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DE: Aktuelle Situation! RKI meldet 6.114 Neuinfektionen und 861 Todesfälle

DMZ – GESUNDHEIT / WISSEN ¦ MM ¦ AA ¦      

 

Das Robert-Koch-Institut meldet 6.114 Neuinfektionen in Deutschland. Damit haben sich 2.228.085 Menschen mit dem Virus angesteckt.

Die Zahl der Menschen, die nach einer Infektion gestorben sind, erhöht sich demnach um 861 auf 57.981.

 

Vor genau einer Woche hatte das RKI 6412 Neuinfektionen und 903 neue Todesfälle binnen 24 Stunden verzeichnet. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 90.

 

Fallzahlen in Deutschland

Stand: 1.2.2021, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 07:30 Uhr)

Die Anzahl der Fälle - und deren Differenz zum Vortag - und die Anzahl der Todesfälle beziehen sich auf Fälle, die dem RKI täglich übermittelt werden. Dies beinhaltet Fälle, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Bei den Fällen in den letzten 7 Tagen und der 7-Tage-Inzidenz liegt das Meldedatum beim Gesundheitsamt zugrunde, also das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat.

Bundes­land Elektro­nisch über­mittelte Fälle
  An­zahl Dif­fe­renz
zum
Vor­tag
Fälle
in den
letzten
7 Tagen
7-Tage-
Inzi­denz
Todes­fälle
Baden-Württem­berg 293.647 531 8.244 74 7.063
Bayern 403.454 1.281 12.070 92 10.394
Berlin 119.943 99 3.134 85 2.278
Branden­burg 68.335 161 3.116 124 2.291
Bremen 15.998 27 567 83 268
Hamburg 46.399 135 1.487 80 1.073
Hessen 172.056 233 5.780 92 4.842
Meck­lenburg-
Vor­pommern
19.937 89 1.458 91 451
Nieder­sachsen 142.733 636 6.063 76 3.285
Nord­rhein-West­falen 486.992 1.099 15.494 86 10.824
Rhein­land-Pfalz 93.044 406 3.355 82 2.531
Saarland 25.807 95 1.247 126 737
Sachsen 180.210 470 4.924 121 6.289
Sachsen-Anhalt 51.620 0 2.883 131 1.712
Schles­wig-Holstein 36.204 183 2.326 80 888
Thüringen 65.592 163 3.437 161 2.194
Gesamt 2.221.971 5.608 75.585 91 57.120

(Tabelle wird arbeitstäglich aktualisiert).

 

Hinweise zur Erfassung und Veröffentlichung von COVID-19-Fallzahlen

In Einklang mit den internationalen Standards der WHO wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. In den folgenden Darstellungen sind unter „COVID-19-Fälle“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.

Es werden die bundesweit einheitlich erfassten und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und - Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Die Gesundheitsämter ermitteln ggf. zusätzliche Informationen, bewerten den Fall und leiten die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein.

Die Daten werden gemäß Infektionsschutzgesetz spätestens am nächsten Arbeitstag vom Gesundheitsamt elektronisch an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI übermittelt. In der aktuellen Lage übermitteln die meisten Ämter sogar täglich. Am RKI werden sie mittels weitgehend automatisierter Algorithmen validiert.

Es werden nur Fälle veröffentlicht, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung (unabhängig vom klinischen Bild) vorliegt. Die Daten werden am RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert. Durch die Dateneingabe und Datenübermittlung entsteht von dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Falls bis zur Veröffentlichung durch das RKI ein Zeitverzug, sodass es Abweichungen hinsichtlich der Fallzahlen zu anderen Quellen geben kann.

In der aktuellen Krise werden die Daten des infektionsepidemiologischen Meldewesens zu COVID-19 mit einem möglichst geringen Zeitverzug publiziert. Dies trägt der sehr hohen Dynamik der Lage Rechnung. Allerdings werden hierdurch zuweilen auch Daten vor Qualitätskontrollen und Validierungen veröffentlicht. Durch weitere Ermittlungen der Gesundheitsämter und Plausibilitätsprüfungen kann es zu Nachträgen oder Korrekturen kommen, was vereinzelt zu Abweichungen gegenüber den zuvor berichteten Daten führt. Auch Abweichungen nach unten sind möglich, etwa, wenn ein Fall nach der Ermittlung des Wohnortes einem anderen Gesundheitsamt zugewiesen wird.  Dies ist Ausdruck der kontinuierlichen Qualitätssicherung durch die zuständigen Behörden.

 

  

 

Quelle: RKI COVID-19 Germany (arcgis.com)


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