Impflicht kann grundsätzlich überall eingeführt werden, scheitert aber an der Durchsetzung

DMZ –  GESETZ / RECHT ¦ Lena Wallner ¦                    

KOMENTAR

 

So langsam darf man sich ernsthaft fragen, wen das SRF da jeweils als Experten ausgräbt. Mal sind es Ethiker, die fern ab jeder Realität leben und sich theoretisch zur Praxis äussern, die ihnen nicht mal bekannt ist, dann wiederum Leute,  die einfach einen Beruf haben. So gesehen sind alle Menschen Experten. Deshalb sollte man damit aufpassen, wen man als Experten im Zusammenhang mit Dingen die Menschheit betreffend als solchen bezeichnet. Aktuell behauptet das SRF gar, dass eine Impflicht in der Schweiz nicht möglich sei. Doch diese Aussage ist absolut falsch. Natürlich kann es diese Impfpflicht geben, auch in der Schweiz und in allen anderen Ländern. Solch gestreuten Halbwahrheiten sind es dann jeweils auch, die die desorientierten und bildungsfernen Leute der "Rechten" Gesinnung und Anti-Corona-Liga fleissig teilen und als Argumente für ihre idiotischen Behauptungen anführen. Vielen Dank für NICHTS liebes SFR.

 

Auch SRF hat berichtet, dass Österreich eine generelle Impfpflicht einführen wird. Ob das auch in der Schweiz möglich wäre, fragte SRF dann ihre Expertin Kerstin Noëlle Vokinger, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Zürich, die das verneinte. Kerstin Noëlle Vokinger erklärte SRF, dass ein staatlich angeordneter Impfzwang in der Schweiz nicht möglich ist, bzw. rechtswidrig, weil dafür eine gesetzliche Grundlage im Epidemien-Gesetz fehlt – der Staat braucht eine solche Grundlage, damit er entsprechend handeln und Massnahmen anordnen kann. Hätte sich die Expertin mit dieser Frage beschäftigt, hätte sie festgestellt, dass genau dies das Vorgehen ist, in allen Staaten, die die Impflicht einführen. So auch in Österreich. Hier also von unmöglich zu sprechen, ist absolut falsch. Eine Impflicht kann grundsätzlich überall eingeführt werden - die Umsetzung wird aber wahrscheinlich an der Durchsetzung scheitern.

 

Jeder Staat hat in einer Notlage mehr Kompetenzen. Und das ist auch richtig und gut so. Die gesetzliche Grundlage würde im Fall einer Impfpflicht geschaffen. Aktuell sieht das Epidemiengesetz vor, dass Bund und Kantone Impfungen von gefährdeten Personengruppen und bestimmten Personen unter engen Voraussetzungen für obligatorisch erklären könnten ("Impfobligatorium" oder "Impfpflicht"). Niemand kann aber gezwungen werden, sich impfen zu lassen (kein "Impfzwang").

 

Nicht nur der Bund und die Kantone können Massnahmen ergreifen. Auch Spitäler können zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten Massnahmen ergreifen. Dies basiert aber auf dem Arbeitsrecht und nicht auf dem Epidemiengesetz. Zum Beispiel kann vorgeschrieben werden, dass auf einer Abteilung mit immungeschwächten, krebskranken Kindern, das Personal beispielsweise gegen Masern geimpft sein muss oder die Masern nachweislich gehabt haben muss. Wenn in einem Spital eine Impfpflicht für gewisse Stationen gilt und einzelne Gesundheitsfachpersonen sich nicht impfen wollen, dann dürfen sie dort nicht arbeiten.

 

Im Februar soll die Impfpflicht in Österreich kommen - in vielen anderen Ländern wird ebenfalls eine Impfpflicht als Mittel gegen die Corona-Pandemie diskutiert. Bisher wurde eine Impfpflicht für die gesamte erwachsene Bevölkerung aber relativ selten verhängt, häufiger gilt diese nur für bestimmte Berufsgruppen wie Pflegekräfte oder Schulpersonal.

 

Aktuelle Situation Schweiz

In der Schweiz besteht keine allgemeine Impfpflicht, es besteht aber die gesetzliche Möglichkeit von Impfobligatorien für verschiedene Bevölkerungsgruppen. Die Kantone können "Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären." In der "besonderen Lage" geht diese Kompetenz auf den Bundesrat über.

Im Juni 2020 entschied das Bundesgericht, dass bei Kindern Impfungen gemäss den behördlichen Empfehlungen durchgeführt werden müssen, wenn sich die Eltern über die Impfung uneinig sind und die Impfung im Einzelfall nicht kontraindiziert ist.

 

Länder mit Impfpflicht 

  • In Belgien besteht Impfpflicht gegen Kinderlähmung.
  • In Frankreich besteht Impfpflicht gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Pneumokokken, Röteln, Tetanus und Meningokokken
  • In Italien besteht Impfpflicht gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus und Windpocken.
  • Im pakistanischen Belutschistan besteht Impfpflicht gegen COVID-19 beim Betreten öffentlicher Gebäude und öffentlicher Verkehrsmittel.
  • In Tadschikistan und in Turkmenistan besteht Impfpflicht gegen COVID-19 für Erwachsene.
  • In Tschechien besteht eine Impfpflicht gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Tetanus.
  • In Ungarn besteht Impfpflicht gegen Diphtherie, Hepatitis B, Hib, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus und Tuberkulos
  • in Griechenland, Kroatien, Lettland, Malta, Polen, der Slowakei und Slowenien gibt es eine vergleichbare Impfpflicht.
  • Im Vatikan besteht eine Impfpflicht gegen COVID-19 für alle Bewohner und Angestellten.

 

Impfpflicht für einzelne Bevölkerungsgruppen

  • Für Beschäftigte im Gesundheitswesen besteht in Frankreich, Griechenland, Italien,  Lettland, Niederösterreich und im Vereinigten Königreich eine Impfpflicht gegen COVID-19.
  • In der Bundeswehr besteht Impfpflicht gegen Tetanus, je nach dienstlicher Verwendung können weitere Pflichtimpfungen hinzukommen, beispielsweise besteht eine Duldungspflicht zur Impfung gegen COVID-19 vor Auslandseinsätzen.
  • In Griechenland besteht zusätzlich zur Impfpflicht gegen COVID-19 im Gesundheitssektor auch eine Impfpflicht für Personal der Streitkräfte.
  • In den USA besteht für Soldaten eine Impfpflicht gegen Milzbrand.
  • In 18 Regionen Russlands, darunter Moskau, Sankt Petersburg, die Oblast Kaluga und die Oblast Sachalin, besteht eine Impfpflicht gegen COVID-19 für Personal im Einzelhandel, Gesundheitswesen, in der Bildung und Regierung sowie in weiteren Dienstleistungsbranchen.
  • Für Haddsch-Pilger besteht Impfpflicht gegen Meningokokken.

 

Impfpflicht vor Einreise

  • In Afrika, Südamerika und Asien wird Gelbfieber durch Stechmücken übertragen, Touristen wird daher eine Impfung in Risikogebieten dringend empfohlen oder ohne Impfung die Einreise verweigert. 
  • In Hongkong ist die Einreise nur für Airline-Personal erlaubt, welches gegen COVID-19 geimpft ist.
  • In der russischen Schwarzmeer-Region Krasnodar besteht eine Impfpflicht gegen COVID-19 für Touristen, gleiches planen die USA für alle Einreisenden.
  • Arbeitsvertragliche Impfpflicht für Beschäftigte bestimmter Unternehmen
  • Etliche Fluglinien wie Swiss, Qantas oder United haben über einen Passus im Arbeitsvertrag ihre Mitarbeiter im Flugdienst verpflichtet, vollständig gegen COVID-19 geimpft zu sein. Die Lufthansa hat angekündigt, dies über eine Betriebsvereinbarung ebenfalls erreichen zu wollen.

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