Die Regulation der großen SocialMedia-Plattformen kommt – aber noch sehr zahnlos und langsam

DMZ –  BILDUNG ¦ Dirk Specht ¦

KOMMENTAR

 

Meine neue SocialMedia-Vorlesung wird inspiriert durch die Erfahrungen unter meinem Facebook-Profil. Als ich gelegentlich das Thema Regulation angesprochen hatte, erhielt ich selbst von vermeintlich juristisch Geschulten den Vorwurf, Zensur zu verlangen.

Um ähnliche Relefexe seitens der Studierenden zu vermeiden, beginne ich nun mit Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Basis der Medienregulation ist und festlegt, dass Zensur nicht stattfindet.

    

Ferner ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts, welches insbesondere die Medienkonzentrationskontrolle fordert.

Das setzen in unserem Land die Landesmedienanstalten um, die jedes Jahr einen entsprechenden Bericht erstellen. Daraus ergeben sich die folgenden Anteile der Medienunternehmen in Deutschland. Grob gesagt führt das öffentlich/rechtliche Fernsehen gefolgt vom privaten mit einer starken Rolle von Springer dazwischen. Das Verfahren ist methodisch sehr präzise und man darf davon ausgehen, dass diese Tabelle die Meinungsbildungspotenziale unserer Medien sehr gut abbildet.

Leider sagt das aber deutlich weniger aus, als es der Anspruch sein sollte, denn: Die Plattformen von Alphabet und Facebook sind nicht berücksichtigt. Grund: Das sind rechtlich gesehen (immer noch) keine Medien. Wie groß diese Regulierungslücke ist, sieht man an der Reichweitenentwicklung dieser Plattformen, die sich alleine seit 2015 verdoppelt hat, während die klassischen Medien insgesamt leicht erodieren.

Immerhin ist Bewegung in die Sache gekommen, denn der jüngste Bericht der Medienanstalten benennt diese Plattformen zumindest als Medienintermediäre und geht sehr intensiv auf deren Meinungsbildungspotenzial ein.

Zugleich sind in der Gesetzgebung sowie im Rundfunkstaatsvertrag mehrere Regelungen für diese Plattformen vorgesehen. Es geht dabei um Transparenz für den Nutzer, ein Entgegenwirken von Echoblasen sowie um die bezahlte politische Werbung, die in den klassischen Medien beispielsweise verboten ist. Mehr als ein Anfang ist darin nicht zu sehen. Denn alleine die Tatsache, dass wir bei immerhin knapp 70% unser Gesamtbevölkerung eine Konzentration auf nur zwei Medienintermediäre sehen, die zudem weiter zweistellig wachsen, während der Rest weiter einstellig erodiert, macht klar: Würde man Alphabet und Facebook als Medien betrachten, müsste man sie sofort zerschlagen.

Das kann ohnehin nicht die Idee sein, das werden selbst die USA nicht tun. Aber die bisher eher etwas zahnlos formulierten Ziele des Rundfunkstaatsvertrags müssen viel konkreter und vor allem schneller Wirklichkeit werden.

 

Die Berichte und die Arbeit der Kommission sind auf der Seite Medienvielfaltsmonitor dokumentiert.


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