Vorsorgliche Massnahmen gegen Beiträge in Medien, die schweren Nachteil verursachen können

DMZ –  POLITIK / GESETZ ¦ Anton Aeberhard ¦

KOMMENTAR

 

Der Ständerat will es erleichtern, Berichte von Medien mit superprovisorischen Verfügungen zu stoppen. Endlich, ist man versucht zu sagen. Viel zu lange schon, werden Familien, Existenzen und Menschenleben zerstört, durch falsche, unsauber recherchierte und tendenziöse Berichterstattung.  Offenbar wiegt Sensation teilweise mehr, als saubere Recherche. News-Scouts sind ebenso ein Unding, wie fehlerhafte Berichte über Menschen, die dann nicht wissen wie ihnen geschieht. 

 

Der Ständerat nun bei der Revision der Zivilprozessordnung eine Bestimmung angepasst. Es ging um die Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen gegen Beiträge in periodisch erscheinenden Medien. Heute kann ein Gericht Berichte stoppen, wenn sie für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen können.

Weiter darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn kein offensichtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint. Der Bundesrat will neu präzisieren, dass der fragliche Medienbericht einen besonders schweren Nachteil verursachen kann oder verursacht.

Der Ständerat diskutiert ebenfalls über Kosten für Prozessierende, die sinken müssten und wie Gerichte Medienberichte künftig einfacher stoppen können.

 

Nach Ansicht einiger Schweizer Medienhäuser sei damit die Medienfreiheit gefährdet. Das ist natürlich nicht der Fall. Und soll auch keine Legitimation sein, weiterhin "falsche" Artikel veröffentlichen zu können. So sollen Menschen oder Firmen, die ungewollt in die Schlagzeilen geraten, Artikel vom Gericht leichter stoppen können. Heute kann ein Gericht einen Medienbericht mittels superprovisorischer Verfügung verhindern, wenn jemand angibt, er oder sie könne dadurch einen besonders schweren Nachteil erleiden.

Der Ständerat will im Passus das Wort «besonders» streichen. Da das Internet nichts vergesse, liessen sich Fehlinformationen nie mehr beseitigen, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH) folgerichtig. Betroffene Menschen haben teilweise über Jahre durch solche "mangelhafte" Berichterstattung zu leiden, ebenso, wie Angehörige und das Umfeld betroffener Personen.

 

Damit sind natürlich nicht alle Probleme in diesem Zusammenhang gelöst, denn nach wie vor werden von Staatsanwälten teilweise Verfahren willkürlich und ohne Sicherstellung und Sichtung von Beweismitteln durch sog. "Nichtanhandnahme"-Entscheide abgewürgt. Ausserdem verunmöglichen für viele Betroffene die sogenannten "Kostenvorschüsse" gegen solche Artikel vorzugehen.

 

Betroffene  bellen am lautesten

Dass einige Medienverantwortliche nicht erbaut sind vom Antrag der Mehrheit, ist klar, da man wohl so in der nächsten Zeit mit mehr Gegenwind rechnen muss. Aber genau das ist es, was es bei solcher Berichterstattung auch braucht. Denn auf der anderen Seite stehen Rechtsverletzungen und widerrechtliche Angriffe auf Persönlichkeitsrechte. 

 

Die revidierte Zivilprozessordnung hiess der Ständerat mit 39 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Vorlage geht an den Nationalrat.

 

Medien sollten nicht subventioniert werden

Ein weiteres grosses Problem vor dem seit vielen Jahren gewarnt wird, sind der weitere Ausbau der Subventionierung privater Medienunternehmen. Die Vielfalt der Angebote und der damit verbundene Diskurs verschiedener Meinungen muss der freie Markt hervorbringen. Dies ist keine Aufgabe, welche an die Behörden vom Bund delegiert werden kann. Sollen die Medien ihrer öffentlichen Aufgabe gerecht werden, muss das Mediensystem so ausgestaltet sein, dass dieses Ziel zu erreichen ist. So setzt eine freie öffentliche Meinungsbildung voraus, dass die unterschiedlichen Auffassungen, die im Volk vertreten werden, auch im "Medienkonzert" auftauchen (publizistische Vielfalt). Kritik und Kontrolle am Verhalten von Staatsorganen und Inhabern politischer Ämter können nur Medien leisten, die nicht selbst von diesen beherrscht werden. Das heisst aber nicht, dass man Personen verunglimpft, verleumdet oder durch tendenziöse Artikel mit Falschangaben in Bedrängnis bringen darf. Die Medien sind der Wahrheit verpflichtet! Damit dies gewährleistet wird, bei Nichteinhaltung, ist diese Vorlage vom Ständerat, der erst wichtige Schritt.


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