CH: Zwangsmassnahmengericht: "Beschuldigte haben sich schuldig gemacht"

DMZ –  GESETZ / RECHT ¦  WF / AA ¦                                   

KOMMENTAR 

 

Am 2. November 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht (ZMG) in Sitten „die Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von einem Monat gegen drei beschuldigte Personen. Diese haben sich seit mehreren Wochen geweigert, die aktuell geltenden Corona-Massnahmen in einem von ihnen betriebenen Restaurationsbetrieb im Oberwallis - so unter anderem die Umsetzung der Zertifikatspflicht - zu befolgen sowie letztendlich die Schliessungsanordnung bzw. die Konsequenzen des Entzugs der Gastgewerbe-Betriebsbewilligung zu akzeptieren.“ Mangels besonderer Haftgründe - sowie in Anbetracht der drohenden Sanktionen (Verhältnismässigkeitsprinzip) - hat das ZMG die Haftanträge der Staatsanwaltschaft gegen die drei Beschuldigten abgewiesen und die unverzügliche Haftentlassung verfügt.

 

Fremde Federn

Es ist klar, dass nun kommen musste, was auch umgehend kam. Die „Freunde“ des Coronaleugner-, Querdenkern, QAnon- und Reichsbürgerrestaurants sind überzeugt, dass dies wegen ihrem bescheidenen Engagement in Form einer Spontandemo zustande kam. Quasi, dass das Gericht dem „Druck“ der mass-voll verständigen und trychelnden Realitätsverweigerer nachgeben musste. Ausserdem künden sie vollmundig bereits wieder an, dass sie weiterkämpfen , bzw. weiter gegen die "willkürlichen" Massnahmen verstossen werden.

 

 

 

Wie während der gesamten Pandemie in den Kreisen der Massnahmenkritiker alles falsch oder nur halbrichtig verstanden wird, wird auch im Bezug auf das laufende Verfahren erneut so einiges missverstanden. Die Haftentlassung ist kein Urteil über die Delikte der Familie – dieses wird erst noch gefällt werden müssen.

 

Was macht ein Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) ist grundsätzlich für die Anordnung der Untersuchungshaft während der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft zuständig sowie für die Anordnung oder Bewilligung von anderen Massnahmen, die in die Grundrechte von Beschuldigten eingreifen.

 

Es wurde geschaffen, um nicht die Gesamtheit der Macht im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung auf eine einzige Behörde (Staatsanwaltschaft) zu konzentrieren. Gemäss dieser Optik soll das Zwangsmassnahmengericht ein Gegengewicht zur Staatsanwaltschaft darstellen, der in dieser Phase des Strafprozesses weitreichende Kompetenzen zukommen. So ist der Zwangsmassnahmenrichter, auf Antrag des Staatsanwalts, grundsätzlich für die Anordnung der Untersuchungshaft zuständig (d.h. die Haft vor Ausfällung des Urteils während der Phase der Untersuchung), soweit in Bezug auf den Beschuldigten Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht.

 

Der Zwangsmassnahmenrichter ist ebenfalls zuständig für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie die Überwachung von Bankbeziehungen, die Anordnung der Friedensbürgschaft, die Anordnung von DNA-Massen-Untersuchungen und die Genehmigung der verdeckten Ermittlung.

 

Die Zwangsmassnahmen sind in den Artikeln 196 bis 298 der Strafprozessordnung geregelt.

Das Zwangsmassnahmengericht ist ebenfalls die zuständige Gerichtsbehörde im Bereich des fürsorgerischen Freiheitsentzugs gemäss Zivilgesetzbuch. (Quelle: Zwangsmassnahmengericht (vs.ch))

 

Haftentlassung bedeutet nicht Einstellung des Verfahrens

Auf Anfrage beim Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Wallis wurde uns mitgeteilt, dass das Zwangsmassnahmengericht im vorliegenden Fall einzig und allein die rechtlichen Voraussetzung zur Anordnung der Untersuchungshaft in einem konkreten Fall zu prüfen hatte. „Diese waren in Berücksichtigung der Rechtsprechung offensichtlich nicht gegeben. Es versteht sich von selbst, dass die laufenden straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren von den zuständigen Behörden weitergeführt werden.“, teilt uns das Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Wallis weiter mit.

 

In der Medienmitteilung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Wallis vom 4.11.2021 steht im Detail, dass die Staatsanwaltschaft am 2. November 2021 beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht (ZMG) in Sitten die Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von einem Monat gegen drei beschuldigte Personen beantragt habe. Die drei Familienmitglieder werden beschuldigt, sich seit mehreren Wochen geweigert zu haben, „die aktuell geltenden Corona-Massnahmen in einem von ihnen betriebenen Restaurationsbetrieb im Oberwallis - so unter anderem die Umsetzung der Zertifikatspflicht - zu befolgen sowie letztendlich die Schliessungsanordnung bzw. die Konsequenzen des Entzugs der Gastgewerbe-Betriebsbewilligung zu akzeptieren.“

So seien z.B. zwischen dem 29. und dem 31. Oktober 2021 „die amtlichen polizeilichen Siegel am Haupteingang des Betriebs mehrfach entfernt und weiterhin Gäste bewirtet worden. Die Beamten seien an der Ausführung ihrer Amtshandlungen gehindert und dabei auch bedroht und beschimpft worden.“ (Pandemieleugner: "Beizer" der Walliserkanne verhaftet)

 

Aus der Medienmitteilung geht klar hervor, dass sich die Familie schuldig gemacht hat
In der Medienmitteilung heisst es unter Punkt 2, dass das ZMG den dringenden Tatverdacht, „dass sich die Beschuldigten der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB), des Siegelbruchs (Art. 290 StGB), des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) sowie allenfalls der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB) schuldig gemacht haben, als klar gegeben“, betrachtet. Das Vorliegen eines besonderen Haftgrunds, der für die Anordnung von Untersuchungshaft nebst dem dringenden Tatverdacht zusätzlich erfüllt sein müsste, verneint das ZMG jedoch.

„Das ZMG schliesst nicht aus, dass die Beschuldigten aufgrund ihrer bisherigen strikten Weigerungshaltung und trotz der gegenteiligen Bekundungen der Strafverteidiger auch zukünftig nicht gewillt sein könnten, die entsprechenden behördlichen Massnahmen zu akzeptieren. Dadurch könnte (zumindest theoretisch) die Verbreitung des Corona-Virus gefördert und die öffentliche Gesundheit beeinträchtigt werden.“

 

Uneinigkeit bei den Massnahmengegnern

Bereits kurz nach der Mitteilung ruft Mass-Voll zu einer Demo auf für den 6.10.2021, die auch bereits bewilligt sei. Klar dagegen spricht sich Stiller Protest aus: "Jetzt ist nicht die Zeit um in Zermatt zu demonstrieren! Jetzt muss erstmal Ruhe um die Familie Aufdenblatten einkehren. Lasst die Anwälte arbeiten. [...]". Einmal mehr ist man sich in der Verschwörerszene nicht einig. Jede Gruppierung ist auf die andere neidisch (wieso auch immer) und torpediert gegenseitig Aktionen. Dass es längst nicht mehr nur um Massnahmen geht, ist bereits länger bekannt.

 

Selbst Google-Bewertungen sind gefaked

In einschlägigen Verschwörerkanälen rief man dazu auf, die Google-Bewertungen zu faken. Denn diese waren in den letzten Jahren alles andere als gut. Die Negativkommentare überwiegen. Natürlich haben hier die Verschwörungsgläubigen erneut das Gefühl gehabt, dass diese Bewertungen wegen der nicht eingehaltenen Massnahmen negativ waren. Allerdings waren diese Bewertungen lange vor der Pandemie gemacht worden. Bezeichnend.

 

Seit der Schliessung und den Aufrufen in Skeptikerkreisen sind die Restaurant-Bewertungen deutlich besser - sich selber zu "bescheissen" scheint in diesen Kreisen Usus zu sein. Für alle anderen gilt, dass auch eine Fake-Bewertung Umstände, bzw. Missstände nicht besser machen. 

 

Viele Zermatter Gastronomen haben genug

Viele Wirte aus Zermatt haben genug von den Machenschaften, vor allem von der Jungmannschaft. Die Familie macht aber nicht erst seit der Pandemie Probleme, sondern war schon vorher in Gastrokreisen in Verruf geraten. Öffentlich wollte dann aber doch kein Gastronom Stellung nehmen. Man habe Angst vor Konsequenzen, wenn man über die Familie rede. Zustände wie...


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