Geschäftsmodell Kindesschutz

DMZ - Soziales / AA ¦

 

Sozialdienste und Gerichte beauftragen zunehmend private Firmen mit der Abklärung von schwierigen familiären Situationen. Hier fehlt es aber gänzlich an Erfahrung, Qualität, Kontrolle und Kompetenz.

 

Nur, weil man etwas studiert hat und sich daraufhin selbständig macht, bedeutet das nicht, dass man auch in der Lage ist, in den schwierigen Familienfragen, richtig zu agieren, zu reagieren. Die Praxis zeigt, dass Betroffene (vorwiegend junge Beraterinnen und Berater) sehr schnell überfordert sind. Daraus kann man ihnen noch keinen Vorwurf machen, da sie über keinerlei Erfahrungen verfügen. Weder haben sie in den meisten Fällen selber Kinder, noch verfügen Sie über die notwendige Lebenserfahrung. Ein Familienleben lässt sich nie nur theoretisch abhandeln. Es braucht Empathie, Verständnis und vor allem auch Zeit. Unabhängig davon werden überdurchschnittlich viele Fehlentscheide (Empfehlungen) getroffen, die dann extreme Eingriffe in das Familienleben bedeuten können (Fremdplatzierung, Heim usw.). Jährlich werden Hunderte von Kindern in Pflegefamilien platziert, weil ihre leiblichen Eltern mit der Erziehung nicht klarkommen.

 

Jeder zehnte Kesb-Fall ist eine Fremdplatzierung.

In der Schweiz haben die Kinderschutzmassnahmen im letzten Jahr zugenommen. Die Kesb (und alle privaten Mandatsträger und Beistände) betreibt also ein modernes Verdingkindwesen. Ausserdem werden die Familien(mitglieder) in eine finanzielle Abwärtsspirale gedrängt, aus der sie aus eigener Kraft nicht mehr herauskommen können. Es wird also nur vordergründig geholfen, in Tat und Wahrheit wird hier aber nur ein gut funktionierendes Finanzsystem ausgenutzt.

Mehr als nur ein Grund zur Besorgnis. 

 

Die Behörde entscheidet viel zu wenig aus der Sicht der betroffenen Kinder, oder für die Kinder. Es ist nie im Sinne des Kindes, wenn man die Eltern und das familiäre Umfeld nicht einbezieht - denn dann wird es immer einen Verwaltungsakt geben. Die Kesb müsse Familienmitglieder besser in die Entscheidungen miteinbeziehen und zum Beispiel schauen, ob nicht Angehörige als Beistand eingesetzt werden könnten, anstatt unerfahrene Studienabgänger, die noch über keinerlei Lebenserfahrung verfügen.

 

 

Die Kesb betont stets nach dem Grundsatz "Familie zuerst" zu handeln

Dies klingt meist in den Ohren von Betroffenen als blanker Hohn. Die Angehörigen und betroffenen Kinder werden nicht immer angehört. Und zudem kommt die Behörde meist erst dann zum Einsatz, wenn eine Familie bereits auseinandergefallen ist. Zu spät.

 

In den meisten Fällen entscheidet sich die Kesb gegen Familienangehörige als Beistand für betroffene Kinder. Normalerweise kommt dann ein sogenannter Berufsbeistand zum Einsatz. Ein Beistand, der bei Betroffenen in 80% aller Fälle schlecht weg kommt.

 

Kinder brauchen das vertraute Umfeld. Deshalb ist es absolut unzulässig, wenn man das familiäre Umfeld nicht einbezieht.

 

 

Quellen: kinderschutz.ch ¦ kesb ¦ admin.ch

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