CH: 2019 belief sich das Medianeinkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte auf 162 000 Franken

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Die Hälfte der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte verdiente 2019 mehr als 162 000 Franken (Median des Nettojahreseinkommens), die andere Hälfte weniger. Am höchsten war das Medianeinkommen bei den selbstständigen Ärztinnen und Ärzten mit chirurgischer Tätigkeit (266 000 Fr.), am niedrigsten war es bei den selbstständigen Psychiaterinnen und Psychiatern (108 000 Fr.). Selbst unter Einbezug entscheidender Erklärungsfaktoren wie Fachgebiet oder Arbeitsumfang erzielten selbstständige Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25% höheres Einkommen als Ärztinnen. Dies sind einige Ergebnisse aus der neuen Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS).

 

2019 waren 55% der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte 55 Jahre oder älter. Der Männeranteil belief sich insgesamt auf 60%. 38% der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte waren in der Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Pädiatrie, praktische Ärztin / praktischer Arzt) tätig. Die pro Woche geleistete Arbeitszeit der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte betrug 42 Stunden (Medianwert). Der Beschäftigungsgrad lag im Median bei 80%.

 

Ärztinnen und Ärzte mit chirurgischer Tätigkeit haben das höchste Einkommen

Das Jahreseinkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte belief sich 2019 im Median auf 162 000 Franken. Die Fachärztinnen und -ärzte mit chirurgischer Tätigkeit (Ophthalmologie, Hals-Nasen-Ohren, Chirurgie usw.) erwirtschafteten mit 266 000 Franken pro Jahr im Median das höchste Einkommen, während das Jahreseinkommen der Psychiaterinnen und Psychiater mit einem Medianwert von 108 000 Franken am niedrigsten war. Das Einkommen der Grundversorgerinnen und Grundversorger belief sich auf 172 000 Franken. 

 

Ärztinnen und Ärzte mit Praxisapotheke erwirtschaften 207 000 Franken

Das Jahreseinkommen der Ärztinnen und Ärzte, die direkt Medikamente abgeben, belief sich im Jahr 2019 im Median auf 207 000 Franken und lag somit 41% über jenem der Ärztinnen und Ärzte ohne Praxisapotheke (147 000 Franken). Praxisapotheken sind in den meisten Kantonen der Deutschschweiz zugelassen, in der französischen Schweiz und im Tessin hingegen nicht. 

Belegarzttätigkeit wirkt sich positiv auf das Einkommen aus

Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis, die zusätzlich als Belegärztin oder Belegarzt in einem Spital oder einer Klinik tätig sind, erwirtschafteten 223 000 Franken, jene ohne Belegarzttätigkeit 152 000 Franken (Medianwerte). Der Anteil der Belegärztinnen und Belegärzte ist vor allem bei Ärztinnen und Ärzten mit chirurgischer Tätigkeit sowie des Fachgebiets Gynäkologie und Geburtshilfe hoch.

 

Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt 25%

Das Geschlecht hat unabhängig von den übrigen einkommensrelevanten Faktoren (Arbeitsvolumen, Tätigkeitsgebiet, Medikamentenabgabe, Ausübung einer Belegarzttätigkeit usw.) einen signifikanten Einfluss auf das Einkommen der Ärztinnen und Ärzte. Bei sonst gleichen Bedingungen erzielten die selbstständigen Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25% höheres Einkommen als die Ärztinnen. Diese Differenz lässt sich anhand der übrigen beobachtbaren Merkmale der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte, die bei einer multivariaten Analyse berücksichtigt werden, nicht erklären.

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Statistik

http://www.statistik.admin.ch 


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