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Neuer Bericht bestätigt: Tierversuche für Kosmetik finden trotz Verbots weiterhin in der EU statt

Bildquelle: peta.de
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DMZ –  TIERWELT ¦ Peta Redaktion ¦     

 

Jüngst veröffentlichte Zahlen des Center for Alternatives to Animal Testing (CAAT) belegen, dass das seit 2013 vollständig geltende Tierversuchsverbot in der EU systematisch untergraben wird. Dem Dokument zufolge wurden seit 2007 Tausende Inhaltsstoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert und viele davon an unzähligen Tieren in qualvollen Versuchen getestet.

 

Mehr als 3.200 Inhaltsstoffe mit doppeltem und mehr als 400 mit ausschließlich kosmetischem Verwendungszweck wurden demzufolge unter der EU-Chemikalienverordnung REACH registriert. Diese verlangt seit 2007, dass Chemikalien – darunter auch rein kosmetische Inhaltsstoffe – nach wie vor an Tieren getestet werden müssen. Auch nach dem stufenweise Inkrafttreten der Europäischen Kosmetikverordnung 2009 und 2013 wurden Tausende von Tieren in 104 Tests für 63 rein kosmetische Inhaltsstoffe missbraucht. PETA fordert dringend politisches Einlenken seitens der EU-Behörden, damit das in der EU-Kosmetikverordnung verankerte Tierversuchsverbot endlich auch in der Praxis umgesetzt wird.

 

„Es ist ein Unding, dass uns Verbrauchern seit 2013 suggeriert wird, in der EU erhältliche Kosmetika seien frei von Tierversuchen. Dies ist nicht der Fall. Noch immer werden in der EU Experimente an Tieren für kosmetische Zwecke durchgeführt – und zwar explizit im Auftrag von EU-Behörden“, so Sabrina Engel, Biotechnologin und Fachreferentin bei PETA. „Das massive Tierleid, das mit der EU-Kosmetikverordnung eigentlich schon seit 2013 der Vergangenheit angehören sollte, muss endlich gestoppt werden. Die Verantwortlichen dürfen die Errungenschaften für den Tierschutz nicht länger untergraben und müssen die europäische Gesetzgebung endlich ernst nehmen.“

 

Verbraucher werden hinters Licht geführt

Ein Tierversuchsverbot der Europäischen Kosmetikverordnung suggeriert EU-Bürgern seit Jahren, dass Beautyprodukte mit gutem Gewissen gekauft werden können. Das Verbot umfasst sowohl Experimente an Tieren für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe als auch das Inverkehrbringen entsprechender Kosmetika, deren Inhaltsstoffe für diesen Zweck außerhalb der EU an Tieren getestet wurden. Dabei ist es weiterhin gängige Praxis, Tieren giftige Chemikalien zu verabreichen, da die Rechtsvorschriften in der EU widersprüchlich sind und es an politischem Willen im Sinne des Tierschutzes mangelt.

 

Auch die Unternehmen wünschen sich Klarheit und gehen dagegen vor, dass trotz Verbots Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe teils von der EU vorgeschrieben werden. So erhob die Symrise AG, ein deutscher Anbieter von kosmetischen Inhaltsstoffen, Einspruch gegen die Auflage der ECHA, zwei ihrer Kosmetikinhaltsstoffe an Tieren zu testen; der Einspruch wurde abgelehnt und wird nun vor den Europäischen Gerichtshof gebracht, wo die Rechtslage geklärt werden soll. PETAs Wissenschaftskonsortium (PETA Science Consortium International) wurde für diesen Fall als Streithelfer akzeptiert und wird sich dafür einsetzen, dass das EU-Tierversuchsverbot in vollem Umfang aufrechterhalten wird.

 

Bereits 2018 wehrte sich Symrise gegen die Forderung der ECHA, zwei Inhaltsstoffe an 5.500 Tieren zu testen.  Das PETA Science Consortium International intervenierte zusätzlich vor der Widerspruchskammer der ECHA. Wie der jetzt veröffentlichte Bericht zeigt, sind die für diese beiden Inhaltsstoffe geforderten Tierversuche nur die Spitze des Eisbergs.

 

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.


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