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CH: Impfung für Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger

DMZ – POLITIK / UMWELT ¦ AA ¦ MM ¦

 

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, deren enge Familienangehörige sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung sollen sich in der Schweiz impfen lassen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 eine Änderung der Epidemienverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

 

Bisher konnten sich aufgrund der beschränkten Anzahl Impfdosen nur in der Schweiz wohnhafte Personen, in Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeitende Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz impfen lassen. Da mittlerweile alle in der Schweiz wohnhaften Impfwilligen die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen, und genügend Impfdosen verfügbar sind, ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Zugang für weitere Personen mit einem engen Bezug zur Schweiz ermöglicht werden soll. Dazu gehören Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, deren enge Familienangehörige (Ehepartnerin oder Ehepartner, Kinder, Eltern und Schwiegereltern im selben Haushalt) sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne Krankenpflegeversicherung in der Schweiz.

 

Der Bundesrat legt den Kantonen und den Sozialpartnern eine Änderung der Epidemienverordnung zur Vernehmlassung vor. Sie sieht vor, dass die Impfkosten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger vom Bund übernommen werden, da sich diese regelmässig in der Schweiz aufhalten und die Entwicklung der Pandemie beeinflussen können. Der Bundesrat will es auch den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung und ihren engen Familienangehörigen ermöglichen, sich in der Schweiz impfen zu lassen. Für diese Kategorie von Personen, die sich unregelmässig in der Schweiz aufhalten, schickt der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung. In der ersten Variante wird die Impfung vom Bund übernommen, in der zweiten müssen diese Personen die Impfkosten selber tragen.

 

Der Bundesrat trifft seinen Entscheid am 25. August 2021.

 

 

 

 

 

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