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Das Zugfahren ohne Maske scheint in der Schweiz (leider doch) möglich

DMZ –  GESELLSCHAFT / LEBEN ¦ Walter Fürst ¦          

KOMMENTAR

 

Der Twitterer Max. De Menz setzte am 26.11.2021 einen Tweet ab, der einige Follower aufrüttelte: „Eine Freundin sitzt jetzt im Zug Zürich-Hannover. Der letzte Familienbesuch in diesem Winter. Eine Gruppe sass bis Basel im Abteil ohne Maske. Der Zugbegleiter blieb stumm. Auf der deutschen Seite wurden dann alle Leute ohne Maske und Zertifikat rigoros aus dem Zug befördert.“ Da der Tweet auch an die SBB direkt gerichtet war, hat die zuständige Person vom SBB-Kundendienst des selben Tages auch darauf geantwortet, aber leider falsch, was die Twittergemeinschaft zu weiteren bösen Tweets veranlasste.

 

Falsche Antwort

Der Kundendienst schrieb: „Jeder ist selbst dafür verantwortlich, eine Maske im öV zu tragen. Es werden keine Maskenkontrollen gemacht. Allfällige Bussen verteilt nur die Kantons-, Stadt-, oder Gemeindepolizei. Ich wünsche dir ein erholsames Wochenende. /rw“. In Anbetracht der aktuellen Situation und dem Pandemieverlauf eine Ungeheuerlichkeit. Die komplett falsche Antwort also. So schreibt z.B. ein Twitterer: „Die rücksichtslose Minderheit wird geschützt. Die vernünftige Mehrheit ausgeliefert. Resultat: Ein tiefer, staatszersetzender Vertrauensverlust in der gesellschaftlichen Mitte. Einer Regierung müssten da eigentlich die Alarmglocken läuten.“ Ein anderer schreibt: „Ihr seid wohl nicht mehr auf Kunden angewiesen. Wer sich so verhält, der kann in Zukunft nur noch Egoisten im jungen Alter transportieren. Es besteht eine Maskenpflicht, die ihr durchsetzen müsst. Andere Länder schaffen es auch.“ Und noch etwas giftiger: „Ok dann kann man füsse hochlegen, wieder rauchen und ticket lösen wenn man lust hat, jeder ist ja selbst verantwortlich aber nachher wieder beim bösen bund geld verlangen da es ja wegen corona nicht so lief gäb es nicht sparpotenzial bei der kommunikation?“. Allerdings brachte sich auch ein mutiger SBB-Mitarbeiter mit einem Kommentar in diese Diskussion ein, der bereits erahnen liess, dass der Tweet des Kundendienstes wohl nicht wirklich korrekt war: “Ich oute mich hier mal als SBB-Mitarbeiter. Diese Aussage stimmt nicht und sollte sofort zurückgezogen werden! Täglich werden mehrere Maskenverweigerer durch das Zugpersonal an die Polizei übergeben. Lieber rw @RailService bitte sofort die Sache richtig stellen!“ Trotzdem machte sich eine Vielzahl der Twitter Gemeinschaft Sorgen: „Das darf doch wohl nicht wahr sein! Kommt diese Antwort tatsächlich von der SBB? Dann ist das meiner Meinung nicht nur total verantwortungslos, sondern die SBB verletzt Sicherheitsvorschriften des Bundes und setzt ihre Kunden der Gefahr einer Infektion aus.“ „Mit einer derart bedenklichen laisser-faire Mentalität werden wir uns noch lange mit COVID beschäftigen müssen. Verordnungen braucht’s wirklich keine mehr wenn man diese nicht kontrolliert. Die hochgelobte Eigenverantwortung war mal.“, schreibt ein anderer Twitterer.

 

Freude bei den Massnahmengegner:innen

Natürlich wird dieses Verhalten in der Massnahmengegnerszene gefeiert und begrüsst: „Sehr gut SBB Ich zahle als Ungeimpfter trotzdem auch 3‘800.- für mein GA und für den Transport und die Infrastruktur. Lassen sie sich von Linksradikalen @NetzCourage und @OpenSociety Realitätsverlüstlern nicht durchs Boxhorn jagen. Merci nochmals.“ Dass ausgerechnet bei den Sytemkritikern und Regelbrechern die „Politik“ der SBB positiv aufgenommen wird, sollte zumindest zu denken geben.

 

(Tweets werden originalgetreu übernommen Textlaut und Schreibweisen)

 

Wir versuchen mehr in Erfahrung zu bringen

Umgehend haben wir versucht die SBB zu kontaktieren, was leider weder telefonisch noch per Mail möglich war. Da kam lediglich die Meldung: „Geschätzte Medienschaffende

Besten Dank für Ihre E-Mail. Unsere Medienstelle steht Journalisten und Journalistinnen gerne für Fragen rund um die SBB und zum aktuellen Bahnbetrieb zur Verfügung.

Anfragen von Medienschaffenden beantwortet Ihnen die SBB Medienstelle unter:

• Tel. +41 51 220 41 11 (in dringenden Fällen auch ausserhalb der Bürozeiten)

• E-Mail: press@sbb.ch (Mo–Fr Bürozeiten)“.

Erstaunlich. Wir finden, dass diese Stelle immer besetzt sein sollte, solange Züge fahren.

 

Als wir daraufhin den Twitteraccount direkt anschrieben, mit dem Hinweis, dass wir aktuell in diesem Fall recherchieren würden, kam zumindest eine vorläufige Antwort. Schliesslich wollten wir wissen, ob das Statement im besagtem Tweet die Überzeugung der SBB widerspiegelt und bemerkten, dass wir dieses Verhalten unverantwortlich und untragbar fänden: „Guten Tag. Herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Die Antwort in dieser Kürze ist nicht korrekt. Die Kundenbegleiterinnen und -begleiter machen Reisende, die keine Maske tragen oder diese nicht korrekt aufgesetzt haben, auf die geltende Maskenpflicht aufmerksam. Das Personal kann bei einer Weigerung das Sicherheitspersonal beiziehen. Kontrolliert wird die Pflicht im Fernverkehr von unseren Kundenbegleiterinnen und -begleitern. Im (unbegleiteten) Regionalverkehr finden regelmässige Kontrollen durch die Transportpolizei und/oder das Stichpersonal statt. Wir stellen nach wie vor eine sehr hohe Disziplin beim Maskentragen fest. Wir bedanken uns auch im Namen des Zugpersonals fürs Einhalten der Maskentragpflicht. Falls Sie noch Rückfragen haben, bitten wir Sie, sich an press@sbb.ch zu wenden. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag. Freundliche Grüsse /fh“.

 

Da wir ohnehin bereits eine solche Anfrage via Mail hinterlegt hatten, konnten wir zuwarten und auch Wochenende machen (zumindest in diesem Fall) und erhielten am Montag dann folgende Antwort vom Kundendienst: „Danke für Ihre Anfrage. Die ursprüngliche Antwort auf Twitter war nicht korrekt und hat für Verwirrung gesorgt, dies bedauern wir. Wir haben die ursprüngliche Antwort auf Twitter dann auch richtiggestellt. Korrekt ist Folgendes: Kundenbegleiterinnen und -begleiter machen Reisende, die keine Maske tragen oder diese nicht korrekt aufgesetzt haben, durchaus auf die geltende Maskenpflicht aufmerksam. Das Personal kann bei einer Weigerung das Sicherheitspersonal beiziehen. Kontrolliert wird die Pflicht im Fernverkehr von unseren Kundenbegleiterinnen und -begleitern. Im (unbegleiteten) Regionalverkehr finden regelmässige Kontrollen durch die Transportpolizei und/oder das Stichpersonal statt.“ Auch, dass der „Geschädigte“ geduzt wurde, erstaunte verschiedene Leute der Twitter Community. Dazu sagt die SBB allerdings: „Auf Deutsch, Italienisch und Englisch duzen wir auf Social Media Benutzer:innen seit 2012. Wenn wir explizit per Sie angesprochen werden, bleiben wir beim Sie.“ Konsequenzen für den Mitarbeiter habe der Fehler nicht. Aber man werde analysieren, wie es zur ursprünglich falschen Aussage gekommen sei, um solche Fälle in Zukunft möglichst zu verhindern.

 

Klare Regeln bei der Deutschen Bahn

Zu der Thematik haben wir auch die Deutsche Bahn kontaktiert. Wir wollten insbesondere wissen, wie die Deutsche diese „Problematik“ Bahn konkret handhabt. Ein Bahnsprecher teilte uns mit, dass in Deutschland bei der DB seit Mittwoch die neuen 3G-Regeln in Bussen und Bahnen gelten. „Seitdem hat die DB mit 9.000 Sicherheits- und Kontrollmitarbeitenden allein im Fernverkehr täglich rund 20.000 Fahrgäste kontrolliert. Das neue Gesetz verpflichtet die Verkehrsunternehmen zu Stichproben-Kontrollen. Im Fernverkehr der DB geschieht das auf rund 400 Verbindungen pro Tag.“ Seit Einführung der neuen Regeln sei es bislang nur in 40 Fällen zu so genannten „Fahrtausschlüssen“, also Zug-Verweisen, gekommen, teilte der Bahnsprecher weiter mit.

 

3G-Regel wird stichprobenartig kontrolliert

Die Einhaltung der Regelung soll stichprobenhaft kontrolliert werden. Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird laut Deutscher Bahn das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoss gegen die 3G-Regel sei als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld belegt.

Jemanden lediglich vom Bahnsteig abzuholen ist laut DB auch ohne 3G-Nachweis möglich, der nur für die Fahrt in den Zügen und Bussen erforderlich sei. Ein Ticket zu stornieren ist nur im Rahmen der normalen tariflichen Regelungen möglich, eine darüber hinaus gehende Kulanz aufgrund der neuen Vorschriften ist laut Bahn nicht vorgesehen. Corona-Infos der Deutschen Bahn.

Beim Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr gelten die gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Landesverordnungen. Die DB empfiehlt den Fahrgästen im Zug und auf Bahnsteigen das Tragen einer FFP2-Maske.

Die Maskenkontrollen in Fernzügen wurden verstärkt. Wenn ein Fahrgast der Maskenpflicht wiederholt nicht nachkommt, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden, in Konfliktsituationen soll das die Bundespolizei regeln. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist dazu auch nicht verpflichtet. Das Zugpersonal ist berechtigt, um Vorlage eines Attests zu bitten.

Wie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gelten auch für Bahnreisen die vom Robert-Koch-Institut ausgegebenen Hygieneregeln in Bus und Bahn, darunter Mindestabstand wahren, regelmässiges Händewaschen und in die Armbeuge niesen oder husten.

 

Konsequente Regeln in Österreich

Auf Anfrage teilte uns die Pressestelle mit, dass derzeit in Zügen, Bussen und im gesamten Bahnhofsbereich der ÖBB eine FFP2-Maske getragen werden sowie nach Möglichkeit zwei Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden müsse. „Am Bahnhof kontrollieren die Mitarbeiter:innen von „Mungos Sicher & Sauber“ und im Zug achten unsere Zugbegleiter:innen und Sicherheits- und Kontrollteams – sobald die ÖBB die Züge an der Grenze übernehmen – darauf, dass die Maske korrekt getragen wird.“ In den ÖBB Railjets werde mit Durchsagen und auf den Bildschirmen im Zug ebenfalls auf die geltenden Regeln hingewiesen.

„Österreichweit sind über 800 Zugbegleiter:innen sowie Service- und Kontrollteams und 500 Security-Mitarbeiter:innen u.a. mit der Kontrolle der Maskentragepflicht betraut. Wenn jemand nicht kooperiert, reicht im Normalfall ein kurzer Hinweis unserer Kolleg:innen aus und die Maske wird (ordnungsgemäß) aufgesetzt.“ Falls es tatsächlich dazu kommen sollte, dass jemand nicht kooperiert, müsse der Fahrgast eine Strafe (in der Höhe von 40 Euro) zahlen und könne in letzter Konsequenz von der Beförderung ausgeschlossen werden.

 

Es mangelt nur an der Umsetzung , denn Regeln gibt es auch bei der SBB

Regeln sind auch bei der SBB klar, bzw. erstellt. Wenn man diese online abruft, liest man Folgendes zu der Maskenpflicht im ÖV:

„Gestützt auf den Artikel 3a der Covid-19-Verordnung zur besonderen Lage sowie den Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung sind Reisende ab dem 6. Juli 2020 in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs dazu verpflichtet, eine Gesichtsmaske zu tragen. Die Maske muss Mund und Nase bedecken.

Gemäss Artikel 3a der Covid-19-Verordnung gilt die Maskenpflicht ab 19. Oktober 2020 schweizweit auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben sowie in Warte- und anderen Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs.

Davon ausgenommen sind:

a. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren;

b. Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können; für den Nachweis gilt Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe b.

 

Die Pflicht gilt in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs wie Zügen, Trams, Bussen, Schiffen und Seilbahnen (nicht abschliessend). Ebenso gilt die Maskenpflicht für Personen, die sich auf Perrons und in weiteren Wartebereichen für Bahn, Tram, und Bus (z.B. Perrons, Tram- und Bushaltestellen) befinden oder sich in Bahnhöfen, Haltestellen oder in anderen Zugangsbereichen (z.B. Seilbahnstationen) des öffentlichen Verkehrs aufhalten. Die Maskentragpflicht gilt sowohl in Innenräumen als auch in Aussenräumen der genannten Warteund Zugangsbereiche. Die Pflicht gilt auch in Restaurants oder Bars, ausser am Tisch, die sich auf Schiffen oder in Zügen befinden wo das Schutzkonzept Gastronomie von HotellerieSuisse / GastroSuisse gilt.

 

Die Maske darf beim Verzehr eines kleinen Picknicks für die Dauer der Konsumation abgenommen werden, sofern Essen im Fahrzeug grundsätzlich erlaubt ist. Bei grenzüberschreitenden Verkehrsmitteln gilt die Pflicht

  • ausländische Regelungen für das jeweilige Staatsgebiet vorbehalten

  • ab der Grenze im Inland.“

Auch der Vollzug ist geregelt, der vorsieht, dass die Fahrzeugführenden als auch das weitere Personal im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Pflicht beitragen. Es gilt die bestehende Kompetenzordnung/Hausordnung im öV:

  1. Die Mitarbeitenden des öV machen die Kundinnen und Kunden auf die geltende Maskenpflicht aufmerksam (z.B. Durchsagen, persönliche Ansprache), analog wie dies heute der Fall ist z.B. bei ungebührlichem Verhalten. Die Verantwortung für die Durchsetzung der Maskenpflicht liegt nicht bei den Mitarbeitenden des öV.

  2. Das mit der Kontrolle von Fahrausweisen beauftragte Personal kann Personen ohne Maske dazu auffordern, bei der nächsten Haltestelle auszusteigen.

  3. Weitergehende Kompetenzen haben die Sicherheitsorgane gemäss Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST, SR 745.2), d.h. der Sicherheitsdienst und die Transportpolizei. Diese haben u.a. die Aufgabe, für die Beachtung der Transport- und Benützungsvorschriften zu sorgen (Art. 3 Abs. 1 Bst. a BGST). Sie können Personen, die sich vorschriftswidrig verhalten, anhalten, kontrollieren und wegweisen (Art. 4 Abs. 1 Bst. b BGST). Wer Anordnungen dieser Personen zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft.

Ebenfalls anwendbar ist die Strafbestimmung in Artikel 83 Absatz 1 Buchstabe j EpG. Die Verfolgung und Beurteilung solcher Verstösse ist Sache der Kantone (Art. 9 BGST sowie Art. 84 Abs. 1 EpG). Eine spezifische Ordnungsbusse ist nicht vorgesehen.

 

Kommunikation

Die Pflicht zum Tragen der Gesichtsmaske obliegt jeder einzelnen Person und wird von den Transportunternehmen aktiv kommuniziert.

  • Ersatz der Piktogramm-Kampagne mit dem Schutzplakat öV (Phase I «Sensibilisierung») mit den angepassten Sujets und Texten.

  • Kommunikationsmittel sind auf die neue Situation der erweiterten Maskenpflicht im ÖV anzupassen und vor und während der Reise an die Kunden auf allen verfügbaren Kanälen zu kommunizieren

    • Digital: Online, Screens, Ansagen etc.

    • Print: Plakate, Aushänge etc. Mitarbeitende Die Pflicht zum Tragen der Gesichtsmaske gilt auch für Mitarbeitende im Fahrzeug.

  • Das Fahrpersonal ist aus Sicherheitsgründen von der Maskentragpflicht in den Führerständen entbunden. Beim Fahren kann eine Maske getragen werden, sofern die Sicherheit gewährleistet wird. Beim Kundenkontakt/Ticketverkauf sowie beim Verlassen der Führerkabine muss eine Maske getragen werden.

  • Zu Zwecken einer erforderlichen Kommunikation mit Menschen mit einer Hörbehinderung kann insbesondere das Personal die Maske selbstverständlich abnehmen.

  • Die TU passen die internen Schutzkonzepte und Handlungsanweisungen für Mitarbeitende an.

  • Die TU sorgen dafür, dass betroffene Mitarbeitende mit Maskenpflicht mit Masken ausgestattet werden."

Es fehlt also lediglich an der zumindest teilweisen Umsetzung. In diversen Gesprächen mit Kundenbegleiter:innen wird ein anderes Bild gezeichnet. Hier wird stets betont wie mühsam einerseits die Arbeit sei, die Kunden auf die Maskenpflicht und das richtige Tragen der Masken hinzuweisen, es aber andererseits sehr selten solche Verfehlungen von Kunden gäbe. Aber dass man einfach wegschaue und nichts sage, sei durchaus nicht üblich.

Allerdings werden bei der SBB jeweils auch die Coronaleugner und Massnahmengegner ohne Masken an Demos transportiert oder sonst befördert, was diverse Fotos und Videos beweisen. Es gibt also auch hier verschiedene Auffassungen, ob und wie das Schutzkonzept für die Kundinnen und Kunden eingehalten wird.  

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