AT: Verfassungsgerichtshof: Verfahrenssteigerung während COVID-19-Pandemie

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Trotz der COVID-19-Pandemie fuhr der Verfassungsgerichtshof (VfGH) seine Arbeit 2020 nicht zurück, im Gegenteil: Die Zahl der neu eingegangenen Anträge und Beschwerden sowie erledigter Akten lag jeweils bei rund 6.000 Fällen, heißt es im VfGH-Tätigkeitsbericht vom Vorjahr (III-452 d.B.). 2019 lag das Fallaufkommen noch bei rund 5.000. Die Verfahrensdauer wird mit durchschnittlich etwas weniger als vier Monaten angegeben. Rund 49% des Gesamtanfalls habe sich auf Asylrechtssachen bezogen.

 

Die Pandemiebekämpfung wirkte sich allerdings inhaltlich auf die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs aus. Zur Behandlung standen 2020 zahlreiche Anträge und Beschwerden gegen die rechtlichen Rahmenbedingungen für COVID-19-Maßnahmen der öffentlichen Hand. Bereits im Juli erfolgte dazu eine grundsätzliche Entscheidung des Gerichtshofs, als er Individualanträge auch gegen Verordnungen für zulässig erklärte, die zum Zeitpunkt seiner Entscheidung schon außer Kraft getreten waren.

Das Jubiläum seiner Gründung 1920 konnte der Verfassungsgerichtshof aufgrund der Pandemie zwar nicht wie geplant begehen, dennoch wurden einige Veranstaltungen dazu digital einer breiteren Öffentlichkeit zuteil, etwa ein Symposium junger WissenschafterInnen am 1. Oktober 2020. Die Wanderausstellung "Verfassungsgerichtshof auf Tour" für SchülerInnen wurde auf das Frühjahr 2021 verschoben.

 

Geschäftsjahr in Zahlen

Grafisch neu dargestellt präsentiert der Verfassungsgerichtshof sein Geschäftsjahr 2020 im Bericht in Zahlen: 5.811 Verfahren waren neu anhängig, 1.609 Verfahren gab es noch aus 2019 und insgesamt wurden 6.004 Verfahren erledigt. Bei lediglich 9% der Fälle erhielten die Beschwerdeführenden Recht, die restlichen Anträge wurden abgelehnt (30%) oder zurückgewiesen (13%) beziehungsweise – im Fall von Anträgen auf Verfahrenshilfe – negativ beschieden (44%). Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Berichtsjahr 115 Tage, bei Asylrechtssachen waren es im Durchschnitt 108 Tage.

 

Bei Gesetzesprüfverfahren gab es 399 Erledigungen, wobei in 46 Fällen eine Stattgabe, 68 mal eine Ablehnung des jeweiligen Prüfantrags ausgesprochen wurde. Zudem wurden 530 Verordnungsprüfungen durchgeführt, 90 Entschädigungsklagen gemäß Artikel 137 B-VG bearbeitet und 13 Wahlprüfungen vorgenommen. Mit 4.862 Fällen machten die Individualbeschwerden gemäß Artikel 144 B-VG wie schon im Jahr davor den größten Teil des erledigten Arbeitsaufkommens aus (2019: 4.693).

 

Verfassungsgerichtshof im Ibiza-Untersuchungsausschuss eingeschaltet

Mehrfach wurde das Höchstgericht von Abgeordneten im Zusammenhang mit dem 2020 gestarteten Untersuchungsausschuss des Nationalrats zur "Ibiza-Affäre" eingeschaltet. Schon vor Einsetzung des Ausschusses entschied der Gerichtshof die Zulässigkeit des ursprünglichen Umfangs des Verlangens zur Untersuchungen von mutmaßlichen Begünstigungen und Absprachen im Umfeld der türkis-blauen Bundesregierung. In weiterer Folge erklärte er die amtierende Justizministerin als verpflichtet, dem Ausschuss das "Ibiza-Video" und dazugehörige Transkripte ungeschwärzt zu übergeben, wobei nach der ersten Aufforderung noch ein weiteres Erkenntnis der VfGH hierzu nötig war.

 

184 Anträge gegen Corona-Maßnahmen

Im Vorjahr gingen beim Verfassungsgerichtshof 184 Anträge ein, die sich gegen COVID-19-Maßnahmen richteten, 133 davon erledigte der VfGH im selben Jahr. In 23 Fällen zeitigte der Antrag Erfolg, da die angefochtene Verordnung für gesetzwidrig erkannt bzw. die angefochtene verwaltungsgerichtliche Entscheidung aufgehoben wurde. Wenn sich Anträge allerdings gegen gesetzliche Bestimmungen richteten, wurden sie zurück- bzw. abgewiesen.

 

Als verfassungswidrig aufgehoben wurde vom Verfassungsgerichtshof das Kopftuchverbot an Volksschulen. Zwei Kinder und ihre Eltern hatten sich gegen diese 2019 in Kraft getretene Regelung im Schulunterrichtsgesetz gewandt, die das Tragen eines Kopftuchs für Schülerinnen unter 10 Jahren untersagt. Der VfGH sah mit dem letztlich auf das Tragen des islamischen Hidschab abzielende Verbot den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verletzt.

 

Mit Fristablauf 31.12.2021 hob der Verfassungsgerichtshof auf Antrag von Betroffenen jene Bestimmung im § 78 des Strafgesetzbuches auf, die die Hilfeleistung zum Selbstmord unter Strafe stellt. Konkret erklärte der VfGH die Wortfolge "oder ihm dazu Hilfe leistet" im Gesetz als verfassungswidrig, da sie gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße. Ohne gesetzliche Neuregelung bis Jahresende würde somit das Verbot auf Sterbehilfe ersatzlos fallen.

 

Asylrecht: VfGH mahnt Kindeswohl ein

In Asylrechtssachen wurden im Berichtsjahr 2.873 Verfahren an den Verfassungsgerichtshof herangetragen. Damit betraf beinahe jeder zweite beim VfGH eingebrachte Fall das Asyl- und Fremdenrecht, dennoch wird im Bericht festgestellt, erstmals seit Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2014 sei ein leichter Rückgang der Fallzahlen bemerkbar. Abgeschlossen wurden im Jahr 2020 3.251 Verfahren bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 108 Tagen. Der überwiegende Teil der Beschwerdeverfahren stand in einem direkten Zusammenhang mit der Fluchtbewegung des Jahres 2015, wobei die meisten Beschwerdeführenden aus Afghanistan (27%) kamen.

 

Fortgeführt wurde vom Gerichtshof 2020 seine ständige Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Kinderwohls im Asylverfahren. Wiederholt wurde daher von ihm festgehalten, dass bei Abschiebungen die besondere Verletzlichkeit von Kindern erhöhte Anforderungen an das verwaltungsbehördliche und -gerichtliche Verfahren stellt. Sind Kinder betroffen, haben laut VfGH die im Asylverfahren zur Beurteilung der Sicherheits- und Versorgungslage herangezogenen Herkunftsländerinformationen nicht nur eine hinreichende Aktualität aufzuweisen, sondern auch ausdrücklich auf die Situation von Minderjährigen Bedacht zu nehmen, besonders bei Ländern mit volatiler Sicherheitslage wie Afghanistan, Somalia oder dem Irak.

 

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦


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