· 

Schweiz - kein Lockdown, Skigebiete bleiben offen, Restaurants schliessen

DMZ – POLITIK ¦ AA ¦ MM ¦

 

An der Pressekonferenz informier Simonetta Sommaruga über die neuen Massnahmen. Sie sagt, das Coronavirus lasse uns weiterhin nicht los – mittlerweile seien sich auch alle Kantone einig, dass schärfere Massnahmen nötig seien. Es sei wichtig, dass die ganze Schweiz an einem Strang ziehe.

Die Situation habe sich in den letzten Wochen dramatisch verschlechtert, gerade das Pflegepersonal sei am Anschlag. Der Bundesrat habe nun mit den vorliegenden Massnahmen reagiert. Man habe Erfahrungen in den Kantonen gesammelt und wisse nun, dass diese Massnahmen wirken würden.

Man ziehe noch vor Ende Jahr eine Zwischenbilanz und könnte auf Anfang Jahr erneut schärfere Massnahmen ergreifen, so Sommaruga.

 

Exponentieller Anstieg der Fallzahlen macht Massnahmen notwendig

Gesundheitsminister Alain Berset sagt zur Lage der Nation: «Die Entwicklung der Infektionszahlen entspricht nicht unseren Erwartungen. Insbesondere steht das Gesundheitspersonal in Spitälern und Pflegeheimen unter grossem Druck. Wir beobachten einen exponentiellen Anstieg der Fallzahlen, das ist kritisch.»

Es brauche daher nun weitere harte Massnahmen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Auch in Skigebieten müssten Restaurants schliessen, doch die Skigebiete an sich würden in der Verantwortung der Kantone bleiben, so Berset.

 

Welche Kantone können Ausnahmen erlassen?

Ausnahmen erlassen, wie etwa die Restaurants oder Sportbetriebe geöffnet lassen, könnten derzeit vor allem die Kantone in der Romandie und Obwalden. «Die Anzahl Kantone geht aber zurück, das ist natürlich keine gute Neuigkeit. Bis heute gab es noch keine Veränderung, aber bei gewissen Kantonen sind wir mit der epidemiologischen Lage jetzt wirklich an der Schwelle», erklärt Berset.

 

Alain Berset: «Die Experten machen keine Massnahmen, wir machen das»

Warum werden nicht Läden geschlossen und Homeoffice durchgesetzt, wie das die Taskforce fordert, so die erste Frage eines Journalisten. «Die Experten machen keine Massnahmen, wir machen das», erwidert Alain Berset. Man habe eine Entscheidung treffen müssen, und das habe man getan, auch wenn die Meinung von Experten wichtig sei.

 

Bundesrat will Wirtschaft stärker unterstützen

«Schliessungen von Gaststätten und weiteren Betrieben haben wirtschaftliche Konsequenzen. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, das vereinfachte Verfahren für die Kurzarbeit bis 31. März 2021 zu verlängern», sagt Bundesrat Guy Parmelin. Weitere Massnahmen befänden sich derzeit in Konsultation.

Der Bundesrat will auch Personen mit einem tieferen Einkommen stärker unter die Arme greifen. Demnach erhalten Personen mit einem Einkommen von bis zu 3470 Franken bei Kurzarbeit 100 Prozent Entschädigung. Bei Einkommen zwischen 3470 und 4340 Franken beträgt die Kurzarbeitsentschädigung bei vollständigem Verdienstausfall ebenfalls 3470 Franken.

«Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2020 und ist bis zum 31. März 2021 befristet. Das SECO wird hierzu entsprechende Weisungen erlassen», erklärt Parmelin.

 

Gibt es Vorgaben für Kantone, wann Skigebiete schliessen müssen?

«Wir haben klar fixiert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Skigebiete weiterhin offen haben dürfen», erklärt Alain Berset. «Diese Kriterien beinhalten nebst einem umfassenden Schutzkonzept auch Kapazitäten in den Spitälern und fürs Contact Tracing. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, diese Kriterien umzusetzen.»

 

Sommaruga: «Die Massnahmen sind einschneidend»

Wie soll man weiter Weihnachtsgeschenke einkaufen gehen, wenn die Situation in den Spitälern so dramatisch ist? Die Massnahmen seien schon einscheidend, sagt Simonetta Sommaruga. Man sei im Bundesrat überzeugt, dass der Schritt für die Bevölkerung zwar hart sei, aber man ihn auch nachvollziehen könne.

 

Luzern schliesst die Skigebiete bis am 29. Dezember

Noch während der Medienkonferenz des Bundesrats der Entscheid des Kanton Luzern: Die angespannte Lage in den Luzerner Spitälern erlaube es nicht, dass der Betrieb von Skigebieten weitergeführt oder aufgenommen werde. Das teilt die Luzerner Regierung mit. «Aus diesem Grund beschliesst das Gesundheits- und Sozialdepartement die Einstellung des Skigebiet-Betriebs ab 22. Dezember bis und mit 29. Dezember 2020», heisst es in der Mitteilung weiter. Das bekannteste Luzerner Skigebiet ist Sörenberg.

Man wolle das Risiko von schweren Wintersportunfällen oder weiteren Ansteckungsherden nicht eingehen. Dies könnte weitere Intensivpflegeplätze beanspruchen. Skigebiete, die ihren Betrieb bereits aufgenommen haben, müssen diesen per 22. Dezember um 00.00 Uhr einstellen. Für die Zeit nach dem 29. Dezember würden die Entscheide dann aufgrund der epidemiologischen Lage getroffen.

Aktuell sei diese alarmierend. Jeden Tag würden sich rund 300 Personen anstecken – Tendenz steigend. In den Spitälern der Zentralschweiz sei trotz Verteilung der Intensivpflege-Patienten kaum mehr Kapazitäten vorhanden.

 

 

Der grosse Vorteil beim Skifahren: Es findet draussen statt

Wieso darf man weiter Skifahren – und andere Sportarten sind verboten? Alain Berset sagt: «Skifahren findet vor allem draussen statt und man fährt selten in grösseren Gruppen über fünf Personen Ski». Ausserdem gebe es strenge Vorgaben, die Skigebiete erfüllen müssten. Verantwortlich seien die Kantone. Ein grösseres Problem als allfällige Ansteckungen – hier gebe es keine Anzeichen dafür, dass es viele gebe – seien aber Skiverletzungen. Hier müssten die Kantone ein wachsames Auge darauf haben, damit das System nicht überlastet werde.

 

Wieso wird bis Dienstag gewartet?

Wieso werde bis Dienstag gewartet mit neuen Massnahmen, wo doch viele Gesundheitsvertreter betonten, wie sehr die Zeit drängt, fragt eine Journalistin. «Die Situation scheint uns diese Vorbereitungszeit zu erlauben. So können sich die Gastrobetriebe auf die totale Schliessung einstellen. Und auch die Kantone müssen weiter ihre epidemiologische Lage beurteilen, um Entscheide zu treffen», erklärt Alain Berset.

 

Wo bleibt das Ampelsystem?

Wurde das Ampelsystem komplett über Bord geworfen? Dies die Frage einer Journalistin. Ein solches System würde Automatismen schaffen, und das sei in einer Krise schwierig, so Alain Berset. Doch auf politischer Ebene gebe es durchaus so eine Art Ampelsystem, sagt Berset weiter. Man könne reagieren, wenn die Zahlen dies indizieren.

 

Gibt es Vorgaben für Kantone, wann Skigebiete schliessen müssen?

«Wir haben klar fixiert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Skigebiete weiterhin offen haben dürfen», erklärt Alain Berset. «Diese Kriterien beinhalten nebst einem umfassenden Schutzkonzept auch genügend Kapazitäten in den Spitälern und fürs Contact Tracing. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, diese Kriterien umzusetzen.»

 

Diese Massnahmen gelten ab 22. Dezember

Diese neuen Massnahmen gelten ab Dienstag, 22. Dezember, und sind bis 22. Januar 2021 befristet:

  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebs- und Schulkantinen sowie die Restauration für Hotelgäste. Auch Take-Aways und Lieferdienste bleiben erlaubt. Bäckereien dürfen am Sonntag unter bestimmten Voraussetzungen das ganze Sortiment anbieten.
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen werden geschlossen. Dazu zählen etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos und Zoos. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten.
  • Auch Sportanlagen werden geschlossen. Einzel- und Gruppentrainings in Innenräumen sind untersagt. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen betrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauer stattfinden. Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.
  • Ausnahmen in einzelnen Kantonen möglich. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen.
  • Skigebiete bleiben vorerst offen. Die Skigebiete brauchen für den Betrieb jedoch eine Bewilligung des zuständigen Kantons und ein umfassendes Schutzkonzept.
  • Kapazität von Läden wird weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.
  • Empfehlung «Bleiben Sie zu Hause»: Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf Ausflüge verzichten.
  • Der Einsatz von Schnelltests wird erweitert. Sie können neu auch ohne Symptome durchgeführt werden, etwa in Heimen oder am Arbeitsplatz. Wer einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführt, muss ihn selbst bezahlen. Apotheken, Spitäler, Arztpraxen und Testzentren dürfen neu alle Schnelltests durchführen, die den Kriterien des BAG entsprechen.

Meistgelesener Artikel

Jeden Montag wird jeweils aktuell der meistgelesene Artikel unserer Leserinnen und Leser der letzten Woche bekanntgegeben.


Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.


Mein Mittelland

Menschen zeigen ihr ganz persönliches Mittelland. Wer gerne sein Mittelland zeigen möchte, kann dies hier tun
->
Mein Mittelland



Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der Mittelländischen ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 


Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.


Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst unsere Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.


Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0