Datenmanipulation bei CO2-Sanktionen verursacht Schaden von CHF 9 Millionen für die Eidgenossenschaft

DMZ – GESETZ / RECHT ¦ MM ¦ AA ¦

 

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen ASTRA und zwei Verwaltungsräte einer Fahrzeug-Import-Gesellschaft Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Gemäss Anklage haben die beiden Verwaltungsräte den ASTRA-Mitarbeiter dafür bezahlt, die für die Berechnung der CO2-Sanktionen relevanten Daten so abzuändern, dass ihre Firma während über drei Jahren keine Sanktionen entrichten musste. Dadurch ist dem Bund ein Schaden von rund CHF 9 Millionen entstanden.

 

Die Schweiz hat 2012 CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen eingeführt mit dem Ziel, die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen bis Ende 2015 auf durchschnittlich 130 g CO2/km zu senken. Wenn die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller Fahrzeuge eines Importeurs diese Zielvorgabe überschreiten, stellt der Bund eine entsprechende CO2-Sanktion in Rechnung. Die Erfassung der Importe, die Rechnungsstellung für die CO2-Sanktion und das Inkasso erfolgt durch das Bundesamt für Energie BFE und das ASTRA.

 

Gestützt auf eine Strafanzeige des ASTRA eröffnete die BA im September 2017 ein Strafverfahren gegen den ASTRA-Mitarbeiter und dehnte dieses wenig später auf die beiden Verwaltungsräte aus. Nach umfangreichen Ermittlungen hat die BA den ehemaligen Mitarbeiter des ASTRA nun wegen mehrfacher Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 Ziff. 1 des Strafgesetzbuches, StGB), mehrfachen Sich bestechen lassens (Art. 322quater StGB), gewerbsmässigen Abgabebetrugs (Art. 14 Abs. 4 des Verwaltungsstrafrechts, VStrR) sowie mehrfachen Erschleichens einer falschen Beurkundung (Art. 15 Ziff. 1 VStrR) angeklagt. Den beiden anderen Beschuldigten wird mehrfache Anstiftung zu Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 StGB), mehrfaches Bestechen (Art. 322ter StGB), gewerbsmässiger Abgabebetrug (Art. 14 Abs. 4 VStrR) und mehrfaches Erschleichen einer falschen Beurkundung (Art. 15 Ziff. 1 VStrR) vorgeworfen.

 

Falscherfassung und Manipulation von Daten zwischen 2014 und 2017        

Der ehemalige Mitarbeiter des ASTRA war von Mai 2012 bis September 2017 als technischer Sachbearbeiter in der dortigen Abteilung Strassenverkehr angestellt. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von Juni 2014 bis September 2017 die für die CO2-Sanktionserhebung massgebenden Daten in den Computersystemen des ASTRA zugunsten der vorgenannten Fahrzeug-Import-Gesellschaft manipuliert zu haben. Im Gegenzug sollen ihm die beiden Verwaltungsräte monatlich einen Bargeldbetrag von CHF 2'000 übergeben haben. Durch dieses Vorgehen musste die Fahrzeug-Import-Gesellschaft für die Jahre 2015 bis 2017 keine CO2-Sanktionen für die von ihr importierten Personenwagen entrichten. Bei wahrheitsgetreuer Datenerfassung wären in diesem Zeitraum CO2-Sanktionen in der Höhe von rund CHF 9 Millionen angefallen.

Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesanwaltschaft

http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html 


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