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Covid-19 - Was tun die Kantone?

DMZ – NATIONAL / POLITIK ¦ MM ¦

 

Einige Kantone haben ihre Massnahmen verschärft.

 

Freiburg

Der Staatsrat von Freiburg hat heute neue Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Sie betreffen sowohl öffentliche und private Versammlungen und Veranstaltungen wie auch die öffentlichen Gaststätten, den Sport, Choraktivitäten oder Besuche in Spitälern und Pflegeheimen. Die Massnahmen sind unerlässlich beim Versuch, die Epidemie einzudämmen. Die Regierung fordert die Freiburgerinnen und Freiburger zudem auf, die Schutzmassnahmen auch im privaten Rahmen strikte einzuhalten.

 

Die epidemiologische Situation im Kanton Freiburg und der Anstieg der COVID-19-Infektionen in den letzten Wochen sind sehr besorgniserregend. Während der Kanton in der Woche 40 noch 133 und in der Woche 41 434 positive Resultate verzeichnete, ist die Zahl in der Woche 42 auf 1065 Fälle gestiegen. Dieser Trend zu einem starken Anstieg hat sich in den letzten Tagen bestätigt. So wurden seit Montag bereits 1043 neue Corona-Fälle registriert (Stand am Donnerstag, 22.10.2020, um 17 Uhr). Auch bei den Spitaleinweisungen verschlechtert sich die Situation: Gestern, 22. Oktober 2020, waren 60 Personen im HFR hospitalisiert, fünf davon auf der Intensivstation.

 

Angesichts dieser Situation hat der Staatsrat gestern Abend in einer Sitzung Sofortmassnahmen beschlossen, die sich an den Empfehlungen, welche die Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz der lateinischen Schweiz (CLASS) gestern herausgegeben hat, orientieren. Die in Beschlussform getroffenen Massnahmen treten diesen Freitag, 23. Oktober 2020, um 23 Uhr in Kraft und gelten bis 30. November 2020. Später werden sie in der Verordnung über kantonale Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie konsolidiert. Sie lauten wie folgt:

  • Versammlungen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum (Plätze und Spielplätze, Promenaden, Trottoirs, Wege usw.) sind verboten; dasselbe gilt für Versammlungen und Treffen von mehr als 10 Personen im privaten Raum.Dieses Verbot gilt nicht für Ereignisse wie politische, kulturelle und zivilgesellschaftliche Veranstaltungen, die weiterhin ausschliesslich in der Bundesverordnung COVID-19 besondere Lage geregelt werden.
  • Diskotheken und Kabaretts mit Patent D sowie Freizeiteinrichtungen wie das Kasino, Spiel- und Billardsäle, Bowlings usw. werden geschlossen.
  • Alle übrigen öffentlichen Gaststätten müssen um 23 Uhr schliessen.
  • Öffentliche Gaststätten dürfen nur Gruppen von höchstens 4 Personen pro Tisch empfangen, es sei denn, die Gäste leben im selben Haushalt.
  • Die Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Gaststätten sowie die Organisatorinnen und Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden bzw. der Besucherinnen und Besucher in elektronischer Form erfassen.
  • Die Ausübung von Sportarten und Aktivitäten mit Körperkontakt (Fussball, Basketball, Hockey, Kampfsportarten, Tanz usw.) ist verboten, mit Ausnahme des individuellen Trainings.
  • Bei Wettkämpfen des professionellen Leistungssports sind höchstens 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet. Trainings der Profisportler müssen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
  • Chorsingen ist nur dann erlaubt, wenn an Proben und Aufführungen generell Masken getragen werden.
  • Auf Märkten und an Messen gilt sowohl drinnen als auch draussen eine Maskenpflicht.
  • In Einrichtungen des Gesundheitswesens, namentlich in Spitälern und Pflegeheimen, werden Besuche gemäss den Richtlinien der Einrichtungen streng begrenzt durchgeführt.
  • Die Hochschulen (HES-SO//FR, PH, Universität) werden beauftragt, für Vorlesungen Fernunterricht zu organisieren. Ausnahmen können für besondere Situationen gemacht werden, namentlich für stark interaktiven Unterricht (z. B. Labor- oder Werkstattarbeit).

Die Ämter des Staates arbeiten aktiv an der raschen Einführung von Lösungen zur Information der Bevölkerung über die praktische Umsetzung dieser Massnahmen, insbesondere über eine sich im Aufbau befindliche Telefon-Hotline (weitere Informationen so rasch wie möglich auf www.fr.ch).

 

Einhaltung der Schutzmassnahmen

Der Staatsrat hofft sehr, dass sich die Ausbreitung der Epidemie mit diesen Massnahmen verlangsamen lässt und drastischere Massnahmen vermieden werden können. Er betont jedoch, dass dies nur mit der aktiven Mitarbeit der gesamten Bevölkerung möglich sein wird. Die strikte Einhaltung der Schutzmassnahmen – Handhygiene, Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern (Social Distancing), Tragen einer Maske – sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Rahmen ausserhalb der eigenen vier Wände, ist das beste Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus.

 

Der Staatsrat wird die Entwicklung der Situation weiterhin genau beobachten und ist bereit, wenn nötig zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.

 

Zürich und Uri warten ab

Keine neuen Massnahmen in Zürich. Laut Regierungsrat will man die letzten Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Pandemie konsequent umzusetzen. Darüber hinaus gebe es aber vorläufig keine neuen Regelungen.

Man richte ein besonderes Augenmerk auf Schutzkonzepte und deren Einhaltung. Das Contact Tracing will der Kanton weiter ausbauen.

Auch der Kanton Uri wartet vorerst ab; der Regierungsrat richtet jedoch ebenfalls einen dringlichen Appell an die Bevölkerung. Man stünde in engem Kontakt mit dem Bund und anderen Kantonen und setzte sich dafür ein, dass landesweit einheitliche Massnahmen getroffen werden.

 

Auch Neuenburg mit strikten neuen Bestimmungen

Die Massnahmen in Neuenburg sind sehr ähnlich wie in Freiburg und dem Jura. Unter anderem werden Kontaktsportarten verboten und Fitnesszentren und Schwimmbäder geschlossen.

Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen in privaten und öffentlichen Räumen werden auch hier verboten. Restaurants und öffentlichen Einrichtungen müssen spätestens um 23 Uhr schliessen. In Gaststätten dürfen maximal vier Personen am selben Tisch sitzen.

Fitness- und Wellnesszentren, Schwimmbäder und Bowlingbahnen müssen schliessen. Das Ausüben von Kontaktsportarten wie Fussball, Basketball, Hockey, Volleyball, Kampfsportarten oder Gesellschaftstanz wird untersagt. Auch kollektive musikalische Aktivitäten wie Chöre oder Blaskapellen sind nicht mehr möglich.

 

Der Kanton Jura verschärft die Massnahmen massiv

Laut einer Mitteilung müssen Diskotheken und Clubs im Kanton schliessen, Restaurants haben neu die Sperrstunde 22 Uhr. Zudem gilt Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Innenräumen und Fahrzeugen, falls Abstand nicht eingehalten werden kann. Private und öffentliche Versammlungen von mehr als 15 Personen werden verboten - eine Ausnahme sind Beerdigungen. Auch Breitensport wie Fussball, Basketball oder Chorproben werden verboten. Dieses strenge Regime gilt vorerst einmal für die Dauer von drei Wochen.

Die Infektionszahlen sind in der letzten Zeit massiv angestiegen, die Hospitalisationszahlen haben sich innert einer Woche verfünffacht.

 

Auch Waadt verbietet Grossveranstaltungen

Der Kanton Waadt verschärft seine Massnahmen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie. Er verbietet Grossanlässe von mehr als 1000 Personen und private Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen.

Die neuen Regelungen treten am Sonntag um Mitternacht in Kraft, wie die Kantonsregierung am Freitag mitteilte. Der Staatsrat ist der Ansicht, dass so schnell wie möglich strenge Massnahmen ergriffen werden müssen.

Die Gemeinden legen fest, inwiefern Märkte stattfinden können. Marktbesucher und Verkäufer müssen Gesichtsmasken tragen.

 

Sperrstunde in Luzern

Auch der Luzerner Regierungsrat sieht Handlungsbedarf und hat deshalb dringliche Sofortmassnahmen zur Eindämmung des Virus beschlossen. Sie treten morgen Samstag, 24. Oktober 2020, in Kraft.

An Arbeitsplätzen in Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben gilt eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Personen, die allein in einem Raum arbeiten, sowie Arbeitsplätze, an denen der Abstand eingehalten werden kann oder zusätzliche Schutzmassnahmen wie Abschrankungen bestehen.

Restaurationsbetriebe, einschliesslich Bars und Clubs, Diskos und Tanzlokale, müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr für das Publikum geschlossen bleiben.

In Spitälern und Alters- und Pflegeheimen, einschliesslich Kurhäusern, gilt ein Besuchsverbot. Die Leitung der Einrichtung entscheidet über Ausnahmen in Härtefällen.

In geschlossenen Privat- und Transportfahrzeugen gilt eine Maskenpflicht, wenn Personen transportiert werden, die nicht im gleichen Haushalt leben.

Erotik- und Sexbetriebe sind für das Publikum geschlossen.

 

 

Drastische Massnahmen in Bern

Der Kanton Bern verbietet, Link öffnet in einem neuen Fenster Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen. Ab Samstag sind nur noch Geisterspiele ohne jegliche Zuschauer zulässig. Museen, Kinos, Fitnesscenter werden geschlossen. Wettkämpfe und Trainings von Sportarten mit Körperkontakt werden verboten. Zudem gibt es im Kanton Bern eine Sperrstunde von 23:00 bis 06:00 Uhr. Bars und Clubs werden geschlossen.

Neu gilt eine Maskentragpflicht auch unter den Lauben der Berner Innenstadt. Auch Messen oder Ausstellungen werden verboten, was diese Woche für Kritik sorgte. Denn bisher waren Messen mit tausenden von Besucherinnen und Besuchern erlaubt, auch wenn Grossveranstaltungen mit über tausend Personen im Kanton Bern verboten waren. Die neuen Regeln gelten ab Mitternacht. Ab Montag dürfen zudem maximal 100 Gäste in Restaurants anwesend sein – maximal vier pro Tisch.

Zudem wird die Maskentragpflicht im Kanton ausgeweitet. Sie gilt ab Samstag auch in Laubengängen und überdachten Bereichen von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Das gab Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) vor den Medien in Bern bekannt.

 

 

Kanton Genf verschärft Massnahmen

Auch der Kanton Genf verschärft die Massnahmen, u.a. gilt:

  • Nicht mehr als 5 Personen in der Öffentlichkeit
  • Nicht mehr als 5 Personen an privaten Anlässen
  • Veranstaltungen über 1000 Personen sind verboten
  • Sperrstunde in Bars und Restaurants

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