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Bern und Zürich bieten Hand zur Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen

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Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind die Kapazitäten in den Bundesasylzentren stark eingeschränkt. Um sicherzustellen, dass die bewilligten Gruppen von Resettlement-Flüchtlingen dennoch in der Schweiz untergebracht werden können, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) gemeinsam mit Bern und Zürich eine Lösung gefunden. Die beiden Städte unterstützen den Bund und bieten die nötigen Unterbringungsplätze an.

 

Infolge der Covid-19-Pandemie und des dadurch notwendigen Schutzkonzeptes kann die Bettenkapazität der Bundesasylzentren (BAZ) weiterhin nur eingeschränkt genutzt werden. Das Risiko einer Quarantäne aufgrund von Covid-19-Ausbrüchen belastet die Aufnahmemöglichkeiten zusätzlich. Um sicherzustellen, dass die Unterbringungskapazität ausreicht, um die bewilligten Resettlement-Gruppen nach Ankunft in der Schweiz in den BAZ aufzunehmen, hat das SEM gemeinsam mit den Städten Bern und Zürich eine Lösung gefunden.

 

Unterstützung von Bern und Zürich

Gemäss Artikel 24d Asylgesetz können Asylsuchende in einem kantonalen oder kommunalen Zentrum untergebracht werden, wenn nicht genügend Unterbringungsplätze in den Zentren des Bundes verfügbar sind.

 

Die Stadt Bern hat sich nun bereit erklärt, das SEM zeitlich begrenzt von Oktober bis Dezember 2021 bei der Unterbringung und Betreuung von insgesamt rund 120 in Bundeszuständigkeit befindlichen Resettlement-Flüchtlingen zu unterstützen. Konkret stellt sie an der Morillonstrasse in Bern in der Zeit von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2021 eine Resettlement-Unterkunft für maximal 50 Personen pro Gruppe bereit. Diese Unterkunft wird von der Stiftung Heilsarmee Schweiz, Migration und Integration, als Leistungserbringerin der Stadt Bern für die Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen geführt.

 

Die Stadt Zürich hat sich ebenso bereit erklärt, den Bund von Oktober bis Dezember 2021 bei der Unterbringung und Betreuung von maximal 135 in Bundeszuständigkeit befindlichen Resettlement-Flüchtlingen zu unterstützen. Dazu führt die Fachorganisation AOZ im Auftrag der Stadt Zürich eine Unterkunft an der Affolternstrasse in Zürich und betreut und begleitet die dort wohnenden Resettlement-Flüchtlinge vor Ort. Die Aufgabe der Betreuung in dieser Unterkunft wird der Leistungserbringerin Asyl-Organisation Zürich übertragen. 

 

Die Kosten werden in beiden Fällen vom Bund abgegolten. Das Schweizer Asylwesen ist eine Verbundsaufgabe und das SEM dankt den beiden Städten für ihre Unterstützung, die dazu beiträgt, dass eine erfolgreiche Resettlement-Politik möglich bleibt.

 

 

 

 

Herausgeber

Staatssekretariat für Migration

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html 


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