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Stimmabsichten bei der Volksabstimmung in der Schweiz am 28. November 2021

© Statista 2021
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In einer Ende Oktober 2021 in der Schweiz durchgeführten Umfrage zu den Stimmabsichten bei der Volksabstimmung am 28. November 2021 gaben 77 Prozent der Befragten an, dass sie (eher) für die Pflege-Initiative stimmen wollen. Zudem beabsichtigen insgesamt 69 Prozent der Befragten am 28. November (eher) für das Covid-19-Gesetz zu stimmen.

 

Covid-Gesetz

Die Annahme des Covid-19-Gesetzes ist aus kommunaler Sicht unabdingbar.  Das Gesetz regelt die Finanzhilfen des Bundes für Arbeitnehmende und Wirtschaft und trägt damit massgeblich zur Entlastung der kommunalen Ebene bei. Die Gemeinden und Städte sind in grossem Masse von den Folgen der Corona-Krise betroffen und leisten grosse Anstrengungen, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden abzufedern. Fällt diese substanzielle und dringend nötige Unterstützung durch den Bund weg, sind die Gemeinden bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf sich alleine gestellt, namentlich bei der Unterstützung von Kultur- und Sportanlässen oder den Kindertagesstätten. Das Covid-19-Gesetz bietet die Sicherheit, dass die vom Parlament gesprochenen Unterstützungsmassnahmen im Umfang von mehreren Millarden Franken weitergeführt werden können.

 

Das Covid-19-Gesetz ist seit September 2020 in Kraft. Es handelt sich um ein dringliches Bundesgesetz. Gegen die ursprüngliche Fassung vom September 2020 wurde das Referendum ergriffen. Darüber haben wir im Juni 2021 abgestimmt. Das Referendum wurde abgelehnt, das heisst das Gesetz wurde von der Stimmbevölkerung angenommen.

 

Das Covid-19-Gesetz wurde seit es in Kraft ist mehrfach geändert und der aktuellen Lage angepasst. Mit der Änderung vom 19. März 2021 wurde z. B. die Ausweitung der verschiedenen finanziellen Unterstützungen beschlossen. Neu wurden die Grundlagen für das Contact-Tracing-System und das Covid-Zertifikat geschaffen. Die Änderungen erlauben es dem Bundesrat, medizinische Güter herstellen zu lassen, z. B. Covid-19-Arzneimittel. Eine vollständige Aufzählung der Änderungen vom 19. März 2021 findest du unten.

Gegen die Änderungen vom 19. März 2021 wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

 

Was würde sich ändern?

Werden die Änderungen angenommen, ändert sich nichts. Werden die Änderungen abgelehnt, treten sie ein Jahr später, also am 19. März 2022, ausser Kraft. Die Änderungen treten am 19. März 2022 ausser Kraft, weil es sich beim Covid-19-Gesetz um ein dringliches Bundesgesetz handelt. Es treten nur die Änderungen vom 19. März 2021 ausser Kraft, die restlichen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bleiben weiterhin in Kraft.

 

Pflegeinitiative 

Die Qualität der Pflege in der Schweiz ist gefährdet. Derzeit sind 11’700 Stellen in der Pflege unbesetzt und bis 2029 braucht es weitere 70’000 neue Pflegende. Zudem verlassen 4 von 10 Pflegenden ihren Beruf frühzeitig. Mit einem JA zur Pflegeinitiative wird die Pflegequalität gesichert. Sie fordert:

  • Mehr Pflegende ausbilden – Ausbildungsoffensive starten
  • Mit mehr Ausbildungsplätzen und besseren Ausbildungslöhnen lässt sich die Zahl der Berufseinsteiger:innen erhöhen.
  • Berufsausstiege verhindern – Arbeitsbedingungen verbessern
  • Es braucht eine verlässliche Zeit- und Dienstplanung, familienfreundliche Strukturen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Pflegequalität sichern – genügend Pflegende garantieren
  • Es braucht genügend Pflegefachpersonen auf allen Abteilungen, damit die Pflegequalität gesichert werden kann.

 (Quelle: pflegeinitiative.ch)

 

Justizinitiative

Heute wählt das Parlament (National- und Ständerat) die Bundesrichterinnen und Bundesrichter für jeweils sechs Jahre. In der Regel werden die aktuellen Bundesrichterinnen und Bundesrichter wiedergewählt. Das Bundesgericht hat 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter.

 

Die Gerichtskommission des Parlaments schreibt die freien Bundesrichterinnen- und Bundesrichterstellen aus und prüft die Bewerbungen. Danach schlägt sie dem Parlament geeignete Personen zur Wahl vor. Die Kommission achtet nebst dem Fachwissen freiwillig auf eine ausgewogene Verteilung der Amtssprachen und der politischen Parteien. Sie kann auch auf weitere Faktoren wie z. B. das Geschlecht achten.

 

Die Volksinitiative wurde eingereicht, damit Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Zukunft per Losverfahren bestimmt werden. 

 

 

 

Quelle, Pro und Contra easyvote.ch - Covid-19-Gesetz - 28. November 2021 - Abstimmungen - easyvote.ch

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