Arroganz und Ignoranz prägen das Bild in der Schweiz

DMZ – GESUNDHEIT / WISSEN ¦ Walter Fürst ¦

KOMMENTAR

 

Schweizer Schiffspassagiere geben sich verärgert wegen der dort geltenden Maskenpflicht. Dass man überhaupt noch über solche Themen schreiben muss wird langsam aber sicher zur Sisyphusarbeit. In keinem anderen Land findet man so viele Nörgler und Motzer wie in der Schweiz. Egal bei welchem Thema. Es scheint, dass je besser es einem in einem Land geht, desto grösser ist die Unzufriedenheit. Jede Regel, jedes Gesetz wird an den Pranger gestellt. Dabei geht es nur um EINES! Um die Gesundheit der Gesellschaft. Das müssen egoistisches Denken und Handeln im Hintergrund verschwinden, ohne WENN und ABER!

 

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält aber bis auf Weiteres an einer einheitlichen Regelung im öffentlichen Verkehr fest. Was im Zug bisher gut klappt, führt auf den Schiffen zu einem spürbaren Rückgang an Passagieren: Rund 35 Prozent weniger Gäste verzeichnet die Schweizer Schifffahrt auf dem Bodensee.

Auch wenn im Bord-Restaurant die Maske abgelegt werden darf, Freude kommt dennoch keine auf. Es wird gemotzt und genörgelt wann immer es geht. Zum Unglück des "Personals". Die Bereitschaft ist in keinem anderen Land so niedrig wie in der Schweiz. Arroganz und Ignoranz, die zu höheren Fallzahlen führen. Dieser zivile Ungehorsam ist der Schweiz unwürdig und wird im Ausland mit verständnislosem Kopfschütteln quittiert. Viele Urlauberinnen kommen in diesem Jahr gar aus diesem Grund nicht als Urlauber in die Schweiz. Es scheint, dass in der Schweiz bei einigen Menschen immer noch die Meinung vorherrscht, dass das Virus nicht existiert.

 

Das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit dient in erster Linie zum Schutz von anderen Personen. Eine infizierte Person kann bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome ansteckend sein, ohne es zu wissen. Wenn also auf engem Raum alle Personen eine Maske tragen, wird jede Person von den anderen geschützt. Durch das Maskentragen ist kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet, jedoch verlangsamt sich so die Ausbreitung des neuen Coronavirus.

 

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr (BAG*)

Personen ab zwölf Jahren müssen im gesamten öffentlichen Verkehr eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen. Die Maskenpflicht gilt auch auf dem Aussendeck von Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen.

Kinder unter zwölf Jahren müssen keine Maske tragen. Ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus besonderen Gründen, hauptsächlich medizinischen, keine Masken tragen können. Dazu zählt folgendes: Gesichtsverletzungen, hohe Atemnot, Angstzustände beim Tragen einer Maske und Behinderungen, die das Tragen einer Maske nicht zumutbar oder umsetzbar machen. Um mit Personen zu kommunizieren, die eine Hörbehinderung haben, darf insbesondere das ÖV-Personal die Maske ausziehen.

Die Maskenpflicht gilt immer, unabhängig von der Auslastung des Verkehrsmittels. Wenn Sie sich weigern, im ÖV eine Maske zu tragen, können Sie vom Verkehrspersonal aufgefordert werden, das Verkehrsmittel an der nächsten Station zu verlassen. Bei Widersetzung der Aufforderung können Sie mit einer Busse bestraft werden.

Die Pflicht, eine Maske zu tragen, gilt nur in den Verkehrsmitteln selbst. In Bahnhöfen, auf Perrons oder beim Warten an einer Haltestelle müssen Sie keine Maske tragen. Sofern Sie in solchen Situationen den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können, sollten Sie eine Maske anziehen.

In den Gastronomiebereichen der Verkehrsmittel gilt die Maskenpflicht hingegen nicht. Sie müssen auch keine Maske tragen, wenn Sie im ÖV etwas Kleines essen.

 

 

 

Quelle: 

  • *https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/masken.html

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