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CH: Kurzarbeit - Missbrauchsbekämpfung wird intensiviert

DMZ – ARBEITSWELT ¦ AA ¦ MM ¦

 

Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) verdreifacht seine Kapazitäten im Bereich der Missbrauchsbekämpfung beim Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Seit Anfang Juni 2021 stehen dem SECO die geplanten zusätzlichen externen Revisoren nach intensiver Schulung zur Verfügung. Die Arbeitgeberkontrollen können damit deutlich intensiviert werden.

 

Infolge der Pandemie hat die Arbeitslosenversicherung (ALV) Kurzarbeitsentschädigungen in historischem Ausmass ausbezahlt. Damit war frühzeitig klar, dass auch die Missbrauchsbekämpfung deutlich verstärkt werden muss. Die Aufsichtskommission für den Fond der ALV hat daher bereits am 27. August 2020 grünes Licht für die Aufstockung der personellen Ressourcen zur Kontrolle im Bereich der KAE gegeben. Sie stellte dafür zusätzliche 25 Millionen Franken zur Verfügung.

 

WTO-Ausschreibung in Rekordzeit durchgeführt

Das SECO konnte die nach dem öffentlichen Beschaffungsrecht notwendige WTO-Ausschreibung in nur viereinhalb Monaten bis zur Zuschlagserteilung durchführen. Die Verträge mit den externen Partnern Ernst & Young (EY) und PricewaterhouseCoopers (PwC) wurden auf den 1. März 2021 in Kraft gesetzt. Von März bis Mai 2021 wurden rund 40 SECO-externe Personen vom Revisionsdienst der ALV geschult und sind nun in der ganzen Schweiz einsatzfähig.

 

900 Missbrauchsmeldungen und 500 auffällige Abrechnungen

Bis Ende Mai 2021 sind beim SECO rund 900 Missbrauchsmeldungen eingegangen, die vordringlich behandelt werden. Diese Meldungen gelangen über die Whistleblowing-Plattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie über das Webportal der ALV (arbeit.swiss) an das SECO oder werden direkt an den Revisionsdienst der ALV gesendet. Weitere 500 auffällige Abrechnungen sind bislang von den Arbeitslosenkassen (ALK) an das SECO gemeldet worden.

 

Bis Ende Mai 2021 konnten vom SECO 131 Arbeitgeberkontrollen (AGK) durchgeführt werden. In 13 Fällen (10 %) wurde ein Missbrauch nachgewiesen und entsprechend Strafanzeige gestellt. In 97 Fällen (74 %) mussten von den Arbeitgebern fehlerhafte KAE-Abrechnungen korrigiert werden. Bei 21 AGK (16 %) konnte vom SECO eine korrekte Abrechnung konstatiert werden. Im Zusammenhang mit den AGK wurden bisher vom SECO Rückforderungen in der Höhe von rund 10,6 Mio. Franken gestellt.

 

Das SECO geht davon aus, dass in der zweiten Jahreshälfte 2021 mit den extern verstärkten personellen Ressourcen weitere rund 200 AGK durchgeführt werden können, und für 2022 ist eine weitere Intensivierung auf 700 Kontrollen geplant. Der Revisionsdienst der ALV geht sämtlichen Missbrauchsmeldungen von Amtes wegen nach und wird strafrechtlich relevante Verstösse konsequent zur Anzeige bringen.

 

 

 

 

Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft

http://www.seco.admin.ch 


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