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Selbstbestimmtes Wohnen fördern

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

 

Die vorberatende Kommission spricht sich für die Ausweitung des Angebotes für betreutes Wohnen aus. Auch Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen, sollen Angebote des betreuten Wohnens nutzen können. Damit soll die Selbstbestimmung gefördert und verhindert werden, dass Betroffene nur aus finanziellen Gründen in ein Heim umziehen.

 

In der Gesetzgebung zu den Ergänzungsleistungen (EL) wird die Finanzierung des Wohnens Zuhause und des Wohnens im Heim unterschiedlich geregelt. Möchte eine Person, die AHV oder IV bezieht, statt in einem Heim im Rahmen des betreuten Wohnens unterstützt werden, kann es zu Finanzierungslücken kommen. Damit die Finanzierung künftig einfacher und umfassender wird, hat der Kantonsrat die Regierung beauftragt, die Kosten über die EL zu vergüten.

Unter dem Präsidium von Sonja Lüthi, St.Gallen, hat die vorberatenden Kommission die Vorlage der Regierung und das gewählte Modell eingehend diskutiert. Die Kommission unterstützt den Vorschlag der Regierung, die Mietkosten für betreutes Wohnen künftig bei den EL anzurechnen. Damit kann der Pflege- und Betreuungsbedarf betroffener Personen individuell gedeckt werden. Mit der angestrebten Lösung sollen EL-beziehende Personen, die mit Unterstützung Zuhause noch selbständig leben können, nicht mehr aus finanziellen Überlegungen gezwungen werden in ein Heim umzuziehen.

 

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat zwei Änderungen zur Vorlage der Regierung. Zum einen sollen für den Bedarfsausweis der Anbieter für betreutes Wohnen von Betagten die Gemeinden zuständig sein. Die Regierung sah vor, dass die Gemeinden für die Anerkennung zum Bedarf angehört werden. Zum andern beantragt die Kommission, dass die Wohnungen nicht immer, sondern nur «grundsätzlich» barrierefrei ausgestaltet sein müssen. Mit dieser Ergänzung kann auf individuelle Bedürfnisse von betroffenen Personen besser Rücksicht genommen werden, die zwar eine Betreuung, aber keine barrierefreie Wohnung benötigen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Aprilsession 2020 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.19.10 zu finden.

 

 

Quelle: Kanton St.Gallen


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