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Covid-19 - Lage der Schweiz - «Es ist keine Zeit zu verlieren»

DMZ – MM ¦

 

Die Ansteckungen steigen jeden Tag, so Simonetta Sommaruga. Die beschlossenen Massnahmen würden dann auch ab Mitternacht gelten, es sei keine Zeit zu verlieren.

 

Coronavirus: weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie, Einführung von Schnelltests, Reisequarantäne neu geregelt

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. Ab Montag, 2. November, müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Er hat ausserdem die Regeln für die Reisequarantäne angepasst sowie die Einführung von Schnelltests beschlossen.

Die Fallzahlen sowie die Anzahl Hospitalisationen nehmen drastisch zu. Der Bundesrat will die Ausbreitung von Covid-19 Infektionen eindämmen und die Überlastung der Intensivpflegestationen sowie des Gesundheitspersonals in den Spitälern verhindern. Dazu hat er Massnahmen ergriffen, welche die Zahl der Kontakte unter den Menschen reduzieren.

 

Tanzlokale geschlossen

Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Diese bergen ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung des Virus. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.

 

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen. Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.

 

Keine sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen

Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig. Da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden sind Anlässe von Laien-Chören verboten, professionellen Chören ist das Proben erlaubt.

 

Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen

Hochschulen müssen ab Montag, 2. November, auf Fernunterricht umstellen. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.

 

Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt

Seit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros). Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.

 

Bundesrat beschliesst Einführung von Schnelltests

Um eine Covid-19 Infektion festzustellen, können zusätzlich zu den bereits angewendeten Tests (PCR-Tests) ab dem 2. November 2020 auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dies ermöglicht eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung. Es können mehr positive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden.

 

Die Genauigkeit der Schnelltests wurde durch das «Centre national de Référence pour Infections Virales Emergentes» (CRIVE) in Genf evaluiert. Die Schnelltests sind im Vergleich zu den PCR-Test weniger empfindlich. Sie sind vor allem dann einsetzbar, wenn eine Person infektiös ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht daher den Einsatz dieser Schnelltests nur bei denjenigen Personen vor, die gemäss den Kriterien des BAG als symptomatisch gelten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Zudem sollte das Auftreten der Symptome weniger als vier Tage her sein. Auch bei asymptomatischen Personen, die eine Meldung der Swiss Covid App erhalten haben, ist der Einsatz dieser Schnelltests möglich. Diese sollen – falls sie positiv getestet werden – zur Absicherung einen zweiten Test mittels PCR durchführen lassen. Alle Personen, die mittels eines Schnelltests positiv getestet wurden, sollten sich dennoch umgehend in Isolation begeben.

 

Die Schnelltests werden vom Bund vergütet - allerdings ausschliesslich für diejenigen Personen, auf die die Empfehlungen des BAG zutreffen.

 

Bundesrat definiert neuen Schwellenwert für die Reisequarantäne

Der Bundesrat hat zudem den Schwellenwert für die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Quarantäneliste sowie die Ausnahme von der Quarantänepflicht für Geschäftsreisende angepasst. Die Änderung tritt am 29.10.2020 in Kraft.

 

Da die Inzidenz der Schweiz verglichen mit dem europäischen Umfeld inzwischen überdurchschnittlich hoch ist, wird der Schwellenwert angehoben. Mit der Verordnungsanpassung kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz.

Angepasst werden auch die Ausnahmebestimmungen für Geschäftsreisende und für Personen, die aus medizinischen Gründen reisen. Die Regel, dass solche Reisen höchstens fünf Tage dauern dürfen wird aufgehoben.

 

 

Man müsse nun verhindern, dass Betriebe wegen der steigenden Infektionen geschlossen werden, der Schaden für die Wirtschaft wäre immens. Einigen würden die Massnahmen nicht gefallen, sie seien jedoch notwendig, so die Bundespräsidenten. Gemeinsam würde die Schweiz die Krise überstehen.

Die Regeln seien schweizweit gültig, kein Kanton könne sie aufweichen. Es sei aber möglich, dass Kantone noch strengere Regeln aufstellen würden, so Sommaruga. Es sei nun zu vermeiden, dass sich zu viele Menschen zu nahe kommen würden und sich so anstecken würden. Das Ziel sei klar: je weniger Kontakte, desto weniger Ansteckungen.

Die Folgen für die Beschäftigten und die Wirtschaft sollen möglichst minimiert werden. Auch hier habe man Massnahmen getroffen. Je rascher die Schweiz das Virus unter Kontrolle bringe, so schneller könne man auch wieder zur Normalität zurückkehren.

 

Berset: «Wir müssen die Reproduktionszahl halbieren»

Im Moment betrage der R-Wert 1.6, das heisst, eine Person steckt 1.6 weitere Personen an. Alain Berset sagt, der Wert müsse dringend halbiert werden, also auf 0.8 gedrückt werden.

Dies sei nur mit den nun angekündigten, scharfen Massnahmen möglich. Ansonsten drohe ein weit härterer Shutdown.

 

Berset: «Die Schweiz ist jetzt ein Hotspot»

Die Inzidenz in der Schweiz liege über derer der Nachbarländer, in einigen Kantonen sogar über 1000. Die Quarantäneregelung sei deshalb nicht mehr anwendbar. Man habe nun zu «Schweiz Plus 60» gewechselt. Dies würde im Moment zum Beispiel Belgien betreffen.

Es bleibe bei einer Quarantänelänge von 10 Tagen. Aber man habe die Regelung bei Geschäftsreisenden und Reisen aus medzinischen Gründen angepasst.

 

Mit den neuen Schnelltests können die Testkapazitäten massiv erhöht werden

Berset zeigt sich besonders erfreut, dass nun die Schnelltests zugelassen sind. Man müsse mehr testen und da würden die Schnelltests helfen. Da habe man ein Resultat innert 15 Minuten.

Auch die Schnelltests bräuchten jedoch eine professionelle Handhabung; sie müssen also bei Ärzten oder in Testzentren durchgeführt werden.

 

Berset: «Es sind einschneidende Massnahmen»

Alain Berset betonte, dass die beschlossenen Massnahmen schwerwiegend seien. Doch es gebe keine andere Möglichkeit, die Pandemie in den Griff zu bekommen.

 

Berset: «Farbe auf Rot gewechselt»

«Jetzt müssen wir weitere, einschneidende Massnahmen ergreifen und die Kontakte massiv einschränken», macht auch Bundesrat Alain Berset deutlich. Das mache auch die Farbe der Plakate deutlich. Die Kampagne hat nun wieder die Farbe Rot.

Die bisherigen Massnahmen hätten nicht gereicht, darum habe der Bundesrat – in Absprache mit den Kantonen – weitere Massnahmen beschlossen. Es sind die Massnahme, die vor wenigen Minuten bekannt wurden, die Berset nun im Detail aufreiht.

Man werde die Wirkung der Massnahmen nun in den nächsten Wochen beobachten, so Berset.

 

Parmlin: « Massnahmen nicht im Widerspruch zur Wirtschaft»

Die Massnahmen stünden nicht im Widerspruch zur Wirtschaft, sagt Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Es sei jedoch klar, dass die Situation für Teile der Wirtschaft hart seien.

Man habe aber die richtigen Massnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen. Diese sind: Die Kurzarbeitsentschädigungen, der Corona-Erwerbsersatz sowie das Covid19-Gesetz.

Man arbeite intensiv daran mit den Kantonen, dass die Härtefallklausel auf Basis des Covid-gesetztes rasch in Kraft treten könne. Auch könnten mit diesem Gesetz Massnahmen verlängert werden, die seit dem Frühling bestehen. Etwas Entschädigungen für Freiberufler oder Unterstützungsmassnahmen für Kultur und Sport.

 

Sommaruga: «Wir haben nicht sieben Tage verloren»

Ob man nicht die Massnahmen schon früher ergreifen hätte können? Dies die Frage eines Journalisten. Nein - beim letzten Mal seien die Kantone am Drücker gewesen, so Sommaruga. Man habe mit den Kantonen in der Zwischenzeit gesprochen und sich geeinigt – sodass alle hinter den Massnahmen stehen könnten, so die Bundespräsidentin.

 

Parmelin: «Wir sind wesentlich besser vorbereitet als im Frühling»

Bundesrat Guy Parmelin weist darauf hin, dass man wirtschaftlich nun weit besser aufgestellt sei, um der Krise zu trotzen. Es sei nun sehr wichtig, dass sich alle an die beschlossenen Massnahmen halten würden, um weitaus schlimmere Folgen zu verhindern.

 

Geht das Versammlungsverbot gegen die Verfassung?

Das Epidemiengesetz würde genau solche Massnahmen für solche Situationen vorsehen, sagt Bundesrat Alain Berset. Die gleiche Einschätzung teilt auch der Rechtsexperte des Bundesrates. Der Eingriff, die Einschränkungen seien verhältnismässig und deshalb auch verfassungskonform.

 

Bundesrat behält sich härtere Massnahmen vor

Aus der Task Force sei zu hören gewesen: «Bleiben Sie zu Hause!» – warum hat der Bundesrat das nicht befolgt? Man habe eine differenziertere Herangehensweise gewählt, so Alain Berset. Das heisse aber nicht, dass in einem nächsten Schritt härtere Massnahmen folgen würden.

 

Wird ein Verstoss gegen die Maskenpflicht gebüsst?

Die Regeln seien jetzt klarer definiert und machen eine Handhabung der Regeln einfacher, auch für die Polizei, meint Alain Berset. Bussen bei Verstössen seien möglich, die Polizei kann eine Anzeige machen. Aber es habe sich gezeigt, dass man gut damit fahre, auf die Eigenverantwortung zu setzen. Die Menschen würden sich daran halten.

 

Keine konkreten Beschlüsse im Tourismus

Was bedeuten die Massnahmen für den Wintertourismus? Müssen Skigebiete schliessen? Die jetzige Situation sei für den Tourismus Gift, so Simonetta Sommaruga. Man wolle das Virus wirklich so schnell wie möglich eindämmen, das sei natürlich auch im Sinne der Skigebiete.

Konkrete Beschlüsse habe man heute dazu aber keine gefällt, so Sommaruga.

 

Wann können nochmals neue Massnahmen kommen?

Berset erwartet, dass man allfällige Wirkungen der neuen Massnahmen relativ rasch erkenne. Man könne durchaus in den nächsten Tagen erwarten, erste Resultate zu sehen. Auch aufgrund dessen, dass der Bundesrat schon vor zehn Tagen Massnahmen erliess und letzte Woche auch viele Kantone reagiert hätten.

Man werde also rasch evaluieren und auch zeitnah reagieren, falls nötig.

 

Berset: «Wir haben viel von den Massnahmen im März gelernt»

Wird das reichen, um die Überlastung der Spitäler zu vermeiden? Es sei schwierig, die Situation mit derjeniger vom Frühling zu vergleichen, so Alain Berset. Man sei nun eher in der Lage vorauszuschauen und Auswirkungen zu antizipieren.

Die Massnahmen seien weniger ausschneidend als die vom März. Daraus habe man viel gelernt, nun könne man «chirurgischer» ansetzen, viel präziser.

 

Berset: «Wir müssen flexibel bleiben»

Wieso die Massnahmen nicht begrenzt seien, fragt eine Journalistin. Man werde das genau beobachten, sagt Alain Berset und dementsprechend reagieren. Man könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wie lange sie notwendig seien. Auch Automatismen seien nicht das Richtige. Man müsse flexibel handeln können. Und das könne man gut, weil man nun auch viel mehr wisse. Über das Virus, den Verlauf der Pandemie und deren Auswirkungen.

 

Altersheime sind Sache der Kantone

Besuche in Altersheimen seien Sache der Kantone, sagt Alain Berset. Es sei klar, dass die Einwohner besonders gefährdet seien und besonders geschützt werden müssten, aber der Bund werde hier nicht eingreifen.

 

Wie ist es bei Veranstaltungen mit Kinder?

Auch hier gelten die neuen Massnahmen, also die Obergrenze von 15 Personen für Treffen. Kinder seien auch Personen und somit gäbe es hier keine Ausnahmen.

 

Simonazzi: «Die Eidgenössichen Abstimmungen sind nicht in Gefahr»

Es stehen Abstimmungen auf eidgenössischer Ebene an – der letzte Monat gilt als «heisse Phase». Bundesratssprecher André Simonazzi sagt, die Abstimmungen und der Abstimmungskampf seien nicht in Gefahr. Es gebe jedoch logistische Massnahmen, insbesondere für den Tag der Abstimmung der Auszählung. Die Meinungsbildung könne aber auch so gemacht werden.

 

Wird ein Verstoss gegen die Maskenpflicht gebüsst?

Die Regeln seien jetzt klarer definiert und machen eine Handhabung der Regeln einfacher, mit der ausgeweiteten Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, sagt Alain Berset. Die Polizei habe eine klare Handhabe und ja, Bussen bei Verstössen seien möglich.

Der Rechtsexperte ergänzt: Die Polizei könne eine Anzeige machen und ein Verfahren einleiten. Das geschehe aber eigentlich bislang nie. Es habe sich gezeigt, dass man gut damit fahre, auf Eigenverantwortung zu setzen. Die Menschen würden sich daran halten.

 

Keine konkreten Beschlüsse im Tourismus

Was bedeuten die Massnahmen für den Wintertourismus? Müssen Skigebiete schliessen? Die jetzige Situation sei für den Tourismus Gift, so Simonetta Sommaruga. Man wolle das Virus wirklich so schnell wie möglich eindämmen, das sei natürlich auch im Sinne der Skigebiete.

Konkrete Beschlüsse habe man heute dazu aber keine gefällt, so Sommaruga.

 

 

Quelle: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Bundesamt für Gesundheit

http://www.bag.admin.ch 

Generalsekretariat VBS

https://www.vbs.admin.ch/ 

BABS - Bundesamt für Bevölkerungsschutz

http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/ 

BASPO - Bundesamt für Sport

http://www.baspo.admin.ch/  


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