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CH: Massnahmenplan für sauberes Wasser

DMZ – NATUR / KLIMA ¦ AA ¦ MM ¦

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 die Vernehmlassung zu einem Massnahmenplan eröffnet, der das Wasser in der Schweiz besser schützen will. Der «Massnahmenplan Sauberes Wasser» enthält ein Paket von Landwirtschaftsverordnungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative «Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln». Das Konsultationsverfahren wird bis zum 18. August 2021 dauern.

 

In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament die Behandlung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren», die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eingereicht worden war, abgeschlossen. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen wird der Schutz der Umwelt und der Gewässer vor negativen Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sowie vor Nährstoffüberschüssen gestärkt. Verglichen mit der Trinkwasser- und der Pestizidinitiative, über die das Volk am 13. Juni abstimmen wird, stellt die neue Gesetzgebung stellenweise konkretere Lösungen bereit.

 

Die parlamentarische Initiative betrifft das Landwirtschaftsgesetz, das Gewässer-schutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Der genaue Inhalt muss auf Verordnungs-stufe konkretisiert werden. In einem ersten Schritt werden Massnahmen, die das Landwirtschaftsrecht betreffen, angegangen. Damit werden die Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), die die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, weitgehend umgesetzt. Das Parlament hat zudem weitergehende Massnahmen beschlossen und den Geltungsbereich über die Landwirtschaft hinaus ausgedehnt.

Die Ziele sind klar: Der Schutz von Oberflächengewässern von Biotopen sowie von Grund- und Trinkwasser vor Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel muss weiter vorangetrieben werden. Eines der richtungsweisenden Ziele besteht darin, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren.

 

Um weiterhin Direktzahlungen zu erhalten, dürfen Betriebe beispielsweise keine Wirkstoffe «mit erhöhtem Risikopotenzial» mehr einsetzen, wie es bei Herbiziden wie Dimethachlor der Fall ist. Darüber hinaus müssen die Betriebe Massnahmen ergreifen, um die Abschwemmung und die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln von den behandelten Parzellen zu reduzieren, beispielsweise, indem sie bei der Ausbringung mehr Platz zwischen ihrer Parzelle und Wasserschächten lassen.

Im Hinblick auf den Schutz der Gewässer vor überschüssigem Dünger ist es Aufgabe der Landwirtschaft, sicherzustellen, dass weniger Nährstoffüberschüsse entstehen. Damit soll der Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Böden reduziert werden. Ziel ist es, die Stickstoff- und Phosphorverluste bis 2030 um 20 Prozent zu reduzieren. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat unter anderem vor, den Fehlerbereich von 10 Prozent, der bei der Berechnung der Düngerbilanz toleriert wird, abzuschaffen. Es wird jedoch weiterhin möglich sein, Überschüsse an Betriebe weiterzugeben, die diesen Hofdünger verwenden können. Damit könnten Kunstdünger ersetzt werden.

 

Die Direktzahlungsverordnung, die Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft und die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sind Teil dieses ersten landwirtschaftlichen Verordnungspakets. Ein zweites Verordnungspaket mit zusätzlichen Massnahmen wird zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung gegeben werden.

Die Unterlagen und detaillierten Veränderungsentwürfe können von der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft (https://www.blw.admin.ch/politik/agrarpolitik) heruntergeladen werden.

 

 

 

 

Quellen / Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

http://www.wbf.admin.ch 


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