommentare: 0