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Covid-19-Impfung und Allergien: häufig gestellte Fragen

DMZ –  GESUNDHEIT / WISSEN ¦ aha! Allergiezentrum Schweiz in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates von aha! Allergiezentrum Schweiz und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie SGAI

 

Die Schweiz impft gegen Covid-19. Berichte über allergische Reaktionen verunsichern Betroffene. In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates von aha! Allergiezentrum Schweiz und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie SGAI beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den mRNA-Impfstoffen von Pfizer / BioNTech und Moderna.

 

 

Vorbestehende atopische Erkrankung / Allergie / Intoleranz

Kann ich mich gegen Covid-19 impfen lassen …

 

… bei einer Allergie auf Nahrungsmittel, Pollen, Hausstaubmilben, Tiere, Insektengift oder Latex?

Ja, auch wenn Sie allergisch auf Nahrungsmittel, Pollen, Hausstaubmilben, Schimmelpilze, Tiere, Insektengift oder Latex reagieren, können Sie sich ganz normal gegen Covid-19 impfen lassen.

 

… bei einer Nahrungsmittelintoleranz?

Ja, auch Personen, die Laktose, Fruktose, Histamin oder Gluten (Zöliakie) nicht vertragen, können sich ganz normal gegen Covid-19 impfen lassen.

 

… bei einer Kontrastmittelallergie oder -unverträglichkeit?

Ob Sie sich impfen lassen können, ist von zwei Faktoren abhängig: Nämlich von der Dauer bis sich nach Verabreichung des Kontrastmittels Symptome gezeigt haben und von der Art dieser Symptome.

 

Wenn Sie erst nach mehr als einer Stunde nach der Verabreichung des Kontrastmittels mit Hautauschlag, Übelkeit oder Unwohlsein reagiert haben, ist die Impfung gegen Covid-19 in den allermeisten Fällen ganz normal möglich. Diese Symptome sind zwar unangenehme Nebenwirkungen, sind aber wegen des Zeitabstandes (mehr als eine Stunde) für eine heikle allergische Reaktion nicht typisch.

 

Zeigten sich unmittelbar, das heisst innerhalb einer Stunde nach der Verabreichung des Kontrastmittels, Hautauschlag, Übelkeit oder Unwohlsein, sollten Sie vor der Covid-19-Impfung Rücksprache mit einer Allergologin, einem Allergologen nehmen. Die Covid-19-Impfung kann meist trotzdem durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Stunde vor der Impfung ein Antihistaminikum einnehmen und nach der Impfung eine halbe Stunde überwacht werden. Im Zweifelsfall kann eine weitere allergologische Abklärung in Bezug auf die Kontrastmittelunverträglichkeit sinnvoll sein.

 

Falls Sie mit schweren allergischen Symptomen – zum Beispiel mit Atem- oder Kreislaufbeschwerden (Anaphylaxie) die durch einen Arzt, eine Ärztin behandelt werden mussten – auf Kontrastmittel reagiert haben, sollten Sie sich vor der Impfung allergologisch abklären lassen. Ist dies bereits geschehen, sollten Sie vor der Impfung Rücksprache mit dem betreuenden Arzt, der betreuenden Ärztin nehmen.

 

… bei einer Allergie auf Medikamente?

Wenn Sie mit einer Hautreaktion auf ein Medikament oder eine andere Impfung reagiert haben, können Sie sich ganz normal gegen Covid-19 impfen lassen. Das Gleiche gilt, wenn der Auslöser der allergischen Symptome ärztlich abgeklärt wurde und dieser nicht ein Inhaltsstoff der aktuell zugelassenen Covid-19-Impfstoffe (Polyethylenglykol (PEG) / Macrogol im Impfstoff von BioNTech / Pfizer und Moderna und / oder das Tromethamin im Impfstoff von Moderna) ist.

Sollten Sie bereits einmal mit schweren allergischen Symptomen – etwa mit Atem- oder Kreislaufbeschwerden (Anaphylaxie) – auf ein Medikament oder eine Impfung reagiert haben und ist der Auslöser bis jetzt noch unbekannt, sollten Sie oder Ihr betreuender Arzt, Ihre betreuende Ärztin vor der Covid-19-Impfung Rücksprache mit einer Allergologin, einem Allergologen nehmen. Möglicherweise sind weitere Abklärungen nötig.

 

… bei chronischem Nesselfieber (Urtikaria)?

Ja, Sie können sich gegen Covid-19 impfen lassen, auch wenn Sie eine chronische Urtikaria haben oder aktuell unter Symptomen leiden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Stunde vor der Covid-19-Impfung ein Antihistaminikum einnehmen und nach der Impfung eine halbe Stunde überwacht werden. Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt oder einer Allergologin abzusprechen.

 

… bei einer Pollenallergie mit aktuell allergischen Symptomen?

Ja, auch wenn Sie eine Pollenallergie haben und aktuell unter Symptomen leiden, können Sie gegen Covid-19 geimpft werden. Die Symptome der Pollenallergie sollten und können dabei wie üblich behandelt werden. Sollten Sie sich am Tag der Impfung unwohl fühlen, können Sie zusammen mit dem Impfarzt, der Impfärztin entscheiden, ob die Impfung verschoben werden soll – unabhängig vom Grund des Unwohlseins.

 

… bei Asthma?

Ja, die Covid-19 Impfung ist auch für Personen mit Asthma ganz normal möglich. Es ist allerdings wichtig, dass Ihr Asthma gut kontrolliert ist und sie die dazu notwendigen Medikamente konsequent einsetzten, auch an den Tagen vor, während und nach der Impfung.

 

… bei einer Mastozytose oder einem Mastzellaktivierungssyndrom?

Ja, in beiden Fällen kann die Covid-19-Impfung durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Stunde vor dem Impftermin ein Antihistaminikum einnehmen und nach der Impfung eine halbe Stunde überwacht werden. Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt oder einer Allergologin abzusprechen.

 

… bei erhöhten Serum-Werten des Botenstoffs Tryptase?

Ja, auch bei bekannt hohen Tryptasewerten kann die Covid-19-Impfung durchgeführt werden. Auch hier ist es sinnvoll, dass Sie eine Stunde vor Impftermin ein Antihistaminikum einnehmen und nach der Impfung eine halbe Stunde überwacht werden. Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt oder einer Allergologin abzusprechen.

 

… bei einer Kontaktallergie auf einen unbekannten Auslöser

Bei einer Kontaktallergie kann normal geimpft werden, auch wenn der Auslöser nicht ganz bekannt ist.

 

… bei Kontaktallergie / Hautreaktionen auf Polyethylenglykol (PEG, Macrogol) etwa in Kosmetika?

Bei einer Kontaktallergie auf Polyethylenglykol (PEG, Macrogol) empfehlen wir Ihnen, sich vor der Covid-19-Impfung mit einem Allergologen, einer Allergologin abzusprechen. Eine solche Allergie äussert sich als Ekzem bei Kontakt mit PEG-haltigen Substanzen und wird mittels Pflastertest (Epikutantest) am Rücken über mehrere Tage nachgewiesen. In den allermeisten Fällen kann in dieser Situation ganz normal geimpft werden, da nicht mit einer Anaphylaxie gerechnet werden muss und allenfalls Hauterscheinungen einige Tage nach der Impfung möglich wären.

 

… wenn ich einmal mit schweren allergischen Symptomen wie Atem- oder Kreislaufbeschwerden auf einen unklaren Auslöser reagiert habe?

Wir empfehlen in dem Fall, dass Sie sich vor der Covid-19-Impfung mit einer Allergologin, einem Allergologen absprechen. Möglicherweise sind weitere Abklärungen nötig.

 

… wenn ich momentan eine Desensibilisierung / allergenspezifische Immuntherapie mache?

Bei einer Desensibilisierung mit Spritzen (subkutane Immuntherapie; SCIT) wird allgemein empfohlen, vor und nach der Covid-19-Impfung ein zeitlicher Abstand von einer Woche bis zur nächsten Allergen-Injektion einzuhalten. Bei guter Verträglichkeit der Impfung kann die SCIT auch bereits nach drei Tagen fortgesetzt werden.

 

Grund für diese Wartezeit ist, dass allfällige Nebenwirkungen entweder der Impfung oder der Allergen-Injektion zugeordnet werden können. Sollten länger andauernde, unerwünschte Reaktionen auf die Covid-19-Impfung auftauchen, kann es nötig sein, die Desensibilisierung erst weiterzuführen, wenn die Reaktionen abgeklungen sind. Wenn dadurch die Abstände zwischen den Allergen-Injektionen zu lange sind, sollte die Dosis durch die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt allenfalls angepasst werden.

 

Bei einer Desensibilisierung mit Tabletten oder Tropfen (sublinguale Immuntherapie; SLIT) ist bei guter Verträglichkeit normalerweise keine Unterbrechung vor und nach der Covid-19-Impfung nötig. Bei unerwünschten Nebenwirkungen auf die Impfung sollte die SLIT bis zu deren Abklingen gegebenenfalls pausiert werden. In einem solchen Fall empfehlen wir die Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem Allergologen.

 

Covid-19-Impfung und mögliche Nebenwirkungen

Kann die Covid-19-Impfung eine chronische Urtikaria (Nesselfieber) auslösen?

In seltenen Fällen kann nach der Covid-19-Impfung eine vorübergehende Urtikaria auftreten. Es wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass die Covid-19-Impfung eine chronische Urtikaria auslösen kann.

 

Nach der Covid-19-Impfung reagiert meine Haut mit einem nesselfieberartigen Ausschlag (Urtikaria). Was kann ich tun?

Tritt eine Urtikaria mehrere Stunden oder Tage nach der Impfung auf, ist dies zwar unangenehm, jedoch meist unbedenklich. Die Einnahme von Antihistaminika kann Linderung verschaffen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt, wenn Sie ausgeprägte Beschwerden haben.

 

Nach der ersten Covid-19-Impfung hatte ich einen nesselfieberartigen Hautausschlag (Urtikaria) am ganzen Körper. Muss ich etwas für die zweite Covid-19-Impfung beachten?

Ja, wenn innerhalb der ersten Stunde nach der ersten Covid-19-Impfung ein nesselfieberartiger Hautausschlag (Urtikaria) am ganzen Körper aufgetreten ist, sollten Sie sich vor der zweiten Covid-19-Impfung mit einer Allergologin, einem Allergologen absprechen, um die nötigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen.

Wenn der Hautausschlag (Urtikaria) später auftritt, kann die zweite Impfung meist trotzdem durchgeführt werden.

Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass Sie eine Stunde vor dem zweiten Impftermin ein Antihistaminikum einnehmen und nach der Impfung eine halbe Stunde überwacht werden. Es lässt sich nicht voraussagen, ob die Urtikaria auch bei der zweiten Impfung auftritt.

 

Zirka eine Woche nach der Covid-19-Impfung rötete sich die Haut an der Einstichstelle. Kann ich mich trotzdem zum zweiten Mal impfen lassen?

Ja, eine Rötung oder Schwellung am Arm ist kein Grund, auf die zweite Impfdosis zu verzichten. Dabei könnte es sich um den so genannten «Covid-Arm» handeln, d.h. Hautreaktionen die im Bereich der Einstichstelle meist einige Tage nach der Impfung auftreten. Es muss nicht sein, dass diese Reaktion auch mit der zweiten Impfdosis auftritt.

 

Auch gemäss BAG handelt sich nach ersten Erkenntnissen beim «Covid-Arm» um vorübergehende Reaktionen in Zusammenhang mit dem Aufbau der körpereigenen Immunabwehr. Diese Reaktionen sind zwar unangenehm, aber harmlos. Sie verschwinden ohne Behandlung nach einigen Tagen wieder und haben keine längerfristigen Folgen. Kühlen der betroffenen Stelle kann Linderung verschaffen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt, wenn Sie ausgeprägte Beschwerden haben.

 

Ich habe nach der Covid-19-Impfung unerwünschte Reaktionen. Was muss ich tun?

Schüttelfrost, Kopfschmerzen oder Müdigkeit sind ein Zeichen, dass das Immunsystem auf den Wirkstoff reagiert. Solche Symptome sind praktisch immer unbedenklich und deuten nicht auf eine Allergie auf den Impfstoff hin. Solche Nebenwirkungen sind in der Regel nach wenigen Tagen vorbei. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

 

Wie merke ich, dass ich allergisch auf die Covid-19-Impfung reagiere?

Allergische Reaktionen äussern sich etwa mit Atemnot, Magen-Darm-Beschwerden, Jucken und Anschwellen der Handinnenflächen, Fusssohlen, der Augenlider, Lippen oder Zunge, Nesselfieber sowie Kreislaufbeschwerden. Sie treten praktisch immer in der ersten Stunde nach der Impfung auf.

 

Nach der Covid-19-Impfung verspüre ich allergische Symptome. Was kann ich tun?

Falls Sie allergische Symptome wie Atemnot, Magen-Darm-Beschwerden, Jucken und Anschwellen der Handinnenflächen, Fusssohlen, der Augenlider, Lippen oder Zunge, Nesselfieber sowie Kreislaufbeschwerden, sollten sie sich umgehend mit ihrem behandelnden Arzt oder der Ärztin in Verbindung setzen oder die Sanität verständigen (Schweiz 144, Europa: 112).

 

Wenn Sie ein Notfall-Set bei sich haben, beachten Sie das Vorgehen gemäss unserem Informationsblatt «Erste Hilfe bei einer anaphylaktischen Reaktion».

 

Traten nach der ersten Impfung schwere allergischen Symptome – zum Beispiel Atem- oder Kreislaufbeschwerden (Anaphylaxie) – auf, ist eine Absprache mit einem Allergologen, einer Allergologin vor der zweiten Covid-19-Impfung zwingend nötig.

 

Unerwartete oder schwere Nebenwirkungen müssen gemeldet werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website von Swissmedic.

 

Was passiert, wenn ich allergisch auf die Covid-19-Impfung reagiere, ohne vorher von der Allergie gewusst zu haben?

Vor der Impfung gegen Covid-19 werden Sie hinsichtlich allergischer Reaktionen in der Vergangenheit befragt. Ausserdem stehen Sie nach der Impfung mindestens 15 Minuten unter Beobachtung. Falls eine schwere allergische Reaktion auftritt, kann so eine sofortige Behandlung sichergestellt werden. Das Impfpersonal ist grundsätzlich immer auf die Möglichkeit schwerer allergischer – sprich anaphylaktischer – Reaktionen vorbereitet und hat einen direkten Zugriff auf eine Notfallausrüstung inklusive Adrenalin.

 

Warum gibt es allergische Reaktionen auf Impfstoffe?

Allergische Reaktionen nach Impfungen sind möglich, jedoch sehr selten, insbesondere anaphylaktische Reaktionen. Schwere Reaktionen werden ausnahmsweise etwa bei Patienten mit hochgradiger Hühnereiweissallergie auf Lebend-Impfstoffe, die in Hühnerzellen angezüchtet wurden, oder bei gewissen Impfstoffen gegen Gelbfieber oder Grippe beobachtet. Impfungen enthalten neben dem eigentlichen Wirkstoff immer auch andere Stoffe wie etwa Stabilisatoren oder Konservierungsmittel. Es kann sein, dass manche Menschen auf einen dieser Stoffe allergisch reagieren. Die neuen, aktuell in der Schweiz eingesetzten Covid-19-Impfstoffe enthalten im Vergleich zu anderen Impfstoffen insgesamt deutlich weniger möglicherweise allergieauslösende Stoffe und können auch bei Personen mit einer Hühnereiweissallergie eingesetzt werden.

 

Wo finde ich einen Allergologen, eine Allergologin?

Eine Fachperson in Ihrer Nähe finden Sie entweder unter www.doctorfmh.ch (Fachgebiet eingeben und die Region auswählen) oder unter www.ssai.ch (unter: Patienten, Facharztsuche). Wenn Sie im Hausarztmodell versichert sind, benötigen Sie eine Überweisung durch Ihren Hausarzt, Ihre Hausärztin, damit die Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

 

 

Autoren / Herausgeber: aha! Allergiezentrum Schweiz in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates von aha! Allergiezentrum Schweiz und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie SGAI


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Kommentare: 1
  • #1

    Bänz (Samstag, 14 August 2021 12:05)

    Erwähnenswert wäre noch, dass der Besuch beim Allergologen nicht von der Franchise befreit ist.
    Die Impfung ist demnach nicht für alle gratis.