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Kinderarmut – in jeder Klasse ist ein Kind betroffen!

DMZ – SOZIALES/GESELLSCHAFT ¦Patricia Jungo¦

 

Caritas bemängelt die untätige Haltung von Bund und den meisten Kantonen, um Kinderarmut in unserem Land zu verhindern. Sie erwartet dazu vom neuen Parlament, dem Bund und den Kantonen, schweizweit Familienergänzungsleistungen durchzusetzen und betont, dass ein Rahmengesetz des Bundes notwendig sei.

 

Caritas-Direktor Hugo Fasel bezeichnete vor den Medien in Bern die Tatsache, dass sich der Bund aus der Armutsbekämpfung heraushalte und allein die Kantone zuständig seien, als unakzeptabel. Für Martin Flügel, Leiter Politik und Public Affairs bei Caritas kommt diese Haltung einer „Arbeitsverweigerung“ des Bundes bei der Bekämpfung der Kinderarmut gleich. Hugo Fasel sagte weiter, es brauche ein Rahmengesetz zur Verankerung der Ergänzungsleistungen für Familien in der ganzen Schweiz sowie Mindestvorschriften für dessen Ausgestaltung. Ebenso sei es wichtig, die Mitfinanzierung der Leistungen durch den Bund genau festzulegen. Laut Marianne Hochuli, Leiterin Bereich Grundlagen bei Caritas, muss man in unserem Land von 100‘000 von Armut betroffenen Kindern ausgehen. Es leben rund 1,7 Millionen Kinder in der Schweiz. Dies bedeutet, dass man in jeder Schulklasse durchschnittlich ein solches Kind findet. Als armutsgefährdet gelten sogar mehr als drei. 70 Prozent aller Kinder, die unter Armut leiden, wachsen in Working-Poor-Haushalten auf. Überdurchschnittlich gefährdet sind auch Kinder von Alleinerziehenden, da das Risiko bei einer Scheidung schlecht abgesichert ist.

 

Auch Familien mit flexiblen Arbeitsverhältnissen kommen oft in sehr schwierige Situationen. Betrachtet man die Zahlen bei den Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz, stellt man fest, dass Kinder und Jugendliche ein Drittel davon ausmachen und somit die grösste Gruppe in der Sozialhilfe darstellen. Tatsache ist, dass diese Kinder laut Caritas verminderte Bildungs- und Lebenschancen haben. Marianne Hochuli bedauert, dass auf Bundesebene die Existenzsicherung von Familien nicht vorangetrieben werden konnte. Die Wirkungen in den Kantonen, wo diese Familienergänzungsleistungen eingeführt wurden (Waadt, Genf, Tessin und Solothurn) seien durchwegs positiv und die Armutsquoten teilweise recht stark gesunken. Der Kanton Waadt ist für Caritas ein vorbildliches Beispiel. Die Leistungen werden bis ins Jugendalter ausbezahlt und es muss auch kein Erwerbseinkommen- oder pensum vorgewiesen werden wie in den anderen drei Kantonen. Der Grund, warum die anderen 22 Kantone bisher die Familienergänzungsleistungen noch nicht eingeführt worden seien, sei klar finanzieller Natur.

 

Dabei zeigten die Beispiele der vier Kantone klar, dass Familien deutlich weniger auf Sozialhilfe angewiesen seien, wenn sie vom Kanton mit Ergänzungsleistungen unterstützt würden. Martin Flügel wies laut Redetext auch darauf hin, dass man Ergänzungsleistungen für Familien nicht einfach als „linke Idee“ bezeichnen könne. Der Umstand, dass sie von kantonalen Parlamenten mit bürgerlichen Mehrheiten eingeführt worden seien, beweise dies. Es sei einfach liberale Sozialpolitik. Nicht nur Familienarmut würde mit den Ergänzungsleistungen verhindert; es würde auch eine gute Basis für mehr Selbstverantwortung, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und nicht zuletzt verbesserte Chancengleichheit der Betroffenen schaffen. Auch der präventive Charakter sei nicht zu unterschätzen. Des Weiteren seien die Ergänzungsleistungen auch effizienter und mit weniger administrativem Aufwand verbunden als die Sozialhilfe.

 

 

Quellen: bluewin / bote.ch


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