DMZ – GESUNDHEIT / WISSEN ¦ MM ¦ AA ¦
Das Robert-Koch-Institut meldet 6.114 Neuinfektionen in Deutschland. Damit haben sich 2.228.085 Menschen mit dem Virus angesteckt.
Die Zahl der Menschen, die nach einer Infektion gestorben sind, erhöht sich demnach um 861 auf 57.981.
Vor genau einer Woche hatte das RKI 6412 Neuinfektionen und 903 neue Todesfälle binnen 24 Stunden verzeichnet. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 90.
Fallzahlen in Deutschland
Stand: 1.2.2021, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 07:30 Uhr)
Die Anzahl der Fälle - und deren Differenz zum Vortag - und die Anzahl der Todesfälle beziehen sich auf Fälle, die dem RKI täglich übermittelt werden. Dies beinhaltet Fälle, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Bei den Fällen in den letzten 7 Tagen und der 7-Tage-Inzidenz liegt das Meldedatum beim Gesundheitsamt zugrunde, also das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat.
Bundesland | Elektronisch übermittelte Fälle | ||||
---|---|---|---|---|---|
Anzahl |
Differenz zum Vortag |
Fälle in den letzten 7 Tagen |
7-Tage- Inzidenz |
Todesfälle | |
Baden-Württemberg | 293.647 | 531 | 8.244 | 74 | 7.063 |
Bayern | 403.454 | 1.281 | 12.070 | 92 | 10.394 |
Berlin | 119.943 | 99 | 3.134 | 85 | 2.278 |
Brandenburg | 68.335 | 161 | 3.116 | 124 | 2.291 |
Bremen | 15.998 | 27 | 567 | 83 | 268 |
Hamburg | 46.399 | 135 | 1.487 | 80 | 1.073 |
Hessen | 172.056 | 233 | 5.780 | 92 | 4.842 |
Mecklenburg- Vorpommern |
19.937 | 89 | 1.458 | 91 | 451 |
Niedersachsen | 142.733 | 636 | 6.063 | 76 | 3.285 |
Nordrhein-Westfalen | 486.992 | 1.099 | 15.494 | 86 | 10.824 |
Rheinland-Pfalz | 93.044 | 406 | 3.355 | 82 | 2.531 |
Saarland | 25.807 | 95 | 1.247 | 126 | 737 |
Sachsen | 180.210 | 470 | 4.924 | 121 | 6.289 |
Sachsen-Anhalt | 51.620 | 0 | 2.883 | 131 | 1.712 |
Schleswig-Holstein | 36.204 | 183 | 2.326 | 80 | 888 |
Thüringen | 65.592 | 163 | 3.437 | 161 | 2.194 |
Gesamt | 2.221.971 | 5.608 | 75.585 | 91 | 57.120 |
(Tabelle wird arbeitstäglich aktualisiert).
Hinweise zur Erfassung und Veröffentlichung von COVID-19-Fallzahlen
In Einklang mit den internationalen Standards der WHO wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. In den folgenden Darstellungen sind unter „COVID-19-Fälle“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.
Es werden die bundesweit einheitlich erfassten und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und - Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Die Gesundheitsämter ermitteln ggf. zusätzliche Informationen, bewerten den Fall und leiten die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein.
Die Daten werden gemäß Infektionsschutzgesetz spätestens am nächsten Arbeitstag vom Gesundheitsamt elektronisch an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI übermittelt. In der aktuellen Lage übermitteln die meisten Ämter sogar täglich. Am RKI werden sie mittels weitgehend automatisierter Algorithmen validiert.
Es werden nur Fälle veröffentlicht, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung (unabhängig vom klinischen Bild) vorliegt. Die Daten werden am RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert. Durch die Dateneingabe und Datenübermittlung entsteht von dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Falls bis zur Veröffentlichung durch das RKI ein Zeitverzug, sodass es Abweichungen hinsichtlich der Fallzahlen zu anderen Quellen geben kann.
In der aktuellen Krise werden die Daten des infektionsepidemiologischen Meldewesens zu COVID-19 mit einem möglichst geringen Zeitverzug publiziert. Dies trägt der sehr hohen Dynamik der Lage Rechnung. Allerdings werden hierdurch zuweilen auch Daten vor Qualitätskontrollen und Validierungen veröffentlicht. Durch weitere Ermittlungen der Gesundheitsämter und Plausibilitätsprüfungen kann es zu Nachträgen oder Korrekturen kommen, was vereinzelt zu Abweichungen gegenüber den zuvor berichteten Daten führt. Auch Abweichungen nach unten sind möglich, etwa, wenn ein Fall nach der Ermittlung des Wohnortes einem anderen Gesundheitsamt zugewiesen wird. Dies ist Ausdruck der kontinuierlichen Qualitätssicherung durch die zuständigen Behörden.
Quelle: RKI COVID-19 Germany (arcgis.com)
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