Schweizer Buchpreis und Christian Kracht

Urs Heinz Aerni
Urs Heinz Aerni

DMZ –  KULTUR ¦ Urs Heinz Aerni ¦                                     Urs Heinz Aerni

KOMMENTAR

 

Christian Kracht will sein Buch aus der Shortlist für den Schweizer Buchpreis zurückziehen. Geht das überhaupt? Wenn eine Jury sich für eine Nominierung entscheidet, dann wohl, weil das Buch der Jury gefällt. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Kann eine Autorin oder ein Autor, oder ein Verlag, dagegen was unternehmen? Eigentlich nicht, denn die Entscheidung der Jury basiert auf literarische Qualitäten, nicht auf Sympathien des Urhebers. Was gemacht werden kann, wäre wohl auf das Preisgeld zu verzichten oder die Annahme eines Preises abzulehnen. Und auch bei den Lesereisen im Vorfeld nicht mitmachen zu wollen.

 

Aber ein Buch aus einer Nominierung zurückziehen, die durch eine Jury bestimmt wurde, geht nicht. Der Verlag verpflichtet sich, für die Autorinnen und Autoren alles zu geben, was den Verkauf des Buches fördert. Wenn der Autor nicht möchte, dass sein Buch in den Schaufenstern der Buchhandlungen zusammen mit den anderen nominierten Titeln präsentiert wird, dann ist das eine Sache zwischen Verlag und Autor aber eine Jury kann nach wie vor das Buch als lesenswert befinden und es der Welt empfehlen.

 

Deshalb lieber Christian Kracht, ist es Ihrerseits nicht zu verhindern, wenn Gremien, Veranstalterinnen und Kritiker Ihr Buch mit einer Würdigung veredeln möchten. Oder sagen Sie Ihrem Verlag auch, welche Zeitung das Buch besprechen darf und welche nicht?

 

24.09.2021 - Folgender Nachtrag zu diesem Kommentar: 

Dank eines Hinweises, sieht die Sache anders aus: Christian Kracht darf sein Buch von der Nominierung zum Schweizer Buchpreis zurückziehen. Denn in der Charta ist folgendes zu lesen: "Verlage können im Einverständnis mit den Autorinnen und Autoren maximal zwei Titel aus dem jeweiligen aktuellen oder geplanten Programm einreichen." Und weiter heißt es: "Voraussetzung für die Bewerbung ist die Mitgliedschaft im Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband, im Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels sowie die rechtliche Selbstständigkeit."

 

Kurz, es handelt sich um einen Branchenverband-Wettbewerb und die Autorinnen und Autoren müssen einverstanden sein.

Jetzt stellt sich die Frage, wie vielen Leserinnen und Lesern und Medien sind diese Konditionen bekannt?

 

Somit hat sich dieser gesandte Kommentar durch diesen Umstand ins Nichts verpixelt.


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