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Warum ein guter Tag für die Steuerzahler ein schwarzer Tag für Olaf Scholz ist

(Foto: Shutterstock)
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DMZ –  WIRTSCHAFT ¦ Oliver Stock ¦

 

Der SPD-Kanzlerkandidat hat als Finanzminister das Geld im Blick. Das heutige Urteil des Bundesfinanzhofs zum Rentensystem könnte ihn bis 90 Milliarden Euro kosten. Da ist es besonders unangenehm, dass Scholz schon politische Verantwortung trug, als die jetzt gekippte Regelung beschlossen wurde.

 

Was für Steuerzahler und Rentner ein guter Tag ist, ist für den Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidaten ein trüber Morgen: Der Bundesfinanzhof hat mit einem spektakulären Urteil das Rentensystem in Deutschland in Frage gestellt. Konkret geht es darum, ob diejenigen, die arbeiten, genügend Steuern sparen können, wenn sie fürs Alter vorsorgen. Die Antwort der Richter lautet: Nein. Sie ist eine schallende Ohrfeige für das Finanzministerium, das die derzeitigen Regeln erarbeitet und verteidigt hat. Und sie ist eine Niederlage für Olaf Scholz persönlich, weil die nun in Frage gestellten Regelungen entwickelt wurden, als Scholz bereits politische Verantwortung an herausragender Stelle trug.

 

Drohende Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof hat über zwei Klagen von Rentnern zu entscheiden, die der Meinung waren, bei ihrer persönlichen Steuerbelastung hätten sie doppelt bezahlt: einmal während ihres Erwerbslebens und einmal im Rentenalter. Die konkreten Klagen wiesen die Richter zwar ab, aber sie legten erstmals Regeln fest, wonach klipp und klar ausgerechnet werden kann, ob Rentner doppelt besteuert werden, was laut Verfassung verboten ist. Die richterlichen Vorgaben betreffen vor allem diejenigen, die heute noch voll im Erwerbsleben stecken. Anders als vom Finanzministerium bisher behauptet, könnte es bei ihnen, wenn sich nichts ändert,  in etlichen Fällen zu der verbotenen Doppelbesteuerung kommen.

 

Konkret geht es um das Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft getreten ist. Seither fördert der Staat die Rücklagen, die Erwerbstätige für das Alter bilden, mit Steuerersparnissen. Im Gegenzug wird ein wachsender Anteil der Rente besteuert. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Von 2040 an werden Renten voll besteuert, das trifft alle, die heute 48 Jahre alt sind oder jünger. Zur verbotenen Doppelbesteuerung käme es immer dann, wenn Menschen während ihres Erwerbslebens mehr Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen zahlten, als sie später als steuerfreie Rente herausbekämen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht 2002 ausdrücklich verboten.

 

Um zu berechnen, was jeder steuerfrei herausbekommt, legt das Bundesfinanzministerium bisher drei Größen an: den Rentenfreibetrag, der je nach Jahr des Renteneintritts sinkt. Dazu kommt der Grundfreibetrag und dazukommen die Beiträge der Rentner zu Kranken- und Pflegekasse. Die Summe der steuerfreien Rentenbezüge ist nach dieser Rechnung also ziemlich hoch. Entsprechend hoch durften nach Meinung des Ministeriums die Summen sein, die jeder während seines Erwerbslebens für die Rente zurücklegen kann, ohne dass sich das steuermindernd auswirken.

 

90 Milliarden im Feuer

Genau das, so entschied jetzt der Bundesfinanzhof, ist falsch: Nur der Rentenfreibetrag gilt künftig als steuerfrei. Der Rest, also Grundfreibetrag und Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, zählt zu der theoretisch zu versteuernde Rentensumme, was zur Folge hat, das während des Erwerbslebens ein höherer Anteil der Vorsorgeleistungen steuermindernd geltend gemacht werden kann. Steuerzahler wie Rentner dürfte das freuen, den Finanzminister allerdings schwer treffen: Ihm könnten erhebliche Mindereinnahmen drohen, wie eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln zeigt. Will der Staat künftig eine Doppelbesteuerung vermeiden, „könnten sich die Mindereinnahmen zwischen 2020 und 2040 insgesamt auf schätzungsweise 90 Milliarden Euro belaufen“, heißt es darin.

 

Für Scholz ist das schlecht. Die Weichenstellung zum derzeitigen Rentensystem, das nun so nicht weitergehen kann, hatte die SPD-Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder getroffen. Scholz war in dieser Zeit Generalsekretär der Partei. Eine Rentenkommission unter Vorsitz des langjährigen Wirtschaftsweise Bert Rürup hatte die Regierung 2007 vor der Umsetzung gewarnt und dabei ziemlich ähnliche Bedenken geäußert, die nun auch der Bundesfinanzhof berücksichtigt und die ihn zu seinem Urteil bringen. Rürups Einwand blieb damals jedoch folgenlos. Scholz hat ihn – wie alle anderen damals auch - überhört. 14 Jahre danach und vier Monate vor der Bundestagswahl, in der er als Spitzenkandidat der SPD die Partei bisher nicht erkennbar aus dem Umfragetief ziehen konnte, fällt ihm das nun auch noch auf die Füße.

 

 

Herausgeber / Quelle: Warum ein guter Tag für die Steuerzahler ein schwarzer Tag für Olaf Scholz ist: WirtschaftsKurier - Nachrichten und Kommentare aus Politik und Wirtschaft 


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