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Untersuchungen am USZ abgeschlossen, Massnahmen in Umsetzung

DMZ – MEDIZIN / GESETZ ¦ MM ¦ AA ¦

 

Die Abklärungen zur Untersuchung verschiedener Vorwürfe an die ehemaligen Direktoren der Kliniken für Gynäkologie und für Herzchirurgie sind abgeschlossen. Das USZ zieht seine Lehren aus Vorkommnissen und räumt der Umsetzung der Empfehlungen aus den Berichten von ABG und Res Publica hohe Priorität ein.

 

Vergangenen Donnerstag, 4. März, hat die Subkommission der Aufsichts­kommission für Bildung und Gesundheit (ABG) ihren Bericht vorgelegt. Das USZ ist beeindruckt vom umfassenden und sachlichen Bericht. Darin werden im Umfeld des USZ neben den internen organisatorischen, verschiedene legislatorische und strukturelle Schwächen identifiziert. Dazu gehören die mengenorientierte Ausgestaltung des Zusatzhonorargesetzes, die unge­nügende Möglichkeit zum organisatorischen Durchgriff der Spitaldirektion auf die Klinikleitungen sowie die komplexe Verzahnung zwischen Universitäts­spital und Universität.

 

Umsetzung der Empfehlungen der ABG Subkommission haben hohe Priorität

Die Empfehlungen der ABG – wie auch jene des Berichts von Res Publica - sind weitgehend deckungsgleich mit den Erkenntnissen, Beschlüssen und bereits eingeleiteten Massnahmen seitens des USZ. Spitalrat und Spital­direktion räumen diesen hohe Priorität ein und werden dafür besorgt sein, diese rasch und erfolgreich umzusetzen. Das USZ steht dazu in engem Austausch mit der Gesundheitsdirektion und der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit des Kantonsrats. Wie die ABG erachtet auch das USZ die Medienberichterstattung im vergangenen Jahr in Teilen als problematisch. Die darin z.T. erfolgte Vorverurteilung ist auch aus Sicht des USZ höchst bedauerlich.

 

Naturgemäss fokussiert der Bericht primär auf festgestellte Mängel. Umso mehr schätzt das USZ die Anerkennung der ABG, dass die grosse Mehrheit der Kliniken gut geführt ist, diese ihre Aufgaben auf hohem Niveau wahr­nehmen, und dass die Kommission das Engagement der über 10'000 Mit­arbeitenden für unsere Patientinnen und Patienten würdigt. 

 

Untersuchungen abgeschlossen

Nachdem das Universitätsspital bereits im Dezember 2020 über den Ab­schluss der Untersuchungen über die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Abrechnung der interdisziplinären Arztgespräche in der Herz­chirurgie orientiert hat, liegen mit dem Abschluss der Untersuchungen zur Gynäkologie und Herzchirurgie nun alle Berichte vor, die 2020 im Zusammenhang mit Fragen und Vorwürfen im USZ von der Spitalleitung in Auftrag gegeben worden sind.  

 

1. Untersuchung zur Klinik für Gynäkologie

Im Frühjahr 2020 wurde in den Medien berichtet, dass der damalige Klinik­direktor der Klinik für Gynäkologie, Prof. Fink, gleichzeitig in mehreren Operationssälen tätig sei. Damit standen der Vorwurf einer persönlichen Bereicherung und die Frage nach der korrekten Abrechnung mit den Kranken­kassen im Raum. Es war zudem offen, ob die Patientinnen über die Person getäuscht wurden, die die Operation vornehmen werde. Im Verlauf der Abklärung stellte sich zudem die Frage, ob der Klinikdirektor medizinisch nicht indizierte Operationen vorgenommen habe.  

 

Ungenügende Dokumentation der persönlich durchgeführten OP-Schritte

Die mandatierte Anwaltskanzlei hat mit Unterstützung einer externen Revisionsgesellschaft und eines unabhängigen medizinischen Experten die Sachverhalte sorgfältig abgeklärt. Sie kommt zum Schluss, dass der damalige Klinikdirektor als Operateur Eingriffe und Sprechstunden teils über­schneidend plante und ansetzte. Er war bei den Operationen persönlich anwesend, allerdings war er nicht durchgängig präsent und führte auch nicht immer alle wesentlichen Schritte selbst aus. Er kann daher nicht in allen Fällen als Hauptoperateur bezeichnet werden. In dieser Hinsicht erwiesen sich die Operationsberichte in diversen Fällen als inhaltlich unpräzise bzw. falsch. 

 

Keine unrechtmässige Bereicherung und kein Schaden für die Krankenkassen

Die Untersuchung der Rechnungsprüfer hat keine Anhaltspunkte für eine ungerechtfertigte Abrechnung ergeben: Weil immer mindestens eine weitere honorarberechtigte Ärztin bzw. ein weiterer honorarberechtigter Arzt an der Operation beteiligt war, bestand ein Anspruch auf die verrechnete Leistung. Die involvierten Kaderärztinnen und Kaderärzte waren berechtigt, diese Eingriffe vorzunehmen und die entsprechenden Honorare abzurechnen. Die Eingriffe und Eingriffskategorien gemäss Eingriffsliste wurden korrekt erfasst. Die Vorwürfe einer unrechtmässigen Bereicherung oder der nicht korrekten Abrechnung gegenüber den Krankenkassen erwiesen sich somit als unberechtigt. 

 

Mangelhafte Aufklärung über den Operateur und nicht zwingend indizierte Eingriffe

Mängel zeigten sich dagegen in der Aufklärung der Patientinnen: In einigen Fällen wurde ihnen gegenüber zu wenig deutlich gemacht, wer tatsächlich als Hauptoperateur tätig sein würde. Die Patientendokumentation, die jeweils Prof. Fink als Hauptoperateur auswies, war entsprechend teilweise mangelhaft, unvollständig oder falsch. Die Honorare wurden korrekt entsprechend den tatsächlich wahrgenommenen Funktionen abgerechnet.

Untersucht wurde mithilfe eines medizinischen Experten auch der Vorwurf, Prof. Fink habe bei Patientinnen Eingriffe vorgenommen, obschon es schonendere Möglichkeiten gegeben habe. Dieser Vorwurf wurde durch die Untersuchung lediglich insofern in Teilen betätigt, als retrospektiv bei bestimmten Fällen anstelle des operativen Eingriffs auch eine konservative Behandlung oder ein weniger invasiver Eingriff möglich gewesen wäre. Es bestehen allerdings keine Anhaltspunkte dafür, dass Prof. Fink in diesem Zusammenhang den Willen der Patientinnen nicht respektiert hätte, welcher in Bezug auf den Entscheid für oder gegen einen bestimmten invasiven Eingriff vom Arzt zwingend zu befolgen ist. 

 

Neue OP-Planung und neue Klinikleitung

Die Praxis der parallelen OP-Planung wurde abgeschafft. Der damalige Klinikdirektor hat seine Tätigkeit am USZ im Mai 2020 eingestellt und das USZ verlassen. Nach einer Interimsleitung steht die Klinik für Gynäkologie seit Herbst 2020 unter der neuen Leitung von Prof. Dr. Gabriel Schär, einem ausgewiesenen und sehr erfahrenen Spezialisten auf dem Gebiet. Unter seiner Führung wurden Prozesse angepasst und die festgestellten Mängel in der Dokumentation behoben. 

Befragung der Patientinnen

Für die Untersuchung wurden eingehende Gespräche mit Patientinnen geführt. Diese äusserten sich unterschiedlich zum Klinikdirektor. Neben kritischen Äusserungen drückten viele Patientinnen ihr Bedauern über den Weggang von Prof. Fink vom USZ aus. Die Situation hat letztes Jahr vor­übergehend zu einer Verunsicherung bei den Patientinnen und Zuweisern geführt. Das USZ und die neue Klinikleitung haben vertrauensbildende Massnahmen ergriffen und stehen Patientinnen und Zuweisern bei Fragen weiterhin zur Verfügung.  

 

2. Untersuchung zur Klinik für Herzchirurgie

Nach internen Hinweisen hat das USZ Ende 2019 unabhängige Unter­suchungen zu diversen Vorwürfen in Bezug auf Fehler in der medizinischen Behandlung und im Umgang mit Interessenskonflikten in der Klinik für Herzchirurgie in Auftrag gegeben. Nach Publikation eines Zwischenberichts wurden weitere Vorwürfe vorgebracht, die ebenfalls unter Beizug von medizinischen Experten untersucht wurden. Das USZ hat wieder­holt vor Vorverurteilung in der Öffentlichkeit gewarnt und darum gebeten, die Ergebnisse der Untersuchungen abzuwarten. Nun liegt der Schlussbericht vor. Dieser be­stätigt im Wesentlichen die Erkenntnisse aus dem ersten Bericht. Die später zusätzlich vorgebrachten Vorwürfe erwiesen sich hingegen als falsch und unbegründet.  

 

Mängel in der Dokumentation und bei der Transparenz

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Patientendokumentation in der Klinik in mehreren Fällen mangelhaft war und zwar sowohl in Bezug auf Kom­plikationen als auch in Bezug auf die durchgeführten Aufklärungsgespräche. Ebenso wurde die Dokumentation im Austausch mit Behörden, namentlich bei der Bewilligung von «compassionate use» Einsätzen neuartiger Devices, nicht immer mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen.

Bestätigt hat sich auch, dass Publikationen teilweise inhaltlich unvoll­ständig, bzw. unrichtig waren und bestehende Rollenhäufungen von Prof. Maisano in diversen Publikationen nicht ersichtlich waren. Zur Frage eines allfälligen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist auf die Untersuchung der Universität Zürich zu verweisen.  

 

Kein Handeln aus Eigeninteresse und keine Hinweise auf Patientengefährdung

Nicht bestätigt hat sich der Vorwurf, Prof. Maisano habe aus Eigeninteresse und gegen die Interessen der Patienten Implantate eingesetzt und diese zu Unrecht als letzte Behandlungsmöglichkeit dargestellt. Er hat durch den Einsatz dieser Implantate keine direkten finanziellen Vorteile erlangt. Die Untersuchung ergab auch keine Hinweise auf eine Gefährdung von Patienten.  

 

Keine Manipulation von Daten

Widerlegt wurde zudem der Verdacht, es sei in den untersuchten Fällen zu Manipulationen der Patientendokumentation gekommen. Aufgrund dieses Anfangsverdachts hatte das USZ entsprechend seiner gesetzlichen Anzeigepflicht in dieser Sache Strafanzeige eingereicht. Das durch die Staats­anwaltschaft Zürich eröffnete Verfahren wurde in der Zwischenzeit einge­stellt. 

 

3. Untersuchung gegen den Hinweisgeber abgeschlossen

Auch gegen den Hinweisgeber wurden diverse Anschuldigungen erhoben, die von einer unabhängigen Kanzlei unter Beizug eines medizinischen Experten untersucht wurden. Die medizinischen Vorwürfe wurden nicht bestätigt. Aus der Untersuchung ergibt sich jedoch, dass es sich bei der Person des Hinweisgebers um eine stark polarisierende Persönlichkeit handelt, die auf einige Mitarbeitende stark einschüchternd wirkte.  

 

Diverse Massnahmen umgesetzt, darunter bessere Dokumentation und Aufklärung

Aufgrund der ersten Untersuchungsergebnisse wurden umgehend Mass­nahmen zur Verbesserung der Dokumentation und Aufklärung an die Hand genommen. Die unvollständigen Patientendokumentationen wurden inzwischen nachgeführt. Die Klinik hat in Abstimmung mit Swissmedic sodann Vorkehrungen zur Verbesserung des Bewilligungsverfahrens bei «compassionate use» getroffen. Bereits bekannt und kommuniziert wurde der Einsatz einer neuen Klinikleitung, die seit Juli 2020 die operative Klinik­führung verantwortet. Nach einem Vertrauensverlust im ersten Halbjahr entwickeln sich auch hier die Fallzahlen positiv, was ein Indiz für die Wieder­herstellung des Vertrauens bei Patienten und Zuweisern ist. Das USZ hat einzelne Anfragen von verunsicherten Patienten erhalten, die derzeit individuell bearbeitet werden. Hinweise auf eine konkrete Schädigung von Patienten ergaben sich aus den Untersuchungen jedoch nicht. 

 

Erkenntnisse und Massnahmen über alle Kliniken und Institute des USZ hinweg

Das USZ hat auf die Probleme in den Kliniken umgehend reagiert und die externen Untersuchungen in Auftrag gegeben. Parallel dazu hat es individuelle Sofortmassnahmen zur Sicherstellung der Patientensicherheit und Behebung der Probleme ergriffen. Dazu gehören Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz, der Aufklärung der Patienten und zur Veränderung der Unternehmenskultur.

Die Mitarbeitenden des USZ können inzwischen nicht nur an eine der verschiedenen bestehenden Anlaufstellen gelangen. Sie haben auch die Möglichkeit, Hinweise anonym über eine externe elektronische Melde­plattform (Whistleblowerplattform) abzugeben.

Die USZ-weit geltenden Weisungen zu Interessenbindungen und Neben­beschäftigungen wurden überarbeitet und verschärft. Die Corporate Compliance soll in den nächsten Monaten personell weiter gestärkt werden und hat ein internes Register aufgebaut, um erhöhte Transparenz über die zwischen der Ärzteschaft bzw. weiteren Kaderfunktionen und der Industrie bestehenden Verbindungen zu schaffen.

In Bezug auf die verbesserte Patientenaufklärung und Dokumentation gibt es USZ-weite Vorgaben, deren Einhaltung regelmässig intern überprüft wird. Neben den organisatorischen Massnahmen ist der Kulturwandel das anspruchsvollste Projekt. In diesem Zusammenhang sind bereits wichtige Initiativen in Gang. So wurden bereits vor einem Jahr sogenannte Morbidity und Mortality Konferenzen (MuM) für alle Kliniken verpflichtend eingeführt: Es handelt sich dabei um besondere Fallbesprechungen mit dem Ziel der steten Auseinandersetzung mit kritischen Themen und Fehlern zur laufenden Verbesserung der Behandlungs­qualität und um zugleich die Speak-Up Kultur zu stärken. Das Programm war zuvor mit international anerkannten Experten aufgebaut worden. Die Kliniken werden regelmässig und flächendeckend auditiert. Diese MuM-Fallbesprechungen sind neben der ebenfalls gestarteten Arbeit zur Entwicklung und Einführung eines Verhaltenskompasses am USZ Teil des breit angelegten Kultur-Wandel-Projekts.

 

 

Quelle: https://www.usz.ch/news/medienmitteilungen/Seiten/mm-usz-untersuchung-abgeschlossen.aspx


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