Der Ständerat will den Kulturunternehmen nicht noch mehr helfen

DMZ – KULTUR / POLITIK ¦ AA ¦

 

Was am Morgen noch wunderbar aussah für die Kulturunternehmen ist am Abend bereits wieder in weiter Ferne gerückt. Das hat der Ständerat zum Covid-19-Gesetz entschieden, nachdem der Nationalrat das Covid-19-Gesetz mit 33 gegen 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen grundsätzlich gutgeheissen hatte.

Zwar entschied sich auch der Ständerat für weitergehende Wirtschaftshilfen und sagte ja zur vom Nationalrat eingebrachten Härtefallklausel für Unternehmen. Allerdings befand der Ständerat die bisherigen Massnahmen für die Kultur als genügend. Das Gesetz geht jetzt zurück an den Nationalrat.

 

Mit dem Covid-19-Gesetz sollen, wo nötig und sinnvoll, Notrechtsmassnahmen, die der Bundesrat zur Bewältigung der Coronakrise ergriffen hat, in ordentliches Recht überführt werden. Einig sind sich die Räte aber noch nicht überall. Differenzen gibt es etwa bei den Massnahmen für die Kultur. Der Nationalrat wollte die Unterstützung von 80 auf 100 Millionen Franken bis Ende 2021 erhöhen, der Ständerat blieb auf der kostengünstigeren Linie des Bundesrats. Zudem fordert der Ständerat neu einen Passus für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Demnach muss der Bundesrat die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Reisefreiheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten, die eine besondere Bindung zum Grenzgebiet haben.

 

 

Das Gesetz hat null und nichts mit Impfen zu tun!

 

In der Diskussion bei der Beratung der vielen Einzel- und Minderheitsanträge kam immer wieder ein brisantes Thema zur Sprache: das Impfen und die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Angst vor einem Impfzwang. Rechsteiner machte klar: «Das Gesetz hat null und nichts mit Impfen zu tun!» Die Kritik zielte daneben, das Impfen werde im Epidemiengesetz behandelt.

 

Auch Hannes Germann (SVP/SH) ermahnte seine Kollegen, dass es viele Bedenken bezüglich Impfung in der Bevölkerung gebe. Thomas Minder (parteilos/SH) schlug deswegen vor, das «Sammelsurium-Geschäft» in einen Part für Gesundheitsmassnahmen und einen für die Finanzhilfen zu teilen. Das sei für die Bevölkerung wichtig. Er kam jedoch mit dem Antrag nicht durch.

Das Gesetz geht jetzt zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.


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