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Grenchen - Mit Covid-19 an Partys - Beschwerde abgelehnt - Strafe wartet

DMZ – SOLOTHURN ¦ MM ¦

 

Der Fall in Grenchen SO sorgte Anfang Juli national für Schlagzeilen: Eine junge Frau besuchte zwei Veranstaltungen in Grenchen SO, obwohl sie Covid-19 hatte. 280 Menschen mussten daraufhin in Quarantäne. Die junge Frau wurde im Anschluss heftig in den Medien angeprangert (wir berichteten).

 

Dem Contact-Tracing-Team sei kein Fehlverhalten anzulasten, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Dienstag mit. Die im Juni unter Isolation stehende Frau hatte geltend gemacht, sie habe am Telefon eine angebliche Fehlinformation erhalten. Die Frau war am 22. Juni positiv auf COVID-19 getestet worden. Sie hielt sich trotz einer bis und mit 1. Juli 2020 angeordneten Isolation jedoch am 27. Juni an zwei Veranstaltungen in Grenchen auf.

 

Anwalt der Beschuldigten reicht Beschwerde ein

Die Frau wurde positiv auf das Corona-Virus getestet und musste, gemäss Contact-Tracing-Team, zu Hause in Isolation bleiben. Das befolgte sie aber nicht. Die Frau wehrte sich per Anwalt und sagte, es sei ein Missverständnis, das auf eine behördliche Auskunft zurückzuführen sei.

Nun wurde aber die Beschwerde der Frau abgelehnt. Der Kanton Solothurn (Contact-Tracing-Team) hat korrekt informiert, sagt das Departement des Innern.

 

Von einer Fehlinformation will das Innendepartement des Kanton Solothurn nichts wissen. Dessen Rechtsdienst reichte nach dem «Party-trotz-Corona-Vorfall» in Grenchen eine Strafanzeige gegen die Frau ein. Die Frau wiederum sagt, sie habe schon früher keine Symptome mehr verspürt und sich beim Kanton erkundigt, ob die Isolation früher enden könne. Sie sei informiert worden, dass die Isolation bei dieser Ausgangslage früher fertig sei.

 

Keine früheres Ende der Isolation

Der Kanton Solothurn hält nun aber fest, dass nach dem Telefongespräch mit den Contact Tracern keine solche Notiz erstellt wurde. «Aufgrund der standardisierten Prozesse innerhalb des Contact-Tracing-Teams kann somit ausgeschlossen werden, dass der betroffenen Person ein früheres Isolationsende mündlich bestätigt wurde», schreibt der Kanton. Zudem brauche es für eine angepasste Anordnung eine schriftliche Bestätigung (Mail), das sei nicht passiert.

Die Aufsichtsbeschwerde ist damit vom Tisch. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft aber läuft noch. Die Frau könnte gegen das Epidemiengesetz verstossen haben. Ihr droht eine Busse von mehreren tausend Franken.

 

Komplette Medienmitteilung Staatskanzlei Solothurn

COVID-19 Isolation: Contact Tracing-Team informierte korrekt

01.09.2020

Die Person, welche Ende Juni 2020 eine angeordnete COVID-19-Isolationsmassnahme missachtet hatte, war durch das Contact Tracing-Team des Kantons Solothurn korrekt informiert worden. Das Departement des Innern weist die betreffende Aufsichtsbeschwerde ab.

Hintergrund: Am 27. Juni 2020 hielt sich eine positiv auf COVID-19 getestete Person trotz einer bis und mit 1. Juli 2020 angeordneten Isolationsmassnahme an zwei Veranstaltungen in Grenchen auf. Nach dem Vorfall reichte der Rechtsdienst des Departements des Innern bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die betreffende Person ein. Im Anschluss daran leitete deren Rechtsanwalt ein Aufsichtsbeschwerdeverfahren beim Departement des Innern ein: Darin macht er angebliche Fehlinformationen geltend, die das Contact Tracing-Team des Gesundheitsamts der unter Isolation stehenden Person telefonisch übermittelt haben soll.

 

Aufsichtsbeschwerde abgewiesen

Das Departement des Innern hat den Fall geprüft und hält als Ergebnis seiner Abklärungen fest, dass dem Contact Tracing-Team kein Fehlverhalten anzulasten ist. Dementsprechend weist es die Aufsichtsbeschwerde ab.

 

Die betreffende Person hatte sich am 22. Juni 2020 testen lassen – mit positivem COVID-19-Testresultat. Am darauffolgenden Tag legte eine ärztliche Person des Kantonsärztlichen Dienstes die Dauer der Isolation aufgrund des unklaren bzw. nicht mit Sicherheit feststellbaren Auftretens der ersten Symptome bis und mit 1. Juli 2020 verbindlich fest. Dies stimmt auch mit dem vom behandelnden Arzt, der den COVID-19-Test durchgeführt hatte, festgelegten Datum des Symptombeginns überein.

 

Gemäss eigener Aussage habe sich die in Isolation befindliche Person einen Tag nach der Anordnung bei der zuständigen Mitarbeiterin des kantonalen Contact Tracing-Teams über die Restdauer der Quarantäne erkundigt. Dabei habe sie einerseits angegeben, bereits wieder symptomfrei zu sein und andererseits, erste Symptome bereits am 16. Juni 2020 wahrgenommen zu haben. Die Person stellt sich nun auf den Standpunkt, sie sei dahingehend informiert worden, dass die Isolation bei dieser Ausgangslage bereits am 26. Juni 2020 ende.

 

Die Qualitätsvorgaben des kantonalen Contact Tracings-Teams sehen vor, während der regelmässigen Telefonkontakte mit isolierten Personen wesentliche Auffälligkeiten, Neuerungen und Ereignisse stets in Form von Gesprächsnotizen zu dokumentieren. Eine solche Notiz wurde anlässlich des Gesprächs mit der betroffenen Person jedoch nicht erstellt. Aufgrund der standardisierten Prozesse innerhalb des Contact Tracing-Teams kann somit ausgeschlossen werden, dass der betroffenen Person ein früheres Isolationsende mündlich bestätigt wurde. Ausserdem kann die Isolationsdauer bei verändertem Krankheitsverlauf nur nach Rücksprache mit einer Arztperson des Kantonsärztlichen Dienstes angepasst werden. Ebenso ist nach einer allfällig angepassten Anordnung zwingend eine neue Bestätigung per Mail angezeigt. Eine solche wurde der isolationsbrüchigen Person aber nicht zugestellt. 

 

 

Quelle: SRF ¦ Staatskanzlei Solothurn


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