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Aktionsplan Pflanzenschutzmittel: positive Resultate nach Umsetzung der Hälfte der Massnahmen

DMZ – LANDWIRTSCHAFT / UMWELT ¦ MM ¦

 

Um die Risiken von PSM zu reduzieren, hat der Bundesrat 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. In den ersten drei Jahren konnten mit 21 Massnahmen fast die Hälfte der insgesamt 51 Massnahmen eingeführt werden. Jedes Jahr beschreiben die verantwortlichen Bundesämter für Umwelt (BAFU), Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Landwirtschaft (BLW), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie Agroscope den Stand der Umsetzung der Massnahmen in einem Bericht.

 

Schutz der Gewässer und Reduktion des PSM-Einsatzes

Im Zentrum der meisten der eingeführten Massnahmen steht die Stärkung des Schutzes der Gewässer und die Reduktion des Einsatzes von PSM. So wurden beispielsweise die Grundlagen für die Förderung und Kontrolle geeigneter Waschplätze für Pflanzenschutzgeräte geschaffen. Damit soll in Zukunft die Gewässerbelastung durch Waschwasser von diesen Plätzen reduziert werden. Zudem wurden neue Anwendungsvorschriften zur Reduktion der Abschwemmung eingeführt. Für 14 Wirkstoffe wurde das Risiko für Gewässerorganismen neu evaluiert und wo nötig die neuen Anwendungsvorschriften verfügt.

 

Unkraut vermehrt mit mechanischen Mitteln bekämpfen

Erste Berechnungen von Agroscope für den Feldbau zeigen, dass mit den zusätzlichen Anwendungseinschränkungen in der Zulassung die Risiken für Oberflächengewässer reduziert werden. In den Direktzahlungen wurden neue Anreize geschaffen, damit Unkräuter vermehrt mechanisch bekämpft werden. Im Jahr 2019 wurden 18% der Obst- und Rebfläche ohne Herbizide und 13% der offenen Ackerfläche ohne oder mit einem Teilverzicht auf Herbizide bewirtschaftet. Dies entspricht einer Zunahme von 20% verglichen mit 2018. Um die Risiken beim Einsatz von PSM im Hobbybereich zu reduzieren, wurde eine beschränkte Liste der PSM publiziert, die für die private Verwendung zugelassen sind.

 

Die AP22+ stärkt den Aktionsplan

Mit der Botschaft zur Agrarpolitik 22+ will der Bundesrat weitergehen. Er hat wichtige Elemente des Aktionsplans aufgenommen und zusätzliche Massnahmen vorgesehen. So sollen direktzahlungsberechtigte Betriebe Pflanzenschutzmittel mit einem erhöhten Risikopotenzial nicht mehr einsetzen, wenn alternative Lösungen zum Schutz der Kulturen vorhanden sind. Zudem sollen die Betriebe Massnahmen umsetzen, um die Umweltbelastung via Abdrift und Abschwemmung um 75% zu reduzieren. Weiter sollen die finanziellen Anreize für einen Anbau ohne oder mit einem reduzierten Einsatz von PSM verstärkt und ausgeweitet werden.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) schlägt in ihrer parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» vor, die Ziele des Aktionsplans im Gesetz zu verankern und den Gewässerschutz zu verstärken. Dafür soll auch auf Massnahmen zurückgegriffen werden, die in den letzten drei Jahren im Rahmen des Aktionsplans erarbeitet wurden. Wenn die Ziele im Gewässerschutz trotzdem nicht erreicht werden, soll den entsprechenden Wirkstoffen die Zulassung entzogen werden. Der Bundesrat begrüsst die parlamentarische Initiative. Sie stärkt den Aktionsplan und nimmt die Branchen in die Pflicht, die für die Zielerreichung erforderlichen Massnahmen umzusetzen.

 

 

 

 

Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft

http://www.blw.admin.ch 


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