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EU-Parlament will Recht auf Reparatur einführen

DMZ – UMWELT/WIRTSCHAFT ±Patricia Jungo±

 

Befragt man Personen zu ökologischen Themen, unterstützen sehr viele bestimmte Positionen verbal, aber bei der praktischen Umsetzung sieht es dabei oft anders aus. Interessant. Es zeigt, dass etwa 70 Prozent der EU-Bürger Gegenstände lieber reparieren lassen würden als neu zu erwerben. Leider fehlt jedoch insbesondere bei zahlreichen Elektroprodukten gerade diese Möglichkeit. In vielen Fällen mangelt es an Ersatzteilen, die Bauweise ist an sich reparaturfeindlich und die Kosten machen eine Reparatur schlichtweg unsinnig.

 

Nun will das EU-Parlament die Produzenten in Pflicht nehmen und hat ein Recht auf Reparatur beschlossen. Damit werden die Verbraucher in Zukunft bereits beim Erwerb eines Produktes transparent über die Reparaturmöglichkeiten und die einhergehenden Kosten in Kenntnis gesetzt. Die Gesetzesinitiative hat als klares Ziel, dass viel weniger Produkte entsorgt werden, sobald der erste Defekt auftritt, was den Abfall verringern und die Ressourcen schonen könnte. Dennoch ist es leider so, dass nicht jede Reparatur auch wirklich eine nachhaltige Lösung bedeutet. Dies ist beispielsweise bei alten Kühlschränken der Fall. Diese zu entsorgen, ist die nachhaltigere Methode, da es für die neuen Kühlschränke weniger Strom braucht und sich aus Sicht von Umwelt und Klima die Neuanschaffung durchaus als sinnlos erweist. Dasselbe gilt auch für die Staubsauger. Anders verhält es sich jedoch bei Kaffeemaschinen und Waschmaschinen. Da wäre eine Ausweitung der Reparaturen wirklich positiv. Natürlich sind die Vertreter der Hersteller nicht gerade begeistert vom geplanten Gesetz. Sie sagen, dass mit einem Recht auf Reparatur auch eine Pflicht, Ersatzteile über eine sehr lange Zeit vorrätig zu haben, einhergehe. Dies bedeute dann eigentlich mehr Müll als vorher. Ausserdem würden auch die Reparaturkosten ansteigen und das Gesetz hätte eher den gegenteiligen Effekt und nicht den gewünschten.

 

Die Abgeordneten im Parlament gehen aber bereits einen Schritt weiter und befassen sich mit der Frage, ob vorzeitiger Verschleiss nicht als unlauterer Wettbewerb definiert werden könnte. So würden theoretisch sogar Strafmassnahmen zur Verfügung stehen. In der Praxis wäre es aber sehr schwer, entsprechende Nachweise zu liefern. Es ist ja auch immer die Nutzung, die die Lebensdauer bestimmt. Eine Regelung, die etwas weniger weit geht, scheint daher wahrscheinlicher. So wäre es denkbar, die Garantie an die erwartete Lebensdauer eines Produkts zu knüpfen. Vorschriften in diese Richtung existieren bereits in Finnland und den Niederlanden. Diese haben sich bereits bewährt.

 

 

 

Quellen: ±FAZ/trendsderzukunft±


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