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Wie Bundesrat, Behörden, Pharmaindustrie & Augenärzte am Beispiel von Lucentis vs. Avastin die Gesetze zu umgehen verstehen

DMZ –  POLITIK ¦ SOZIALES ¦      

 

Am Beispiel der Behandlungsoptionen der «Altersabhängigen Makula-Degeneration», der häufigsten Ursache einer Erblindung bei Menschen über 50 Jahren, kann seit über 10 Jahren eindrucksvoll aufgezeigt werden, was auf Kosten der Patienten sowie der Prämien- & Steuerzahler*Innen bei der staatlich administrierten Zulassung sowie Preisfestsetzung und Preisüberprüfung kassenpflichtiger Arzneimittel durch Bundesrat und Gesundheitsbehörden schiefläuft. Die Politik verfolgt dabei deren ökonomischen Grundauftrag, die Wohlfahrt, resp. den Wohlstand des Staates zu Gunsten der Schweizer Gesellschaft durch die Förderung übermässig lobbyierter Gewinnoptimierungen der einheimischen Pharma mit Novartis und Roche gezielt zu fördern.

 

Die gesetzgebenden Grundlagen werden von Parlament und Bundesrat in Folge so ausgestaltet, resp. eingefordert, missachtet, um die lobbyierten Profitvorstellungen der Hersteller zu erfüllen. Die Augenärzte profitierten dabei zusätzlich über diverse, deren Wirtschaftlichkeit sichernden diversen legalen Retrozessionen seitens Novartis und Roche. Sie missachteten dabei deren gesetzliche Pflicht zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit der obligatorischen Grundversicherung, bei medizinisch klinisch gleichwertigen Arzneimitteln jeweils das günstigere verordnen zu müssen, bei Verordnung von Avastin® im «Off-Label-Use» sogar Repressionen seitens der Hersteller befürchtend. Seit Jahren wendet man Lucentis® im Vergleich zu Avastin® so zu einem unhaltbaren Preis an. Aktuell: rund 1'020 vs. 29 Franken. Dies dank parlamentarischer mehrheitsfähiger Mauschelei, bei Avastin® keine AMD-Indikation einreichen zu müssen. So vermag Lucentis® den Wucherpreis problemlos hochzuhalten, da Bundesrat und BAG so bewusst den gesetzlich vorgeschriebenen preisbeeinflussenden «Therapeutischen Quervergleich» zu umgehen vermögen. Die Schweizer Leitmedien schweigen und vertuschen dies seit Jahren. Die «BaslerZeitung» des TAMEDIA Verlages nun leider erneut im Interesse des Basler Pharmaindustriestandortes mit Novartis und Roche sowie der Augenklinik des Basler Unispitals, die dank entsprechenden Forschungsprogrammen davon wohl zu profitieren vermögen.

 

Zur Förderung der dringend benötigten Aufklärung und Debatte zu den zu eliminierenden polit-wirtschaftlichen Mauscheleien mit den finanziell geduldeten sowie zusätzlich geförderten diversen wirtschaftlichkeitswahrenden Vorteilsnahmen dank Verordnung von Lucentis® & Co. beim aktuell sich zuspitzenden Streit um dessen Preispolitik veröffentlicht die «DMZ» das Schreiben des Patientenvertreters und ehemaligen Medizinischen Leiters der Organon (Schweiz) AG, Dr. Andreas Keusch, gegenüber der «Basler Zeitung» mit Isabel Strassheim vom 24. August 2021:

 

 

Sehr geehrte Frau Strassheim

 

Mit grossem Interesse habe ich Ihren Artikel:

… zur vorliegenden übermässig gewinnoptimierenden, von Bundesrat und Parlament zusätzlich gezielt systematisch geförderten Preistreiberei mit Lucentis®, welche ich seit 2011 gegenüber Bundesrat, Parlament, swissmedic, BAG und SOG kritisch hinterfragend thematisierte, …

 

  • Preissenkung Lucentis, Schreiben an NR Pierre-Yves Maillard vom 7. Oktober 2011 inkl. Beilagen sowie Replik Ignazio Cassis.*

  • Kosten- und Korruptionsproblematik Lucentis vs. Avastin bei der Behandlung der Altersblindheit (AMD) Infoschreiben vom 24. Juni 2014.*

  • Stellungnahme SOG zur Kosten- und Korruptionsproblematik Lucentis® vs. Avastin, 30 Juni 2014*

  • Replik gegenüber SOG zur Kosten- und Korruptionsproblematik Lucentis® vs. Avastin® vom 4. Juli 2014*

  • Preistreibende systematisch gezielt kostenineffizienzfördernde Pharmalobby am Beispiel von Lucentis mit Thomas Cueni, Interpharma. Infoschreiben vom 23. Oktober 2016*

  • Urteil Europäischer Gerichtshof C 179/16 zu Novartis & Roche in der Causa Lucentis® / Avastin® zur Behandlung von AMD. Infoschreiben vom 25. und 31. Januar 2018*

  • Replik SOG Urs Thomann vom 9. Februar 2018*

  • Stellungnahme SOG Frau Prof. Beatrice Früh, Kassiererin SOG zur Problematik Lucentis® vs. Avastin® inkl. Replik meinerseits vom 9. Februar 2018.*

  • Motion 19.3703 «Medikamentenpreise»: Finanzielle Fehlanreize Arzneimittel & Medizinprodukte inkl. Dossier. Informationsschreiben vom 4. Juli 2020*

 

… zur Kenntnis genommen!

 

* Die Dokumente können beim Verfasser dieses Schreibens direkt per E-Mail (medvice@bluewin.ch) bezogen werden.

 

 

Dabei musste ich aber leider feststellen, dass Sie in Ihrem Artikel weder das Urteil des «Europäischen Gerichtshofes» erwähnten noch eine Stellungnahe der «Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft» SOG zur vorliegenden Problematik einforderten, sondern explizit nur einen von dieser Ausgangslage wirtschaftlich profitierenden und damit nicht interessenskonfliktunabhängigen Klinikprofessor, wohl im pekuniären Eigeninteresse der Uniklinik Basel, welche als Uniklinik reputationsbezogen ja abhängig von Forschungsunterstützung der Pharmaindustrie ist, einholten:

 

 
«Gäbe es nur den Wirkstoff Bevacizumab (Avastin), würde ich nur Bevacizumab verwenden»

Prof. Dr. med Hendrik Scholl, Augenklinik Universitätsspital Basel
 

 

 

Wenn man nämlich nur ein klein wenig recherchieren würde, würde man sehr schnell auf die sehr leicht zu korrumpierende Problematik stossen, wie Pharmalobbyisten wie Thomas Cueni, vormals Interpharma, aktuell IFPMA, sowie die Mitglieder der SOG sich um das vorliegende Gesetz gemäss Art. 32 Abs. 1 KVG gegenüber vorliegenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen foutieren!!! Insbesondere ohne Wenn und Aber nun nach dem vorliegenden Urteil des «Europäischen Gerichtshofes C 179/16», dass es eben keinen Grund mehr gibt, als Ophthalmologe bei AMD Avastin® eben nicht anzuwenden!

 

Das Gesetz fordert über das WZW-Kriterium «Wirtschaftlichkeit» ja prinzipiell ein, dass bei zwei klinisch gleichwertigen Arzneimitteln stets das günstigere angewendet werden muss, wenn man über die Krankenversicherung abrechnet! Nun einfach die von Bundesrat und Parlament im Gewinnoptimierungsinteresse missbräuchlich zurechtgebogenen aktuelle Gesetzeshandhabung einfach als Ausrede zu benutzen, ist zwar rechtlich nicht falsch, weist aber auf die skrupellose charakterlose Verlogenheit unserer Leistungserbringer zur Wahrung und Förderung deren eigenen Wirtschaftlichkeit über diverse direkte und indirekte finanzielle Vorteilsnahmen hin.

 

Schnell würde man nämlich so auf die Tatsache stossen, dass Leistungserbringer, welche gemäss ärztlicher Sorgfaltspflicht sowie gesetzlicher Vorlage, gemäss WZW-Kriterium «Wirtschaftlichkeit» bei gleichwertigen Arzneimitteln Avastin® anwenden, unter grossem ausgeübtem Druck seitens Novartis und Roche stehen:

 

 

 
«Wir verwenden immer noch hauptsächlich Avastin, was meistens aber mit erhöhtem Papierkram mit den Krankenkassen einhergeht. Wird aber dann meistens von KK bezahlt. Die meisten anderen Augenärzte verwenden unseres Wissens aber Lucentis und Eylea und immer weniger Avastin. Es wird von Novartis und Bayer recht stark Druck ausgeübt und Angst gemacht vor ‘off Label’ Behandlung mit Avastin.

Bitte Angaben anonym verwenden, da auch wir Angst haben vor Repressalien, wenn wir namentlich erwähnt werden.»
 

 

 

Diese Aussage entkräftet somit eigentlich Ihre angeblich recherchierte Behauptung im vorliegenden Artikel, die Krankenkassen dürfen die günstigere Spritze im «Off-Label-Use» gar nicht erstatten, sondern weist darauf hin, dass Novartis und Roche im Hintergrund die Verordnung nach deren eigenen wirtschaftlichen Vorstellungen und damit medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse missachtend, steuern, weil der Gesetzgeber dabei stets grosszügig beide Augen schliesst!!!

 

Zudem lässt diese Tatsche die Glaubwürdigkeit von Prof. Hendrik Scholl sehr stark bezweifeln! Eine Universitätsklinik weist üblicherweise stets ein höheres medizinisch-wissenschaftliches Rechtfertigungsgewicht zur Anwendung von Avastin® im «Off-Label-Use» als eine Anfrage/Bitte einer gemeinen Augenarztpraxis / Augenklinik auf! Aber wenn Ophthalmologen Avastin® anzuwenden vermögen, müssen wohl eben finanzielle Vorteilsnahmen der Uniklinik Basel vorliegen, wenn diese davon absehen! Sei es auch nur eine Minimierung des kostensparenden administrativen äusserst lästigen Rechtfertigungsaufwandes gegenüber den Krankenversicherungen! Dies rechtfertigt jedoch in keiner Weise, sich so herauszureden, Avastin® nicht im «Off-Label-Use» gemäss dem WZW-Kriterium «Wirtschaftlichkeit» im Interesse der Prämien- und Steuerzahler kostenoptimierend anzuwenden!

 

Letzten Endes obliegt somit offensichtlich alles an den Leistungserbringern, welche sich dem Druck von Roche und Novartis und möglichen finanziellen Vorteilsnahmen, resp. finanziellen, wirtschaftlichen Nachteilen dank Verordnung von Lucentis® beugen! Diese müssten prinzipiell den med.-wiss. Druck erhöhen, damit die von Medizin, Forschung und Entwicklung nur die ökonomischen Teilaspekte verstehende Politik nicht länger diese gewinnoptimierende «Carte Blanche» bei der entsprechenden Manipulation des Preisfestsetzungsprozesses dank Umgehung des «Therapeutischen Quervergleichs» TQV durch fehlende Indikationserweiterungen bei bereits registrierten Arzneimitteln zu missachten versteht. Aktuell haben diverse Pharmalobbyisten wie z.B. Thomas Cueni, welche die Politik als deren Handlanger aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Pharmaindustrie für den Wohlstand der Schweiz problemlos in der Hand zu haben scheinen, nach wie vor Stellungnahmen abzugeben vermögen, für welche sie niemals – strafrechtlich - Rechenschaft ablegen müssen!

 

Theoretisch wären diese Leistungserbringer «Verbrecher», weil sie sich nicht an das WZW-Kriterium «Wirtschaftlichkeit» halten. Theoretisch eben, weil die Politik unter Zustimmung von BR Alain Berset sowie dem Parlament, insbesondere den Mitgliedern der SGK diesem Treiben tatenlos zusehen! Sie drücken beide Augen zu den vorliegenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit von Avastin® gegenüber Lucentis® einfach zu, nur weil die Pharmafirmen im profitoptimierenden Eigeninteresse selber über die Indikationen sowie Indikationserweiterungen deren Arzneimittel entscheiden dürfen. Über diesen politischen Trick der fehlenden Indikationserweiterung von Avastin® bei AMD gegenüber Lucentis® kann man eben mit angeblich fadenscheinigen Innovationen so den «Therapeutischen Quervergleich» TQV nach wie vor gewinnoptimierend extrem preissteigernd umgehen, ohne dass die Behörden und die Krankenkassen tatsächlich etwas dagegen zu unternehmen vermögen! Nein, diese sind dank Bundesrat und Parlament sogar in der nachteiligen Position, sich aus wirtschaftlichen Gründen sogar einem möglichen erpresserischen Druck der Pharmaindustrie beugen zu müssen, obschon Bundesrat und Parlament gleichzeitig ärztliche Sorgfaltspflicht als Grundprinzip deren Entscheidungen einzufordern belieben. Man vergesse zudem nicht, «dass «swissmedic» sich zudem über den Umsatz der Präparate prozentual zu finanzieren vermag. Eine zusätzliche wirtschaftliche und damit nicht interessenskonfliktfreie Abhängigkeit gegenüber der Pharmaindustrie! Da ist es eben zusätzlich lukrativer, wenn Lucentis® anstelle von Avastin® verordnet wird, um das Gehalt von Direktor Raimund Bruhin und dessen Mitarbeiter*Innen problemlos gemäss den ‘’Mauscheleien’ der jeweiligen Leiter des EDI finanzieren zu können! Vergessen wir nicht, dass die so nachweislich als eigennützig zu bezeichnenden Leiter des EDI ja stets mit allen politischen Mitteln versuchen, den TQV im Interesse der Pharma aushebeln zu können, deswegen ja schon offiziell vom Bundesgericht gerügt werden mussten (siehe dazu Bundesgerichtsurteil 9C_417/2015)!

 

Wer den Kopf jedoch meinungsmanipulierend nun aber am weitesten aus dem Fenster gehalten hat, von Politik und Gesundheitsbehörden deswegen eigentlich nicht mehr angehört werden dürfte, ist der aktuelle Präsident der IFPMA, Thomas Cueni! Denn er hat 2008 folgendes gegenüber der Schweizer Prämien- und Steuerzahlern geäussert:

 

 
«Es ist klar, wenn man neue Daten hat, Paul Herling hat das gesagt, wenn es Studiendaten gibt, dass wird mindestens 4 bis 5 Jahre dauern, dann wird man auch bei Lucentis über den Preis diskutieren. Aber in diesem Moment, bei welchem man einen Durchbruch erzielt hat, macht man gerade bei einem Augenmedikament, bei welchem man einen Durchbruch erzielt hat, keine Kompromisse!“

Thomas Cueni, Kassensturz, 15. Januar 2008
 

 

 

Es sind unterdessen über 13 Jahre vergangen, bei welchen inzwischen nachweislich medizinisch-wissenschaftlich belegt werden konnte, dass es keine klinisch signifikanten Unterschiede zwischen Avastin® und Lucentis® bei AMD gibt, welche nach wie vor diese eklatanten Preisunterschiede, resp. diese skrupellose Preistreiberei von Novartis & Roche zu rechtfertigen vermag!!!

 

Ausser eben einer ‘kleinen’ Preissenkung anno 2011 um 30% gegenüber Avastin (mit dessen Preis von 29 Franken für eine AMD Behandlungsdosis) für Lucentis auf 1'067 Franken durch den damaligen Gesundheitsdirektor Pierre-Yves Maillard, wie vom TagesAnzeiger damals ausführlich berichtet. In Folge verlor Maillard die Bundesratswahl gegenüber dem bekannten Kompromisspolitiker Berset. Eine weitere sehr eindrückliche Machtdemonstration des grossen Lobbyeinflusses der Pharmaindustrie auf das Parlament, denjenigen Kandidaten durchzubringen, der im Interesse von Novartis und Roche agiert!

 

Zudem ist es den Alt-Bundesräten Pascal Couchepin und Didier Burkhalter sowie aktuell BR Alain Berset als jeweilige Leiter des EDI, den Gesundheitsbehörden (Swissmedic & BAG) (insbesondere der SGK) sowie dem Parlament seit Registrierung und Preisgestaltung von Avastin® und Lucentis® zu verdanken, dass das KVG mit dessen WZW-Regelung unterdessen zur absoluten Farce, diese Protagonisten selber zu reinen Hampelmänner und -Frauen der Pharmaindustrie verkommend, degradiert werden konnte. Lobbyisten wie Thomas Cueni und die Leistungserbringer wie z.B. die Mitglieder*Innen der SOG, Klinikchefs wie Prof. Hendrik Scholl etc. vermögen sich so im Interesse von Novartis & Roche auf einfachste Art und Weise herauszureden, ohne dabei eben jegliche Konsequenzen befürchten zu müssen, da so letzten Endes oberflächlich betrachtet ja alles rechtens sei!

 

Zusätzlich leider noch über folgende Tatsache geschützt, dass die Bundesrichter als Judikative politisch nach eigenbereichernder interessenskonfliktbasierter Parteizugehörigkeit gewählt werden, so ebenfalls zu reinen politischen Handlangern des vorliegenden durch die Pharmaindustrie gesteuerten polit-ökonomischen meinungsmanipulierten Willens der Legislative und Exekutive verkommen.

 

 

Politik: Korruption in der Schweiz: Experte Mark Pieth spricht von «gekaufter Demokratie».

Aargauer Zeitung, 27. Juni 2018

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/korruption-in-der-schweiz-experte-mark-pieth-spricht-von-gekaufter-demokratie-ld.1514096

 

 

Da die Schweiz kein Verfassungsschutzgericht hat, vermag die Politik über die Legislative und Judikative nun alles so zurechtzulegen, resp. so zu manipulieren, dass es den entsprechend lobbyierten wirtschaftlichen Eigeninteressen von Staat, Leistungserbringern und Dienstleistern problemlos entspricht! Man erinnere sich: Das KVG mit den politisch nicht entsprechend definierten, eingeforderten und umgesetzten WZW-Kriterien hat das BIP und damit den Wohlstand der Schweiz nach neoliberalem ausbeuterischen Willen der CVP, aktuell «Die Mitte», unterstützt durch alle Regierungsparteien, nachträglich gesichert.

 

 

 
«Wer hätte ahnen können, dass wir ein Gesetz entwickeln,
das am Ende das Bruttoinlandprodukt (BIP) rettet?
Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen ist der einzige Grund,
warum das BIP in der Schweiz nicht negativ ist. Das muss man sich mal vorstellen.»

Thomas Braun
 

 

Gesundheitskosten: Ex-Lobbyist packt aus: «Wir hatten alle wenig Ahnung, was wir taten».

Obersee Nachrichten, 22. Februar 2018: S. 17

 

 

Die entsprechend dem finanziellen Lockruf der Pharmaindustrie erlegene Schweizer Exekutive, Legislative und Judikative hat seit Einführung KVG somit diese gewinnoptimierende übertriebene administrierte Preistreiberei in der «Spezialitätenliste» SL zu verantworten. Sie hat den goldenen Mittelweg zwischen medizinischem Fortschritt dank finanziellen Forschungsanreizen, belohnt über Innovationsboni bei der Preisfestsetzung und Preisüberprüfung bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste SL und neoliberaler Gewinn- und Profitoptimierung auf Kosten derjenigen, die das Ganze obligat zu berappen haben, zu verantworten.

 

Dass dabei diejenigen, welche medizinisch-wissenschaftlich die Reisleine zu ziehen vermöchten, den Kopf einziehen, wirtschaftlich sehr gut davon zu profitieren vermögen, die Leistungserbringer mit deren Fachgesellschaften, ist nicht weiter erstaunlich, da so generell ja oberflächlich betrachtet alles rechtens sei.

 

Korrekt wäre aber gewesen, dass durch Bundesrat Alain Berset, Swissmedic und BAG nach vorliegen klinisch eindeutiger Daten zu Avastin® bei AMD, spätestens jedoch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Preise von Lucentis® gemäss TQV durch das BAG weiter nach unten hätte angepasst werden müssen!

 

Durch die Tatsache jedoch, dass es gemäss Exekutive, Legislative und Judikative den einzelnen Herstellern jedoch frei überlassen wird, jeweils stets selber entscheiden zu können, ob ein bereits zugelassenes Arzneimittel mit einer entsprechenden Indikation erweitert werden oder eben gleich durch eine neue Indikationsgruppe, wo man keinen TQV anwenden muss, daher den Preis selber nach eigenen wirtschaftlichen Vorstellungen, sogar eine neue preisschützende «SL-Preisgruppe» zu bestimmen vermag, kann der Preis eben in solche Sphären gehoben werden, wo nachträgliche Innovationen, wie z.B. nun die Applikationsweiterentwicklung von Lucentis® als Implantat erneut preislich davon zu profitieren vermögen.

 

Denn gemäss Gesetz muss das BAG für die neue Lucentis®-Version einen Innovationsbonus von mind. 10 bis max. 20 Prozent zulassen (siehe Schreiben BR Didier Burkhalter im Dossier «Finanzielle Fehlanreize Arzneimittel und Medizinprodukte»). Das würde bei einem aktuellen Preis von 1020.15 Franken pro Behandlung nun 1'122.15 bis 1'224.20 Franken bedeuten. Wetten, es gelingt Roche, auch diese Regelung erneut umgehen zu können und bei deren Handlangern im Bundesrat sowie BAG einen höheren Preis als 1'224.20 Franken herausholen zu können?! Dies weil man nun eben diverse ökonomische Kosteneinsparvorteile, weniger Applikationen, Förderung der Lebensqualität etc. fadenscheinig in die Preisberechnung miteinzubringen vermag, welche erneut den regulär zu gewährenden Innovationsbonus weit übertreffen werden, BR Berset und BAG erneut gesetzesmissachtend dann so die Option eröffnen, deswegen einen Preis darüber gewähren zu können!

 

Hätte Avastin® zum Zeitpunkt der Registrierung von Lucentis® die Indikation AMD vorliegend gehabt, welche Roche und Novartis zu deren eigenen Profitoptimierung dank fehlender Indikationserweiterung natürlich problemlos übermässig profit- und gewinnsteigernd gezielt zu umgehen verstanden, dann wäre die Preisberechnungsbasis gemäss TQV eben nur lächerliche 29 Franken gewesen. Das hätte dann aber bedeutet, dass man gemäss Alt-Bundesrat Didier Burkhalter seitens des BAG nur einen SL-Preis von 31.90 bis 34.80 Franken hätte zulassen dürfen. Dies wiederum hätte bedeutet, dass das bevorstehende Depot-Lucentis® aktuell nur einen Preis von 35.10 bis 41.75 Franken hätte erzielen können.

 

Dass dazu nun die Leistungserbringer schweigen, faule Ausreden bringen, obschon deren ärztliche Sorgfaltspflicht und medizinische Ethik gemäss WZW sie zur günstigsten gleichwertigen Arzneimitteloption zwingen würde, ist somit leider nachvollziehbar, eine reine Charaktersache derjenigen Leistungserbringer, welche schweizweit als eigennützige «Lucentisten» herumweibeln, so Mitschuld am vorliegenden Abzocken von Roche und Novartis und dem damit beitragenden Problem überhöhter Prämien und dabei willkürlich kostenoptimierender Rationierung über die Krankenversicherungen dank fehlender adäquater Qualitätsförderung und externer Qualitätskontrolle gemäss Art. 32 Abs. 1 KVG tragen!

 

Bei einer Elimination der vorliegenden diversen finanziellen Fehlanreize bei der Anwendung von Lucentis® im Vergleich zu Avastin®, gezielt gefördert durch den wohl leider amtsmissbrauchenden Schweizer Bundesrat, insbesondere des Leiters des EDI mit dessen Handlangern bei Swissmedic und BAG, würde sich gemäss der ärztlichen Sorgfaltspflicht die Verordnungshäufigkeit von Lucentis® im Vergleich zu Avastin® in Folge jedoch drastisch ändern:

 

 

Man erinnere sich der vorliegenden faulen Ausrede von Prof. Hendrik Scholl, dass er sofort Avastin® applizieren würde!!!

 

Lucentis kann so als ein Paradebeispiel neoliberaler Ausbeutung des vorliegenden Schweizerischen Sozialversicherungssystems auf Kosten der Patienten, Prämien- und Steuerzahler durch die divers davon pekuniär profitierenden Protagonisten angesehen werden, wie vor kurzem auch in den folgend aufgeführten Publikationen als politisch eigennützige Fehlsteuerung aufgezeigt werden konnte:

 

 

Warum also weist der Tagi als «4. Gewalt», welche die Bevölkerung als interessenskonfliktfreie objektivierende, hinterfragende neutrale Gewalt eines demokratisch liberalen Rechtsstaates nun nicht auf diese polit-wirtschaftlich systematisch eigennützig manipulierten Gesetzesmissachtungen von Bundesrat, Parlament (SGK), Gesundheitsbehörden, Pharmaindustrie und Leistungserbringer hin?!

 

Warum wird ein Lobbyist wie Thomas Cueni mit dessen jeweiligen Ansagen gegenüber der Öffentlichkeit nicht darauf angesprochen, zur Rechenschaft gezogen, wird für solche Meinungsmanipulationen mit dem Präsidentenamt der IFPMA belohnt?!

 

Warum hinterfragt man nicht die Vorgehensweise der Leistungserbringer mit deren Standesgesellschaften, wie z.B. Prof. Hendrik Scholl, die SOG etc., welche eigentlich die Basis korrekter medizinisch- wissenschaftlicher Datenlage für Praxis und Klinik, und damit auch die Entscheidungsgrundlage für die Politik und Gesundheitsbehörden, unabhängig von der Pharmaindustrie, gemäss ärztlicher Sorgfaltspflicht, medizinischer Ethik und KVG legen könnten?!

 

Dieser Artikel ist m.E. somit leider zu oberflächlich verfasst, völlig harmlos, kritische Hintergrundaspekte erfolgreich aus dem Wege gehend, wird zukünftig so wohl kaum etwas zu bewirken vermögen, da das Volk, gezielt schlecht aufgeklärt, zu dieser Problematik eh heillos überfordert, bereits schon übermorgen wieder vergessen sein wird, so dass BR Alain Berset, Raimund Bruhin, Anne Lévy und die Mitglieder der SGK wieder zur normalen neoliberalen Förderung der vorliegenden übermässigen erfolgreich lobbyierten Gewinnoptimierung im Eigeninteresse der Pharmaindustrie mit Roche und Novartis überzugehen vermögen.

 

Dann wird wohl in 5 bis 10 Jahren, wenn ein weiteres übermässig preistreibendes Arzneimittel gegen AMD auf dem Markt lanciert werden wird, ein weiterer Artikel des TagesAnzeigers folgen, weil die «4. Gewalt» sich leider erneut mit oberflächlichen Recherchen begnügt hat. Nach dem Motto wohl: «Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan».

 

Oder sehen Sie dies gänzlich anders, wenn Sie tatsächlich entsprechend recherchieren und publizieren dürften?! Denn ein ehemaliger Kollege von Ihnen hat mir gegenüber unmissverständlich geäussert, dass es beim TagesAnzeiger schon lange nicht mehr möglich sei, der journalistischen Ethik und Pflicht und damit der objektiven Darstellung der Sachlagen entsprechend recherchierend nachgehen zu dürfen.

 

So wird in dieser Angelegenheit m.E. doch hart ausgedrückt doch leider auch der Schweizer Journalismus ebenfalls zum Handlanger des polit-wirtschaftlichen Eigennutzes von Bundesrat, Parlament und der Pharmaindustrie, so dass sich nichts an der dringenden Korrektur der Preisgestaltung und Preisüberprüfung von Arzneien der SL zur Förderung der Kostenoptimierung und daraus resultierender Finanzierbarkeit des Schweizerischen Krankenversicherungssystems ändern wird …

 

 

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme meiner Kritik und Hinweise zu der zugrundeliegenden politisch neoliberal übermässig eigennützigen Preisfehlsteuerung in der Causa Lucentis® / Avastin®.  

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Andreas Keusch


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