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Faktencheck zu Aussagen der Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren EDK

DMZ –  GESUNDHEIT / WISSEN ¦ Edith Leibundgut ¦ 

GASTKOMMENTAR 

 

Faktencheck zur Medienmitteilung der EDK

vom 22.10.2021 und

Faktencheck zu den Antwortschreiben der

EDK vom 26.10.2021 und der GDK vom

27.10.2021 an „Kinder schützen – jetzt!“

 

Einig sind sich die Elternorganisation und die Behörden bei der Zielsetzung: Wir alle möchten zugunsten der Kinder den Präsenzunterricht aufrechterhalten. Dieses Ziel kann jedoch mit den stets gleichen und unwirksamen Mitteln, wie EDK und GDK sie vorschlagen, nicht erreicht werden. Auch eignen sich Pädiater nicht dazu, als Fachleute in Epidemiologie und Schulwesen aufzutreten.

 

Inzwischen sind längst wissenschaftliche Konzepte entstanden, die aufzeigen, wie die Verbreitung

von SARS-CoV-2 eingeschränkt werden kann. Diese sind jedoch bei den zuständigen Behörden noch

nicht angekommen. Schulen werden, wie wir das gegenüber den Kantonen seit längerer Zeit immer

wieder zum Ausdruck gebracht haben, zur Drehscheibe der Pandemie.

 

Wir machen hiermit deutlich, dass es einen Konsens darüber gibt, welche Massnahmen zusätzlich zu

Impfungen wirksam sind, um die Pandemie einzudämmen und eine unerwünscht rasche Entwicklung

von Mutationen zu verhindern. Namhafte Wissenschaftler in der Schweiz haben eine Public-Health-

Strategie entwickelt, welche aufzeigt, wie Infektionen an Schulen verhindert werden können

https://smw.ch/article/doi/SMW.2021.w30086. Diese Strategie wird von „Kinder schützen – jetzt!“

vollumfänglich unterstützt und mitgetragen. Gleichzeitig verweisen wir Sie auf das von uns

erarbeitete beiliegende Massnahmenblatt für Schulen.

 

Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Zerlegung der Herangehensweise von EDK und GKD, welche aufzeigt, dass der eingeschlagene Weg der verantwortlichen Behörden nicht zielführend ist und dringend angepasst werden muss.

Die Aussagen der Behörden werden in kursiver Schrift dargestellt.

Faktencheck zur Medienmitteilung der EDK vom 22.10.2021

  • „Ziel ist die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes. Damit dies so bleibt setzen alle Kantone ihre Schutzkonzepte weiterhin konsequent und erfolgreich um.“

Leider weisen unzählige Schutzkonzepte der Kantone grosse Löcher auf, wie die steigenden
Infektionszahlen sowohl nach den Sommerferien als auch jetzt nach den Herbstferien wieder
deutlich aufzeigen. Die Kantone sind sowohl für die Festlegung der Massnahmen als auch für
die Sicherung einer erfolgreichen Umsetzung verantwortlich. Es fehlt in den Kantonen
entweder an wissenschaftsbasierten Schutzkonzepten, an der Auswahl der festgelegten
Massnahmen oder der erfolgreichen Umsetzung.

 

  • „Schulleitungen, Lehrpersonen und Schulverwaltungen in den Kantonen und Gemeinden leisten seit März 2020 einen ausserordentlichen Einsatz, um die Schulen als sicheren Ort offen halten zu können und das Recht auf Bildung zu garantieren.“

Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung und Schulen leisten Grosses, keine Frage. Artikel 67 der Bundesverfassung schreibt vor, dass Bund und Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen haben. Die Schulen sind jedoch längst kein „sicherer Ort“ mehr, wie die exponentiell ansteigenden Fallzahlen zeigen. Sie können längerfristig nicht offengehalten werden, wenn das hochansteckende Virus weiterhin frei zirkuliert. Das gegenwärtige Zirkulierenlassen führt zwangsläufig zu grossen Ausbrüchen, Krankheit, Quarantänemassnahmen, Isolation und Schulschliessungen. EDK und Kantone unterwandern ihre eigenen Ziele, indem sie sich wissenschaftsbasierten Schutzmassnahmen und stringenten Konzepten verschliessen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet , eine wirksame Kombination von Schutzmassnahmen anzuordnen, welche bei der Umsetzung durch Gemeinden, Schulleitungen und Schulen auch tatsächlich greifen. Sie müssen den sicheren Boden bereiten, auf welchem die Schulen ihre Aufgaben erfüllen können. Dies ist zurzeit keineswegs gegeben. Schulen bleiben im Umgang mit dem Infektionsgeschehen sich selbst überlassen und Schulleitungen müssen in x-facher Ausführung Schutzkonzepte entwerfen, ohne über ausreichend Zeit und entsprechende Durchsetzungsmöglichkeiten zu verfügen.


Dies führt dazu, dass Schulleitungen teilweise von Schutzmassnahmengegnern bedrängt oder sogar verzeigt werden, wenn sie ihre Schülerinnen und Schüler schützen wollen. Das Festlegen von Schutzmassnahmen ist jedoch Aufgabe der Kantone. EDK und GDK sind in der Pflicht, sich mit den Kantonen auf harmonisierte und wirksame Massnahmen zu einigen, welche schliesslich durch die Kantone verordnet werden. Allfällige Rechtsbegehren sind entsprechend an die zuständigen Kantone und nicht an die einzelnen Schulleitungen und Lehrpersonen zu richten.

  • „Die Situationen in den Schulen sind sehr unterschiedlich. Die Kantone tragen diesem Umstand umsichtig Rechnung.“

Die Situationen in den Schulen sind unterschiedlich, das ist richtig. Die Unterschiede hängen jedoch nur sehr bedingt vom jeweiligen Kanton ab. Schulen sind auch innerhalb desselben Kantons völlig unterschiedlich. So sind sich städtische Schulen in der Schweiz oft ähnlicher als Schulen in der Stadt und auf dem Land desselben Kantons. Oberstufen unterscheiden sich von Unterstufen, kleine von grossen Schulhäusern. All dies hat mit der Kantonszugehörigkeit nichts zu tun.


Was jedoch gleichbleibend ist, ist der Umstand, dass das Virus vornehmlich durch Aerosole übertragen wird und die Fälle in beinahe allen Kantonen seit den Herbstferien exponentiell zunehmen. Ebenso gleichbleibend sind ferner wissenschaftlich anerkannte Schutzmassnahmen wie regelmässige Pooltests, welche die Früherkennung von Ansteckungen ermöglichen und somit grössere Ausbrüche verhindern, Masken, die vor Aerosolen schützen und frische Luft, welche die Konzentration von Aerosolen und somit das
Risiko von Übertragungen mindert. Hier können und müssen EDK, GDK und Kantone ansetzen.

  • «Die Erziehungsdirektorinnen und Direktoren stehen auf der fachlichen wie auf der politischen Ebene im ständigen Austausch mit dem BAG, der GDK, der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie und weiteren Expertinnen und Experten.»

Der Massnahmenkatalog der EDK entspricht trotz Austausch mit unterschiedlichen Organisationen und Expertinnen und Experten nicht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die EDK müsste ihre veralteten Empfehlungen (siehe dazu Massnahmen im folgenden Abschnitt) dem State of the Art anpassen. Die hier nochmals erwähnte Public-Health-Strategie für Schweizer Schulen unserer renommiertesten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kann dabei als Basis dienen https://smw.ch/article/doi/SMW.2021.w30086.


Die Arbeitsgruppe «Kinder schützen – jetzt!» fordert in Übereinstimmung mit dieser Strategie sofort die Umsetzung von Massnahmen wie sie im «Offenen Brief an die Regierung» aufgeführt sind (liegt anbei). Diese Massnahmenvorschläge berücksichtigen auch die herausfordernde politische Situation, welche schwer zu vereinbarende Interessen von Massnahmengegnern und -befürwortern zusammenführen und gleichzeitig den Schutz der Jüngsten ermöglichen muss.

  • „Massnahmen die umgesetzt werden:
    • Regelungen für Personen mit Krankheitssymptomen, Anwendung standardisierter Ablaufschemas
    • Regelmässiges Lüften aller Innenräume
    • Massnahmen im Bereich der Handhygiene sowie Gegenstands- und Oberflächendesinfektion
    • Distanzregelungen zwischen Lehrpersonen einerseits und Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern andererseits
    • Schutz von besonders gefährdeten Personen
    • Gezielte Ausbruchstestungen, vielerorts durch repetitives Testen ergänzt
    • Umsetzung von Quarantäne- und Isolationsmassnahmen bei Ausbrüchen.“

Dass sich SARS-CoV-2 überwiegend durch Aerosole verbreitet, wird im Massnahmenkatalog der EDK und GDK nicht aufgeführt. Nichts ist jedoch so zentral, wie der Schutz vor Aerosolen. Die Deltavariante ist um ein Vielfaches ansteckender als der Wildtyp, ein Aufenthalt im gleichen Raum mit einer infizierten Person von 10 Minuten reicht aus, um das Virus auf eine ganze Klasse zu übertragen. Auch hier gilt: Es ist wichtig zu wissen, wer infiziert ist, deshalb braucht es regelmässige Pooltests. Wenn eine Durchseuchung der Kinder verhindert werden soll, brauchen wir „grüne Schulen“, was bedeutet, dass Masken getragen werden, solange
keine nachgewiesene Virenfreiheit besteht. Weiter braucht es frische Luft, d.h. kontrolliertes Lüften mit CO2-Sensoren und HEPA-Luftfiltern in schlecht belüfteten Räumen. Ein besonderes Augenmerk gilt den Toiletten. Auch hier gilt, dass Frischluft und Maske Ansteckungen verhindern.

Noch einmal: Handhygiene und Desinfektion von Gegenständen und Oberflächen reichen nicht aus, um Infektionen zu verhindern. Im Gegenteil schaffen diese falsche Sicherheitsgefühle, da sich SARS-CoV-2 vorwiegend durch Aerosole überträgt. Dasselbe gilt für Distanzregelungen. Sie sind in Anbetracht dessen, dass sich Lehrpersonen und Schüler oft über Stunden in gleichen und oft nicht ausreichend gelüfteten Räumen aufhalten reine Kosmetik.


Der Schutz vulnerabler Personen verdient besondere Beachtung. Kinder, für welche eine Impfung nicht zugelassen ist und die entweder selbst eines besonderen Schutzes bedürfen oder die mit vulnerablen Familienmitgliedern im gleichen Haushalt leben, müssen die Möglichkeit erhalten, sich mit Hilfe eines Arztzeugnisses für die vulnerable Person mit Antrag an die Schulleitung vom Unterricht dispensieren zu lassen, bis die vollständige Impfung zugelassen und erfolgt ist.

  • „Die wirksamste Massnahme zur gemeinsamen Bewältigung der Pandemie ist das Impfen.“

Für schulpflichtige Kinder von 5 – 11 Jahren ist keine Impfung zugelassen. Gleichzeitig sind sie dazu verpflichtet, den Unterricht vor Ort bei mangelhaften Schutzmassnahmen zu besuchen, und zwar ungeachtet dessen, ob sie selbst oder ein Mitglied ihrer Familie aufgrund von Vorerkrankungen besonderen Schutz verdient. Weiter können auch Kinder schwer erkranken und an Long-Covid leiden. Es ist inzwischen international durch Studien belegt und anerkannt, dass die Häufigkeit von Long-Covid bei Kinder 2 – 3% beträgt. Dennoch bestehen die meisten Kantone auf einer Präsenzpflicht und geben die Kinder damit de facto einer Zwangsdurchseuchung preis. Wer für langfristige Schäden und zerstörte Perspektiven dereinst bezahlen muss, dies steht heute noch aus, dürfte uns aber noch lange beschäftigen.

 

  • „Die Schutzkonzepte der Kantone mit sämtlichen Massnahmen im Schulbereich sorgen dafür, dass die Schulen weiterhin sichere Orte bleiben“.

Die Schulen sind keine zwei Wochen nach dieser Mitteilung keine sicheren Orte mehr. Wie
erklären sich dies GDK und EDK?

  • „Die Wahl der Massnahmen ist das Resultat einer Interessenabwägung und somit der Verhältnismässigkeit.“


Das höchste Ziel ist laut EDK die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes. Wenn hier von Interessenabwägung gesprochen wird, so dürfte diese damit gemeint sein. Präsenzunterricht lässt sich jedoch aufgrund der löchrigen Schutzkonzepte einzelner Kantone nicht auf die Dauer aufrechterhalten, es sei denn, EDK und GDK befolgen die verfassungswidrigen Vorstellungen von Pädiatrie Schweiz und beabsichtigen, die Kinder ungeachtet der gesetzlich festgeschriebenen Obhutspflicht zu durchseuchen. Damit wird vielen Schülerinnen und Schülern das Recht auf Bildung genommen oder grobfahrlässig unterwandert, denn wer krank ist, kann sich nicht bilden, und wer krank bleibt, dem werden Lebensperspektiven verwehrt.


Faktencheck zum Schreiben der EDK an „Kinder schützen – jetzt!“

  • „Die Kantone verfolgen eine Reihe von aufeinander abgestimmten Massnahmen, die von Seiten Ärzteschaft und Wissenschaft empfohlen werden.“

Es ist aufgrund der Medienmitteilung vom 22.10.2021 der EDK nicht nachvollziehbar, auf welche wissenschaftlichen Grundlagen sich EDK und Kantone stützen. Der Massnahmenkatalog entspricht nicht dem State of the Art der geltenden wissenschaftlichen Erkenntnisse. Mit der Ärzteschaft muss im vorliegenden Zusammenhang Pädiatrie Schweiz gemeint sein. Pädiatrie Schweiz will das Virus dort zirkulieren lassen, wo es ungefährlich sei.
Damit sind die Kinder gemeint. Von einer Abstimmung oder Koordination von Schutzmassnahmen wie zum Beispiel einer schweizweit angeordneten mehrtägigen Maskentragpflicht ab dem ersten Fall in einer Klasse, ist nichts zu sehen. Die kaum an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse erinnernden Massnahmen lassen
erkennen, dass die EDK die Durchseuchung gutheisst oder zumindest deren Risiken massiv unterschätzt.

  • „Die Kantone verfügen aufgrund umfangreicher Datenerhebungen und -analysen über gesicherte Erkenntnisse der Entwicklung.“

Datenerhebungen und -analysen sind immer retrospektiv und zur Eindämmung der Pandemie, insbesondere in einer Phase mit exponentiellem Wachstum, nicht zielführend. Das Hauptproblem seit Beginn der Pandemie besteht gerade darin, dass wenig invasive Massnahmen in den Schulen zu spät eingeführt und Frühindikatoren wie der Anstieg von Neuinfektionen zu wenig beachtet werden. Politik und Behörden agieren nicht vorausschauend, sondern reagieren regelmässig zu spät. Der Ersatz von repetitiven
Schultestungen durch Ausbruchstests wie sie in einigen Kantonen durchgeführt werden, sind eines der besten Beispiele dazu.

  • „Der Nutzen für die Bekämpfung der Pandemie muss abgewogen werden mit den negativen Begleiterscheinungen, die mit Massnahmen einhergehen.“

Auf jeden Fall. Die grössten negativen Begleiterscheinungen zeigen sich für Kinder durch Isolation und Quarantäne, den Abbruch eines geregelten Schulalltages und Infektionen, die in die Familien getragen werden. Genau dies wird mit mangelhaften, nicht-präventiven Schutzmassnahmen erreicht.

  • „Die Wahl der Massnahmen ist unter Wahrung des Verfassungsprinzips der Verhältnismässigkeit festzulegen.“

Das Epidemiengesetz, Artikel 30, Grundsatz besagt, dass eine Massnahme nur angeordnet
werden darf, wenn:


a) Weniger einschneidende Massnahmen, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern, nicht ausreichend oder nicht geeignet sind; und


b) Die Massnahme dazu dient, eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit Dritter abzuwenden.


Die Massnahme muss zudem erforderlich und zumutbar sein.


Zu a) Die von der EDK festgesetzten Massnahmen, welche in allen Kantonen umgesetzt  werden, reichen weder aus, noch sind sie geeignet, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Die exponentiell zunehmenden Infektionen im Schulumfeld belegen den Misserfolg bei der Eindämmung der Infektionen an Schulen. Gleichzeitig sind die Massnahmen ungeeignet, weil sie nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen.


Zu b) Wissenschaftsbasierte Schutzmassnahmen dienen dazu, eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit Dritter abzuwenden. Sie sind besonders dringend in der jetzigen Phase der Pandemie, in welcher der nachlassende Impfschutz zu zahlreichen Impfdurchbrüchen führt und für viele Menschen in unserem Land noch kein Booster zugelassen ist.

 

  • „Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die pandemische Situation lokal sehr unterschiedlich sein kann.“

Es ist durchaus möglich, Massnahmen der jeweils gegebenen epidemiologischen Situation anzupassen, so wie es beispielsweise das Konzept der „grünen Schulen“ oder das „Schweizer Käsemodell“ erlauben. Wenn die Übertragung des Virus durch Aerosole jedoch nicht verstanden wird, dann nützen alle Konzepte nichts. Zur Eindämmung der Pandemie braucht es eine Sensibilisierung der Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schülern für die Problematik der Aerosole und wie sich diese übertragen. Dass Aerosole im  Massnahmenkatalog der EDK keine explizite Nennung erfahren spricht dafür, dass die Sensibilisierung zur Übertragung von Sars-CoV-2 durch Aerosole auch auf der Stufe der kantonalen Behörden immer noch nicht ausreichend vorhanden ist.

  • „Das Recht auf Bildung und der Schutz der Schülerinnen und Schüler haben oberste Priorität.“

Dies wird nicht deutlich aus den Inhalten des Antwortschreibens der EDK an die Arbeitsgruppe „Kinder schützen – jetzt!“ und aus der Medienmitteilung derselben vom 22. Oktober 2021. Ein geordneter Schulunterricht kann nur aufrechterhalten werden, wenn Kinder und Jugendliche aufgrund von Infektionen nicht in Isolation und Quarantäne geschickt werden müssen. Dies wiederum bedingt präventive Schutzmassnahmen. Das bedeutet regelmässiges Testen, Maskenpflicht ab dem 1. Fall in einer Klasse, frische Luft durch kontrolliertes Lüften mit CO2-Sensoren und wahlweiser Einsatz von HEPA-Filtern in Räumen, die nicht ausreichend durchlüftet werden können.

Faktencheck zum Schreiben der GDK an „Kinder schützen – jetzt!“

  • „Das repetitive Testen ist für die GDK eine wichtige Massnahme. Ausbrüche lassen sich frühzeitig erkennen, es kommt zu weniger Quarantänefällen und damit wird der Unterricht weniger beeinträchtigt... Bei konsequenter Umsetzung des repetitiven Testens kann auf verhältnismässig disruptive Interventionen wie Kontakt- und Klassenquarantäne verzichtet werden.“

Stimmt, doch weshalb wird dies nicht in allen Kantonen gleichermassen umgesetzt? Weshalb wird diese Wahrheit nicht mit der EDK abgeglichen. EDK und GDK müssten hier eine gemeinsame Strategie verfolgen.

 

  • Zu den Inhalten des Antwortschreibens der GDK insgesamt:

Das beiliegende Antwortschreiben der GDK enthält viele und teilweise sich wiederholende  Binsenwahrheiten, verweist auf die Betreiber von Bildungseinrichtungen, auf die Medienmitteilung der EDK und Empfehlungen des BAG. Eine Strategie der GDK zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in Schulen ist nicht ersichtlich, es entsteht der Eindruck, dass sich die GDK bei der Bewältigung der Pandemie wenig und vor allem nicht vorsorglich beteiligt. Die Durchführung der Pooltests wurde vom Bundesrat zur Verfügung gestellt. Die GDK müsste ein Interesse daran haben, dieses teure, durch Steuergelder finanzierte
Instrument so effektiv und effizient wie möglich einzusetzen. Dies kommt im Schreiben der
GKD in keiner Art und Weise zum Ausdruck.


FAZIT zur EDK-Medienmitteilung und zu den Schreiben von EDK und GDK
Die gut gemeinte Massnahmenliste in der Medienmitteilung der EDK ist löchrig und nicht auf dem
neuesten wissenschaftlichen Stand. Untaugliche Mittel führen geradewegs in den Schlamassel, den
wir jetzt gerade erleben und mit mehreren eindringlichen Schreiben und Lösungsvorschlägen sowie
einem Appell an die Kantone rechtzeitig zu verhindern suchten.


Kantone sowie EDK und GDK stehen in der Verantwortung. Wir mahnen Sie einmal mehr an, diese
wahrzunehmen und wissenschaftsbasierte Massnahmen an Schulen umzusetzen. EDK und GDK
müssen dabei dringend eine gemeinsame Strategie verfolgen. Dies gilt ebenso für alle Kantone.


Wenn nicht regelmässig getestet wird, ist es für Schulen beinahe unmöglich, Infektionsherde
rechtzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Solange Kinder unter 12 Jahren kein
Impfangebot bzw. keinen ausreichenden Impfschutz haben, sind regelmässiges Testen schweizweit
auf allen Stufen der obligatorischen Schulpflicht angezeigt und das Tragen von Masken bei
steigenden Infektionszahlen unabdingbar (grüne Schulen). Dies ist nur im Schulterschluss von
Bildungs- und Gesundheitsdirektionen möglich und zeigt einmal mehr, dass es schweizweit geltende,
koordinierte Massnahmen braucht. Für diese Harmonisierung und Koordination sind und bleiben EDK
und GDK in Zusammenarbeit mit den Kantonen zuständig und verantwortlich.

www.kinder-schuetzen-jetzt.ch

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