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DE: Ohne Reform wird der Bundestag zum Chinesischen Volkskongress

DMZ – WIRTSCHAFT ¦ Oliver Stock ¦           

 

Er wächst und wächst und wächst: Möglicherweise hat der nächste deutsche Bundestag mehr als 800 Abgeordnete und ist damit das zweitgrößte Parlament der Welt nach dem nationalen Volkskongress in China. Die Folge: Er ist langsam und teuer. Reformen sind mühsam, weil sich die Parlamentarier selbst abschaffen müssten.

 

Der Nationale Volkskongress in China ist das größte Parlament der Welt und zählt 3000 Abgeordnete. Aus Platz zwei weltweit steht nach der kommenden Wahl voraussichtlich der Deutsche Bundestag: Er könnte nach dem 26. September mehr als 800 Abgeordnete haben. Zum Vergleich: Die USA kommen mit 535 Mitgliedern im Kongress klar, und die Russen verabschieden Gesetze schlank mit ihrer 450köpfigen Duma.

Im internationalen Vergleich leistet sich Deutschland also ein Monstrum mit der Folge, dass die Arbeit an neuen Gesetzen lange dauert und teuer ist: mehr als eine Milliarde Euro kostet der nächste Bundestag, hat der Bund der Steuerzahler ausgerechnet. Dazu kommen Pensionsansprüche der Abgeordneten, die sie vergleichsweise schnell erwerben, ohne in die öffentlichen Rentenkassen einzahlen zu müssen.

Beklagenswert finden das angeblich alle. Claudia Roth, ehemalige Grünen-Chefin und stellvertretende Bundestagspräsidentin, benennt die Folgen glasklar: Wenn Ausschüsse die Größenordnung eines Landtags annähmen, sei es sehr schwer, an Gesetzen zu arbeiten. „Dann ist das eigentlich gar nicht mehr machbar“, sagt sie in einem Interview. „Wir müssen eine Antwort finden auf einen drohenden Kollaps, wenn wir über 800 Kolleginnen und Kollegen im Bundestag hätten.“ Nur hat die Antwort bisher niemand gefunden – was von außen betrachtet nicht weiter verwundert: Schließlich müssten sich einige Parlamentarier selbst abschaffen, und wer macht das schon gern?

 

Der Grund dafür, dass das deutsche Parlament seit Jahren aufgeht wie ein Hefeteig bei 28 Grad, liegt im deutschen Wahlrecht. Fachleute wie Helmut Stoltenberg von der Zeitschrift „Das Parlament“ sprechen vom „personalisierten Verhältniswahlrecht" in Deutschland, das jedem Wähler zwei Stimmen zuweist. Mit der ersten wird die Hälfte der Parlamentarier per Mehrheitswahlrecht direkt in den 299 Wahlkreisen gewählt. Dieses „Direktmandat“ gewinnt, wer dort jeweils die meisten Stimmen erhält. Mit der anderen Stimme wird die Kandidatenliste einer Partei gewählt; diese Zweitstimme für die Landeslisten entscheidet eigentlich darüber, mit wie vielen Abgeordneten die einzelnen Parteien im Parlament vertreten sind.

 

Die Folge: Personenwahl per Erststimme und Parteienwahl per Zweitstimme müssen miteinander in Ausgleich gebracht werden. Es gibt deswegen Überhangmandate, die dann entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreismandate direkt gewinnt, als dies ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Solche Überhangmandate können bei knappen Mehrheitsverhältnissen im Parlament zum Zünglein an der Waage werden. Ihre Zahl steigt angesichts zurückgehender Zweistimmenergebnisse der Volksparteien. Bestes Beispiel ist Bayern: Die CSU holte bei den letzten Bundestagswahlen von 46 Wahlkreisen im Bundesland alle 46 per Direktmandat, kam aber als Union insgesamt nur auf gut 30 Prozent. Zahlreiche Überhangsmandate waren ihr deswegen sicher. Ähnlich dürfte es für die CDU in Niedersachsen aussehen, wo sie bei den Kommunalwahlen am vergangenen Sonntag die meisten Stimmen holte. Auch dort kann sie auf mehr Direkt- und damit Überhangmandate hoffen, als ihr von der Zweistimme her zustünden.

 

Die Überhangmandate sind aber nur zum Teil für das Wachstum des deutschen Parlaments verantwortlich. Der andere Teil ist den Ausgleichsmandaten geschuldet. Damit die Zusammensetzung des Parlaments trotz Überhangsmandaten dem Zweitstimmenergebnis der Parteien entspricht, beschloss der Bundestag nämlich 2013, diese Überhangmandate durch zusätzliche Ausgleichsmandate für zunächst leer ausgegangene Listenbewerber zu kompensieren. Dabei werden so viele zusätzliche Sitze an die Fraktionen verteilt, dass deren Kräfteverhältnis im Parlament wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht.

 

Wucherndes Wachstum ist die Folge. Das Bundewahlgesetz, das die Zahl der Abgeordneten an sich auf 598 begrenzt, ist seither ein Fall für die Museumsvitrine. Nach der Wahl 2013 zählte der Bundestag 631 Abgeordnete und der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) rief in der ersten Sitzung des neugewählten Parlaments dazu auf, rechtzeitig vor der nächsten Wahl noch einmal „gründlich auf das novellierte Wahlrecht zu schauen“. Vergeblich. Nach der vergangenen Wahl 2017 fanden sich bereits 709 Abgeordnete im Bundestag wieder und Lammerts Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) gründete eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, den Bundestag wieder zu verkleinern. „Ziel nicht erfüllt“ musste Schäuble nach Monaten zäher Verhandlungen einräumen. Er wirbt seither für eine Verringerung der Wahlkreise, was weniger Direkt-, weniger Überhang- und weniger Ausgleichsmandate zur Folge hätte – und folglich beispielsweise die CSU mit ihren fulminanten Bayern-Direktmandatsergebnis überhaupt erfreut.

 

Auf wenig Gegenliebe stoßen auch Vorschläge der Oppositionsfraktionen. Ein AfD-Antrag scheiterte, der die Zahl der Direktmandate einer Partei entsprechend deren Zweitstimmenergebnis begrenzen wollte. Wahlkreisgewinner mit den relativ schlechtesten Ergebnissen - mancherorts reichten schon weniger als 30 oder gar 25 Prozent - blieben dann außen vor und ihre Wahlkreise ohne direkt gewählte Volksvertreter, war das Gegenargument. FDP, Linken und Grüne starteten einen Versuch, der Überhangsmandate vermeiden wollte, in dem schlicht die Zahl der möglichen Direktmandate begrenzt werden sollte. Die größeren Parteien, die diese Direktmandate meistens erzielen, finden das naturgemäß auch nicht gut.

 

Stand jetzt ist, dass es eine Reform geben soll. Allerdings in zwei Schritten. Für die Wahl am übernächsten Sonntag soll es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleiben. Überhangmandate sollen mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden, wo sie vielleicht nicht so gut abgeschnitten hat. Und: Drei Überhangmandate sollen nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Einen Eilantrag von FDP, Linkspartei und Grünen gegen die Wahlrechtsreform lehnte das Bundesverfassungsgericht am 13. August 2021 ab. Einschneidender soll sich das Wahlrecht für die übernächste Bundestagswahl, regulär im Jahr 2025, ändern. Dann soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden. Außerdem wird eine Kommission eingesetzt, zu der neben der Opposition auch Politikwissenschaftler gehören sollen. Hier sollen weitere Reformen wie eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre oder eine Verlängerung der Legislaturperiode beraten werden.

 

Fazit: Eine überzeugende Reform ist nicht in Sicht, eben weil die Reformer sie sich selbst verpassen müssten. Vielleicht lohnt es, wenn die deutschen Abgeordneten nach China gucken: Der nationale Volkskongress trifft sich nur einmal im Jahr. Dafür hat der Kongress einen überschaubaren 161 Köpfe starken „Ständigen Ausschuss“, der immerhin sechsmal im Jahr tagt. Für chinesische Verhältnisse immerhin eine praktikable Lösung.

 

 

Quelle / Herausgeber: Ohne Reform wird der Bundestag zum Chinesischen Volkskongress: WirtschaftsKurier - Nachrichten und Kommentare aus Politik und Wirtschaft


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