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Covid-19 - Die Schweiz handelt endlich

DMZ – GESUNDHEIT / WISSEN ¦ MM ¦ AA ¦

 

Endlich handelt die Politik auch in der Schweiz. Bundespräsident Guy Parmelin eröffnet die Medienkonferenz. «Es war kein einfacher Entscheid. Aber der Bundesrat ist aufgrund der epidemiologischen Lage zum Schluss gekommen, dass eine Verlängerung und Verschärfung der Massnahmen unbedingt notwendig ist. Dabei spielt die neue Mutation des Coronavirus eine entscheidende Rolle, weil sie viel ansteckender ist», sagt Parmelin.

 

Man sei nun an einem kritischen Punkt im Kampf gegen die Pandemie angelangt. «Dieses Leid führt manchmal auch zu Wut, das ist menschlich. Doch wir müssen jetzt einen kühlen Kopf bewahren», betont Parmelin. Die Situation entwickle sich langsam in eine gute Richtung, dennoch brauche es wegen der Virus-Mutation nun radikalere Massnahmen. Deshalb hat der Bundesrat folgende Beschlüsse bekanntgegeben.

  • Die im Dezember beschlossenen Massnahmen werden um fünf Wochen verlängert. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.
  • Ab dem Montag dem 18. Januar werden Einkaufsläden und Märkte geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.
  • An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.
  • Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.
  • Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
  • Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.
  • Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Das hat der Bundesrat bezüglich Härtefällen beschlossen

  • Bei Schliessung kein Nachweis des Umsatzrückgangs mehr nötig: Jene Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden (insbesondere Restaurants, Bars und Discotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe) gelten neu automatisch als Härtefälle. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.
  • Berücksichtigung von Umsatzrückgängen 2021: Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Umsatzrückgänge erleiden, können neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden.
  • Dividendenverbot verkürzt: Das Verbot, Dividenden oder Tantiemen zu bezahlen oder Kapitaleinlagen von Eigentümern zurückzubezahlen, wird auf 3 Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verkürzt.
  • Administrative Erleichterungen: Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.
  • Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge erhöht: Neu können Kantone für alle Unternehmen Beiträge von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes (bisher 10 Prozent) und bis zu 750'000 Franken je Unternehmung (bisher: 500'000 Fr.) leisten. Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können. Auch lässt sich damit eine allfällige Verlängerung der Schliessungen über Ende Februar 2021 hinaus abdecken.

Bundesrat Berset sagt zur aktuellen Lage: «Wir möchten die Verbreitung der neuen Virusvariante verhindern, deshalb die Homeoffice-Pflicht», so Berset. Und: Nur noch fünf Personen dürfen sich neu im Freien treffen. «Die neue Variante ist um 50-70 Prozent ansteckender», so Berset. Die Zahl habe sich jede Woche verdoppelt durch die neue Variante. Deshalb seien die Massnahmen unbedingt notwendig. Der R-Wert sei nach wie vor über 1.

Die Corona-Müdigkeit nehme zu, das sei sich der Bundesrat auch bewusst. Deshalb sei es wichtig, jetzt zu handeln, um den Leuten auch eine Perspektive geben zu können.

 

Wieso bleiben die Skigebiete offen?

«Die Skigebiete müssen bereits Restriktionen einhalten. Restaurants, Bars und Läden an den Pisten sind zu. Skifahren macht man draussen, da kann man Abstand halten. Die einzige offene Frage ist jene nach den Transportmitteln in den Skigebieten. Aber auch da gibt es bereits strikte Regeln und die Lage kann nicht verglichen werden mit jener in den Geschäften.»

 

Kantone dürfen Skigebiete auch schliessen

«Die Ausnahmeregelung für die Kantone ist aufgehoben, aber die Kantone können bei den Massnahmen auch weitergehen als der Bund. Die Kantone könnten grundsätzlich auch Skigebiete schliessen, wenn sie dies aufgrund der epidemiologischen Lage als wichtig erachten», sagt Berset.

Ob die Terrassen in den Skigebieten für Take-Away offen bleiben dürfen, werde derzeit geprüft, ergänzt ein Vertreter des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

 

Was bedeutet das heute für die Schulen?

«Wir haben von den Kantonen noch keine eindeutigen Rückmeldungen erhalten, weder bezüglich obligatorischer noch bezüglich weiterführender Schulen. Generell muss man aber sagen: Mit dieser viel ansteckenden Virus-Mutation hat sich die Situation verändert. Da muss man sich Schulschliessungen schon überlegen», beantwortet Berset die Frage. Dies sei jedoch Sache der Kantone.

«Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen strikteren Massnahmen und Schulschliessungen. Die Kantone müssen prüfen, ob es vielleicht auch einen Mittelweg gibt, bevor man zu Schulschliessungen als letztem Mittel greift. Die Verantwortung liegt aber klar bei den Kantonen», ergänzt Parmelin.

 

 

Quellen: BAG / SRFnews /Medienkonferenz SRF


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