· 

AT: Besondere Ermittlungsmaßnahmen: Anzahl weiterhin auf niedrigem Niveau

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                  

 

Bericht des Justizministeriums über Einsatz von Lauschangriff und Rasterfahndung

Wien (PK) – Die Anzahl der Anordnungen des "kleinen Späh- und Lauschangriffs" halten sich konstant auf niedrigem Niveau, gleichfalls jene des "großen Späh- und Lauschangriffs" in reinen Inlandsverfahren. Dass Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nach wie vor maßhaltend und verhältnismäßig mit den besonderen Ermittlungsmaßnahmen umgehen, bestätigt der vorliegende Bericht des Justizministeriums über den Einsatz von Lauschangriff und Rasterfahndung im Jahr 2020 (III-427 d.B.).

 

Die weitgehend erfolgreichen Ergebnisse der Anwendungsfälle des "kleinen und großen Späh- und Lauschangriffs" zeigen dem Bericht zufolge auch, dass diese Maßnahmen nur in notwendigen Fällen zur Anwendung gelangten, und zwar, wenn auf Grund vorhergehender Ermittlungen ausreichende Erfolgsaussichten anzunehmen waren.

 

Aus der relativ geringen Zahl der Anwendungsfälle dürfe allerdings nicht der Schluss gezogen werden, dass die Ermittlungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht erforderlich wären, so der Bericht. Damit würde nämlich insbesondere die Präventivwirkung des Gesetzes übersehen werden, mit dessen erweiterten Befugnissen Österreich signalisiert, entschlossen gegen organisierte und andere schwere Formen der Kriminalität vorzugehen. Vielmehr stellen sich dem Bericht zufolge die besonderen Ermittlungsmaßnahmen im Hinblick auf die auch von der Kriminalität genützte technische Entwicklung mehr denn je als unabdingbare Mittel zur Aufklärung insbesondere mittlerer und schwerer Delikte dar. Ungeachtet der restriktiven Handhabung bieten sie gerade bei der Bekämpfung der schweren Suchtmittelkriminalität, der organisierten Kriminalität, der Korruption, des Extremismus und des Hochverrats und anderer Angriffe gegen den Staat effektive Erhebungsmöglichkeiten, so die Erläuterung.

 

Lediglich zwei Anordnungen für großen Späh- und Lauschangriff

Konkret erfolgte 2020 auf Initiative einer österreichischen Staatsanwaltschaft von insgesamt 21 Fällen lediglich in zwei Fällen eine optische und/oder akustische Überwachung gem. § 136 Abs. 1 Z 3 StPO (großer Späh- und Lauschangriff). In den übrigen Fällen lag den Anordnungen ein Rechtshilfeersuchen einer ausländischen Behörde (zwei Anordnungen) oder eine Europäische Ermittlungsanordnung (17 Anordnungen) zu Grunde. Sieben von den 21 Anordnungen wurden letztlich nicht durchgeführt. Sechs Mal wurde ein sogenannter kleiner Späh- und Lauschangriff nach § 136 Abs. 1 Z 2 StPO angeordnet, davon wurde eine Anordnung nicht vollzogen. Zwei Anordnungen lag ein Rechtshilfeersuchen einer ausländischen Behörde und zwei Anordnungen eine Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) zu Grunde. Im Berichtsjahr waren 178 optische Überwachungen nach § 136 Abs. 3 Z 1 und 2 StPO ("Videofalle") zu verzeichnen.

 

In 110 Fällen (= Zahl der Überwachungen) war die Überwachung laut Bericht erfolgreich, in 53 Fällen hingegen erfolglos. In insgesamt 31 Fällen liegt ein Ergebnis nicht vor bzw. kann der Erfolg der durchgeführten Maßnahme noch nicht beurteilt werden. Auch im Jahr 2020 überwiegt daher die Anzahl der erfolgreichen Überwachungen. Die Durchführung eines automationsunterstützten Datenabgleichs nach § 141 StPO – "Rasterfahndung" - wurde im Berichtsjahr 2020 in keinem Fall angeordnet.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der DMZ ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 

Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.

Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.

Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst die Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0