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Das grosse illegale Geschäft mit dem Antidepressivum Remeron® (Mirtazapin)

DMZ – GESUNDHEIT / WISSEN ¦ Andreas Keusch

KOMMENTAR

 

Mit grossem Erstaunen und Unverständnis musste ich die m.E. doch recht opportunistisch höchst unsachliche, resp. sehr undifferenzierte reisserische Berichterstattung des SonntagsBlick-Journalisten Sven Ziegler zur gewinn- und profitoptimierenden Mengenausweitung der Pharmaindustrie zu deren Präparaten, im speziellen Psychopharmaka, dank geleisteter geldwerter verordnungsbeeinflussender Vorteilsnahmen im Schweizer Klinik- und Praxisalltag gegenüber unseren Leistungserbringern dank eigenen Erfahrungswerten und Insiderwissen zur Kenntnis nehmen, welche einmal mehr unter dem zu diesen Themen eindeutig überforderten Chefredaktor Gieri Cavelty mit dessen Stellvertreter-Marionette Reza Rafi veröffentlicht wurde:

 

 

Selbstverständlich erwähnen Sie, Herr Ziegler, als entsprechend in der Sie eigennützig zurechtzimmernden Blick-Journalistenschule so offensichtlich leider ebenfalls als äusserst inkompetent sich erweisender Journalist natürlich kein Wort zu den im Hintergrund geleisteten verordnungsbeeinflussenden mengenausweitenden Rabatten im vorliegend harten Verdrängungskampfes des über 6 Milliarden Franken schweren Spielplatzes «Psychischer Erkrankungen». Ich staune, wie man dank Legalisierung von Rabatten durch Bundesrat und Parlament mit Revision HMG/KVG anno 2016, in Kraft per 1. Januar 2020, hier bei unseren Retrozessionen einsackenden Ärzten und Apothekern nach wie vor journalistisch einfach wegzuschauen beliebt, weil es nun halt eben legalisiert ist, die Ärzte und Apotheker ja wohl schon im Interesse deren Patienten und der Prämienzahler nun medizinisch korrekte Indikation und Outcome dank gesetzlich vorgeschriebener Förderung der Behandlungsqualität unter fehlender Kontrolle der Behörden und/oder der Krankenversicherungen laufend optimieren! Dabei sind es ja gerade diese finanziellen Verflechtungen, wenn intransparent gehalten, welche Sie anprangern, resp. die mengenbedingte Höhe der mit den Herstellern ausgehandelten Rabatte, welche das grosse patientensicherheitsgefährdende gewinn- und profitoptimierende Geschäft eigennütziger Dienstleister und Leistungserbringer darstellen. Hier ist nun eben die Gefahr von «Pillen, Pulver und Profit» hinsichtlich Wahrung der Patientensicherheit deswegen um ein vielfaches höher einzustufen, als bei dem klinischen Forschungsbestrebungen der Universitätskliniken mit der Industrie, wenn man schon das angeblich eigennützige Treiben der Pharmaindustrie und unserer Ärzte sachlich unter die Lupe nehmen und anprangern will! Dieses unterdessen nur im polit-wirtschaftlichen Eigeninteresse nachvollziehbare legalisierte gewinn- und profitoptimierende, durch Bundesrat Alain Berset, swissmedic und BAG gezielt geförderte verordnungsbeeinflussende und mengenausweitende Treiben  wird zusätzlich leider nach wie vor von medizinisch höchst inkompetenten Politikern, Juristen, Ökonomen und Journalisten unterschätzt, welche eben keine Ahnung vom differenzierten Forschungsalltag im Klinik- und Praxisalltag aufzuweisen vermögen,  deswegen geduldet, gefördert, skrupellosen eigennützigen Lobbyisten einfach auf den Leim kriechend!

 

Wie sichern Ärzte und Apotheker nun also eine medizinisch korrekt erfolgte Indikation, resp. Verordnung von Psychopharmaka gemäss Revision HMG/KVG in dem Sinne ab, dass eben ein Psychopharmakon gemäss vorliegenden Zulassungsbedingungen «Lege Artis» korrekt verordnet wird, man aufgrund der zunehmenden medizinischen Sachkenntnisse im breiten Klinik- und Praxisalltag seit offizieller Einführung eines Präparates deren Indikationen für die Patienten optimiert, verfeinert?!

 

Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir solche Beispiele transparent aufzuzeigen vermöchten, denn in Ihrem zweiten Artikel – «Das grosse Geschäft mit Antidepressiva» – vermerken Sie am Ende nämlich ausdrücklich:

 

«Das Medikament Mirtazapin-Mepha zum Beispiel, das bei Schlafstörungen eingesetzt wird, verbuchte im vergangenen Jahr ein Umsatzwachstum von 112 Prozent»

 

Als ehemaliger medizinischer Verantwortlicher der Organon (Schweiz) AG, dem ursprünglichen Originalhersteller von Mirtazapin (Remeron®) mit ehemalig niederländischem Mutterhause, aktuell MSD Merck Sharp & Dohme AG, verantwortlich für Zulassung und Preisbildung bis 2002 kann und muss ich diesbezüglich ebenfalls nur den Kopf schütteln!

 

Ein einfacher Rechercheblick zu den offiziellen Registrierungszulassungsbedingungen von Remeron® in der Schweiz (Fachinformation) zeigt nämlich auf, dass Remeron® sowie systembedingt Mirtazapin-Generika auch heutzutage nur für folgende Indikation zugelassen sind:

 

 

 

Für Sie zu kompliziert?! Oder können Sie und Ihre äusserst kompetenten Chefredaktoren Giery Cavelty, Christian Dorer mit deren STV’s Thomas Benkö, Guido Schätti und Reza Rafi als menschlich unglaubliches nicht erklärbares Wunder offensichtlich nur schreiben aber überhaupt nicht lesen und recherchieren?!

 

Wo ist für unsere eigennützigen, Rabatte beziehenden Hausärzte bitteschön die Indikation von Remeron als Schlafmittel offiziell zugelassen, mit welchem man also letztes Jahr einen Umsatzwachstum von 112% im Interesse eigennütziger Hersteller zu erzielen vermochte?!

 

Ja, Mirtazapin vermag aufgrund des pharmakologisch speziellen noradrenergen und serotonergen Wirkprinzips eine spezifische sedierende antidepressive Wirksamkeit aufzuweisen, welche sich die Psychiater gemäss vorliegender individueller Anamnese und Diagnostik bei der Auswahl der Therapieoption einer Akuttherapie oder Erhaltungstherapie einer unipolaren depressiven Episode zu Nutze machen vermögen, da Schlafstörungen und depressive Episoden oftmals zusammenhängen und die sedierenden Eigenschaften vom Patienten zusätzlich akzeptiert werden. 

 

Höchst eigennützige und medizinisch inkompetente Hausärzte verordnen nun aber unter dem Schutzmantel von BR Alain Berset, Swissmedic Direktor Raimund Bruhin und Alt-BAG Direktor Pascal Strupler nun schon seit Jahren Mirtazapin als Schlafmittelalternative infolge der unerwünschten suchtproblematischen Abhängigkeit der Betroffenen unter Benzodiazepinen.

 

Natürlich liegt dies nun eben auf der Hand, weil Mirtazapin vereinfacht ausgedrückt bei niederer Dosis, 15mg, eben pharmakologisch die erwünschte sedierende, schlaffördernde Wirkung zu entfalten vermag, welche bei 30mg dann als Antidepressivum generell ausgeglichener zu wirken bedingt!

 

Doch für den breiten Einsatz von Mirtazapin müsste eine entsprechende Indikation vorliegen, was nachweislich eben nicht der Fall ist!!!

 

Klar darf ein Leistungserbringer einen individuellen Heilversuch starten und Mirtazapin als Schlafmittel unter schriftlicher Einverständniserklärung und entsprechender Aufklärung des Betroffenen versuchen. Aber «Off-Label» ist Mirtazapin als «Compassionate Use» eben nur beschränkt einsetzbar. In der Regel ist es illegal, wenn mehr als 5 entsprechende Heilversuche pro Arzt/Klinik durchgeführt werden! Dann braucht es zusätzlich eine spezielle Bewilligung für die Verordnung von Mirtazapin als Schlafmittel oder eben eine offiziell vorliegende Indikation durch swissmedic!!! Ansonsten muss es bereits als jahrelange illegale «Phase-IV-Anwendungs-/Beobachtungsstudie» auf Kosten der Prämien- und Steuerzahler eingestuft werden!

 

Das Problem bei Mirtazapin ist zusätzlich noch die lange anhaltende pharmakologische Wirkung dieses Antidepressivums, wenn täglich eingenommen. Bei älteren Mitmenschen können die bekannten Nebenwirkungen Schläfrigkeit, Sedation, Schwindel und Erschöpfung deswegen zu unerwünschten lebensqualitätsmindernden unter Umständen sogar leider invalidisierenden oder tödlich verlaufenden Stürzen (z.B. Oberschenkelhalsbruch) oder Verkehrsunfällen führen.

 

Neben der erhöhten Suizidgefahr eben mit ein Grund, weswegen ich als verantwortlicher Medical Director Remeron® gegenüber der Marketingabteilung werbetechnisch stets nur als Antidepressivum zugelassen habe! Alles andere ist illegal! Ein äusserst schwieriger Spannungsbogen zwischen Einhaltung der ärztlichen und rechtlichen Sorgfaltspflicht gegenüber den gewinn- und profitmaximierenden Zielen der Marketingabteilung, wenn man sich als Mediziner in die Gefilde der ‘Pharmamafia’ begibt und gemäss den gesetzlich vorliegenden Anforderungen durchsetzen muss.

 

Zusätzlich gehört Mirtazapin in entsprechend ausgebildete Fachhand von Psychiatern und Psychologen, aber ganz sicher nicht in die Hände von eigennützigen fachlich fragwürdigen Hausärzten als Hobbypsychiater, insbesondere bei Managed Care Hausärztenetzwerken wie z.B. MediX und eigennütziger Versicherungsanbieter, welche über deren Mengenpotential besonders lukrativ geheimvertraglich geregelte mengen- und rabatterhöhende verordnungsbeeinflussende finanzielle Vorteilsnahmen gegenüber den Herstellern zu erzielen vermögen!

 

Kein Wunder haben wir hinsichtlich Anerkennung psychischer Erkrankungen bei der IV so ein menschenverachtendes «Puff», dass medizinisch höchst inkompetente und überforderte Bundesräte und Parlamentarierinnen und Parlamentarier den Eindruck gewinnen, das Treiben der SP Schweiz mit BR Alain Berset und Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer im Interesse der SVP mitunterstützen, psychisch erkrankte Mitmenschen bei der IV dank Zurechtbiegung des IVG als «Scheininvalide», «Parasiten», «Faulenzer»  einfach «gesundschreiben» zu können, bei der OKP gemäss KVG aber nach wie vor kräftig abkassieren zu vermögen, da eben nachweislich krank!

 

Kontrollieren die Krankenversicherungen und das BAG nun also, ob Mirtazapin korrekt verordnet wurde, oder erzielt man die gewinnmaximierende Kostenübernahme höchst eigennütziger und nachweislich gesetzesmissachtender Leistungserbringer, indem diese einfach eine andere Diagnose angeben, damit die Kasse eine nicht offiziell zugelassene Indikation vergütungspflichtig übernehmen? Ist das nicht einfach Betrug, Urkundenfälschung etc.?! So eben auch eine Form von Korruption, insbesondere, wenn Retrozessionen wie Rabatte fliessen, aber keine entsprechend transparente interne und externe Q-Kontrolle betrieben wird?!  

 

Wie schon gesagt, legen Sie mir deswegen ein Qualitätssicherungsprogramm zur Verordnung von Mirtazapin als Schlafmittel und z.B. Vorzugsgenerikum z.B. in Managed Care Hausärztenetzwerken hinsichtlich Indikation und Outcome wie z.B. bei ‘EQUAM’ von MediX oder ‘QBM’ der VEDAG vor!

 

Das gibt es m.E. nämlich gar nicht und würde die Leistungserbringer und Krankenversicherungen so ja zusätzlich eben als nachweislich korrupte gesetzesmissachtende Protagonisten entlarven, welche im Interesse der Pharmaindustrie ein Arzneimittel im nicht offiziell zugelassenen Indikationsbereich breit verordnen!

 

Es ist unglaublich, wie die Verantwortlichen von Politik und Behörden dieses Treiben nun schon jahrelang zulassen. Nicht zu vergessen, Mirtazapin wird sogar als ruhigstellendes Mittel in Alters- und Pflegeheimen eingesetzt, um gewinn- und profitoptimierende Einsparungen beim Pflegepersonal erzielen zu können, anstatt endlich eine würdevolle individuell angepasste jedoch gewinnminimierende und versicherungstechnisch äusserst schlecht vergütete Pflege dementer Mitmenschen im Alters- und Pflegeheim anbieten zu müssen.

 

Wird nun deswegen zusätzlich sehr interessant werden verfolgen zu können, wie schnell sich die nun neue medizinisch leider ebenfalls erneut keinen Bildungsnachweis aufweisende Direktorin des BAG, Anne Lévy, als erneute Nichtmedizinerin, aber als ehemalige CEO der «Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel», BR Alain Berset politwirtschaftlich unterwerfen und  politwirtschaftlich ‘korrumpieren’ lässt?! Denn Mirtazapin ist als illegales Schlafmittel ein Paradebeispiel zur vorliegenden hochgradigen jahrelangen Korruption und Missachtung der ärztlichen sowie gesetzlichen Sorgfaltspflicht unserer Patienten und Prämienzahler in Bundesbern, wo Anne Lévy gegenüber den offensichtlich entweder höchst inkompetenten oder eben höchst eigennützigen Verantwortlichen Berset und Bruhin nun eben eindeutig, nach aussen hin für alle ersichtlich, Gegensteuer geben müsste!

 

Sie sehen, wie nun Sie sich und die «Blick» und «SonntagsBlick» Chefredaktionen mit Ihrem Beispiel von Mirtazapin gleich selber als höchst undifferenzierte inkompetente Handlanger dieses jahrelangen höchst eigennützig gesetzesmissachtenden Systems entlarven!

 

So gesehen ist Ihr völlig undifferenzierter Angriff gegenüber der medizinisch-wissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeit, die für uns Patienten eben auch medizinischen Nutzen hervorzubringen vermag, völlig daneben, einfach nur noch reisserisch! Ihr Beispiel der illegalen profitoptimierenden Verordnungspraxis von Mirtazapin als Schlafmittel schlägt dann noch den Nagel Ihres Sarges als ernstzunehmender Journalist erfreulicherweise für alle ersichtlich noch endgültig ein!

 

Suchen Sie sich deswegen einen neunen Job! Als Journalist können Sie ab sofort nicht mehr ernst genommen werden, wenn Sie offensichtlich leider nicht einmal fähig dazu sind, die offizielle Zulassung von Remeron® zu kontrollieren und dann entsprechend kritisch zu recherchieren, zu hinterfragen! Dasselbe gilt auch für die nachweislich medizinisch äusserst inkompetenten Chefredaktionen mit deren einfältigen Handlanger-Stellvertretungen …

 

Selbstverständlich erwarte ich keine Antwort, da die unsachlich faktenfreie skrupellos meinungsmanipulierenden einfältigen Chefredaktionen Cavelty & Dorer meinen entsprechenden Kommentar natürlich zensurieren, resp. nicht hochschalten liessen:

 

Wenigstens haben Ihre Artikel dennoch einen positiven Aspekt, denn Ihre unsachliche Berichterstattung und zusätzliche Zensur des Ringier Verlags ermöglicht dank Ihrem erwähnten Mirtazapin-Beispiel nun das Aufdecken des höchst inkompetenten Leiters des EDI mit deren Verantwortlichen von Swissmedic und BAG im gewinnoptimierenden Treiben unserer Leistungserbringer und Dienstleister inkl. Krankenversicherungen auf Kosten der Patientensicherheit und Kosteneffizienz der OKP, da Sie als «4. Gewalt» dieses Beispiel gegenüber uns Patienten und Prämienzahlern offiziell vorgelegt haben!


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