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"Die Regierung schikaniert die Gesellschaft mit unnötigen Maßnahmen; die es nur bei uns gibt!!!!!"

DMZ – GESELLSCHAFT / LEBEN ¦ Markus Golla ¦

KOMMENTAR

 

Ist das so?

 

Ich habe hier exemplarisch ein paar Länder rausgepickt und könnte die Liste problemlos weiterführen.

 

Sehen wir uns nun einige Ländern und ihre "Freiheit" an:

 

 

PORTUGAL

  • Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie im Freien, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand zu anderen Personen (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann;
  • Vorgeschriebenes Home-Office bis Ende 2021, wo möglich – - Nachweis vom Arbeitgeber, wenn man sich von der Unterkunft zum Arbeitsplatz bewegt;
  • Max. Personenanzahl in Öffentlichkeit 5 Personen;
  • Alkohol: Konsumverbot im öffentlichen Raum; Verkaufsverbot ab 20:00
  • Privatfahrzeuge mit >5 Plätzen – 2/3 der Auslastung (Ausnahme: selber Haushalt);
  • Autonome Regionen Madeira und Azoren mit tw. abweichenden Maßnahmen;

IRLAND

  • Business Meetings – Keine Meetings
  • Treffen in Privathaushalten – Kein Besuch
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten – Keine
  • Veranstaltungen im Freien – Keine
  • Bars, Restaurants – Take away food
  • Hotellerie – nur geöffnet für „non-social, non-tourism“ Gäste
  • Büros & Arbeitsstätten – Work from home, nur „essential health personal to work“
  • Reisen in Irland – bleiben Sie zu Hause (5 km Radius)
    (Derzeit auf Stufe 5 ihrer Maßnahmen)

DÄNEMARK

  • Alle Versammlungen (innen und außen, privat und öffentlich) von mehr als 5 Personen sind untersagt.
  • Diskotheken und das Nachtleben bleiben geschlossen.
  • ArbeitgeberInnen sind angehalten, soweit wie möglich Heimarbeit zu ermöglichen.
  • Persönliche Meetings im Arbeitsumfeld sollen reduziert bleiben.
  • Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Stationen oder Bushaltestellen und in Flughäfen.
  • Maskenpflicht in allen Innenbereichen, die öffentlich zugänglich sind. Damit gilt Maskenpflicht für den Einzelhandel.
  • Verbot des Verkaufs von Alkohol ab 22.00 Uhr.
  • Weitreichende Einschränkungen im Öffentlichen Leben, die vorläufig bis 05. April 2021 gelten.

SCHWEDEN

  • Alle Unternehmen und Einrichtungen sind aufgefordert, ihr Personal nach Möglichkeit bis einschließlich 31. Mai 2021 möglichst von zuhause arbeiten zu lassen. Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, stets geeignete Mittel zur Handdesinfektion bereit zu stellen und ausreichend Abstand zwischen Mitarbeitern und Kunden zu gewährleisten.
  • Der Unterricht an Gymnasien findet seit 7. Dezember und bis mindestens einschließlich 1. April 2021 wieder als Distanzunterricht oder in einer Mischform aus Fern- und Präsenzlehre statt. Mit Wirkung vom 23.11. war es Gymnasien bereits ermöglicht worden, auf Distanzunterricht umzustellen, um Gedränge zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu reduzieren. Außerdem soll der Unterricht an Universitäten, Hochschulen und in der Erwachsenenbildung bis auf Weiteres weitestgehend virtuell stattfinden.
  • Allgemeine Veranstaltungen und öffentliche Versammlungen im Sport- und Kulturbereich müssen sich am Richtwert von 10m² pro Person orientieren.
  • Allgemeine öffentliche Zusammenkünfte mit mehr als 8 Personen wurden bereits per Verordnung ab dem 24. November untersagt - dies gilt für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Demonstrationen. Zwischenzeitlich haben aber kommunale Einrichtungen in diesen Bereichen großflächig geschlossen, Bäder und Museen bleiben bis mindestens 07.03.2021 geschlossen. Die Entscheidungsträger appellieren weiterhin an die Disziplin der Bürger, auf derartige Versammlungen zu verzichten.
  • Der Verkauf von Alkohol in der Gastronomie ist nur noch bis 20.00 Uhr erlaubt. Diese Regelung wird zunächst bis 14. Februar, voraussichtlich aber bis 28. Februar verlängert. Danach soll der Verkauf von Alkohol nur bis 22.00 Uhr möglich sein.
  • Personen mit Krankheitssymptomen sind nach wie vor dazu aufgefordert zuhause zu bleiben.
  • Besuche in Senioreneinrichtungen sind unter Beachtung von Vorsichtsmaßnahmen seit dem 1. Oktober wieder erlaubt. Die oberste Gesundheitsbehörde hat seit 3. Dezember die Möglichkeit erhalten, für Seniorenheime erneut Besuchsverbote zu verhängen.
  • Für Personen im Alter 70+ gelten seit dem 1. November dieselben Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen wie für alle anderen Bevölkerungsgruppen auch.
  • Der Handel ist aufgefordert, die Zahl der Kunden zu begrenzen und Abstandsregeln (allgemein 1,5m) vorzugeben. Für die Gastronomie wurden die Regeln verschärft, so dass Gruppen maximal 4 Personen umfassen dürfen, der Abstand zwischen Personen muss dabei mindestens 1 Meter betragen.
  • Die schwedische Regierung hat ein anlassbezogenes Pandemiegesetz ausgearbeitet, das per 10. Januar 2021 zahlreiche der bisherigen Empfehlungen in Auflage umwandelt und die Möglichkeit zu Sanktionen bzw. Schließungen im Bereich von Freizeit, Kultur, Gastronomie und Einzelhandel gibt.
  • !!WIRD VERLÄNGERT und wahrscheinlich verschärft!!

PERU

  • Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, landesweit, immer und überall. Zusätzlich ist in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ein Geschichtsschutz (Visier) zu tragen
  • Bußgeldzahlungen bei Verstößen, Einhaltung der Maßnahmen unter Aufsicht von Polizei und Streitkräften, in der Praxis werden Verstöße nur vereinzelt und hauptsächlich während der nächtlichen Ausgangssperre geahndet
  • Versammlungsverbot, es sollen weiterhin keine privaten oder öffentlichen Treffen stattfinden
  • Das Recht auf friedliche Demonstrationen gegen die Entscheidungen des Parlaments (Amtsenthebung des Präsidenten) wurde Mitte November landesweit von hauptsächlich jungen Menschen wahrgenommen. Bei Ausschreitung mit der Polizei kam es bei den Massenprotesten zu 2 Todesopfern und zahlreichen Verletzten
  • Das Arbeitsministerium erwägt „Homeoffice“, wenn möglich, bis zum 31. Juli 2021 beizubehalten.
  • Veranstaltungsverbot, Messen und Kongresse, Fachtagungen usw. nur virtuell
  • Lehreinrichtungen bleiben geschlossen, Lehrbetrieb findet weitgehend über TV, Radio und Internet statt. Programm “Aprendo en Casa” erreicht mittlerweile an die 6 Mio. Schüler
  • Differenzierte Quarantänemaßnahmen für Regionen die nach moderater, hoher, sehr hoher oder extremer Ansteckungsgefahr eingestuft werden

EQUADOR

  • Maskenpflicht, Abstand halten (min. 2m), Hygienemaßnahmen
  • Öffentliche Veranstaltungen und Menschenansammlungen sind verboten
  • Home Office bzw. Telearbeit (soweit möglich)
  • weitere Maßnahmen (Verkehrsbeschränkungen, Schließung von Lokalen, etc.) können von den Gemeinden beschlossen werden
  • Über die Osterfeiertage gelten folgende Einschränkungen: Schließung von Stränden von 2. bis 4. April 2021
  • Alkoholverbot ab 18:00 am 2. und 3. April sowie am 30. April und 1. Mai 2021
  • Einschränkung des PKW-Verkehrs auf nationalen Straßen nach Nummerntafel von 1. bis 4. April 2021
  • weitere Einschränkungen der Gemeinden möglich

JAPAN

  • In den Regionen im Ausnahmezustand – im Moment nur der Großraum Tokio − arbeitet der Großteil der Gastronomie und auch manche Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleister mit eingeschränkten Betriebszeiten, vor allem früheren Sperrstunden.
  • Fast alle Geschäfte, Museen etc. haben von sich aus Maskenpflicht eingeführt, die meisten Japaner tragen aber im öffentlichen Raum heute praktisch immer chirurgische Masken. In vielen Firmen arbeiten Büromitarbeiter aus dem Home Office.
  • Viren-Tests werden für Menschen mit eindeutigen Krankheitssymptomen auf ärztliche Verschreibung sowie zuletzt auch für Ausreisende auf den Tokioter Flughäfen Narita und Haneda angeboten.
  • COVID-19-Impfungen haben zuletzt für Krankenhauspersonal begonnen. Mit einem Impfbeginn für die betagtesten Bevölkerungsschichten ist ab Mitte/Ende April zu rechnen.

PHILIPPINEN

  • Im gesamten Land muss in der Öffentlichkeit eine Gesichtsmaske getragen werden. In Metro Manila ist zudem in der Öffentlichkeit auch das Tragen eines Face-Shields vorgeschrieben
  • Es gilt ein umfassendes Einreiseverbot für Ausländer; Touristenvisa werden bis auf Weiteres nicht ausgestellt.

KANADA

  • Der Verlauf der Pandemie ist von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Nach einem Sommer mit geringen Beschränkungen werden Vorschriften zur sozialen Isolation wieder verschärft.
  • Lockdowns und Ausgangssperren wurden in einigen Provinzen wieder in Kraft gesetzt.
  • Es besteht in vielen Regionen allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, sowie generell in Passagierflugzeugen, Personenzügen und in Taxis . Die Vorschriften können sich je nach Provinz und auch Gemeinde/Stadt unterscheiden.

TSCHECHIEN

  • Ausgangssperre: Zwischen 21:00 und 4:59 Uhr
  • Von 5:00 bis 20:59: Nur notwendige Wege
  • Gastronomie geschlossen
  • Hotels für touristische Zwecke geschlossen
  • Kultur: Geschlossen/verboten
  • Sport: Geschlossen sind Sporteinrichtungen in Innenräumen, Schwimmhallen, Wellnessstudios inkl. Saunas, Solarien und Salzhöhlen
  • Geschäfte: Nur essentielle Handelsbetriebe / Services dürfen geöffnet bleiben, Max. 1 Person pro 15m2, 2 Meter Abstand, Food Courts in Einkaufscentern nur als Ausgabefenster (kein Konsum vor Ort)
  • Verbot des Marktverkaufs
  • FFP 2 oder Nanofasermaske: In allen Innenräumen inkl. Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, medizinischen und Sozialeinrichtungen, Flughäfen, öffentlichen Verkehrsmitteln (inkl. Bahnsteige und Warteräume) sowie im Auto, falls Leute aus verschiedenen Haushalten gemeinsam fahren
  • FFP 2, Nanofasermaske oder chirurgische Maske: In bebauten Gebieten im Freien
  • wöchentliche Corona-Testpflicht gilt neu in allen Unternehmen (inkl. Unternehmen unter 10 Personen)

RUSSLAND

  • Sport-, Kultur-, Unterhaltungs- Werbeveranstaltungen und Messen sind erlaubt, wenn die Teilnehmeranzahl 50 % der gesamten Raumkapazität nicht übersteigt.
  • Die maximale Zuschauerzahl in Bibliotheken, Museen, Theatern, Kinos, Konzertsälen, Tagescamps und Unterhaltungszentren für Kinder darf 50 % der Saalkapazität nicht überschreiten.
  • Soziale Distanzierung, Masken- und Handschuhpflicht: Bereits Ende März wurde eine soziale Distanzierungspflicht für öffentliche Plätze und öffentliche Verkehrsmittel (mit Ausnahme von Taxis) eingeführt. Der verpflichtende Mindestabstand zwischen Personen hat 1,5 Meter zu betragen und in Lebensmittelgeschäften und Apotheken müssen bei den Kassen Mindestabstand-Markierungen angebracht werden.
  • In Moskau besteht eine Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen (bspw. am Bahnhof), beim Besuch des Einzelhandels (u.a. Lebensmittel und Apotheke) in medizinischen Einrichtungen sowie bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Auch das Tragen von Handschuhen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, im Einzelhandel sowie am Bahnhof und in medizinischen Einrichtungen verpflichtend.

ERST DENKEN, RECHERCHIEREN, DANN POSTEN!

Stand der Informationen 31.3.2021

Informationen durch die WKO.


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