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Bakterielle & virale Gesundheitsbedrohungen resp. «Naturkatastrophen in Zeitlupe»

DMZ –  WISSENSCHAFT / MEDIZIN ¦ Dr. Andreas Keusch ¦

GASTKOMMENTAR

 

Virale und bakterielle Infektionskrankheiten stellen eine zunehmende Bedrohung der Menschheit mit deren Gesellschafts- und Wirtschaftssystemen dar. Will man diesen evolutionsbedingten «Naturkatastrophen in Zeitlupe» langfristig möglichst erfolgreich entgegentreten, wird die Politik mit derer bisherig gesundheitspolitisch gezielt einseitig vorliegenden Förderung wirtschaftlicher Eigeninteressen von «Big Pharma» durch Bundesrat und Parlament zukünftig auf eine sehr harte Bewährungsprobe gestellt werden. Aktuell verhindert dieses seit Einführung KVG polit-wirtschaftlich neoliberal etablierte Profitstreben sowohl schweiz- als auch weltweit jedoch den dringend dazu benötigten breiten Zugang zu nachweislich lebensrettenden Medikamenten, welche in der Lage wären, aktuelle und zukünftig drohende Pandemien schneller beenden zu können, die Finanzierung der einzelnen Gesundheitssysteme dabei nicht zu sprengen drohen. Erst bei politischer im Rahmen eines medizinischen Qualitätswettbewerbs induzierter Elimination dieses Profitbestrebens durch zusätzliche staatliche Förderung medizinisch-wissenschaftlich sowie medizinisch ethischer, von aktueller Gewinn- und Profitoptimierung pharmaindustrieunabhängiger medizinischer Forschungs- und Entwicklungsbestrebungen bei auf dem Markt sich bereits erhältlichen, patentschutzabgelaufenen oder nicht mehr patentierbaren und deswegen wirtschaftlich uninteressant eingestuften Behandlungsoptionen kann dieses unterdessen nachweislich gesundheits- und gesamtwirtschaftsgefährdende pekuniär eigennützige profitoptimierende Monopol von «Big Pharma» durchbrochen werden, wie dies anhand der aktuellen Corona Pandemie sowie der generell bedrohlichen Zunahme an multiresistenten bakteriellen Infektionskrankheiten mit Millionen an jährlich medizinisch vermeidbaren Todesopfern einmal mehr aufgezeigt werden kann.  

 

 

1. Bedrohung der Menschheit durch virale und bakterielle Infektionskrankheiten

Die aktuelle Corona-Pandemie mit dessen zu anderen viralen Infektionskrankheiten wie MERS, Ebola, Marburg etc. glücklicherweise relativ geringen Letalitätsrate [MERS: 30% / Ebola: 25-90% / Marburg: 23%] hat sehr eindrucksvoll einige Schwachstellen des aktuellen Polit- und Wirtschaftsgefüges aufzuzeigen vermocht, welche angesichts des parasitär sich über den Erdball ausbreitenden Spezies Mensch wohl leider besorgniserregend zunehmen werden. Ging man bis vor kurzem noch generell davon aus, dass die Menschheit durchschnittlich alle 100 Jahre von einer besorgniserregenden Pandemie heimgesucht werden könnte, zeigt uns die Gruppe der Coronaviren mit «SARS-CoV-1» 2002/2003, «MERS» 2012 und «SARS-CoV-2» 2019/20/21 bei der aktuell sich weltweit verschärfend zunehmenden menschlichen Demografie jedoch unmissverständlich auf, dass dies zukünftig nicht mehr der Fall sein, Pandemien in immer kürzer werdenden Abständen folgen könnten.

 

Gleichzeitig zeigt diese «Sars-CoV-2» Pandemie im positiven Sinne aber auch auf, wie im Rekordtempo die weltweit koordinierte medizinisch-wissenschaftliche Forschung dank bereits vorliegender «Gain-Of-Function-Forschung» Erkenntnissen mit den daraus sich entwickelnden neuen Vakzin-Technologien, wie z.B. der mRNA-Impftechnologie, in kürzester Zeit erfolgreich eine effektive Abwehrwaffe zum Schutze von Mensch, Gesellschaft und Wirtschaft für die finanziell gutsituierten Industrieländer erfolgreich zu entwickeln vermochte.

 

Je nach politisch ergriffenen Abwehrmassnahmen vermochten Länder mit ‘guten’ Gesundheitssystemen dabei generell weniger Todesfälle zu beklagen als die Schwellen- und Entwicklungsländer mit deren qualitativ nicht mit den Industrieländern mithalten könnenden Gesundheitssystemen. Diese Länder wiederum stellen weltweit jedoch oftmals zusätzlich eine besorgniserregende erhöhte Bedrohung der Menschheit als zusätzliche Brutstätte von viralen Mutationen dar, auch wenn diese evolutionsbedingt ebenfalls in den Industrienationen auftreten können, wie die Epsilon-Virusvariation von «SARS-CoV-2» dies in Amerika gerade erneut besorgniserregend aufzuzeigen vermag.

 

Reiche Länder wie die Schweiz mit dessen angeblich weltbesten Gesundheitssystem und reiner mRNA-Impfstrategie dürfen sich deswegen nicht in falscher Sicherheit wähnen, nur weil wir uns im Interesse der forschenden Pharmaindustrie zur Zeit noch die teuersten und somit angeblich besten Arzneimittel zu leisten vermögen, die Politik zum Schutze des Wirtschaftswohles deswegen menschliches Leben als Kollateralschäden eugenisch in deren Güterabwägung miteinzubeziehen beliebt, deren Fehler in der politischen Pandemieabwehrstrategie so durch medizinisch-wissenschaftliche Höchstleistungen die politisch vorliegenden Fehlentscheidungen zum grossen Glück fast wieder auszugbügeln vermögen. Die Schweiz stellt aber keine vollständig abgeschottete Insel oder von der Umwelt hinsichtlich veterinärmedizinisch erzielbarer Herdenimmunität leicht isolierbare Rinderherde oder Schweinezucht dar, sonst wären man von dieser Pandemie ja kaum betroffen gewesen.

 

Die menschliche Ignoranz und Arroganz gegenüber der Evolution der Viren wird von der Natur jedoch stets schonungslos ausgenützt. Dies zeigt nun ebenfalls die aktuelle Unterschätzung der asiatischen Länder dieser Corona Pandemie sehr schön auf, welche offensichtlich meinten, bei der zukünftigen Abwehr von Corona die Bevölkerung nicht Durchimpfen, entsprechend kosteneinsparend schützen zu müssen, jetzt aber von den sich schneller ausbreitenden Virusvarianten auf dem falschen Fuss erwischt werden.

 

Schon im November 2020 konnte man angesichts des vorliegenden prestigeträchtigen Wettrennens um den ersten Corona-Impfstoff und des damit bisher zusammenhängenden politisch nachweislich vorliegenden Opferns von Hunderttausenden an Menschenleben auf die aktuell wirtschaftlich pekuniär eigennützig zugrundeliegende Missachtung medizinisch-wissenschaftlich adäquater, resp. ethisch korrekter Forschung und Entwicklung der forschenden Pharmaindustrie sowie der Politik zu deren wirtschaftlichem Eigeninteresse aufmerksam machen, welche eine schnelle weltweite Beendigung dieser Pandemie nur unnötig verzögern könnte, wenn man deswegen nicht gleichzeitig medikamentöse weltweit für alle zugängliche und bezahlbare Therapieoptionen fördert:

 

8 Monate später muss man infolge dieser nachweislichen Missachtung medizinisch-wissenschaftlich ethischer Forschungsbestrebungen durch rein ökonomisch agierende politisch Verantwortliche weltweit nun aber bereits über 4 Millionen Todesfälle mit einer zusätzlich enorm hohen Dunkelziffer infolge zusätzlich überforderter Länder mit qualitativ minderwertigeren Gesundheitssystemen, Gesundheitsversorgung und damit einhergehender Todesfallzahlerfassung als z.B. der Schweiz beklagen.

 

Dies nur, weil die ‘reichen’ Industrieländer im pekuniären Eigeninteresse der forschenden Pharmaindustrie und damit eben auch die Schweiz als wirtschaftlich nachweislich pekuniär entsprechend unterwanderter, resp. politisch gezielt lobbyierter Pillenstaat eine der 4 Säulen der politisch erfolgreich zu verfolgenden Pandemieabwehr gezielt missachten.

 

2. Gewinn- und profitoptimierende Unterwanderung medizinisch-ethischer Forschung & Entwicklung sowie der Preisfestsetzung durch den Bundesrat im Interesse von «Big Pharma»

 

Polit-wirtschaftlich unabhängige medizinische Forscher*Innen verfolgen zum Schutze menschlichen Lebens und damit zusammenhängend zum Schutze der Wirtschaft eines Landes hingegen generell stets folgende 2 medizinisch-pharmazeutischen Abwehroptionen einer Pandemie:

 

 

 
Prophylaxe
Vakzine,
Neben den bekannten Vektorimpfstoffen auch neue Technologien wie z.B. mRNA-Vakzine

Therapie

Bereits zugelassene oder in der Pipeline von «Big Pharma» sich befindende neue Arzneimittel
 

 

 

 

2.1. Bundesrätliche weltweite Wahrung der Gewinn- & Profitinteressen der Hersteller von mRNA-Vakzinen

 

Auffällig dabei nun das eigennützig pekuniäre Interesse der forschenden Pharmaindustrie an neuen Vakzin-Technologien sowie angeblich neuer innovativer patentgeschützter Arzneimittel zur Steigerung von Profit und Gewinn im Interesse deren Sponsoren und Aktionären.

 

Bei den Vakzinen vermag man mit mRNA-Vakzinen wie z.B. demjenigen von Moderna/Lonza den Preis gegenüber der alten Technologie von Vektorimpfstoffen wie z.B. desjenigen von AstraZeneca so z.B. gleich um das sechs bis achtfache profitoptimierend steigern.

 

 

Vakzin

Wirksamkeit

Benötigte Dosen

Preis Dosis (€)

Gesamtpreis (€)

Moderna/Lonza1, 6

94%

2

15 (22.50$)

30 (45$)

BioNTech/Pfizer1

95%

2

12

24

Curevac2

In Testphase

2

?

?

Astra Zeneca1

76%

2

2.50

5

Johnson & Johnson3

85%

1

7.10

7.10

Sputnik V4

92%

2

9.60

19.20

Novavax5

49 - 89%

2

?

?

Sinopharm2

79%

2

?

?

 

1 Pandemie: Wirkung, Aufbau, Preis: Die Corona-Impfstoffe im Vergleich. Berliner Morgenpost, 17. März 2021 - https://www.morgenpost.de/vermischtes/article231294218/Corona-Impfstoff-Astrazeneca-Johnson-Biontech.html

2 Überblick Corona-Impfstoffe: Alle Informationen auf einen Blick: SRF News, 6. Mai. 2021.

https://www.srf.ch/news/schweiz/ueberblick-corona-impfstoffe-alle-informationen-auf-einen-blick

 

3 Salz J. EU-Zulassung Empfohlen: Das Kann Johnson & Johnsons Einmal-Impfung gegen Covid-19. WirtschaftsWoche, 11. März 2021 - https://www.wiwo.de/my/unternehmen/industrie/eu-zulassung-empfohlen-das-kann-johnson-und-johnsons-einmal-impfung-gegen-covid-19/26796960.html?ticket=ST-6439749-fx9vn6ix06rF1GEquGGl-ap5

 

4 Russland senkt Preis für Corona-Impfstoff Sputnik V. Südostschweiz, März 2021 - https://www.suedostschweiz.ch/politik/2021-02-25/russland-senkt-preis-fuer-corona-impfstoff-sputnik-v

 

5 Coronavirus: Was taugen die Impfstoffe von Curevac und Novavax. Nau, 4. Februar 2021.

https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-was-taugen-die-impfstoffe-von-curevac-und-novavax-65865030

 

6 Strassheim Isabel. Geheimer Vertrag enthüllt: Moderna-Impfstoff: 6 Milliarden Franken fliessen in die Schweiz. TagesAnzeiger, 14. Juli 2021 - https://www.tagesanzeiger.ch/moderna-impfstoff-6-milliarden-franken-fliessen-in-die-schweiz-628608042227

 

 

Gemäss vorliegendem Schreiben des FDP Altbundesrates Didier Burkhalter vom 1. Dezember 2009 darf einem neuen Arzneimittel oder einem neuen Vakzin im Vergleich zur bisherigen Arzneimitteltherapie resp. Prophylaxe mit Vakzinen gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise jedoch nur dann ein höherer Preis gewährt werden, wenn es in der medizinischen Behandlung tatsächlich einen belegbaren Fortschritt im Zusatz- und Langzeitnutzen bedeutet. Der aktuelle Leiter des EDI der ebenfalls neoliberal äusserst pharmafreundlich agierenden SP Schweiz hat dieser gesetzlich verankerten Preisfestsetzungs- und Preisüberprüfungsstrategie unter der bisher diesbezüglich ebenfalls neoliberal bürgerlichen FDP-Federführung bis zum heutigen Zeitpunkt nicht widersprochen. Bei den zu gewährenden Innovationsboni infolge medizinisch nachweislichem Zusatz- und Langzeitnutzen werden gemäss Burkhalter auch die Forschungs- und Entwicklungskosten angemessen mitberücksichtigt. Der Bundesrat und das BAG honorieren dies im allfällig zusätzlich gewährten Innovationsbonus im Vergleich zum Preisniveau der bisherigen «State-Of-The-Art» Therapieoption oder Vakzins somit stets wirtschaftlich angemessen. Dieser betrage deswegen mindestens 10%, höchstens aber 20%! Der aktuell äusserst pharmafreundliche Leiter des EDI der SP Schweiz, Bundesrat Alain Berset schweigt bis zum aktuellen Zeitpunkt jedoch seit Jahren beharrlich zu dessen bundesrätlich und parlamentarisch mehrheitsfähig gezielt weiter vorangetriebenen machterhaltenden Taschenspielertricks im vorliegenden neoliberalen Gewinn- und Profitoptimierungsinteresse von «Big Pharma».

 

Trotz medizinisch-wissenschaftlich nachgewiesener Effektivität des Corona-Impfstoffes von Astra-Zeneca steht eine Zulassung im entsprechend politisch leicht korrumpierend zu lobbyierenden «Medikamentenhochpreis-Pillenstaat-Schweiz» eine Zulassung dieses Vakzins durch Bundesrat, swissmedic und BAG noch immer in den Sternen, um wohl den eben damit obligat durchzuführenden gesetzlich vorgeschriebenen «Therapeutischen Quervergleich» TQV zwischen AstraZeneca und Moderna/Lonza, resp. BioNTech/Pfizer hinsichtlich Zusatz- und Langzeitnutzenunterschiede deren mRNA-Vakzine zur Rechtfertigung des bundesrätlich gezielt geförderten sechs bis achtfach höheren Preises von Moderna/Lonza eben nicht gewinn- und profitminimierend durchführen zu müssen.

 

 

Kein Wunder, denn auf Kosten der Bevölkerung, resp. der Prämien- und Steuerzahler*Innen vermag die reiche Schweiz aktuell alle Impfwilligen problemlos mit mRNA-Vakzinen zu durchimpfen. Sie benötigt prinzipiell sogar nicht einmal mehr die bereits bestellten 6 Millionen Dosen des proteinbasierten Corona-Vakzins Novavax. Je nach Gefährdung des weltweit profitwahrenden Schweizer Moderna/Lonza Schaufensterpreises, sollte Novavax nicht im selben Preissegment zu stehen kommen, muss davon ausgegangen werden, dass die Schweiz analog zu Astra-Zeneca auch Novavax nicht im Schweizer Markt einführen lassen wird, um den Moderna/Lonza Preis bundesrätlich subventioniert weiterhin profitoptimierend hochhalten zu können, den TQV nicht anwenden müssend. Dieser dürfte gemäss Bundesrat und BAG eben nicht höher als 10 bis 20% betragen. Auf den europäischen Astra-Zeneca-Preis von 5 Euro für eine vollständige Impfung mit 2 Dosen bezogen, somit also nicht mehr als 5,50 bis 6 Euro für das Moderna/Lonza-Vakzin.

 

Da es sich die Schweiz jedoch mit dessen brav zahlenden, nichts hinterfragenden verwöhnten Schweizer Luxusgesellschaft dank Bersets Taschenspielertrick der angeblichen «Gratisimpfung» der Impfwilligen finanziell noch immer zu leisten vermag, kann swissmedic dank Nichtzulassung des Astra-Zeneca-Vakzins im Interesse der weltweiten Gewinn- und Profitoptimierung über den Schweizer Schaufensterpreis für den von der Pharmaindustrie im Hintergrund gesteuerten «Auslandspreisvergleich» AP problemlos weltweit menschendiskriminierend, resp. neoliberal eugenisch hochhalten, trägt so leider wesentlich dazu bei, dass in finanzschwachen Ländern die hocheffektiven mRNA-Vakzine unerschwinglich bleiben, auf weniger effektive Vakzine zurückgriffen werden muss, was so eine grössere Angriffsfläche für weitere Virusvarianten und somit auch mögliche Effektivitätsverluste gegenüber den aktuell verimpften mRNA-Vakzinen bedingen könnte.

 

 

Die Problematik der dank Schweizer Fantasiepreise durch «Big Pharma» so über die «Ex-Factory-Preise» resp. «Fabrikabgabepreise» im AP weltweit hochgetriebenen Medikamentenpreise wird im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Pharmaindustrie für die finanzschwachen Länder deswegen so leider zu einem menschendiskriminierenden, ja willkürlich individuell Menschenleben gezielt missachtendem Problem. Pech, wer bei einer schwerwiegenden lebensgefährlichen Infektion zum falschen Zeitpunkt im falschen Land und unter anderem noch mit der falschen Versicherung dasteht, wenn man sich aus Kostengründen eine als medizinisch ‘optimal’ eingestufte Therapie dann nicht zu leisten vermag. Ein Vakzin, welches um den Fantasiepreis z.B. von Moderna/Lonza profitoptimierend hochhalten zu können, während der verbliebenen Patentschutzdauer erst Recht nicht zum tatsächlich medizinisch vorliegenden Zusatznutzen und Langzeitnutzen dank TQV adäquat medizinisch-wissenschaftlich, von der Pharmaindustrie finanziell unabhängig, erhoben wird, weil sich dies bei der aktuell angewandten Höchstpreisstrategie der Schweiz zur gezielten Förderung der Wirtschaftlichkeit von Novartis, Roche, Moderna/Lonza & Co. so nur äusserst unerwünscht gewinn- und profitminimierend auswirken würde.

 

 

Die aktuell medizinisch-wissenschaftlich willkürlich vorliegenden Zulassungen von Covid-19 Vakzinen durch swissmedic im Hochpreisinteresse der mRNA Hersteller untermauert somit einmal mehr sehr eindrücklich, dass der Schweizer Bundesrat mit dessen Gesundheitsbehörden als «Pillenstaat» gezielt die wirtschaftlichen Eigeninteressen der Pharmaindustrie verfolgt, subventioniert, so die gesetzlich vorliegenden Preisgestaltungs- und Preisüberprüfungsauflagen gezielt zu umgehen vermag. Alle Länder, welche z.B. noch Vektor-Vakzine zulassen, müssten bei der Begutachtung der vorgelegten Studiendaten nun doch im Vergleich zu den angeblich weltweit medizinisch-wissenschaftlich besten Experten bei swissmedic eigentlich entweder medizinisch-wissenschaftliche Vollidioten oder von den Herstellern eben äusserst erfolgreich korrumpiert worden sein.

 

 2.2. Bundesrätliche weltweite Wahrung der Gewinn- & Profitinteressen der Hersteller von patentgeschützten COVID-19 Originalpräparaten

 

Dieselbe Problematik bei der Unterwanderung medizinisch-wissenschaftlicher sowie medizinisch-ethischer Sorgfaltspflicht durch die Gesundheitsbehörden im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Pharmaindustrie ist aktuell bei der Erforschung nach medikamentösen Therapieoptionen gegen «COVID-19» festzustellen.

 

Die medizinisch-wissenschaftliche Ethik gebietet es jedoch stets, dass diesbezüglich auch bereits auf dem Markt sich befindende Arzneimittel auf deren mögliche Effektivität gegenüber «Covid-19» Erkrankungsverläufen untersucht werden, um die Menschen vor gesundheitlichen Schäden möglichst effektiv schützen zu können.

 

Dabei ist es nachvollziehbar, dass die Pharmaindustrie natürlich ein grösseres Interesse gegenüber neuen, noch mit einem gewinn- und profitoptimierenden Patentschutz zu schützenden Arzneimitteln bekundet. Deswegen werden aktuell Arzneimittel, welche erste medizinisch-wissenschaftliche Hinweise auf eine möglicherweise erwünschte Effektivität aufweisen, im Schnellzugstempo über «Notfallzulassungen» und «Fast-Track» Begutachtungen zugelassen. Bereits lange auf dem Markt sich befindende, nicht mehr patentschutzgeschützte im Preis auf Billigstniveau sich befindende Arzneien, welche im Sicherheits- und Verträglichkeitsprofil bestens untersucht, resp. bekannt sind, stehen aus polit-wirtschaftlichen Wirtschaftlichkeitsfördergründen deswegen eben nicht mehr auf der Prioritätenliste der Originalhersteller sowie der politisch Verantwortlichen, welche für die jeweilige Pharmaindustrie interessenskonfliktbefangen lobbyieren und in politischen Führungspositionen, wie z.B. der aktuelle Leiter des EDI, dann auch entsprechend überheblich ignorant und arrogant agieren.

 

So werden finanziell äusserst lukrative Therapiekandidaten unterdessen reihenweise mittels «Fast-Track» Verfahren und «Notfallzulassungen» durch swissmedic schon mit einem Bruchteil an durch die Hersteller optimierten Studienprobanden (Ein- und Ausschlusskriterien) dank zusätzlichen Auflagen zur Beseitigung allfällig noch medizinisch vorliegender Bedenken hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit zugelassen. Somit eben nicht mehr wie bei den regulären «Klinischen Phase-III» Zulassungsstudien üblich, wo je nach zu behandelnder Erkrankung zwischen 200 bis 10'000 hinsichtlich ersten medizinischen Vermutungen beschlossenen Ein- und Ausschlusskriterien fantasiepreisoptimierenden Studienproband*innen eingeschlossen werden. Im breiten Klinik- und Praxisalltag wird der medizinisch tatsächliche Zusatz- und Langzeitnutzenbeleg zur bisherigen Standardtherapie deswegen erst nach mehrjähriger Verordnungserfahrung festgestellt, was für die Hersteller von Originalpräparaten infolge des zu diesen Zeitpunkten bereits erfolgten Patentschutzverlusten keine wirtschaftlich nennenswerte Profit- und Gewinnminimierung mehr nach sich zieht, da politisch zusätzlich gefördert die Generikahersteller nun mit verordnungsbeeinflussenden Rabatten von bis zu 70% wie z.B. in Hausärztenetzwerken mit Budgetverantwortung (30 -50% generell) am wirtschaftlich als höchstkorrupt zu bezeichnenden Verordnungsverhalten unserer Leistungserbringer am Ruder sind, ohne aber dabei noch tatsächlich weitere Abklärungen zur tatsächlichen Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit nachliefern zu müssen, sich dank dieser politisch ausgestellten «Carte Blanche» stets auf die Zulassungs- und Pharmakovigilanz Daten der Originalhersteller, welche ja ebenfalls keine weiteren Abklärungen mehr treffen müssen, zu berufen vermögen.

 

Umso befremdender feststellen zu müssen, wenn aufgrund des immens vorliegenden Kostendruckes weltweit von Politik und Pharmaindustrie unabhängige Forscher*Innen beginnen, mögliche sich bereits langjährig auf dem Markt befindende, patentschutzabgelaufene Arzneimittel auf mögliche Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit in diversen Indikationsbereichen abzuklären, welche für die Pharmaindustrie wirtschaftlich nicht mehr von Interesse sind, da entsprechende Indikationserweiterungen deren wirtschaftlichen Eigeninteressen im Vergleich zu einer Entwicklung neuer patentgeschützter Arzneimittel deren erwünschten Fantasiepreisausgestaltung eben einen saftigen Strich durch die Rechnung machen würde, von der Politik, wie z.B. in der Schweiz durch den Bundesrat deswegen nicht unterstützt, ja sogar gezielt sabotiert werden.

 

So z.B. Ivermectin als möglicher Kandidat zur möglichst frühzeitigen effektiven Verhinderung eines mittleren bis schweren, ja tödlichen «COVID-19» Erkrankungsverlaufes, welches auch in finanziell nicht gutsituierten Gesundheitssystemen eine ökonomisch finanzierbare effektive Variante im Kampf gegen «SARS-CoV-2» darstellen könnte.

 

Man muss sich deswegen ernsthaft hinterfragen, weswegen die Behörden nun «Fast-Track» und «Notfallzulassungen» mit einem Bruchteil an Behandlungsdaten fördern, keine weiteren Zusatzabklärungen zur Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit bei bereits sich langjährig auf dem Markt sich befindenden Heilmitteln unterstützen möchten, welche eine günstige und effektive Therapieoption zur schnellen weltweiten Eindämmung und Beendigung viraler und bakterieller Pandemien bedeuten könnte?

 

So eben zu Ivermectin, wo bereits 62 Studien, 32 davon randomisiert kontrolliert, mit insgesamt 22'425 Studienproband*Innen, resp. Patient*Innen vorliegen! Somit das Vielfache beträgt, was von der Pharmaindustrie erfolgreich unterwanderte Registrierungsbehörden wie z.B. swissmedic oder die FDA normaler Weise zur Zulassung von regulären «Klinischen Phase-III» Zulassungsstudien neuer patentgeschützter Originalpräparate für eine Marktzulassung einzufordern belieben!

 

 

FLCCC. Covid-19 Studies. July 14, 2021

https://c19ivermectin.com/

 

 

Da scheint angesichts der weltweit notfallmässig einzustufenden Pandemie Ausgangslage die Forderung nach einer doppel-blinden, placebo-kontrollierten randomisierten Ivermectin-Studie trotz der unterdessen erdrückend vorliegenden Datenlage letzten Endes doch nur noch der höchst eigennützige Vertuschungsversuch von politisch leicht käuflichen Verantwortlichen von Bundesrat, Parlament und Gesundheitsbehörden im Interesse der Pharmaindustrie zu sein, welche somit im Interesse von Roche, Novartis & Co. aktuell reihenweise skrupellos neue profit- und gewinnfördernde Arzneien über Notfallzulassungen mit einem Bruchteil an Patientendaten zulassen, wie z.B. auch bei medikamentösen COVID-19 Therapieoptionen Remdesivir® und Regeneron der Fall.

 

 

2.3. Bundesrätliche weltweite Wahrung der Gewinn- & Profitinteressen der forschenden Pharmaindustrie, Bereich Antibiotika

 

Dasselbe Agieren von Politik und Gesundheitsbehörden ist bei der zweiten grossen «Naturkatastrophe in Zeitlupe» der Menschheit, der Bekämpfung zunehmend multiresistenter Bakterien, erneut festzustellen, welche ab 2050 gemäss WHO weltweit jährlich wohl bereits über 10 Millionen Todesfälle fordern könnte!

 

Auch hier gäbe es prinzipiell schon lange günstige Therapieoptionsansätze, wie z.B. der Bakteriophagen. Bakteriophagen oder Phagen sind für den Menschen ungefährliche Viren, welche Bakterien zur Reproduktion neuer Phagen «entern», bis diese «platzen», somit erfolgreich «abgetötet» werden. Phagen-resistente Bakterien vermögen beim Menschen zudem keine Erkrankungen mehr auszulösen.

 

Erneute Problematik: Eine Phagentherapie ist im Vergleich zu einer Behandlung mit Antibiotika erneut spottbillig, wirtschaftlich uninteressant. Die Phagen lassen sich für die Pharmaindustrie zudem nicht patentieren, um die üblichen Höchstpreisspielchen von Politik und Wirtschaft mit der höchst eigennützigen profitoptimierenden Mär angeblich enormer Forschungskosten gegenüber medizinisch-wissenschaftlich in Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln höchst inkompetenter Verantwortlicher in Bundesrat, SGK, Parlament und Gesundheitsbehörden erneut erfolgreich durchziehen zu können, resp. um eine individualisiert angepasste Phagentherapie gemäss deren individuell vorliegender multi-resistenter Bakterienstämme preislich so in Gefilde von 400 bis 1'200 Franken hochtreibend auf den Markt bringen zu können, damit Profit und Gewinn für «Big Pharma» stimmt, die Antibiotika aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen TQV im medizinisch vergleichbar therapeutischen Indikationsbereich in deren Preis eben erst gar nicht von den Gesundheitsbehörden, in der Schweiz durch das BAG, auf oder sogar unter den Preis einer Phagentherapie gesenkt werden muss.

 

In Russland und Georgien können individuell unspezifische Phagen als spottbillige Antibiotikaersatztherapie sogar im Supermarkt erworben werden.

 

 

Die Weiterentwicklung individuell angepasster spezifischer Phagentherapien bei multiresistenten bakteriellen Infektionen, wie nun ebenfalls durch Schweizer Forscher*Innen angestrebt, unterliegen erneut der kapitalistisch höchst eigennützig, jegliche medizinische Forschungs- und Behandlungsethik unterwandernder neoliberaler Gewinn- und Profitproblematik seitens «Big Pharma». Da die Herstellung solcher Phagen nur etwa 5 bis maximal 10 Franken kosten würde, erneut kaum patentierbar wäre, ist es für diese Forscher*Innen enorm schwierig, die für eine Registrierung benötigten GCP-Studien aufzubringenden Geldbeträge, analog zu den Medikamentencocktail-Studien mit patentschutzabgelaufenen Arzneimitteln gegen «COVID-19», erhalten zu können.

 

Hier unterwandern somit erneut höchst eigennützige, politisch leicht käufliche, heuchlerisch verlogene Handlanger von «Big Pharma» in und gegenüber Bundesrat und Parlament gezielt medizinische Forschung und Entwicklung zum Schutze der Menschheit vor bakteriellen «Naturkatastrophen in Zeitlupe», analog zur Corona Pandemie trotz bereits entsprechend medizinisch-wissenschaftlichen vorliegenden Datenlagen zu ebenfalls patentschutzabgelaufenen, unterdessen deswegen spottbillig gewordenen Arzneimitteln wie z.B. Ivermectin, um die politisch aktuell mehrheitsfähige Strategie von Bundesrat und Parlament im wirtschaftlichen Eigeninteresse von «Big Pharma» und deswegen in der Schweiz angewandten Höchstpreisstrategie zur schweiz- und weltweiten Gewinn- und Profitoptimierung von Novartis, Roche, Moderna/Lonza & Co. nicht zu gefährden.

 

Entsprechend erkrankte Menschen werden bei viralen und bakteriellen «Naturkatastrophen in Zeitlupe» somit von Politik und «Big Pharma» solange als angeblich systembedingt nicht zu vermeidende Kollateralschäden dargestellt, bis «Big Pharma» neue hoffnungsvolle patentgeschützte Arzneimittel nach deren wirtschaftlichen Eigeninteressen in deren Pipeline aufzuweisen und in 1 bis 2 Jahren dank politischen «Notfallzulassungen» gewinn- und profitoptimierend auf den Markt zu bringen vermag.

 

Seitens «Big Pharma» zwar ein nachvollziehbares, politisch durch Bundesrat und Parlament zur Förderung des wohlstandssichernden BIP’s ermöglichtes, subventioniertes, legalisiertes Vorgehen, jedoch jeglichem medizinisch-wissenschaftlichen Forschungsbestreben sowie jeglicher medizinischer Ethik sowie ärztlicher Sorgfaltspflicht widersprechend, da zum Schutze der Lebensqualität sowie des menschlichen Lebens vor bedrohlichen Infektionskrankheiten medizinisch stets alle potentiellen Arzneimittel und Behandlungsoptionen abgeklärt oder weiterentwickelt werden sollten.

 

3. Unterwanderung medizinisch-wissenschaftlicher Ethik bei Forschung & Entwicklung sowie Verordnung von Arzneimitteln zur gezielten Förderung (weltweit) unhaltbarer Gewinnmargen von «Big Pharma» durch Bundesrat, Parlament, swissmedic und BAG fördert «Naturkatastrophen in Zeitlupen»

 

Wenn bei bedrohlichen und Millionen von Menschenleben kostenden viralen und bakteriellen Infektionskrankheiten, resp. «Naturkatastrophen in Zeitlupe» das vorliegende Gewinn- und Profitstreben von «Big Pharma» medizinisch-wissenschaftlich ethisch, seriöse Forschungsbestrebungen zur Förderung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechender Behandlungsoptionen nachweislich verhindern, dann liegt politisch ein Problem vor, welches Bundesrat und Parlament zum Schutze der Schweizer Bevölkerung vor dieser die Menschheit bedrohenden viralen und bakteriellen Infektionskrankheiten beheben, resp. die politisch im Vorfeld getroffenen Fehlentscheidungen erkennen und rückgängig machen muss.

 

Seit Einführung KVG anno 1996 agiert der Pillenstaat Schweiz gesundheitspolitisch vorwiegend im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Leistungserbringer und Dienstleister zur Wahrung und weiteren Förderung deren Wirtschaftlichkeit, resp. deren Gewinns und Profits auf Kosten von sowohl medizinisch ethischer als auch medizinisch-wissenschaftlicher Sorgfaltspflicht, damit zusammenhängend langfristig auch auf Kosten der Gesundheit der Versicherten sowie der Kosteneffizienz des Schweizer Gesundheitssystems. Im Bereich der patentgeschützten Medikamentenforschung ersichtlich an der explizit geförderten Höchstpreispolitik von Bundesrat, Parlament und Gesundheitsbehörden infolge Missachtung der gesetzlich vorliegenden Preisbildungs- und Preisüberprüfungsvorschriften. So musste der Bundesrat mit den neoliberal agierenden Schweizer Regierungsparteien, der FDP mit Alt-Bundesrat Didier Burkhalter sowie der SP Schweiz mit Bundesrat Alain Berset wegen Gesetzesmissachtung hinsichtlich mangelhafter Anwendung des TQV, resp. alleiniger Anwendung des von der Pharmaindustrie im Hintergrund über den «Ex-Factory-Price» weltweit gesteuerten «Auslandspreisvergleich» AP gerügt werden, was Roche, Novartis, Moderna/Lonza & Co. dank den zusätzlich politischen und medizinisch-wissenschaftlich entsprechend agierenden politischen Handlangern des BAG unter dessen damaligem Direktor Pascal Strupler sowie der grossartigen Vorarbeit dessen Vorgängers, Alt-Direktors Thomas Zeltner, trotz des vorliegenden Bundesgerichtleitsatzurteils «9C_417/2015» vom 14. Dezember 2015 die forschende Pharmaindustrie auch danach noch unglaubliche übermässig eigennützige Gewinnmargen von bis zu 85% ermöglichte.

 

 

 

Krebsmedikamente: Pharmaindustrie erhöht Margen auf Rekordwert

InfoSperber 13. März 2019

https://www.infosperber.ch/gesundheit/medizin/krebsmedikamente-pharmaindustrie-erhoeht-margen-auf-rekordwert/

 

 

Das deswegen als höchst eigennützig zu bezeichnende Vorgehen von Bundesrat, swissmedic, BAG, Roche, Novartis sowie des einflussreichsten Pharmalobbyisten der Welt, Thomas B. Cueni, ehemaliger Geschäftsführer von Interpharma, aktueller Präsident der IFPMA, wurde bei der gewinn- und profitoptimierenden Zulassungs- und Preisgestaltungsstrategie der Behandlung der «Feuchten Altersbezogenen Makuladegeneration» (AMD), der Altersblindheit mit Lucentis® im Vergleich zu Avastin® nun für alle sich entsprechend medizinisch-wissenschaftlichen informierenden Mitmenschen eindeutig offensichtlich. Weltweit pharmaunabhängig ethisch agierende Ophthalmologen haben jedoch von Anfang an darauf hingewiesen, dass im breiten Klinik- und Praxisalltag zwischen Avastin® und Lucentis® kein medizinisch signifikanter Unterschied feststellbar sei. Dennoch wurden Alt-Bundesrat Didier Burkhalter und Bundesrat Alain Berset zusammen mit den Verantwortlichen von swissmedic und BAG durch Roche, Novartis und Thomas B. Cueni erfolgreich an die kurze Leine genommen. Denn diese – gekauften? - Handlanger von «Big Pharma» berufen sich stets auf das Gesetz, dass die Hersteller entscheiden können, ob ein bereits auf dem Markt sich befindendes Arzneimittel um eine weitere Indikation ergänzt werden soll oder eben nicht. Dabei vergessen diese politischen Handlanger aber sehr schnell, dass eigentlich sie für die vorliegend eigennützige neoliberale Ausgestaltung der Gesetze, zusammen mit dem Parlament, verantwortlich zu machen sind.

  • Urteil Europäischer Gerichtshof C 179/16 zu Novartis & Roche in der Causa Lucentis® / Avastin® zur Behandlung von AMD. Informationsschreiben MEDVICE, Pfäffikon SZ, 25. Januar 2018.

 

Problematik bei Indikationserweiterungen bei sich bereits im Markt und oftmals nicht mehr patentgeschützten und aufgrund der Generikakonkurrenz im Preis deswegen stark gesenkten, wirtschaftlich für diese Hersteller deswegen uninteressant gewordenen Arzneimitteln stellt dabei die gesetzlich vorliegende Preisgestaltungsregelung dar, für Indikationserweiterungen eben nur einen maximalen Innovationsbonus von mind. 10 bis max. 20% zum aktuellen Preis veranschlagen zu dürfen. Was das für Lucentis® im Vergleich zu Avastin® bei der Behandlung von AMD infolge des gesetzlich vorgeschriebenen TQV preislich bedeutet hätte, ist leicht nachzurechnen: Eine Dosis Avastin® zu 140 Franken plus 10 bis max. 20% Innovationszuschlag für die Indikationserweiterung würde folgenden staatlich administrierten Preis bedeuten: 154 bis 168 Franken. Dies gegenüber mehr als 1'500 Franken für eine Dosis Lucentis®, wenn Avastin® eben nicht um diese Indikation erweitert wird!

  • Diethelm R. Sparpotential bei Medikamenten: SP-Gesundheitsdirektor bringt Pharma in Rage. TagesAnzeiger, 9. Juli 2011; S.5

  • Kosteneinsparungen dank Änderung der Preisgestaltung von Originalpräparaten. Antwortschreiben BR Didier Burkhalter, EDI, Bern, 1. Dezember 2019.

 

Aufgrund dieses vorliegenden pharmaeigennützigen Treibens von Bundesrat, swissmedic und BAG ist es jedoch nachvollziehbar, dass die Pharmaindustrie natürlich stets mit allen legalen aber auch illegalen Tricks versucht, zu deren Wirtschaftlichkeitsoptimierung preismässig stets die besten Resultate herauszuholen. Solange die Politik diese übermässig eigenbereichernden Spielchen dank medizinischen und juristischen Taschenspielertricks im politisch ermöglichten legalen Graubereich aber weiterhin unterstützt, ja sogar noch fördert, kann der Pharmaindustrie offiziell somit kein substantieller Eigennutzmissbrauch vorgeworfen werden.

 

Ein international ausgewiesener amerikanischer Professor in Ophthalmologie hat es angesichts der vorliegenden höchst eigennützigen Vorgehensweise von Novartis und Roche auf den Punkt gebracht: 

Der wirtschaftlich höchst eigennützige Bundesrat mit dem 2011 neugewählten Leiter des EDI, SP-Bundesrat Alain Berset, verhinderte im weltweit wirtschaftlichen Eigeninteresse von Novartis und Roche zusammen mit dem entsprechend lobbyierten Parlament jedoch stets eine entsprechende weltweit gewinn- und profitminimierende Zulassung von Avastin® zur Behandlung von AMD, um mit diesem eigennützigen neoliberalen Taschenspielertrick die weltweiten AMD-Patienten und diversen Gesundheitssysteme pekuniär übermässig eigenbereichernd skrupellos über den Tisch ziehen zu können, da bei einem ordentlichen TQV-Vergleich Lucentis nur 10 bis 20% teurer als das um eine entsprechende Indikation erweiterte Avastin hätte sein dürfen, somit ‘nur’ 169.40 bis 201.60 Franken hätte kosten dürfen.

  • Brotschi M. Avastin soll von Amtes wegen für Augenleiden zugelassen werden. TagesAnzeiger, 9. Juli 2011; S.5

 

Im Gegenteil: Zur zusätzlichen Steigerung der Höchstpreisstrategie bei Erstzulassung eines patentgeschützten Originalpräparates lassen Bundesrat und Gesundheitsbehörden «Big Pharma» einfach weiterhin eigennützig gewinn- und profitoptimierend agieren. D.H.: Die Hersteller ziehen angesichts des in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebenen TQV deren in deren Pipeline sich befindenden neuen patentgeschützten Wirkstoffen preisschützend wirtschaftlich für sie unterdessen wertlos gewordene patentschutzabgelaufene Arzneimittel einfach zurück oder ergänzen noch immer für einzelne Hersteller lukrative Arzneien nicht mit entsprechend möglichen medizinisch-wissenschaftlich indizierten Indikationserweiterungen. Die Gesundheitsbehörden werden dank politischer Duldung dieser Vorgehensweise durch Bundesrat und Parlament somit dazu gezwungen, die von den Herstellern skrupellos eingeforderten gewinn- und profitoptimierenden Mondpreise neuer patentgeschützter Originalpräparate dank so erzielter Umgehung des TQV rein auf Basis des weltweit durch «Big Pharma» im Hintergrund wirtschaftlich neoliberal korrumpierend gesteuerten AP akzeptieren zu müssen.

 

Dasselbe preisschützende Vorgehen und das damit so einhergehende, höchst eigennützige Treiben von Bundesrat, swissmedic und BAG im reinen Wirtschaftlichkeitsförderinteresse von «Big Pharma» ist bei der aktuellen Corona Pandemie sowie der enormen Bedrohung durch multiresistente Bakterien nun erneut feststellbar. Dies verhindert eine schnelle gesellschafts- und wirtschaftsschonende Beendigung der Corona Pandemie, führt langfristig so aber zu Millionen an medizinisch-wissenschaftlich und medizinisch-ethisch vermeidbaren Todesfällen bei viralen und bakteriellen Infektionskrankheiten.

 

Im gewinn und profitoptimierenden Interesse von Lonza mit Moderna verhindert der Bundesrat mit seinen Handlangern im Parlament, swissmedic und BAG somit z.B. eine medizinisch-wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Registrierung von vektorbasierten Corona-Vakzinen, welche bei der Preisüberprüfung der mRNA-Vakzine eben einen TQV bedingen würde. Selbst bei einer Registrierung von Corona-Vektorvakzinen ist bei der bisherigen Vorgehensweise des Bundesrates seit 1996 davon auszugehen, dass ein bundesrätlicher Entscheid eines Nichtbedarfs solcher Vakzine in der Schweiz das BAG keine entsprechenden SL-Anträge zur Gefährdung der mRNA-Vakzin Preise, die zudem noch preisverheimlichend auf dem Markt vertrieben werden, offiziell publizieren würde, resp. diese Vakzine nicht in die SL aufgenommen werden. Vom dubios zusätzlich bundesrätlich im Interesse des Pillenstaates Schweiz geförderten eigennützigen Zahlungsverkehr und damit möglicher Weise eigenbereichernd geförderten weltweiten eigenbereichernden Steuergebaren von «Big Pharma» in der Schweiz zusätzlich abgesehen. Schon N.V. Organon versteuerte zur Zeit, als der Autor dieses Manuskriptes als Medical Director der Organon (Schweiz) AG tätig war, dank politisch sehr freundlicher Unterstützung sämtliche weltweiten Umsätze in Pfäffikon SZ.

 

 

Bei den medikamentösen Optionen zum Schutze der Bevölkerung von Covid-19 Erkrankungsverläufen mit lebensqualitätsmindernden Organschäden oder gar tödlichen Verläufen unterstützt der Bundesrat zusätzlich keine Forschung mit patentschutzabgelaufenen Arzneimitteln, obwohl die darauf medizinisch hinweisende Datenlage bei weitem die Datenlagen von aktuell im Schnellverfahren zugelassenen neuen Originalpräparaten, resp. Indikationserweiterungen von noch patentgeschützten Originalpräparaten wie z.B. Remdesivir® oder der Regeneron Antikörper-Therapie mit Behandlungskosten für die Prämienzahler von über 2'000 Franken übertrifft.

 

Auch bei der Problematik zunehmend multiresistenter bakterieller Infektionskrankheiten zeigt der Bundesrat kein entsprechendes Forschungsförderinteresse gegenüber Therapieoptionen wie z.B. der individualisiert angepassten Phagentherapie, welche aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen TQV die Gewinne und Profite von «Big Pharma» im Antibiotikabereich wie die Gletscher und die Arktis bei der politisch ebenfalls im Eigeninteresse der Wirtschaft unter den Tisch geschobenen weltweiten Klimaerwärmung sogleich drastisch wegschmelzen lassen würde.

 

Um jedoch sachlich korrekt zu bleiben, agiert jedoch nicht nur die Schweiz mit Bundesrat Alain Berset polit-wirtschaftlich so eigennützig, sondern mehr oder weniger alle Länder, deren BIP und die damit einhergehend politisch erwünschte Förderung des Wohlstands deren Bevölkerung ebenfalls wesentlich vom Wirtschaftswohl der jeweilig heimischen Pharmaindustrie abhängig ist.

 

Für das Wohl der Menschheit stellt dieses politisch aktuell mehrheitsfähig geförderte neoliberale übermässig eigennützige Profit- und Gewinnbestreben von «Big Pharma» gegenüber den viralen und bakteriellen «Naturkatastrophen in Zeitlupe» aber langfristig betrachtet sowohl für die Gesellschaft auch als der Wirtschaft insgesamt ein grosses Problem dar, welches die Politik so schnell wie möglich schadensmindernd beheben muss.

 

 

4. Die politische Herausforderung der Förderung finanziell von der Pharmaindustrie unabhängiger Forschung & Entwicklung zum Schutze der Menschheit vor Infektionskrankheiten

 

Will man zum generell zukünftigen langfristigen Schutze menschlichem Lebens, der Gesellschaft und Wirtschaft die aktuellen und zukünftigen besorgniserregenden viralen und bakteriellen Bedrohungen der Menschheit politisch in den Griff bekommen, muss aufgrund der nun zur Corona Pandemie erneut redundant vorliegenden medizinisch-wissenschaftlich vorliegenden Forschungserkenntnisse pharmaunabhängiger Forscher*Innen spätestens jetzt, analog zum ebenfalls Menschenleben bedrohenden Klimawandel, ein schnelles politisches Umdenken der durch die Pharmaindustrie eigennützig preisbeeinflussend gesteuerten medizinischen Forschung und Entwicklung von Arzneimitteltherapien und Vakzinen angestrebt werden.

 

Dem unterdessen monopolistisch beinahe unangefochtenen maximalen Gewinn- und Profitbestreben der Hersteller von patentgeschützten Originalpräparaten ist im Rahmen eines medizinisch-wissenschaftlich ethisch geführten Qualitätswettbewerbs eine von finanziellen Eigeninteressen, möglichst unabhängige Forschung und (Weiter-)Entwicklung von patentschutzabgelaufenen Arzneimitteln sowie nicht patentierbaren Therapieoptionen entgegenzusetzen, soweit dies durch die politische Unterwanderung durch «Big Pharma» bei den aktuell an den politischen Schlüsselpositionen agierenden Protagonisten überhaupt noch möglich ist. Da Letzteres aber nicht im gewinn- und profitoptimierenden Interesse von «Big Pharma» mit deren Sponsoren und Aktionären steht, obliegt es prinzipiell dem politisch verfassungsrechtlich unterliegenden Grundauftrag von Politik und Parlament, zum Schutze der Bevölkerung sowie des damit einhergehenden generell Schutzes der Schweizer Wohlfahrt, dies finanziell zu unterstützen, zu fördern, um so gleichzeitig auch die Kosteneffizienz und Behandlungsqualität des Schweizer Gesundheitssystems gemäss Art. 32. Abs. 1 KVG mit dessen WZW-Kriterien langfristig aufrecht erhalten zu können.

 

Im finanziellen Eigeninteresse von «Big Pharma» mit deren Unternehmen wie Roche, Novartis, Lonza etc. haben Bundesrat und Parlament bisher jedoch stets deren angestrebte Wirtschaftlichkeit subventioniert, indem die bisher grosse politisch vorliegende unpopuläre Herausforderung der Kosten-/Nutzenbewertung der Medizin im Schweizer Gesundheitssystems zur Wahrung der Kosteneffizienz und Behandlungsqualität pekuniärer Eigeninteressen der beteiligten Protagonisten auf Kosten der Patienten, Prämien- und Steuerzahler bis heute neoliberal gewinnoptimierend missachtet worden ist.

 

Zum Schutze der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren, der generellen Behandlungseffektivität und Kosteneffizienz unseres Gesundheitssystems müssen die Gesundheitsbehörden jedoch stets in der Lage sein, bei medizinisch vorliegenden ersten Hinweisen seitens pharmaunabhängiger medizinisch-wissenschaftlich ethisch agierender Forscher*Innen die eigennützig pekuniär forschende Pharmaindustrie gemäss dem verfassungsrechtlich vorliegenden politischen Grundauftrags diesbezüglich in die Schranken weisen zu können. Dies, indem man seitens des Bundesrats und Parlaments diese Forschung zusätzlich subventioniert, langfristig so einen nachhaltig medizinisch transparenten Qualitätswettbewerb etabliert, den aktuell leicht korrumpierbaren und menschlichen und ökonomischen desaströs vorliegenden gewinn- und profitoptimierenden Preiswettbewerb entsprechend korrigiert, resp. so zu eliminieren vermag. Wirksame, wirtschaftlich für die Pharmaindustrie wertlos gewordene Wirkstoffe sind bei vorliegenden medizinischen Erkenntnissen zur möglichen Indikationserweiterung zu unterstützen, bei Bestätigung deren Wirksamkeit, infolge des bisher zugrundeliegenden bestuntersuchten Sicherheits- und Verträglichkeitsprofils, gegenüber bereits zugelassenen Wirkstoffen entsprechend zu erweitern, die vorliegenden Mondpreise der Originalpräparate der forschenden Pharmaindustrie gemäss TQV entsprechend zu korrigieren. So kann politisch auch die Kosteneffizienz und die Behandlungsqualität im Schweizer Gesundheitssystem nach Art. 32 Abs. 1 KVG optimiert, resp. gefördert werden. Das aktuell vorliegende Höchstpreismonopol der Pharmaindustrie, welches dank besonders leicht zu korrumpierenden Bundesrät*Innen und Parlamentarier*Innen mit allen legalen und illegalen Tricks von «Big Pharma» versucht wird, beibehalten zu können, kann im Interesse der Prämien,- und Steuerzahler*Innen so endlich erfolgreich minimiert, ev. gänzlich eliminiert werden. Es ist aber zu befürchten, dass Bundesrat, Gesundheitsbehörden und Parlament auch diese gesundheitspolitische Herausforderung analog zur Kosten-/Nutzenbewertung in der Medizin erneut nicht annehmen, sondern im Interesse von «Big Pharma» erneut mit allen Mitteln unter den Tisch zu schieben versuchen wird.

 

Erst bei Elimination des aktuell vorliegenden übermässigen Profitbestrebens von «Big Pharma» wird man aber tatsächlich in der Lage sein, die zukünftigen viralen und bakteriellen besorgniserregenden Gesundheitsgefährdungen der Menschheit möglichst schnell und schadensmindernd erfolgreich entgegentreten zu können, weltweit allen Mitmenschen langfristig den Zugang zu lebensrettenden Medikamenten sichern zu können, aktuelle Pandemien weltweit schnell im Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft beenden zu können.


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