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Die Schweiz freut sich über ausgeweitete Zertifikatspflicht - die üblichen "Helden" zeigen sich entrüstet

DMZ – GESELLSCHAFT ¦ Anton Aeberhard ¦             
KOMMENTAR

 

Die Schweiz freut sich (fast) geschlossen über die ausgeweitete Zertifikatspflicht. Übliche "Ausnahmen" bilden einige SVP Exponenten, der bereits mehrfach zum Rücktritt aufgeforderte GastroSuisse-Präsident und die üblichen "Helden" der Verschwörer - Kleinstgruppe, denen üblicherweise erneut zu viel Aufmerksamkeit geboten wird, statt dieses kleinste Übel zu beschreiben wie es ist: "Unwichtig, uninteressant, unintelligent, unwürdig, unschön, unsinnig...." - um es abzukürzen - einfach: UN_IG (#un_ig). Damit wäre eine mass und volle Beschreibung für all den Unfug, den solche "Helden" absondern, gefunden und lanciert.

 

GastroSuisse Präsident schiesst wieder am Ziel vorbei (ohne Rückhalt seiner Mitglieder)

Ab Montag wird das Covid-Zertifikat auch aufs Gastgewerbe ausgeweitet. GastroSuisse bedauert den heutigen Entscheid des Bundesrats. Diese Massnahme sei nur schwer nachvollziehbar, da sich die Dynamik der Pandemie in den letzten Tagen wieder abgeschwächt hat. Das wiederum ist für den Rest der Schweiz nicht nachvollziehbar. Der Verdacht, dass der GastroSuisse-Präsident die Pandemie nicht als solche realisiert hat und mit Fakten nichts anzufangen weiss, erhärtet sich erneut schonungslos. 

 

Dass dieser nun erneut Forderungen stellt, für die der Bund, also Steuerzahler, also auch seine Mitglieder aufkommen sollen, lässt den Leser der absurden Medienmitteilung vom Präsi sprachlos zurück. War es doch vor allem seine Branchen, die in den letzten 18 Monaten massiv unterstützt wurde, sodass es der Branche vorher noch nie so gut ging wie aktuell. Also auch diese Realität scheint nicht bis zum Präsi durchgedrungen zu sein. Ein Trauerspiel.

 

Der Bundesrat hat stets gesagt, dass er die Ausweitung erst beschliesse, wenn das Gesundheitswesen zu überlasten drohe, schreibt der Präsi. Aber genau dies ist bereits seit 18 Monaten der Fall. GastroSuisse bemüht weiterhin die Falschaussage: "Befremdend ist der heutige Entscheid des Bundesrats auch deshalb, weil es in der Gastronomie bis dato kaum zu Ansteckungen gab." Diese Aussage ist längst durch x Studien widerlegt. Ein Grossteil der Coronavirus-Infektionen wird auch dieser Studien zufolge an sogenannten Superspreader-Orten übertragen. Dazu gehören unter anderem Restaurants, Fitnessstudios und Cafés. Die Wissenschaftler der Universität Stanford z.B. untersuchten Aufenthalte an mehr als 550.000 Orten – auf der Basis demografischer Daten, epidemiologischer Schätzungen und anonymer Handydaten.  

 

Zu den Fakten: Das Zertifikat verbessert auch den Schutz in Restaurants

Das Ziel der Ausweitung ist, dass sich weniger Menschen anstecken und der Druck auf die Spitäler abnimmt. Die Massnahme sei nötig und wirke sich epidemiologisch positiv aus. Denn in Innenräumen besteht die grösste Ansteckungsgefahr. Das Zertifikat hilft also zusätzlich, denn damit sinkt das Risiko deutlich, dass jemand, der infiziert oder ansteckend ist, sich im Restaurant befindet. Und gerade mit der Delta-Variante kann es durchaus sein, dass so jemand trotz Schutzkonzept in einem Innenraum etliche Leute ansteckt, wenn diese lange ohne Maske am Tisch sitzen.

 

Schulen werden nach wie vor vernachlässigt

Die Schulen sind Hotspots und aus epidemiologischer Sicht wären dort seit Pandemiebeginn weitere Massnahmen dringlich. Das ist nicht erst seit diesem Jahr bekannt. Aktuell werden Kinder und Jugendliche am häufigsten angesteckt. Und sie bringen das Virus in die Schule oder von da auch nach Hause. Dass man Ausbrüche an den Schulen nicht mit Massnahmen verhindert, ist nach wie vor eine Frage, die unbeantwortet ist. Die Politik und die Schulen werden hier einfach nicht aktiv. Jeder schiebt die Verantwortung an den anderen weiter. Bund an Kantone, Kantone an Bund, Gemeinden oder Schulen usw.

  • flächendeckendes Testen
  • in allen Schulzimmern CO2-Sensoren
  • Lüften
  • Luftfilter
  • Abstand
  • Desinfektion
  • Masken

An den meisten Schulen sucht man diese Massnahmen leider vergeblich. kein Wunder explodieren die Zahlen.

Ein Team aus Zürich um den leitenden Forscher Stefan Feuerriegel (Mitglied in der Covid-19-Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation WHO) kam nach der Auswertung der gesamten Datenmenge ihrer Studie zu dem Schluss, dass vor allem drei Massnahmen in besonderem Masse gegen die Ausbreitung des Coronavirus helfen.

  • Schulschliessungen
  • Schliessungen von Restaurants, Bars und Geschäften
  • sowie die Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen

Den grössten Effekt auf die Pandemie hatte aber laut der Studie die strikte Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen. Das war vor den Impfungen und den Zertifikaten. Trotzdem sind diese Massnahmen nicht aus der Welt, wenn nicht bald eine massive Verbesserung der Lage erreicht werden kann. Das Zertifikat ist erwiesenermassen ein weiteres Puzzleteil in der Bewältigung der Pandemie. 

 

Die Ewiggestrigen demonstrieren mal wieder

Die Verschwörer riefen erneut zu einer spontanen Demonstration auf. Diesmal in Bern. Es versammelten sich erneut die selben Leute, wie immer. Zwar werden die auch immer weniger, aber dafür auch immer radikaler und gewaltbereiter. Das Volk ist traditionellerweise immer bemüht die Anliegen der "Anderen" trotzdem ernst zu nehmen und nicht lächerlich zu machen. Und die, die anders denken, akzeptieren die Meinung der Mehrheit, auch wenn es ihnen schwerfällt. Dies ist leider bei dieser kleinen Gruppierung nicht der Fall. Und auch auf der Volk(smehrheit)-Seite wird es zusehends schwieriger, die abstrusen Theorien als Meinung zu akzeptieren.

Der Führer der mass und vollen Bewegung (stehen für Freiheit und "friedliche und zukunftsgerichtete Corona-Politik" - nein, keine Ironie, so beschreibt sich dieser Club selber) schreibt heute schwarz auf Twitter: "Der faschistische Bundesrat provoziert den Volkszorn. Dann sei es so! Bundesplatz!" Das wird nun hoffentlich auch endlich einmal Konsequenzen haben, damit unser Rechtssystem wenigstens wieder glaubhaft wird. Der Kuschelkurs mit all diesen verirrten Schafen ist nicht länger tragbar. Auch dann noch nicht, wenn lächerliche Trychler zuvorderst mitlaufen und den Brauchtum in den Dreck ziehen. Diese "Freiheitstrychler", wie sie sich selbst nennen, sammeln, wie alle anderen aus dieser zusammengewürfelten Kleingruppe von Impfgegnern, Naturjüngern und anderen Verirrten auch fleissig Spenden. Wofür ist auch hier unklar, Hauptsache Geld, es geht ja um die Freiheit. 

 

Medienmitteilung Bundesrat 8.9.2021

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat hat zudem zwei Vorlagen in Konsultation geschickt: zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen, die im Ausland geimpft wurden.

 

Die Lage in den Spitälern bleibt angespannt, die Intensivstationen sind sehr stark ausgelastet. In einigen Kantonen werden Operationen verschoben und verschiedentlich werden auch Patientinnen und Patienten in andere Spitäler verlegt. Ein rascher Anstieg der Hospitalisationen und damit eine Überlastung der Spitäler kann aufgrund der kühler werdenden Temperaturen im Herbst nicht ausgeschlossen werden. Die Zahl der Ansteckungen ist weiterhin hoch und in den letzten Tagen zeichnete sich eine leichte Zunahme der Viruszirkulation ab.

 

Der Anteil der nichtimmunen Bevölkerung ist zudem weiterhin zu gross, um eine weitere starke Infektionswelle zu verhindern. Obwohl das Interesse an der Impfung etwas zugenommen hat, ist die Impfgeschwindigkeit nach wie vor tief. Die Impfung schützt gut, sowohl vor einer Ansteckung als auch vor einer schweren Erkrankung. Zudem stecken erkrankte Geimpfte viel weniger häufig andere an.

 

Befristete Ausweitung der Zertifikatspflicht

Auf der Basis dieser Gesamtsicht hat der Bundesrat entschieden, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. So soll eine Überlastung der Spitäler verhindert werden. Bis sich diese Massnahme auf die Situation in den Spitälern auswirkt, dauert es zwei bis drei Wochen. Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.

 

Dank Zertifikat Schliessungen verhindern

Das Zertifikat steht allen offen und hat sich bereits für Discos und Grossveranstaltungen bewährt. Es ermöglicht Veranstaltungen und Aktivitäten, die ohne Zertifikat zu gefährlich wären. Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Weil damit nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein, wird das Übertragungsrisiko stark reduziert. Das Zertifikat erlaubt es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht.

 

Zertifikatspflicht für Innenräume

Im Innern von Restaurants und Bars gilt ab Montag, 13. September, eine Zertifikatspflicht. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt.

 

Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern

An Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen). Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Ausgenommen sind zudem Selbsthilfegruppen. Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

 

Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten

Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

 

Sanktionen für Nichtbeachten der Zertifikatspflicht

Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

 

Zertifikat darf im Arbeitsbereich genutzt werden

Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen ausserdem für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Nur wenn der Test im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.

 

Zertifikatspflicht an Hochschulen möglich

Die Kantone oder die Hochschulen können eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb auf Bachelor- und Masterstufe vorschreiben. In diesem Fall entfallen die Maskenpflicht und die Beschränkung der Belegung auf zwei Drittel. Für sonstige Veranstaltungen an Hochschulen wie Weiterbildungen gelten weiterhin die Veranstaltungsregeln.

Änderungen nach der Konsultation

Die Ausweitung der Zertifikatspflicht ist in der Konsultation grossmehrheitlich positiv aufgenommen worden. Der Bundesrat hat im Vergleich zur Konsultation Änderungen vorgenommen, etwa die Ausnahme für Gassenküchen und Restaurants in Transitzonen, die Möglichkeit einer Ordnungsbusse, die Ausdehnung auf 50 Personen für religiöse Veranstaltungen sowie die Konsultations- und Dokumentationspflicht im Arbeitsbereich.

 

Neue Einreisebestimmungen: Infizierte rasch identifizieren und isolieren

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung auch mit den Einreisebestimmungen befasst. Im Hinblick auf die Herbstferien soll ein wirksames Einreiseregime etabliert werden. Ziel ist, Personen, die sich mit dem Virus angesteckt haben, rasch zu identifizieren und zu isolieren. Der Bundesrat gibt zwei Varianten in Konsultation. Sie berücksichtigen, dass die erwachsene Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen, und integriert das Covid-Zertifikat als international anerkanntes Dokument.

 

Zwei Varianten in Konsultation

Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden. Sie sollen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen müssen, egal woher sie kommen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss dem Kanton übermittelt werden. Beide Tests sind kostenpflichtig.

Variante 2 sieht ebenfalls vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Anstelle eines zweiten Tests müssen diese Personen nach ihrer Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Die Eingereisten können die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen Testergebnis aufheben.

 

Für beide Varianten gilt: Einreisenden müssen das elektronische Einreiseformular (Passenger Locator Form) ausfüllen und die Regeln gelten für alle Arten von Einreisen (Zu Fuss, Velo, Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus und Auto). Die bestehenden Kontrollen sollen verschärft und nötigenfalls Bussen ausgesprochen werden. Von den Anpassungen ausgenommen sind unter anderem Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Kinder unter 16 Jahren, Passagiere auf der Durchreise oder Gütertransporte durch die Schweiz.

 

Die Konsultation dauert bis am 14. September 2021. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich am 17. September über die Vorlage. Eine Inkraftsetzung ist per 20. September vorgesehen.

 

Länderliste für grenzsanitarische Massnahmen nicht mehr geeignet

Die vom Bundesamt für Gesundheit früher angewendete Liste mit Staaten, in denen besorgniserregende Virusvarianten kursieren, ist heute ungeeignet. Die hochansteckende Delta-Variante hat dazu geführt, dass in vielen Ländern die Fallzahlen innert weniger Tage massiv gestiegen sind. Diese Dynamik kann einer solchen Liste nicht erfasst werden. Zudem bietet der Verzicht auf stetige Anpassungen der Liste der Reisebranche eine gewisse Planbarkeit. Hingegen besteht weiterhin die Liste mit Risikoländern des Staatssekretariats für Migration (SEM), mit der geregelt wird, aus welchem Land man in die Schweiz einreisen darf.

 

Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen 

Der Bundesrat hat sich auch mit dem Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen befasst. Derzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System technisch kompatibel. Neu sollen alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen können. Wie im angrenzenden Ausland soll der Zugang zum Zertifikat nicht auf sämtliche WHO-Impfstoffe ausgedehnt werden. Jeder Kanton muss eine Kontaktstelle definieren, an die sich im Ausland geimpfte Personen wenden können. Sämtliche kantonalen Kontaktstellen sollen auf einer Webseite des Bundes aufgeführt werden. Der Vorschlag des Bundesrats geht nun bis am 14. September in Konsultation.

 

 

 

#un_ig 


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